Fraktion Gartenpartei im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg
Fraktion Gartenparteiim Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg

Anfragen zur Sitzung des Stadtrates am 06.11.2025

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

13.10.2025

F0325/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

06.11.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Nachfrage- Was kostet der Citytunnel am Hauptbahnhof wirklich?

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

meine Anfrage F0240/24 wurde mit Stellungnahme S0431/24 vom 17.09.2024 wie folgt beantwortet: (Zitat) „Aktuell gibt es keine konkreten neuen Erkenntnisse zu den IST-Einnahmen und -Ausgaben, zu den in der Information I0011/24 gegenübergestellten Zahlen. Dies ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass die Schlussrechnung des Generalunternehmer, Fa. Porr noch nicht abschließend bearbeitet werden kann, da noch ca. 60 Nachträge verhandelt werden müssen. Dies wird voraussichtlich bis Jahresende 2024 andauern. Es ist davon auszugehen, dass von den ca. 60 Nachträgen nicht alle einer Klärung zugeführt werden können. Dieser Umstand lässt vermuten, dass für die strittigen Nachträge die Fa. Porr die Forderungen einer gerichtlichen Klärung zuführen wird. Bis zum vollständigen Abschluss der Ermittlung der tatsächlich zu leistenden Zahlungen kann auch gegenüber den am Bau beteiligten Dritten keine abschließende Verrechnung/Abrechnung erfolgen. Davon betroffen sind sowohl vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf die Deutsche Bahn und die MVB. Die Verwaltung geht davon aus, dass zum Jahresende 2024 ein Prüfergebnis zur Schlussrechnung des Generalunternehmers, Fa. Porr vorliegt und diese Summe als Grundlage für eine vorläufige Verrechnung gegenüber den Kreuzungspartnern herangezogen werden kann. Bis zur ggf. gerichtlichen Feststellung der Ansprüche der Fa. Porr bleiben auch diese Zahlen weiterhin vorläufig. Mit Vorlage des Prüfergebnisses der Schlussrechnung wird die Verwaltung die Kostenanalyse im ersten Quartal 2025 aktualisieren und berichten können.“

 

Bisher ist den Stadtrat jedoch noch kein Bericht zugegangen. Daher stelle ich meine Anfrage erneut und bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung der einzelnen Fragen:

1. Was kostete die Landeshauptstadt Magdeburg und deren Tochterunternehmen der Neubau des Citytunnels am Hauptbahnhof wirklich?

2. Wie weit ist die Endabrechnung? Wann ist mit der Endabrechnung zu rechnen, sollte sie noch nicht vorliegen?

3. Wann bekommen die Stadträte der Landeshauptstadt Magdeburg die Übersicht über die finanziellen Daten und Fakten zum Citytunnel vorgestellt?

4. In welcher Höhe sind noch offene Rechnungsbeträge durch die Landeshauptstadt Magdeburg und die MVB an die beauftragten Unternehmen abzuführen?

5. Bestehen noch Rückforderungen an oder von der Landeshauptstadt Magdeburg oder die MVB? Wenn ja, wie hoch sind die Rückforderungen und wofür wurden diese Rückforderungen gestellt?

6. Gibt in Bezug auf eventuelle Rückforderungen oder offene Rechnungsbeträge gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren? Wenn ja, aus welchen Gründen und wie hoch sind die Forderungen?

7. Wurden Schadenersatzansprüche von der MVB oder durch die MVB wegen Bauverzögerungen geltend gemacht? Wenn ja, von wem und in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

8. Hat die MVB Forderungen an die Stadt Magdeburg für erbrachte Leistungen zum Tunnel geltend gemacht

9. Werden oder wurden Schadenersatzforderungen mit offenen Forderungen an die MVB verrechnet? Wenn ja, um welche Schadenersatzforderungen handelt es sich und wie hoch sind die Forderungen jeweils?

10. Welche Mehrkosten wurden aufgrund von Fehlplanungen seitens der MVB verursacht und welche Fehlplanungen gab es?

11. Wie hoch waren die Mehrkoste für falsch bestellte Weichen und Gleise für die MVB? Wer trägt diese Mehrkosten?

12. Wer trägt die Verantwortung für die falsch bestellte Weichen und Gleise bei der MVB? Wurden personelle Konsequenzen gezogen?

13. Welche Investitionen und Folgekosten kommen noch auf die Landeshauptstadt Magdeburg zu?

14. In welcher Höhe fördert die Deutsche Bahn das Projekt? Ist das Geld der Bahn schon auf dem Konto der Landeshauptstadt Magdeburg eingegangen?

16. Wie hoch ist die tatsächliche Summe der Förderung des Landes Sachsen-Anhalt für den Citytunnel?

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

13.10.2025

F0324/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

06.11.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Poller und Kabelbrücken im Bereich des Domplatzes,

Kaiser-Otto-Fest

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

am 01.10.2025 wurden im Bereich des Domplatzes Poller und Kabelbrücken bzw. Überfahrschutz installiert (siehe Fotos). Zudem stellen sich einige Fragen zur Durchführung des Kaiser-Otto-Fests. 

Ich möchte wissen:

1. Wurden die Poller und Kabelbrücken gekauft oder ausgeliehen?

2. Wo wurden die Poller und Kabelbrücken gekauft oder ausgeliehen?

3. Wer hat die Bestellung veranlasst?

4. Wer bezahlt die Poller und Kabelbrücken?

5. Welche Leihgebühren oder Kosten für den Kauf sind entstanden?

6. Für welche Zwecke werden die Poller und Kabelbrücken zudem genutzt?

7. Wer ist für die Installation und Abbau verantwortlich und welche Kosten sind dafür entstanden?

8. Wer hat den Eintrittspreis in Höhe von 15 Euro pro erwachsener Person festgelegt?

9. Wie und auf welcher Grundlage wurde dieser Preis kalkuliert?

10. Welche Einnahmen wurden durch Eintrittsgelder generiert?

11. Welche Kosten sind insgesamt entstanden, welche Kosten für Sicherheitsmaßnahmen?

12. Wie lief die Vergabe der Stände der Beschicker ab?

13. Welche Standmieten wurden aufgerufen?

14. Wann und wo wurde das Kaiser-Otto-Fest beworben und welche Kosten wurden dafür aufgewendet?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrates am 25.09.2025

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

24.09.2025

F0305/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

25.09.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Sanierung Sportplatz und Skateanlage Rothensee

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

schon vor vielen Jahren sollten der Sportplatz und die Skateanlage in Rothensee saniert werden. Bisher fehlte es an Geldern, Fördermittel wurden nicht bewilligt. Im Rahmen der Veranstaltung zum Magdeburger Recht anlässlich des Weltkindertages, wiesen die Kinder, die zu Gast im Rathaus waren, auf den schlechten Zustand des Sportplatzes und der Skateanlage in Rothensee hin.

 

Die finanzielle Situation der Landeshauptstadt Magdeburg wird sich in den nächsten Jahren nicht verbessern. Zu Vorjahren betrachtet, hat sie sich eher wesentlich verschlechtert.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Welche Planungen gibt es zur Sanierung des Sportplatzes und der Skateanlage in Rothensee?

 

2. Sind im Haushalt des Jahres 2026 Gelder für die Sanierung des Sportplatzes und der Skateanlage in Rothensee eingestellt? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Wann soll die Sanierung stattfinden?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

23.09.2025

F0290/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

25.09.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Prüfpflicht bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen für die Durchführung des Magdeburger Weihnachtsmarktes

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

Seit Dezember 2016 wurden die Sicherheitsmaßnahmen auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt auf dem Alten Markt verschärft, dazu habe ich folgende Fragen:

 

1. Welche sicherheitsrelevanten Veränderungen wurden nach dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 für den Weihnachtsmarkt in der Landeshauptstadt Magdeburg vorgenommen?

 

2. Welche Sicherungsmaßnahmen wurden für die Weihnachtsmärkte der Jahre 2017ff angepasst und in welcher Form? (Bitte das Jahr und die entsprechende Maßnahme benennen.)

 

3. Wurde die Einhaltung der von der Landeshauptstadt Magdeburg oder einer anderen Behörde, erlassenen Sicherungsmaßnahmen/ Auflagen für die Weihnachtsmärkte der Jahre 2017ff kontrolliert und/ oder dokumentiert? Wenn ja, wo sind die entsprechenden Protokolle einzusehen? Wenn nein, warum wurde die Einhaltung nicht kontrolliert und/ oder dokumentiert und wer hat dies veranlasst?

 

4. Wurden die sicherheitsrelevanten Veränderungen der Jahre 2017ff in das Sicherheitskonzept aufgenommen oder wurden die Auflagen der Landeshauptstadt Magdeburg angepasst und auf dem aktuellen Stand gehalten? Falls ja, was wurde aktualisiert? Wenn nein, warum wurde dies vernachlässigt und wer hat diese Entscheidung getroffen?

 

5. War bekannt, dass der Zufahrtsschutz für den Weihnachtsmarkt unzureichend war? Wenn ja, seit wann war dies bekannt und welchen Personen? Welche Gründe lagen dafür vor, die bekannt gewordenen Sicherheitsmängel nicht umgehend zu beheben?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

23.09.2025

F0297/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

25.09.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Parken an Schulen und Berufsschulen der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

durch die zum Haushaltsplan des Jahres 2025 beschlossene Einführung von Stellplatzmieten bzw. Parkgebühren an Schulen der Landeshauptstadt Magdeburg zur Erzielung von Mehreinnahmen auf stadteigenen Schulparkplätzen entstehen folgende Fragen:

 

1. Wurden dem Stadtrat alle erforderlichen Informationen zu diesem Beschluss zur Verfügung gestellt?

2. Hatten Schulen bereits vor dem Beschluss Bedenken geäußert, die dem Stadtrat nicht bekannt waren? Warum wurden diese Bedenken zu diesem Beschluss nicht mitgeliefert?

3. War es dem Stadtrat bekannt, dass Lehrer 30 € für einen Stellplatz zahlen müssen und Schüler, die mit dem Auto zur Berufsschule kommen, ebenfalls 30 € zahlen müssen?

4. Gibt es eine Regelung, dass beim Vereinssport, der nach dem regulären Schulbetrieb die Turnhallen oder Sportplätze nutzt, das Parken gebührenfrei bleibt? Wo bleibt hier die Gleichbehandlung?

5. Mit welchem Maß werden Lehrer und Schüler hinsichtlich der Parkplatzgebühren bemessen? Warum sind die Gebühren identisch (30 € für Lehrer und Schüler)?

6. Seit dem 1. August 2025 werden Gebühren an Schulen für Parkplätze erhoben. Wie hoch sind die aktuellen Einnahmen?

7. Wie werden die Gebühren eingezogen?

8. Wurden Ermäßigungen erteilt? Wenn ja, wo und warum?

9. Muss ein Schüler monatlich mieten oder besteht auch die Möglichkeit einer jährlichen Mietzahlung?

10. Warum gibt es an Berufsschulen keine Parkautomaten mit Tageskarten zu 2 € oder Monatskarten zu 20 € speziell für Schüler?

11. Warum muss ein Schüler einen Parkplatz für einen ganzen Monat mieten, wenn er nur an 10 Tagen im Monat zur Berufsschule kommt?

 

 

Rainer Buller

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.09.2025

F0283/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

25.09.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Sachstand Disziplinarverfahren gegen den Beigeordneten Ronni Krug

Stellungnahme der Verwaltung: S0427/245 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

auf eigene Bitte hin, die im Januar 2025 geäußert wurde, wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Beigeordneten Ronni Krug in Sachen E-Mailverkehr und der Beauftragung einiger Mitarbeiter der Landeshauptstadt Magdeburg zur Findung von „möglichst kreativen Lösungen, vor dem Hintergrund Sicherheitskonzept und/ oder Brandschutz zur möglichen Untersagung oder der Belegung mit härteren Auflagen des „Wiehnachtsmärt“ an der „Schweizer Milchkuranstalt“, eingeleitet.

 

Bisher gab es keine Informationen an den Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg über den Sachstand, aber erneute Artikel in der Presse, die unsere Fraktion erschüttern.

 

Daher frage ich:

 

1. Wann wurde das Disziplinarverfahren gegen den Beigeordneten Ronni Krug offiziell eingeleitet? Wer hat die Einleitung des Disziplinarverfahrens vorgenommen?

 

2. Wann ist mit der Beendigung und der Entscheidung über den Ausgang des Disziplinarverfahrens gegen den Beigeordneten Ronni Krug zu rechnen?

 

3. Welche Fristen sind bezüglich eines Disziplinarverfahrens zu beachten? Wann muss das Disziplinarverfahren beendet werden, um die Fristen einzuhalten?

 

4. Gibt es Gründe, die für eine Verzögerung des Disziplinarverfahrens führen? Wenn ja, welche Gründe sind das?

 

4. Gibt es Bestrebungen, das Disziplinarverfahren zu beschleunigen? Wenn nein, warum nicht?

 

5. Können Verfahrensverzögerungen das Disziplinarverfahrens unter Umständen zu einem milderen Ergebnis führen?

 

6. Aus welchem konkreten Grund wurden an den Geschäftsführer der KID nun detailliert Personen mit Kenntnis über diese interne E-Mail, seitens des Beigeordneten Ronni Krug, benannt? Welche rechtlich relevanten Gründe veranlassten den Beigeordneten, die Information zu erfragen?

 

7. Ist es technisch möglich, herauszufinden, wer die Nachricht weitergeleitet hat?

Wenn ja, wurde diese Information dem Beigeordneten mitgeteilt? Wenn ja, wann und von wem? Wer hat weiterhin Kenntnis erhalten? Welche rechtlichen Konsequenzen lassen sich daraus für alle Beteiligten ableiten?

 

8. Ist der Inhalt der Frage zur möglichen Weiterleitung der E-Mail nun Bestandteil des Disziplinarverfahrens?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrates am 28.08.2025

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

27.08.2025

F0270/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

28.08.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Schattenspendende Maßnahmen Schulhof Gemeinschaftsschule „Ernst Wille„

Stellungnahme der Verwaltung: S0270/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

die energetische und umfassende Sanierung der Gemeinschaftsschule „Ernst Wille“ in Ottersleben wurde im Jahr 2020 abgeschlossen, auch der Innenhof wurde begrünt.

Leider fehlen jedoch schattenspendende Maßnahmen auf dem Schulhof der Gemeinschaftsschule „Ernst Wille“.

 

Ich möchte daher wissen:

Sind schattenspendende Maßnahmen auf dem Schulhof der Gemeinschaftsschule „Ernst Wille“ geplant? Wenn ja, welche Maßnahmen und wann sollen diese erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Rainer Buller

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

22.08.2025

F0254/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

28.08.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Umsetzung Tempo 30 in der Kritzmannstraße

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin:

 

Mit Beschluss-Nr. 476-014(VIII)25 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.04.2025 die

Oberbürgermeisterin „…gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, in der Kritzmannstraße die Geschwindigkeit ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren und dies ggf. anordnen zu lassen.

 

Zuvor hatte unsere Fraktion den entsprechenden Antrag gestellt, weil viele im Stadtteil lebenden Menschen durch das Tempo 50 ein Unsicherheitsgefühl beschrieben, insbesondere die Kinder, welche die GS Kritzmannstraße.

 

Nun wurde der Stadtrat mit I0188/25 wie folgt informiert:

 

Zitat:

„Die Kritzmannstraße wurde neugestaltet und umgebaut. Weiterhin wurde eine Straßenbahnlinie durch die Kritzmannstraße geführt. Diese Maßnahmen wurden durch ein Planfeststellungsverfahren festgestellt. In diesem Verfahren wurde der Fahrbahnquerschnitt, die Aufteilung der Fahrbahn sowie die Regelung der Geschwindigkeit festgeschrieben. Ebenso wurde in diesem Verfahren die Lärmbelastung durch den Individualverkehr und der Straßenbahn berücksichtigt und entsprechende bauliche Maßnahmen getroffen, um die Lärmentwicklung einzugrenzen, so dass diese unter den zulässigen Lärmpegeln liegt.

 

Durch die Lichtsignalanlagen sind ausreichend technische Sicherungen vorhanden, die ein sicheres Queren der Kritzmannstraße aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Das gemeinsame Fahren des Individualverkehrs und der Radfahrer auf einer Fahrbahn sowie der geringe Straßenquerschnitt dienen als zusätzliches Mittel zur Verlangsamung des Verkehrsflusses und führen somit zu einer Verkehrsberuhigung bzw. zu mehr Sicherheit in der Kritzmannstraße. Das Altenheim befindet sich in der Mechthildstraße. Der Zugang des Altenheimes schließt ebenso an die Mechthildstraße an. In unmittelbarer Nähe zur Mechthildstraße befindet sich eine signalisierte Fußgängerquerung über die Kritzmannstraße.

 

Seit der Verkehrsfreigabe sind keine Gründe bekannt geworden, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung begründen. Damit liegen keine Handlungsgrundlagen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung vor.“

 

 

Ich möchte wissen:

 

  1. Welche Handlungsgrundlagen hat die Verwaltung geprüft? Bitte benennen Sie die entsprechende Rechtsgrundlage und begründen Sie die Rechtsauffassung der Verwaltung.
  2. Welche Rolle spielt das Gefühl der Unsicherheit durch das Tempo 50, der Menschen, die im Stadtteil leben, zur Schule gehen und bereits durch eine Demonstration ihr Unsicherheitsgefühl zur Sprache gebracht haben?
  3. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg, die Entscheidung der Verwaltung anzufechten?
  4. Muss erst etwas passieren, bevor die Landeshauptstadt Magdeburg handelt?

      5.   Was muss der Stadtrat konkret veranlassen, um in der Kritzmannstraße Tempo 30

            zu veranlassen, auch wenn die Verwaltung dies ablehnt?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

27.08.2025

F0269/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

28.08.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Sachstand Umsetzung Einkaufszentrum Olvenstedter Scheid

Stellungnahme der Verwaltung: S0383/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

Anwohner des Wohngebietes Neu Olvenstedt haben sich an unsere Fraktion gewandt und nach dem Sachstand der Umsetzung des neuen Einkaufszentrums am Olvenstedter Scheid gefragt, die Pläne wurden auch auf einer Zusammenkunft der AG GWA vorgestellt.

 

Viele Jahren immer wieder Thema, wurde die Satzung des Bebauungsplans „Olvenstedter Scheid“ im April 2023 vom Stadtrat beschlossen. Im Jahr 2024 sollte mit dem Umbau begonnen werden. Dies ist bisher jedoch leider noch nicht geschehen.

 

Das EKZ soll auch einen neuen Eigentümer haben.

 

Daher frage ich:

 

  1. Welche Information zum aktuellen Sachstand hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg zur Umsetzung der Pläne für den Umbau des EKZ am Olvenstedter Scheid?

 

  1. Werden die Planungen vom neuen Eigentümer weiterverfolgt, gibt es Änderungen in der Planung, welche Schritte sind geplant oder wird der geplante Umbau nicht umgesetzt?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

20.08.2025

F0250/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

28.08.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Beendigung Konzept „Hasselbachplatzmanager„

Stellungnahme der Verwaltung: S0385/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

der Presse war zu entnehmen, dass zum Jahresende die Stelle der Hasselbachplatzmanagerin auslaufen soll. Zeit ein Fazit zu ziehen.

 

Die Aufgaben und Arbeitsinhalte des „Hasselbachplatzmanagers“ waren gemäß Konzept „Hasselbachplatzmanager“ unter anderem:

- Bündelung und Organisation gemeinsamer Aktivitäten der Gastronomieszene am

Hasselbachplatz.

- Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für den Bereich, Gestaltung von Imagekampagnen und Werbemaßnahmen

- Entwicklung neuer Ideen und Konzepte, u.a. für regelmäßig wiederkehrende

Veranstaltungen in diesem Bereich, für Veränderungen in der Platzgestaltung, für

Werbemaßnahmen und zur Bürgerbeteiligung

-  Ansprechpartner für Gastronomie, Gewerbe und Anwohner für aktuelle und

ortsbezogene Probleme einschließlich der Entwicklung von Lösungen bzw.

Lösungsansätzen; regelmäßige und verlässliche Erreichbarkeit

- Schnittstelle zu den jeweiligen Verwaltungsbereichen (Kultur, Ordnung, Bau,

Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Pressestelle) sowie zur Polizei bzw. Aufbau

und Pflege eines Netzwerks zu den vorgenannten Ämtern und Institutionen

- Ausloten der Finanzierung bestimmter Veranstaltungen und Maßnahmen aus

öffentlichen Fördermitteln bzw. aus Sponsoring-Mitteln

 

Ich habe folgende Fragen:

 

1. Was wurde in Sachen Öffentlichkeitsarbeit und Marketing wann und wie unternommen?

 

2. Welche Imagekampagnen und Werbemaßnahmen wurden für den Hasselbachplatz wie und wann ins Leben gerufen? Welche Kosten fielen dafür an, wie wurden Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Imagekampagnen und Werbemaßnahmen finanziert?

 

3. Welche neuen Ideen und Konzepte, u.a. für regelmäßig wiederkehrende

Veranstaltungen in diesem Bereich, für Veränderungen in der Platzgestaltung, für

Werbemaßnahmen und zur Bürgerbeteiligung wurden entwickelt und umgesetzt? Welche Kosten fielen dafür an, und wie wurden Veränderungen in der Platzgestaltung und Werbemaßnahmen zur Bürgerbeteiligung finanziert?

 

4. Welche Veranstaltungen wurden organisiert und wieviel Teilnehmer waren bei den Veranstaltungen zu verzeichnen? Welche Kosten fielen dafür an, und wie wurden die Veranstaltungen finanziert?

 

5. Welche Kontakte wurden mit den Gewerbetreibenden am Hasselbachplatz geknüpft?

 

6. Welche konkrete Unterstützung erhielten die Gewerbetreibenden vor Ort? Wie häufig fanden Gespräche mit dem Gewerbetreibenden statt?

 

7. Wurden Gegenstände angeschafft, wenn ja, welche Gegenstände und wo werden diese verbleiben?

 

8. Wann erhält der Stadtrat einen Tätigkeitsbericht der Hasselbachplatzmanagerin?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrates am 19.06.2025

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

23.06.2025

F0232/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

23.06.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Entfernung des Bauschuttes nach Abriss der Fußgängerbrücke am Petriförder

Stellungnahme der Verwaltung:S0301/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

nach dem Abriss der Fußgängerbrücke am Petriförder vom 15.05.2025 bis 17.05.2025 lässt die Entfernung des Bauschuttes (Stand 23.06.2025) noch immer auf sich warten, wodurch der Parkplatz nicht nutzbar ist, was Einnahmeverluste für die ohnehin schon knappen Kassen der Landeshauptstadt Magdeburg bedeutet.

 

Ich möchte wissen:

1. Warum wurde der Bauschutt noch nicht entfernt?

2. Wie lange soll es noch dauern, bis der Bauschutt entfernt wird?

3. Wieviel Einnahmen werden auf den derzeit nicht nutzbaren Parkflächen durchschnittlich pro Woche erzielt?

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

18.06.2025

F0215/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

19.06.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Planungen Bürgerpark Reform

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

unserer Fraktion wurde bekannt, dass es einen Termin zur Vorstellung der Neuplanung zur Umsetzung des Bürgerpark Reform gab, zu dem die Vorsitzenden der Kleingartenvereine, über die sich der Bürgerpark Reform erstrecken soll, eingeladen waren.

Dazu möchte ich wissen:

1. Beim letzten Vor-Ort-Termin wurde den Anwesenden versprochen, dass alle interessierten Kleingärtner über die Planungen in ihren Sparten informiert werden, sobald diese vorlägen. Warum ist dies nicht geschehen und wann soll die Information nachgeholt werden?

2. Wie weit ist der Planungsstand fortgeschritten?

3. Wann soll den Stadtrat die entsprechende Drucksache erreichen?

4. Wann soll das Vorhaben umgesetzt werden?

5. Stehen die Mittel für den Eigenanteil der Landeshauptstadt zur Verfügung? Wenn ja in welcher Höhe wurden Mittel eingeplant, welche Haushaltsmittel sind nach den derzeitigen Planungen erforderlich?    

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.06.2025

F0197/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

19.06.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Verwendung des Logos Ottostadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0335/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

auf der Seite der Landeshauptstadt Magdeburg ist das Logo der Ottostadt Magdeburg als jpg Datei in verschiedenen Größen verfügbar. Informationen über Marken- und Nutzungsrechte sind auf dieser Seite nicht enthalten.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Dürfen politische Parteien und deren Magdeburger Kreisgeschäftsstellen, wie am Beispiel des CDU Ortsverbandes Ottersleben/Lemsdorf (siehe Anlage), das o.g. Logo der Ottostadt Magdeburg nutzen?

 

2. Wenn ja, welche Genehmigungen sind einzuholen und wurden die Genehmigungen eingeholt und von wem und wann wurden die Genehmigungen an den CDU Ortsverbandes Ottersleben/Lemsdorf erteilt?

 

3. Welche möglichen Sanktionen entstehen bei nicht genehmigter Nutzung des Logos?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrates am 22.05.2025

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

21.05.2025

F0180/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

22.05.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Umfeldgestaltung Hyparschale und Stadthalle

Stellungnahme der Verwaltung: S0234/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

während die Hyparschale bereits saniert wurde und sich die Stadthalle noch in der Sanierung befindet, lässt die Umfeldgestaltung Hyparschale und Stadthalle noch auf Umsetzung warten.

 

Ich habe folgende Fragen:

 

1. In der Phase der Entwurfsplanung wurden Teilbereiche gebildet, Parkplatz und nördliche Verbindungsstraße, Festwiese mit angrenzenden Wegeverbindungen, Umfeld Albin-Müller-Turm, Promenade, Heinrich-Heine-Platz/ Festplatz, Umfeld Technikgebäude Hyparschale, Event-Plaza, Elbwiesen, Kleiner Stadtmarsch. Wann soll der jeweilige Teilbereich fertiggestellt sein?

 

2. Werden alle geplanten und beschlossenen Maßnahmen umgesetzt? Wenn nein, welche Maßnahmen werden nicht umgesetzt und aus welchem Grund?

 

3. Aus welchem Grund wurde das Wirtschaftsdezernat, statt des Baudezernats mit der Umfeldgestaltung Hyparschale und Stadthalle betraut?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

22.05.2025

F0185/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

22.05.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Stand Verkauf der Hermann-Gieseler-Halle

Stellungnahme der Verwaltung: S0253/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im September 2024 hat der Stadtrat den Verkauf der Hermann-Gieseler-Halle beschlossen.. Bis zum 7. April 2025 konnten Interessenten ein Gebot und ein Konzept für eine Nutzung der Halle abgeben. Mehrere Bieter sollen ein Angebot abgegeben haben.

Ich möchte wissen:

1.  Warum wurde noch keine Entscheidung gefällt?

2. Wie lange soll es dauern, bis die Entscheidung getroffen wird?

3. Wann soll und der Verkauf stattfinden, oder soll die Entscheidung über den Verkauf zurückgezogen werden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

19.05.2025

F0169/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

22.05.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Fehlinformation der Beigeordneten Stieler-Hinz zu Beschlussfassung „Entgeltordnung für die Benutzung der kommunalen Sportstätten und Bäder zur Sitzung des Stadtrates am 24.04.2025

Stellungnahme der Verwaltung: S0230/25

 

 

 

zur Behandlung des TOP 6.7 „Entgeltordnung für die Benutzung der kommunalen Sportstätten und Bäder“ kam es während der Behandlung der Drucksache DS0657/24 zu einer Fehlinformation des Stadtrates durch Beigeordnete Stieler-Hinz.

Während in der Drucksache DS0657/24 die Saisonkarte als personengebunden nutzbar für die Strandbadbenutzung Barleber See durch Nutzer des Campingplatzes Barleber See und anliegende Vereine angegeben ist, äußerte Beigeordneten Stieler-Hinz:

Zitat: „Es sind keine Preiserhöhungen pro Person, sondern pro Parzelle. Ein kleiner, aber doch wichtiger Unterschied.“

Quelle: Stadtrats TV, Sitzung des Stadtrates vom 24.05.2025, zu TOP 6.7

Abgesehen von der Außenwirkung dieser Fehlinformation, ist es für die Anlieger jedoch kein kleiner, sondern ein erheblicher finanzieller Unterschied, ob eine Saisonkarte personengebunden nutzbar ist (Erwachsener je 100 Euro und Kinder je 50 Euro) oder für alle Personen, die auf der Parzelle, im Bungalow etc. gemeldet sind insgesamt 100 Euro fällig werden. Bei 2 Erwachsenen und 2 Kindern 300 Euro, statt 100 Euro!

Bedenkt man, dass bis 2024 z.B. von den Campingfreunden pro Parzelle 70 Euro und von der Bungalowsiedlung 30 Euro gezahlt werden mussten, ist diese Preiserhöhung horrend!

Daher möchte ich wissen:

1. Kennt die Beigeordneten Stieler-Hinz die Drucksachen, die aus Ihrem Dezernat in den Stadtrat eingebracht werden nicht bis ins Detail? Warum nicht? Wie kann es zu derartigen Fehlinformationen kommen?

2. Wie rechtlich belastbar ein gefasster Beschluss des Stadtrates mit den Inhalten der Drucksache, wenn es zu derartigen Fehlinformationen durch die Beigeordnete kommt und welche Auswirkungen sind zu erwarten? 

3. Weiterhin erwähnte Frau Stieler-Hinz, es gäbe am Barleber See Anlieger verschiedener Kategorien. Welche Kategorien gibt es und welche Vereine wurden aus welchem Grund in welche Kategorie eingeteilt?

4. Welche Unterschiede gibt es zwischen den Kategorien (Darlegung bitte in vor 2025 und ab 2025)?

5. Wann sollen die Vereinbarungen mit den verschiedenen Vereinen getroffen werden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

19.05.2025

F0168/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

22.05.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Information des Stadtrates zu Abriss der Fußgängerbrücke am Petriförder

Stellungnahme der Verwaltung: S0168/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fußgängerbrücke über das Schleinufer am Petriförder wird in diesen Tagen abgerissen, da, laut Bericht der Volksstimme, jüngste Prüfung ergeben haben, dass die Stand- und Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind.

Mal wieder erhielt der Stadtrat diese Information aus einem Bericht der Volksstimme.

Erst während der Aktuellen Debatte zur Sitzung des Stadtrats am 24.04.2025, hatte unsere Fraktion darauf hingewiesen, dass in diese Art der Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Stadtrat deutliches Verbesserungspotential besteht.

Ich möchte wissen:

1. Aus welchem Grund gibt es einen Informationsfluss an die Presse, aber nicht an den Stadtrat?

2. Sieht die Verwaltung es als nicht notwendig an, derart schwerwiegende Entscheidungen vor der Information an die Presse an den Stadtrat durchdringen zu lassen? Warum nicht?

3. Wie soll die Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Stadtrat verbessert werden?

4. Wann soll die Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Stadtrat verbessert werden?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

 

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

16.05.2025

F0166/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

22.05.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Bearbeitungsdauer Bauvoranfragen und Bauanträgen

Stellungnahme der Verwaltung: S0247/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

unsere Fraktion erreichte die Information, dass ein Antragsteller seit 15 Jahren auf die Bearbeitung seiner Bauvoranfrage wartet.

Dazu möchte ich wissen:

1. Eine Bauvoranfrage ist ein offizielles Genehmigungsverfahren, wie stellt sich der grundsätzliche Verfahrensablauf in der Landeshauptstadt Magdeburg dar?

2. Ein Bearbeitungszeitraum von 15 Jahren ist nicht annährend hinnehmbar, ebenfalls ist

den Bürger*innen der Landeshauptstadt Magdeburg in keiner Weise vermittelbar, das

Krankheit, Urlaub etc. Auslöser wären. Wo liegen die Ursachen für diesen

kriechenden Verfahrensablauf und wer ist dafür verantwortlich?

 

3. Wie können die Ursachen für eine überdurchschnittlich lange Bearbeitungsdauer behoben werden?

 

4. Welche gesetzlichen Fristen sind bei offiziellen Genehmigungsverfahren wie einer Bauvoranfrage und einem Bauantrag zu beachten?

 

5. Bitte legen Sie dar, wie viele Bauvoranfragen und Bauanträge in der Landeshauptstadt Magdeburg durchschnittlich eingehen und wie sich die durchschnittliche, die kürzeste und die längste Bearbeitungsdauer darstellen.

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Rainer Buller

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfragen zur Sitzung des Stadtrates am 24.04.2025

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

24.04.2025

F0149/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

24.04.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Antragstellung erweitertes Führungszeugnis

Stellungnahme der Verwaltung: S0149/25

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

am 14.02.2025 wurde durch einen Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg ein erweitertes Führungszeugnis im Fachbereich Bürgerservice, BürgerBüro beantragt.

Bisher, immerhin bereits 10 Wochen nach Antragstellung, erfolgte keine Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses. Daraufhin rief der Bürger im BürgerBüro, in dem er das Führungszeugnis beantragte und auch bezahlte an und fragte nach, wann er mit der Ausstellung rechnen könne. Leider erhielt er weder eine freundliche, noch korrekte Antwort.

Dazu möchte ich wissen:

1. Die dem Bürger ausgestellte Bescheinigung über die Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses weist nicht darauf hin, dass die Antragstellung beim Bundesamt erfolgte. Warum wurde dem Antragsteller erklärt, er hätte das erweiterte Führungszeugnis nicht im Fachbereich Bürgerservice, BürgerBüro beantragt, sondern beim Bundesamt?

2. Erfolgt die Beantragung im Bundesamt, warum enthält die dem Bürger ausgestellte Bescheinigung über die Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses keinen Hinweis darauf?

3.  Warum wird dem Kunden, der eine Leistung bei der Landeshauptstadt Magdeburg beantragt und bezahlt, auf Nachfrage nicht mitgeteilt, unter welcher Rufnummer das Bundesamt erreichbar ist, sondern gesagt, er solle die Rufnummer selbst im Internet herausfinden?

4. Ist das beschriebene Vorgehen der gewünschte Umgang der aus Steuergeldern finanzierten Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg mit Steuerzahlern?

5. Wie lange dauert es grundsätzlich von der Antragstellung bis zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses?

6. Wie ist der Ablauf nach Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses bis zur Ausstellung?

7. Wer stellt das Führungszeugnis aus?

8. Wer ist der Ansprechpartner für den Antragsteller?

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Rainer Buller

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

23.04.2025

F0137/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

24.04.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Aktuelle personelle Situation in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: Zwischeninformation I0137/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

folgende Fragen stellen sich für den Zuständigkeitsbereich des Herrn Beigeordneten Krug, in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg:

1. Wie hoch ist jeweils die aktuelle Anzahl der Ausländer in der Landeshauptstadt Magdeburg, getrennt nach EU-Bürgern, Drittstaatlern und Staatenlosen in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 in der Landeshauptstadt Magdeburg?

2. Wie viele Verfahren sind im Jahr 2024 neu mit einem Aktenzeichen versehen worden und wie viele Verfahren konnten beendet werden?

3. Wie viele Planstellen hat die Ausländerbehörde in der Landeshauptstadt Magdeburg im aktuellen Haushalt 2025, bitte aufteilen in die entsprechenden Lohn- bzw. Besoldungsgruppen?

4. Wie hoch ist das Gesamtbudget welches der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg jeweils im Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 zur Verfügung steht, aufgeteilt in Personal- und Sachkosten?

5. Wie viele finanzielle Mittel erhält die Landeshauptstadt Magdeburg vom Land Sachsen-Anhalt, dem Bund und der Europäischen Union im laufenden Jahr 2025 und erhielt sie in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024?

6. Wie viele Mitarbeiter arbeiten in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg, bitte Aufteilung in Vollzeit und Teilzeit, wieviel sind davon Langzeiterkrankt (mehr als sechs Wochen) oder in Elternzeit?

7. Wie viele Zu- und Abgänge von Mitarbeitern gab es im Jahr 2024, bitte in Lohn- bzw. Besoldungsgruppen ausführen.

8. Wie viele Mitarbeiter der Ausländerbehörde befinden sich wöchentlich im Homeoffice und welche Erfahrungen hat die Leitung der Ausländerbehörde mit diesem Arbeitsmodell gemacht?

9. Wie ist das Verhältnis der Miete des Gebäudes am Breiten Weg 222 zum Objekt der Ausländerbehörde im Gebäude Neustädter Höfe 1, bitte in Quadratmeter je Mitarbeiter entsprechend den Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter, entsprechend der Antwort, Frage 2, bitte Vollzeitmitarbeiter mit „1“ ansetzten, Teilzeitmitarbeiter mit der entsprechenden Quotelung;

10. Wie werden die Räume im Gebäude Neustädter Höfe genutzt, bitte aufteilen nach Büroräumen, Beratungsräumen, Küchen, Sanitätsräume. Wie viele Räume können von den Besuchern genutzt werden, bitte in Quadratmeter?

11. Wieviel Räume sind derzeitig ungenutzt in dem Gebäude in den Neustädter Höfen und welche Bestrebungen gibt es diese mit weiteren Mitarbeitern zu besetzen?

12. Wie viele Verfahren zur Bearbeitung liegt der Ausländerbehörde in den Bereichen (aktuell vor dem Stichtag 01.04.2025) vor: 

•           Einbürgerung (bitte getrennt nach Ländern)

•           Familienzusammenführung,

•           Niederlassungserlaubnis.

 

 

13. Wie viele Mitarbeiter stehen der Ausländerbehörde in den Bereichen:

•           Allgemeine Verwaltung,

•           Einbürgerung, bitte getrennt nach Ländern;

•           Familienzusammenführung;

•           Niederlassungserlaubnis.

zur Bearbeitung dieser Aufgaben zur Verfügung, abzüglich Langzeiterkrankter und in Elternzeit befindliche Mitarbeiter.

 

14. Liegt ein konkreter Plan zur Mitarbeitergewinnung vor, um die personelle Situation in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt zu verändern, aufgeteilt nach den Bereichen

•           Allgemeine Verwaltung;

•           Einbürgerung (bitte getrennt nach Ländern)

•           Familienzusammenführung,

•           Niederlassungserlaubnis.

 

15. Wie viele von den zur Einbürgerung anstehenden Ausländern gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach?

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

 

 

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

23.04.2025

F0136/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

24.04.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Gastronomie Ratskeller

Stellungnahme der Verwaltung: S0205/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Januar war zu erfahren, dass sich für den Ratskeller ein neuer Betreiber gefunden hat. Voraussichtlich Mitte Mai sollte das älteste Restaurant Magdeburgs nun wieder seine Türen öffnen. Jedoch ist bisher nicht festzustellen, dass sich im Ratskeller etwas in Richtung Wiedereröffnung bewegt und die Gerüchteküche brodelt.

Ich möchte wissen:

1. Wurde ein neuer Mietvertrag für den Ratskeller geschlossen? Wenn ja, wann und zu welchem Termin?

2. Wenn nein, warum kam es doch nicht zu Abschluss des Mietvertrages und wann wurde dies der Verwaltung bekannt?

3. Welche Flächen sollten vermietet werden? Gab es im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung dazu Gespräche?

4. Waren Flächen, z.B. für Außengastronomie gewünscht, die nicht gewährt werden konnten? Wenn ja, um welche Flächen handelte es sich? Welche Gründe gab es, diese Flächen, entgegen dem möglichen Wunsch des potentiellen Pächters, nicht vermieten zu können?

5. Wurde von Seiten der Landeshauptstadt Magdeburg und dem EB KGM alles versucht, den Ratskeller schnellstmöglich zu vermieten, auch mit Flächen für die gewünschte Außengastronomie und die bestehenden Probleme versucht zu lösen? Wenn ja, wie und aus welchem Grund, ohne Erfolg?

6. Welche weiteren Gründe gibt es dafür, dass im Ratskeller bisher keine Vorbereitungen für eine Eröffnung im Mai getroffen werden?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

27.03.2025

F0116/25

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat     24.04.2025

 

Kurztitel

 

 

Grundhafter Ausbau der Osterweddinger Straße,

Bauablauf 1. Bauabschnitt

Stellungnahme der Verwaltung: S0255/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

die Osterweddinger Straße wird seit Oktober 2024 zwischen Königstraße und Egelner Straße im 1. Bauabschnitt grundhaft ausgebaut. In diesem Zusammenhang werden auch die Leitungen der SWM/AGM erneuert. Die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes ist, laut Stellungnahme S0469/24, für dem 30.06.2025 geplant.

 

Schaue ich mir den aktuellen Bauablauf an, so müssen die folgenden Fragen erlaubt sein:

 

1. Wie ist der aktuelle Terminplan des 1. Bauabschnittes bis zum 30.06.25 zu realisieren, wenn täglich nur fünf oder sechs Stunden mit drei Arbeitern an der Fertigstellung gearbeitet wird? 

 

2. Sollte der von Herrn Beigeordneten Rehbaum in S0469/24 mitgeteilte Bautermin nicht eingehalten werden und es zu einer Verlängerung kommen sollte, wer trägt dann die anfallenden Mehrkosten? Hier geht es ebenfalls um die Zuwegung der einzelnen Anwohner.

 

3. Gibt es bereits jetzt Informationen darüber, dass die Fertigstellung 1. Bauabschnitt nicht am 30.06.2025 erfolgen wird? Wenn ja, wann soll die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes erfolgen, aus welchen Gründen kommt es zu der Verzögerung und wie wirkt sich dies auf die weiteren Bauabschnitte aus?

 

 

Ich bitte um eine kurze mündliche Antwort und eine schriftliche ausführliche Darstellung.

 

 

Rainer Buller

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfragen zur Sitzung des Stadtrates am 13.03.2025

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

12.03.2025

F0091/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

13.03.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Tätigkeiten des Herrn Beigeordneten Rehbaum

 als Stadtrat in Burg

 Stellungnahme der Verwaltung: S0287/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Jörg Rehbaum, wurde bei der Kommunalwahl im Jahr in den Stadtrat der Stadt Burg gewählt.

 

Dazu stellen sich folgende Fragen:

 

  1. Hat Herr Beigeordndeter Rehbaum Sie über seine Kandidatur für den Burger Stadtrat vorab informiert?
  2. Hätte er diese Ankündigung machen müssen und hätte er, als Wahlbeamter, dafür eine Erlaubnis von der Landeshauptstadt Magdeburg einholen müssen?
  3. Welche Ämter bekleidet Beigeordndeter Rehbaum in Folge seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat in Burg?
  4. Welchen zeitlichen Rahmen nehmen seine Tätigkeiten als Stadtrat, wie die Teilnahme an Sitzungen der Fraktion, des Stadtrates oder Arbeitsgruppen, an Bürgergesprächen oder anderen relevanten öffentlichen Terminen, die ein Stadtrat wahrnehmen sollte, monatlich ein?
  5. Leidet die durchaus anspruchsvolle und zeitintensive hauptberufliche Tätigkeit des Beigeordneten unter der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat?
  6. Der vorherige Leiter des Stadtplanungsamtes, der im Dezernat des Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt tätig war, soll diese Tätigkeit aufgegeben haben, da der Beigeordnete zu wenig Zeit im Dezernat zugegen war. Ist Ihnen bekannt, wieviel Wahrheit an diesem Gerücht ist?
  7. Gibt es Signale an die Verwaltung, dass Beigeordneter Rehbaum im Jahr 2026 für den Landtag des Landes Sachsen-Anhalt kandidieren wird?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

12.03.2025

F0090/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

13.03.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Anfrage zur Aussage der Beigeordneten Frau Stieler-Hinz am 13. Februar 2025 im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0328/25

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

im Rahmen der Sitzung des Stadtrates von Magdeburg am 13. Februar 2025 äußerte sich die Beigeordnete Frau Stieler-Hinz zu den Sanierungsmaßnahmen der Fußballtrainingsplätze des 1. FC Magdeburg. Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vorgänge zu gewährleisten, bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Wann genau wurde die Sanierung der Fußballtrainingsplätze für den 1. FC Magdeburg ausgeschrieben?

 

2. Welche spezifischen Leistungen waren in dieser Ausschreibung enthalten?

3. Seit wann war Frau Stieler-Hinz über die Ausschreibung informiert und in welcher Form war sie an diesem Prozess beteiligt?

 

4. Wurden die Experten des 1. FC Magdeburg im Vorfeld und während des Verfahrens einbezogen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wann wurde bekannt, dass die Ergebnisse der Ausschreibung nicht verwendbar waren?

Bitte stellen Sie den genauen zeitlichen Ablauf dar.

 

6. Wer war zu welchem Zeitpunkt über den Stand der Ausschreibung informiert?

 

7. Welches Dezernat war federführend in diesem Prozess und wer trägt die Verantwortung für die Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der Sanierung entstehen werden?

 

8. Welchen finanziellen Schaden hat die gescheiterte Ausschreibung für den Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg verursacht?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung, innerhalb der in der Geschäftsordnung festgelegten Frist, wenn nötig, mittels eines nichtöffentlichen Teils der Stellungnahme.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

12.03.2025

F0089/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

13.03.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Sichtschutzmaßnahmen Birkenweiler

Stellungnahme der Verwaltung:S0167/25

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Milchweg und im Burgstaller Weg wird derzeit der 5. Bauabschnitt der 2. Nord-Süd-Verbindung verwirklicht. Die Mehrzahl der Grundstücke erhalten dabei Sicht- und Schallschutzmaßnahmen. Auffällig ist, dass es dabei um die verschiedensten Ausführungen handelt.

Wie auf den Fotos in der Anlage zu erkennen ist, wurden Mauern und Gabionenzäune, zum Teil mit Dekorationselementen, errichtet.

Ein Grundstück, welches keine Sicht- und Schallschutzmaßnahmen erhalten sollte, soll nun mittels einer Hecke geschützt werden.

Ich möchte wissen:

1. Aus welchem Grund erhalten die Grundstücke verschiedene Sicht- und Schallschutzmaßnahmen?

2. Wurden allen Anliegern die verschiedenen Varianten der Sicht- und Schallschutzmaßnahmen zur Auswahl angeboten?

3. Welche Kosten haben die verschiedenen Sicht- und Schallschutzmaßnahmen verursacht?

4. Welchen Schallschutz bieten die Mauern und einzelnen Gabionenzäune?

5. Welchen Schallschutz bietet eine Hecke?

6. Ist das Gesprächsprotokoll über die Einigung, statt eines Sichtschutzes eine Hecke zu errichten, einsehbar? Wenn ja, bitte als nichtöffentlichen Teil, der Stellungnahme beifügen.

(Sonstige Beantwortung bitte öffentlich!) 

7. Wird es seitens der MVB und der Landeshauptstadt Magdeburg als bürgerfreundliche Methode betrachtet, nicht allen an der Neubaustrecke anliegenden Grundstückseigentümern von vornherein die gleichen Schutzmaßnahmen zuzubilligen?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Rainer Buller

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

12.03.2025

F0088/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

13.03.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Veranstaltungen der GWA – Kostenbescheide durch die Landeshauptstadt Magdeburg und Tochterunternehmen in Höhe von 4000 Euro - wer soll das bezahlen?

Stellungnahme der Verwaltung: S0169/24

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in diesem Jahr veranstaltet die GWA Neustädter Feld das 2. Kirschblütenfest.

Dabei fällt auf, dass insbesondere Kostenbescheide der Landeshauptstadt Magdeburg und deren Tochterunternehmen Feste, die von einer Gemeinwesen Arbeitsgruppe veranstaltet werden, aufgrund der immensen Kosten erheblich gefährden, wie:

- Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Maßnahmen im Straßenverkehr ca. 85 Euro,

- Erstellung einer Umleitung und Bereitstellung der entsprechenden Beschilderung ca. 2700 Euro,

- Leistungen der MVB bei Beeinträchtigung des Bus- und Straßenbahnverkehrs, die durch Fremdfirmen verursacht werden ca. 1150 Euro, 

-Stadtgartenbetrieb ca. 60 Euro.

Hinzu kommen die Kosten für eine Haftpflichtversicherung ca. 125 Euro.

 

Ich frage Sie:

1. Aus welchen finanziellen Mitteln soll eine Gemeinwesen Arbeitsgruppe diese Kosten bezahlen?

2. Kann bei Veranstaltungen die von einer Gemeinwesen Arbeitsgruppe organisiert wird auf die Erhebung der Kostenbescheide der Landeshauptstadt Magdeburg und deren Tochterunternehmen verzichtet werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

3. Warum müssen ganze fünf Anträge für eine Veranstaltung gestellt werden und warum ist es nicht möglich einen Antrag für eine Veranstaltung zu erstellen? 

4. Besteht die Möglichkeit, eine Beschlussvorlage zu erstellen, um den GWAs der Landeshauptstadt Magdeburg die Ausrichtung von Veranstaltungen zu erleichtern?

5. Sind wir als Stadt nicht in der Lage, Umleitungsrouten und Umleitungs- und Sperrpläne zu erstellen oder warum muss dafür eine Fremdfirma engagiert werden?

6. Inwieweit ist eine Gemeinwesen Arbeitsgruppe eine Fremdfirma, laut Definition in der Leistungsbeschreibung der MVB?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

12.03.2025

F0087/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

13.03.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Was ist das Wort unserer Beigeordneten eigentlich wert?

Stellungnahme der Verwaltung:S0282/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Die verwitwete, mittlerweile 74- jährige, chinesische Mutter einer deutschen Staatsbürgerin war im Dezember 2019 für einen mehrmonatigen Besuch zu ihrer Familie nach Deutschland gekommen und konnte durch langfristige Einreiseverbote infolge der Coronapandemie nicht, wie ursprünglich geplant, im Rahmen des Besuchervisums zeitnah nach China zurückkehren.

Nachdem der Aufenthalt der Chinesin, entsprechend der Rechtslage, mehrfach verlängert werden musste, entschied sich die Ausländerbehörde der Stadt Magdeburg, zu einem nicht konkret bekannten Zeitpunkt, den Aufenthalt der Dame nicht mehr zu verlängern, die Ausweisung zu betreiben, mit dem Ziel der Abschiebung.

Die Dame war zu diesem Zeitpunkt bereits 70 Jahre alt und altersbedingt geschwächt. Sie leidet an wiederkehrenden, schweren Rückenschmerzen nach einem tumorbedingten Lendenwirbelsäulensyndrom, unter Migräneattacken und ist auf Hilfe ihrer häuslichen Familienmitglieder angewiesen, nun auch aus Gründen einer beginnenden Demenz.

Es besteht Sturzgefahr.

Die Dame lebt seit Dezember 2019 im Haushalt ihrer Tochter und hat sich zwischenzeitlich in die Familie so fest integriert, dass die Trennung für alle Familienangehörigen, vor allem aber für die nun 12-jährige Tochter der Familie unvorstellbar und schmerzhaft wäre.

Sie beantragte also die Familienzusammenführung zu ihrer deutschen Tochter und ihrem deutschen Enkelkind in Magdeburg, auch aus gesundheitlichen Gründen.

Es war dann so, dass die Firma Intel sich entschieden hatte, sich in Magdeburg anzusiedeln. Die Immobilie und das Grundstück der Tochter und deren Ehemanns in der Siedlung Baumschule, 39116 Magdeburg waren Bestandteil der Fläche, welche Intel ankaufen wollte.

Die Familie wollte jedoch ihr Grundstück zunächst nicht verkaufen, da sie darauf eingerichtet waren, diesen ländlichen Grundbesitz in der Natur zu genießen, das Grundstück sollte auch für spätere Generationen in Familienbesitz bleiben.

Soweit sich nach den ersten Gesprächen keine Verständigung mit den maßgeblichen Beigeordneten der Stadt Magdeburg abzeichnete, erhöhte sich gleichzeitig der Druck auf die chinesische Dame, bezüglich der drohenden, konkret gewordenen angedrohten Abschiebung.

Nachdem die Familie sich entschieden hatte, nicht zu verkaufen, wurde seitens der Stadt Magdeburg ein Aufenthaltstitel für die Schwiegermutter, Mutter und Großmutter zugesichert.

Die Landeshauptstadt Magdeburg wollte unbedingt die Grundstücke für Intel kaufen.

Die Beigeordneten, Herr Krug und Frau Stieger, welche über den Verkauf des Grundstücks und zugleich über den Aufenthaltstitel der Chinesin verhandelten, bestanden darauf, dass dieser Aufenthaltstitel aus humanitären, gesundheitlichen Gründen erteilt werden müsse. Zumal sie tatsächlich, wie oben angeführt, erheblich erkrankt ist.

Beigeordneter Krug betonte nach Aussage der Grundstücksverkäufer dabei mehrfach und unmissverständlich, dass die Landeshauptstadt Magdeburg ihm als Beigeordneten die Angelegenheit des Aufenthalts der Chinesin übertragen habe. Dabei berief sich Herr Krug wohl konkret darauf, dass er die Ausländerbehörde unmittelbar anweisen könne, der Dame eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Entscheidung läge in seiner Hand. Den wurde aber in diesem Zusammenhang unmissverständlich klargemacht, dass Bedingung hierfür der Verkauf des Grundstücks an die Landeshauptstadt Magdeburg sei.

Diese Vereinbarung wurde zwischen beiden Seiten mit diesem Inhalt geschlossen und die Aufenthaltserlaubnis zugesichert.

Lediglich diese Beteuerung bewegte die Familie letztendlich dazu, am Stichtag dem Verkauf ihres Hauses und des Grundstückes an die Landeshauptstadt Magdeburg zuzustimmen.

Die Dame würde unverzüglich, so versprach Herr Krug ausdrücklich, eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären bzw. gesundheitlichen Gründen erhalten, soweit sie einen Arztbericht vorlegt, aus welchem die bereits zuvor thematisierte Erkrankung des Lendenwirbelsäulen-Syndroms ärztlich bescheinigt würde.

Diese ärztliche Bescheinigung wurde absprachegemäß bei der Landeshauptstadt Magdeburg eingereicht. Aus dem Attest des Gesundheitsamtes (liegt der Fraktion vor) ergibt sich, dass die Frau erkrankt ist.

Zudem lebt sie im Haushalt mit ihrer deutschen Tochter, dem deutschen Ehemann und ihrer Enkeltochter. Jedoch hat die Dame bis heute keine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Ich möchte wissen:

1. Trifft es zu, dass die Stadt Magdeburg bezüglich dieser Frau Abschiebungsbestrebungen an den Tag gelegt hat, welche über das normale Maß der Bearbeitung einer aufenthaltsrechtlichen Angelegenheit hinausgehen, so etwa die Nachfrage bei einer anderen Behörde, ob Abschiebungen einer Person im Einzelfall nach China grundsätzlich möglich ist?

2. Stimmt es, dass dieser Frau, obwohl sie sich im Haushalt ihrer deutschen Familie, im engsten Familienkreis aufhielt, der Pass abgenommen und einbehalten wurde?

3. War es so, dass die Landeshauptstadt Magdeburg, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, sowie die Beigeordnete Stieger und den Beigeordneten Krug, um jeden Preis die angeführten Grundstücke dieser Familie ankaufen wollten, um diese an Intel weiter zu veräußern, damit das Projekt „Ansiedlung Intel“ sichergestellt sei?

4. Sind dabei durch die Beigeordnete Stieger Drohungen dahingehend ausgesprochen worden, dass für den Fall der Verweigerung des Verkaufs an die Stadt Magdeburg zum einen um die Siedlung Baumschule herum die Bauarbeiten stattfinden würden, hat Frau Stieger zudem gegenüber der Familie damit gedroht, den anderen Bewohnern dieser Siedlung zu offenbaren, dass der Verkauf der gesamten Siedlung Baumschule an die Stadt Magdeburg und damit an Intel daran scheitern würde, dass eben diese eine Familie den Verkauf ihres Anwesens verweigern würde?

5. Aus welchem Grund hat sich die Stadt Magdeburg an ihre Zusicherungen und die getroffene Vereinbarung mit dieser Familie nicht gehalten und die Abschiebung dieser Frau betrieben, nachdem die Grundstücke an die Firma Intel übergeben wurden?

6. Wie möchte die Landeshauptstadt Magdeburg erklären, dass der Justiziar der Landeshauptstadt Magdeburg als deren rechtliche Vertreter dem Schwiegersohn der Dame aus China, der gleichzeitig als Anwalt der Chinesin fungiert, anrät, sein Mandat niederzulegen und ihn bedroht, ihn anderenfalls bei der Anwaltskammer zu melden und ihn strafrechtlich verfolgen zu lassen?

7. Die Beantwortung einer Klageschrift lautet wie folgt: „Die in der Klage aufgeführten Gründe sind größtenteils nahezu abwegig, fadenscheinig und wirken an den Haaren herbeigezogen und konstruiert.“  Ist dies der Stil, in welchem der Vertreter der Stadt Magdeburg mit rechtlichen Vertretern von Bürgern umzugehen pflegt?

8. Sollte die Dame abgeschoben werden, was erwartet die Dame in China? Kann aus Sicht der Landeshauptstadt Magdeburg sicher beantwortet werden, dass die lange Abwesenheit sich nicht nachteilig für sie auswirken wird?

9. Geht die Stadt Magdeburg nicht davon aus, dass im Falle des Bekanntwerdens dieses Falles der Ruf der Landeshauptstadt Magdeburg nachteilig beschädigt wird, insbesondere vor dem Hintergrund der Morde auf dem Weihnachtsmarkt und das damit einhergehende Bekanntwerden der Äußerungen des Beigeordneten Krug bezüglich der anderen Weihnachtsmärkte?

10. In wie vielen Fällen wurde in den letzten 5 Jahren von der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg ein medizinisches Gutachten vom Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Magdeburg zur Beurteilung der Reisefähigkeit eingeholt? Aus welchem Grund wird keine unabhängige Beurteilung eingeholt?

11. Ergibt sich aus der Fragestellung der Ausländerbehörde Magdeburg gegenüber dem Gesundheitsamt im Rahmen der Amtshilfe bereits aufgrund der Fragestellung und der geforderten Dringlichkeit der Eindruck eines vorweggenommenen, erwarteten Ergebnisses?

12. Warum wird einer deutschen Frau, einer Akademikerin, verboten, mit ihrer 74-jährigen Mutter in Magdeburg zusammen zu leben?

13. Warum beabsichtigt die Stadt Magdeburg, eine offensichtlich kranke, nicht reisefähige alte Frau nach China abzuschieben?

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Rainer Buller

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfragen zur Sitzung des Stadtrates am 13.02.2025

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

13.02.2025

F0067/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

13.02.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Technikmuseum Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0288/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

seit dem 1. Juni 2019 befindet sich das Technikmuseum wieder in städtischer Hand. Der Zustand des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes und die dringende Sanierungsbedürftigkeit dürften außer Frage stehen.

 

Der Stadtrat beschloss am 04.06.2020:

 

1. Dem vorgelegten inhaltlichen Konzept und dem Raumkonzept als Grundlage der

Weiterentwicklung des Technikmuseums wird zugestimmt.

 

2. Die Fläche des Technikmuseums soll für die folgenden Erweiterungsschritte durch Zukäufe vergrößert werden (Anlage 2: Lageplan). Der Fachbereich 23 wird beauftragt, die notwendigen Untersuchungen und Verhandlungen aufzunehmen.

 

3. Es soll mit der baulichen Planung für die Realisierung begonnen werden. Dazu zählen die Ermittlung des Sanierungsbedarfs der historischen, denkmalgeschützten Bausubstanz, die

Untersuchung des Grundstücks auf Schadstoffe und Munition sowie die Vorbereitung der

Auslobung eines Architektur- und Gestaltungswettbewerbs (Anlage 1: Kosten- und

Finanzierungsplan).

 

4. Der Schaffung von vier zusätzlichen unbefristeten Stellen wird zugestimmt, um das künftig

deutlich erweiterte Aufgabenspektrum des Technikmuseums erledigen zu können (Anlage 1:

Kosten– und Finanzierungsplan).

 

5. Ein Finanzierungs- und Förderkonzept soll entwickelt und Möglichkeiten der Antragstellung auf der Ebene des Landes Sachsen-Anhalt, des Bundes und der EU sondiert werden.

 

In der Sitzung des Stadtrates wurde am 16.03.2023, wurde zum Antrag „Konkreter Zeit- und Maßnahme-Plan: Vom Technikmuseum zum Zentrum für Industriekultur“ folgender Beschluss-Nr. 5558-061(VII)23 gefasst:

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat kurzfristig einen konkreten und abrechenbaren Zeit- und Maßnahme-Plan für den bereits 2019 vom Stadtrat beschlossenen Schritt vom Technik-Museum hin zum Zentrum für Industriekultur zur Bestätigung vorzulegen. Darin sind bspw. Fragen wie Grundstückserwerb (wann durch wen, Verantwortlichkeit, Altlastenfreistellung, Vergabe von Planungsleistungen, Ausschreibung des Gestaltungswettbewerbs usw.) nachvollziehbar festzulegen.

Zudem ist der Stadtrat über die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats und dessen Ergebnisse regelmäßig zu unterrichten.

 

1. Sowohl die Stellungnahme 0013/23 als auch die Information I0009/23 des Dezernates IV zur Neukonzeption des Technikmuseums zum Zentrum Industriekultur werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Oberbürgermeisterin (das Finanzdezernat) wird beauftragt, gemeinsam mit Kultur- und Baudezernat einen Maßnahmeträger für die Umsetzung des Gesamtprojektes Zentrum Industriekultur zu ermitteln und dem Stadtrat eine entsprechende Lösung vorzuschlagen, wenn das KGM zeitnah nicht selbst eine Umsetzung vornehmen kann.

 

Mit ablehnendem Beschluss zum Antrag „Haushaltsplan 2024- Verschiebung der Planung der umfassenden Neukonzeption und Erweiterung des Technikmuseums“ bekräftigte der Stadtrat seine Beschlüsse und hielt trotz der Haushaltslage daran fest.

Seither herrscht absolute Stille um das Technikmuseum.

 

Daher frage ich Sie:

 

1. Eine konkreter Zeit- und Maßnahme-Plan für den bereits 2019 vom Stadtrat beschlossenen Schritt vom Technik-Museum hin zum Zentrum für Industriekultur wurde dem Stadtrat noch immer nicht vorgelegt. Warum nicht? Wann soll dieser Zeit- und Maßnahme-Plan dem Stadtrat vorgelegt werden?

 

2. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates zum Technikmuseum, welcher Zeitplan schwebt der Verwaltung zur Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates zum Technikmuseum vor? 

 

3. Welche Maßnahmen/ Fragen wie der Grundstückserwerb (wann durch wen, Verantwortlichkeit, Altlastenfreistellung, Vergabe von Planungsleistungen, Ausschreibung des Gestaltungswettbewerbs etc. wurden bereits geklärt/ was wurde geplant oder befindet sich unsere zuständige Beigeordnete Frau Stieler-Hinz seit dem Beschluss im Winterschlaf?

 

4. Wurde ein Maßnahmeträger für die Umsetzung des Gesamtprojektes Zentrum Industriekultur gesucht/ gefunden? Wenn ja, wann soll der Stadtrat informiert werden? Wenn nein, warum nicht und woran hapert es? Wie verliefen die Bemühungen einen Maßnahmeträger zu finden? Was wurde unternommen, einen Maßnahmeträger für die Umsetzung des Gesamtprojektes Zentrum Industriekultur zu finden?

 

5. Wurde das Dach des Technikmuseums zwischenzeitlich saniert, oder wollen wir abwarten, bis das Technikmuseum abgerissen werden muss?

 

4. Welche Pläne hat das KGM für das Technikmuseum?

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

12.02.2025

F0051/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

13.02.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Haltstelle am Kirschberg

Stellungnahme der Verwaltung: 0162/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

an der Haltestelle Am Kirschberg dürfen seit einigen Tagen keine Busse der Linie 66 von Westerhüsen in Richtung Bördepark mehr halten, da die Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung wegen Sicherheitsmängel für die Fahrgäste erließ.

 

Unsere Fraktion stellte am 30.09.2024 den Antrag A0218/24 „Fahrgastunterstand Sohlener Hauptstraße/Am Kirschberg und Sohlener Straße/ Langenweddinger Straße“, laut S0521/24 hat zu beiden Standorten im Mai 2023 eine Befahrung stattgefunden, bei der mit der Landeshauptstadt Magdeburg der Standort bestimmt worden ist. Auch von den Städtischen Werken Magdeburg GmbH sind beide Standorte geprüft und mit Auflagen zur Errichtung freigegeben. Die Vorprüfung ist laut Stellungnahme vollständig. Die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co.KG (MVB) wollte den Standort an Ströer mit Bitte um zeitnahe Ausführung weiterleiten.

 

Ich möchte wissen:

1. Hat die MVB den Standort an Ströer mit Bitte um zeitnahe Ausführung weitergeleitet? Wenn ja, wann?

 

2. Konnte bereits ein konkreter Ausführungstermin von der Ströer genannt werden? Wenn ja, wann soll die Haltestelle wieder zur Verfügung stehen?

 

3. Sollte bisher keine Einigung zwischen der MVB und Stroer erfolgt sein, welche Lösungsvorschläge hat die MVB für Ihre Fahrgäste in diesem Falle?  

 

4. Gibt es im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg weitere Haltestellen, die ähnliche Sicherheitsbedenken auslösen könnten? Wenn ja, an welchen Haltestellen und welche Lösungen schlägt die MVB hier vor und bis wann kann eine Umsetzung erfolgen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Rainer Buller

Stadtrat  

Fraktion Gartenpartei

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.02.2025

F0048/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

13.02.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Rosa Qualm und Geräusche aus dem Müllheizkraftwerk Rothensee

Stellungnahme der Verwaltung: S0091/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

am 14. Januar 2025 führten laut Pressesprecherin des MHKW jodhaltige Inhaltsstoffe in Krankenhausabfällen zu rosa Verfärbung des Rauches. Die Anlieferung von Jod als Teil von Abfällen im MHKW sei eigentlich nicht erlaubt und sei vermutlich auf das Fehlverhalten des Abfallerzeugers zurückzuführen. Jedoch konnte die Verbrennung von Jod ohne nennenswerte Wechselwirkungen passieren.

Zudem werden Anwohner durch Geräusche aus dem Müllheizkraftwerk gestört. Die Geräuschbelästigung soll im neuen Block 3 des Müllheizkraftwerks, durch Arbeiten an der Turbine, entstehen, Ende November 2024 sei man von Anwohnern auf die Geräuschprobleme hingewiesen worden

Dazu möchte ich wissen:

1. Welche Krankenhausabfälle werden im Müllheizkraftwerk Rothensee verbrannt? Sind darunter auch Chemikalienabfälle? Wenn ja, welcher Art?

 

2. Wie konnte es dazu kommen, dass überhaupt jodhaltige Krankenhausabfälle im MHKW Rothensee landen, wenn die Verbrennung dort nicht erlaubt ist? Wird im MHKW die Anlieferung von klinischen Abfällen grundsätzlich nicht kontrolliert? Wenn nein, warum nicht? Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen dazu?

 

3. Wie möchte man verhindern, dass im MHKW Rothensee zukünftig Abfälle verbrannt werden, die dort nicht verbrannt werden dürfen?  

 

4. Wird dieser Vorfall nachträglich ausgewertet? Wenn ja, von welchen Stellen? Wenn nein, warum nicht?

5. Seit Jahren und schon lange vor dem Bau des neuen Block 3 klagten die Anwohner über Geräuschemissionen ausgehend vom MHKW Rothensee und haben auch das MHKW immer wieder darauf aufmerksam gemacht. Ist das Geräusch dem MHKW Rothensee selbst nie aufgefallen, oder warum wartet man, bis sich Anwohner über die Geräuschbelästigung beschweren?

6. Welche Werte ergab die durchgeführte Schallmessung? Welche Schallemissionen sind erlaubt?

7. Warum dauert es so lange (November-Marz), bis überhaupt Abhilfe geschaffen wird, müssen sich immer erst die Anwohner jahrelang beschweren? Wann können die Menschen in Rothensee wieder in Ruhe schlafen, ohne von den Geräuschen aus dem MHKW belästigt zu werden?

8. Welche Schallschutzmaßnahmen werden derzeit erarbeitet, um die Geräuschimmissionen zu senken? Welche Werte werden erreicht, wenn alle Schallschutzmaßnahmen abgeschlossen sind?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender 

Stadtrat  

Fraktion Gartenpartei

 

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.02.2025

F0047/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

13.02.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Kosten der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Westerhüsen mit Hort

Stellungnahme der Verwalltung: S0101/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in Magdeburg drohen, nach Änderung des Schulgesetzes 12 Grundschulen die Schließung, darunter auch der Grundschule Westerhüsen, die sich derzeit in einer aufwändigen Sanierung befindet.

Diesbezüglich habe ich folgende Fragen:

1. Welche Kosten wurden bereits für die Sanierung der Grundschule Westerhüsen aufgewendet?

2. Welche Mehrkosten sind gegenüber den Planungen bereits entstanden?

3. Welche Kosten werden noch erwartet?

4. Wann ist mit dem Abschluss der Sanierungsarbeiten zu rechnen?

5. Welche Fördermittel werden für die Sanierung erbracht, wie hoch werden die Kosten für die Landeshauptstadt Magdeburg ausfallen?

6. Wo sollen die Schülerinnen und Schüler beschult werden, sollte die Schließung der GS Westerhüsen und Buckau tatsächlich in naher Zukunft notwendig sein?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.02.2025

F0046/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

13.02.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Mobiles Bürgerbüro Beyendorf- Sohlen

Stellungnahme der Verwaltung: S0093/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

bezüglich des mobilen Bürgerbüros erreichten uns Bürgerbeschwerden.

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. Welche Anzahl von Bürgern halten sich im Schnitt im Wartebereich des mobiles Bürgerbüros Beyendorf- Sohlen auf und wie lange ist die ungefähre Wartezeit?

2. Wie viele Sitzgelegenheiten sind dort vorhanden? Ist bereits aufgefallen, dass mitunter zu wenig Sitzgelegenheiten verfügbar sind? Kann diesem Thema unkompliziert Abhilfe geschaffen werden? 

3. Das mobile Bürgerbüro Beyendorf- Sohlen hat monatlich am 2. Dienstag von 15 bis 17 Uhr und am 4. Donnerstag 9 bis 12 Uhr geöffnet. Bürger schildern, dass 09.15 Uhr jedoch noch niemand aufgerufen wurde. Wann beginnt dort die Sprechzeit?

4. Welche technischen Voraussetzungen gibt es zur Bearbeitung der Bürgeranliegen im mobilen Bürgerbüro Beyendorf- Sohlen? Ist die Ausstattung anders, als in den stationären Bürgerbüros? Wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor?

5. Wie oft gibt es im mobiles Bürgerbüro Beyendorf- Sohlen technische Probleme und wie können diese gelöst werden?

6. Werden die wartenden Bürger informiert, wenn technische Probleme vorliegen und die Wartezeiten sich verlängern? Wenn ja, welche Zeitspanne wird dafür als angemessen betrachtet?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.02.2025

F0045/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

13.02.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Zustand der Gehwege im Ahornweg

Stellungnahme der Verwaltung: S0130/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

unabhängig der Beschlussfassung eines Antrages zum Thema, sieht unsere Fraktion dringenden Handlungsbedarf, was den gegenwärtigen Zustand der Gehwege im Ahornweg betrifft. Mehrere Anlieger haben uns zum Thema kontaktiert und Fotos zugesendet (siehe Anlage), die einen, als katastrophal zu bezeichnenden Zustand darstellen. Viele Stellen sind mit tiefen Löchern und Unebenheiten übersät, wodurch für niemanden eine gefahrlose Nutzung dieser Gehwege möglich ist. Insbesondere verschärfte sich dieser Zustand seit Arbeiten rund um den Einbau von Glasfaserkabeln stattfinden.

 

Ich frage Sie:

 

1. Ist der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt, dass dort tätige Unternehmen, die Gehwege aufreißen, aber monatelang nicht den ursprünglichen Zustand wiederherstellen? Wenn ja, seit wann ist dies der Verwaltung bekannt und was wurde diesbezüglich unternommen?

 

2. Was soll kurzfristig unternommen werden, die Gehwege im Ahornweg in einen Zustand zu versetzten, so dass die Benutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger ohne Unfallrisiko möglich ist? Bis wann ist die Umsetzung erfolgt?

 

3. Wer trägt bei einem Unfall die Schuldfrage?

 

4. Wie oft wurden im Jahr 2024 Schäden an den Fußwegen im Magdeburg Melder gemeldet? Wie oft wurden die gemeldeten Schäden behoben?

 

5. Da dies nicht der erste Fall ist, wo festzustellen ist, dass nach Arbeiten von Telekommunikationsunternehmen, der Urzustand von Straßen und Gehwegen nicht wiederhergestellt wird: Wie möchte die Landeshauptstadt Magdeburg zukünftig auf die ausführenden Unternehmen einwirken, um derartige zustände zu vermeiden?

 

6. Anlieger wurden nicht informiert, bevor die Arbeiten vor Ihren Grundstücken begannen. So konnte die Ausfahrt für PKWs von den Grundstücken nicht gewährleistet werden konnte. Welche Vorschriften sind diesbezüglich einzuhalten?

 

7. In den 90er Jahren wurde vom Stadtrat der Landeshauptstadt beschlossen, den Ahornweg mittels Pollern zu schließen. Wo ist dieser Beschluss zu finden und mittels welchen Beschlusses wurde dieser Stadtratsbeschluss aufgehoben und die Poller entfernt?

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

  

Rainer Buller

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrates am 23.01.2025

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

21.01.2025

F0016/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

23.01.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Bürgerfragen

Stellungnahme der Verwaltung: S0085/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

In Folge des Attentats auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20.12.2024 wurden uns folgende Fragen von Bürgerinnen und Bürgern Stadt übermittelt, um deren Beantwortung wir Sie bitten: 

1. Wer trägt und wer übernimmt die Verantwortung für den Anschlag?

 

2. Gibt es eine Versicherung für den Fall eines Anschlags auf den Weihnachtsmarkt und wie hoch ist die Versicherungssumme?

 

3.  Wer hat wann E-Mails an die Polizei gesendet, welche Sicherheitslücken wurden festgestellt?

 

4. Warum wurde nach der Feststellung der Sicherheitslücken nicht direkt gehandelt und eine Lösung zur Schließung der Sicherheitslücke umgesetzt?

 

5. Wurden das Ordnungsamt, der zuständige Beigeordnete und die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Weihnachtsmarkt GmbH über die Sicherheitslücken informiert? Welche Inhalte hatten die Informationen?

 

6. Wer hat wann E-Mails an die Volksstimme gesendet und welchen Inhalt hatten diese E-Mails zur Absicherung des Weihnachtsmarktes genau? Wie viele E-Mails wurden an die Presse versendet?

 

7. An welchen Stellen wird der Alte Markt videoüberwacht und wer ist für die Videoüberwachung verantwortlich?

 

8. Wer hat dieses Video veröffentlicht, welches nur wenige Minuten nach dem Anschlag in den Medien veröffentlicht wurde?

 

9. Wer hat das Sicherheitskonzept erstellt und wo ist es einsehbar?

 

10. Welche Kompetenz hatte der Ersteller des Sicherheitskonzeptes?

 

11. Wieviel Sicherheitspersonal war auf dem Weihnachtsmarkt eingesetzt?

 

12. Gab oder gibt es Entschädigungen für die Händler, oder eine anteilige Rückzahlung der Stellplatzmieten und der Nebenkosten, wie Strom und Wasser?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Rainer Buller

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

21.01.2025

F0017/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

23.01.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Amtsmissbrauch des Beigeordneten Herrn Ronni Krug?

Stellungnahme der Verwaltung: S0537/24

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 

 

hiermit möchte ich Ihnen einige Fragen im Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen rund um die Handlungen von Herrn Ronni Krug, Beigeordneter des Dezernat I für Personal, Bürgerservice und Ordnung in der Landeshauptstadt Magdeburg, vorlegen. Diese Fragen resultieren aus dem Artikel der Welt sowie aus Berichten von Bürgern, die ein mögliches Fehlverhalten in der Amtsführung von Herrn Krug zur Zulassung des „Wiehnachtmärt“, veranstaltet von der Schweizer Milchkuranstalt, vermuten. 

 

Konkret bitte ich um Klärung der folgenden Punkte: 

 

1. Liegt ein Amtsmissbrauch vor, wenn ein Beigeordneter seine Mitarbeiter anweist, Wege zu finden, um ein steuerzahlendes Unternehmen in Magdeburg durch Auflagen in seiner Existenz zu gefährden? 

  

2. Was waren die genauen Anweisungen von Herrn Krug an die beiden Mitarbeiter, die mit der kreativen Prüfung betraut wurden? Handelte es sich hierbei um Sicherheitsinteressen oder um wirtschaftliche Interessen, die möglicherweise in Konkurrenz zu anderen Anbietern auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt stehen? 

 

3. Warum wurde eine zweite Prüfung der Genehmigung für die Veranstaltung veranlasst? Welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen? 

 

4. Welche Ressourcen wurden für diese Prüfungen aufgewendet? 

 

5. Wie wurde ein rechtlicher Verstoß geprüft, der möglicherweise zur Aufhebung der genehmigten Veranstaltung geführt haben könnte? 

 

6. Was geschah nach der kreativen Prüfung und welche Erkenntnisse wurden an Herrn Krug weitergeleitet? 

 

7. Wurden zusätzliche Auflagen aus der Prüfung des Ordnungsamtes und der Feuerwehr erlassen? 

 

8. Wurde ein Dienstaufsichtsverfahren gegen Herrn Krug eingeleitet? Wenn ja, wann? Falls nein, mit welcher Begründung? 

 

9. Hat Herr Krug das Recht, Mitarbeiter seines Amtes für wirtschaftlich diskriminierende Maßnahmen zu verwenden? 

 

10. In welchem Auftrag hat Herr Krug die Überprüfung der ausgestellten Genehmigung veranlasst und was war der Anlass für die zweite Prüfung? 

 

11. Gibt es Hinweise auf eine Interessenkollision, da Herr Krug als Vertreter der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg, bei der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH in der Gesellschafterversammlung vertreten ist? 

 

12. Welche disziplinarischen Maßnahmen könnten sich aus diesem Verhalten für Herrn Krug ergeben? 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

21.01.2025

F0015/25

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

23.01.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Toilettensituation in der Sket-Passage in Buckau

Stellungnahme der Verwaltung: S0055/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 

seit mehr als acht Wochen sind die Toiletten in der Sket- Passage in Buckau geschlossen. Zunächst wurde mitgeteilt, dass sie defekt seien, dann hieß es, sie wären aufgrund von Vandalismus geschlossen. Zuletzt wurde angegeben, dass technische Probleme bei der Nachrüstung eines Kassenautomaten die Schließung verursachen würden. Diese Situation ist für die Kunden, insbesondere für ältere Menschen, unzumutbar. 

1. Ist in der Baugenehmigung für die Sket- Passage definiert, dass Kundentoiletten für die Besucher des Einkaufzentrums vorhanden sein müssen? 

2. Falls ja, wie viele Toiletten müssen auf Grund der Größe des Einkaufcenters und des gastronomischen Angebotes, vorgehalten werden und welche Anzahl an Toiletten stehen tatsächlich zur Verfügung?  

3. Falls dies nicht ausdrücklich geregelt ist, warum nicht? 

4. Kann der Vermieter aufgefordert werden, kurzfristige Lösungen, wie mobile Toiletten zu schaffen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

19.12.2024

F0371/24

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

23.01.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Abrechnung der Break Dance EM 2022, Entscheidung zur Frauenfußball EM 2029

Stellungnahme der Verwaltung: S0083/25

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

an unsere Fraktion wurde herangetragen, dass die Abrechnung der Break Dance WM 2022 noch immer auf sich warten lässt. Zwischenzeitlich fand bereits eine Break Dance WM statt.

Ich möchte wissen:

 

1. Was ist im FB 40 los, ist man dort nicht in der Lage, eine Abrechnung innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen?

 

2. Warum lässt diese Abrechnung so lange auf sich warten?

 

3. Wie will man zukünftig mit solchen Situationen umgehen, um die zügige Bearbeitung abzusichern?

 

4. Magdeburg hätte ein Austragungsort der Frauenfußball-Europameisterschaften 2029 werden können, die Stadträte sind in den Entscheidungsprozess nicht involviert worden, sie wurden lediglich informiert. Warum wurden dazu keine Gespräche mit den Stadträten geführt, sondern diese Entscheidung durch die Bürgermeisterin, FB 40 und die MVGM getroffen? Wie soll zukünftig mit solchen Situationen umgegangen werden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei

 

 

 

Anfrage der Fraktion Gartenpartei

Datum

Nummer

 

öffentlich

19.12.2024

F0370/24

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

23.01.2025

         

 

Kurztitel

 

 

Ringbrücke über die Halberstädter Straße, Abriss nach kostspieliger Reparatur?

Stellungnahme der Verwaltung: S0063/25

 

 

Sehr geehrt Frau Oberbürgermeisterin,

aus der Presse war zu erfahren, dass die Brücke über die Halberstädter Straße aus Sicherheitsgründen nur noch mit Tempo 30 zu befahren ist. Diese Beschränkungen wurden auch für die Brücke über die Brenneckestraße und den Damaschkeplatz angeordnet. Nun müssen Ersatzneubauten für diese Brücken geschaffen werden. Die Brücke über die Halberstädter Straße war bis vor wenigen Monaten über einen sehr langen Zeitraum wegen einer kostenintensiven Reparatur gesperrt.

Ich frage Sie:

1. Aus welchem Grund wurde die Erneuerung des Fahrzeugrückhaltesystems (FRS) auf der Magdeburger Ringbrücke über die Halberstädter Straße trotz des desaströsen Zustandes der Brücke durchgeführt?

2. Laut DS0417/23 vom 20.07.2023 sollten Aufwendung in Höhe von 1,1 Mio Euro für die Erneuerung des Fahrzeugrückhaltesystems (FRS) auf der Magdeburger Ringbrücke über die Halberstädter Straße erforderlich sein. Welche Kosten kamen tatsächlich zustande?

3. Seit wann ist der schlechte Zustand der Brücken und die Notwendigkeit von Ersatzneubauten der Verwaltung bekannt? Bitte die Protokolle der Untersuchungen für alle Brücken in der Landeshauptstadt Magdeburg der letzten 5 Jahre beilegen!

4. Wer entscheidet in der Landeshauptstadt Magdeburg darüber, wann für eine marode Brücke ein Ersatzneubau geplant werden muss oder ob die Brücke bis zur grenzwertigen Sicherheit nicht erneuert wird?

5.  Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die Brücken nicht längst erneuert wurden?

6. Welche Hiobsbotschaften zum Thema Sanierungsstaus erwarten uns für die Landeshauptstadt Magdeburg noch?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei