Fraktion Gartenpartei im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg
Fraktion Gartenparteiim Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 08.12.2022

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

01.12.2022

F0307/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

08.12.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Umgestaltung des Naherholungszentrum

Strandbad Barleber See

Stellungnahme der Verwaltung: S0003/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

zurzeit werden die Umgestaltungsmaßnahmen des Strandbades am Barleber See umgesetzt.

Wie ich erfuhr, soll es Änderungen am Konzept zur Umgestaltung und Sanierung NEZ Barleber See geben und nicht alle vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen sollen in die Tat umgesetzt werden.

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. Die Sanierungsarbeiten sollen laut Bauzeitenplan in der Anlage zur Stellungnahme S0301/20 zu Anfrage F0129/20 Ende 2023 beendet sein. Wie stellt sich die Umsetzung der Planung derzeit dar? Welche zeitlichen Änderungen sind zu erwarten?

2. Stimmt es, dass die Gastronomie nicht wie geplant errichtet werden soll?

3. Welche Änderungen am Konzept zur Umgestaltung und Sanierung NEZ Barleber See gibt es weiterhin?

4. Wer hat diese Änderungen zum Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg vorgenommen und aus welchem Anlass und mit welcher Befugnis beschlossen? Warum gibt es keine Information dazu an den Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Roland Zander     

Stadtrat                                                                           

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz    

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.12.2022

F0315/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

08.12.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Schleinufer 21 und Sternstraße 1

Stellungnahme der Verwaltung: S0024/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Gebäude Schleinufer 21 und Sternstraße 1 wurden vor einigen Jahren abgerissen. Statt der ehemals unter Denkmalschutz stehenden Gebäude sollten neue Gebäude errichtet werden. Bisher ist jedoch von diesen Vorhaben an beiden Adressen nichts zu erkennen.

Ich möchte wissen:

1. Was ist bisher an Aktivitäten zur Neubebauung beider Baulücken zu verzeichnen?

2. Welche Planungen sind der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt?

3. Aus welchen Gründen kam es bisher nicht zur Umsetzung und wann kann mit dem Beginn der Lückenbebauung gerechnet werden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Marcel Guderjahn

Stadtrat

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                    

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.12.2022

F0314/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

08.12.2022

         

 

Kurztitel

 

 

AG Wochenmärkte ohne Händlerbeteiligung?

Stellungnahme der Verwaltung: S0014/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in der Einwohnerfragestunde der letzten Sitzung des Stadtrates am 10.11.2022 wurde von einem Markthändler im Auftrag der Gesamtheit der Markthändler, welche den Vertreter als ihren Sprecher gewählt hatten, die Frage gestellt: “Warum wurde eine AG Märkte gegründet, in der kein einziger Händler vom Alten Markt vertreten ist und wir als Händler auch nie gefragten wurden, ob ein Interesse unsererseits an der Teilnahme besteht.“

Auf die Frage erhielt er bisher keine Antwort, jedoch eine Information, dass er aus Sicht der Geschäftsführerin der Weissen Flotte, nicht als Marktsprecher gewählt wurde, sie diese Wahl aber gern organisieren würde, wenn dies gewünscht sei.

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. Wann haben die Planungen für die Umgestaltung des Alten Markt begonnen?

2. Wurden die Markthändler in die Planungen eingebunden? Wenn nein, warum nicht?

3. Warum wurde eine AG Wochenmärkte gegründet, in der kein Händler vom Alten Markt vertreten ist und warum wurden die Händler nie gefragten, ob ein Interesse an der Teilnahme besteht?

4. Ist geplant, die Händler oder einen Händlervertreter in die AG Wochenmärkte zu involvieren? Wenn ja, warum erst jetzt? Wenn nein, warum nicht?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Marcel Guderjahn

Stadtrat

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz     

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.12.2022

F0312/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

08.12.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Ordnungswidrigkeitsverfahren Wahlsichtwerbung Landtagswahl 2021

Stellungnahme der Verwaltung: S0461/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

zur Anfrage F0058/22 „Ahndung der Verstöße gegen die Wahlsichtwerbung- Sondernutzungssatzung“ erklärte die Verwaltung in Stellungnahme S0111/22, dass insgesamt Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen 14 Parteien /Bewerber zur Landtagswahl 2021 geführt wurden. Inzwischen wurde bekannt, dass einige Verfahren nach Widersprüchen eingestellt wurden.

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. Wie viele der 14 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingestellt?

2. Aus welchen Gründen wurden diese Verfahren eingestellt?

3. Wer ist dafür verantwortlich, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, die offenbar nicht vor höheren Instanzen standgehalten hätten? Ist das zuständige Dezernat nicht in der Lage, eine Einschätzung vorzunehmen, ob Ordnungswidrigkeitsverfahren korrekt sind, oder nicht?

4. Was geschieht mit den Beträgen, die Parteien /Bewerbern zur Landtagswahl 2021 nach Eingang der Bescheide zum Ordnungswidrigkeitsverfahren offenbar zu Unrecht bezahlt haben? Erfolgt eine Rückerstattung, oder wie stellt sich die Landeshauptstadt Magdeburg die Klärung des Sachverhaltes vor? Ist eine Aktuelle Debatte dazu notwendig oder sollten die Betroffenen ein Gerichtsverfahren anstreben?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Roland Zander     

Stadtrat                                                                           

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz            

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.12.2022

F0313/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

08.12.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Sicherheitsanforderungen bei aktueller Plakatierung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0009/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

Sicherheitsstandards bei Plakatierungen finden sich in der Satzung zur Wahlsichtwerbung. Hierin wird u. a. der Abstand zu Lichtsignalanlagen und die Höhe der Plakate geregelt, um den Verkehr von Radfahrenden und PKW nicht zu gefährden.

 

Seit mehreren Wochen finden sich im gesamten Stadtgebiet Plakatierungen eines Zirkusunternehmens. Dessen Plakate finden sich u. a. unmittelbar vor und hinter Ampelanlagen, in Kreuzungsbereichen, viele stehen am Boden, reichen teils auf den Radwegbereich bzw. wurden an lackierten Masten angebracht, vgl. Beispielfotos.

 

 

Hieraus resultieren nachfolgende Fragen:

 

1. Welche Sicherungsanforderungen wurden dem Unternehmen bei Erteilung der Sondernutzungserlaubnis auferlegt?

 

2. Weshalb wird nicht der gleiche Maßstab an die Sicherungsanforderungen auferlegt wie nach der Satzung der Wahlsichtwerbung?

 

3. Wurden die erteilten Auflagen überprüft und das Unternehmen zur Beseitigung der Mängel aufgefordert? Wenn ja, mit welcher Frist?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

01.12.2022

F0306/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

08.12.2022

         

 

Kurztitel

 

Magdeburger Geschichte im Panometer erlebbar machen

Stellungnahme der Verwaltung: S0010/23

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

Magdeburg hat viele geschichtliche Themen zu bieten, die in einem Panometer erlebbar gemacht werden könnten.

 

Ich habe folgende Fragen:

 

1. Verfügt die Landeshauptstadt Magdeburg über nicht mehr genutzte Gasometer oder ähnliche Gebäude, die für die Erlebbarkeit von Panoramabildern aufbereitet werden könnten?

 

2. Wenn nicht, welche Kosten würden für den Neubau eines Gebäudes, ähnlich dem in Wittenberg anfallen?

 

3.1 Käme als Standort der Parkplatz „Lange Lake“ am Herrenkrugsteg in Frage, der seit dem BUGA- Ende kaum noch genutzt wird?

 

3.2. Empfiehlt sich ein Standort im Elbauenpark? 

 

3.3 Wenn nicht, welche anderen Standorte wären aus Sicht der Verwaltung geeignet (kommunaler Besitz, Erreichbarkeit, Rentabilität, Aufwertung eines Stadtteils)?

 

4. Auf welchen Betrag würde sich die Erstellung des Panoramas durch den Künstler Yadegar Asisi in etwa belaufen und in welchem Zeitraum - soweit er dafür gewonnen werden kann - könnte er es fertigen?

 

5. Können für den Anlass der Errichtung eines Panometers Fördermittel beantragt werden?

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 10.11.2022

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

09.11.2022

F0280/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

10.11.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Umleitung des ÖPNV in Ottersleben, Königsstraße

Stellungnahme der Verwaltung:S0444/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

die Buslinie 54 fährt aufgrund von Bauarbeiten in der Königstraße im Stadtteil Ottersleben noch bis voraussichtlich November 2023 zwischen Sudenburg und Eichplatz eine verkürzte Strecke.

 

Insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger, welche in Ottersleben im Bereich Königsstraße, Osterweddinger Straße wohnen, haben unsere Fraktion angesprochen, dass Sie jetzt bis zum Eichplatz oder zur Tankstelle an der Halberstädter Chaussee eine sehr weite Strecke zu Fuß zurücklegen müssen.

 

Ich möchte daher wissen:

 

Besteht die Möglichkeit, wenigstens einige Male am Tage, einen Kleinbus einzusetzen, wie es zum Beispiel in Potsdam oder anderen Städten gemacht wird?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin                                             

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz    

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

09.11.2022

F0279/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

10.11.2022

         

 

Kurztitel

 

 

2. Nord-Süd-Verbindung, Bauarbeiten auf der Tangente

Stellungnahme der Verwaltung:S0422/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

seit einigen Tagen finden Bauarbeiten für die Verlegung des Magdeburger Ring im Zuge der Errichtung der neuen Straßenbahntrasse, 2. Nord-Süd-Verbindung, statt. Zu diesem Anlass wurden Fahrspuren gesperrt, regelmäßig bilden sich erhebliche Staus.

Beobachtet man die Anzahl der auf der Baustelle tätigen Personen, befürchtet man, die Sperrung könnte länger andauern, als geplant.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Liegt die Baustelle auf der Tangente noch im Zeitplan, oder ist bereits jetzt eine Verlängerung der Bauarbeiten und damit auch der Sperrungen absehbar?

 

2. Wie viele Bauarbeiter sind durchschnittlich auf der Baustelle tätig, wie viele Bauarbeiter sollten grundsätzlich auf der Baustelle tätig sein?

 

3. Wäre eine schnellere Aufhebung der Sperrung des Magdeburger Ring möglich, wenn mehr Personal auf der Baustelle tätig wäre? Wenn ja, welche Mehrkosten wären erforderlich? 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat                                             

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz    

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

09.11.2022

F0278/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

10.11.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Ist Apels Kunstwerk nur noch Schrott wert?

Stellungnahme der Verwaltung:S0423/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Ende August rammte ein Fahrzeug des Städtischen Abfallbetriebes das Kunstwerk „Die fünf Sinne“ von Heinrich Apel, das sich bislang am Standort neben dem Rathaus der Landeshauptstadt Magdeburg befand.

Die aus Muschelkalkstein bestehenden Säule wurde so stark beschädigt, dass die Bronzefiguren herabstürzten und ebenfalls beschädigt wurden. Ein Jahr zuvor wurde das Kunstwerk bereits von einem KfZ beschädigt, konnte jedoch vor Ort instandgesetzt werden.

 

Ich habe folgende Fragen:

1. Wo wird das Kunstwerk derzeit aufbewahrt?
2. Ist das Kunstwerk reparabel? Wenn ja, wann ist mit erfolgter Reparatur/ Instandsetzung zu rechnen?

3. Kommt für den am Kunstwerk entstandenen Schaden eine Versicherung auf?

4. Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, ist geplant, ein Replikat erstellen zu lassen?

5. Kann für „Die fünf Sinne“ von Heinrich Apel ein sicherer Standort gefunden werden, oder ist eine Lösung, wie eine Umzäunung angeraten?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat                                             

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz    

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

28.10.2022

F0269/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

10.11.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Austausch Grüner Pfeil gegen Leuchtpfeile

Stellungnahme der Verwaltung: S0464/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wenn der Verkehr das Rechtsabbiegen zulässt, darf ein Fahrer an der roten Ampel mit Grünpfeil abbiegen. Gerade in der dunklen Jahreszeit kann man häufig beobachten, dass der grüne Blechpfeil jedoch schwer sichtbar ist und Fahrer die Möglichkeit zur Verkürzung der Wartezeiten nicht nutzen. Der grüne Leuchtpfeil ist hingegen wesentlich besser sichtbar und schützt zudem Fußgänger und Fahrradfahrer.

Ich habe dazu folgende Frage:

Ist geplant, in der Landeshauptstadt Magdeburg, statt der grünen Blechpfeile, weitere grüne Leuchtpfeile zu installieren? Wenn ja, wann und wo?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Roland Zander                                                                                  

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                   

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 06.10.2022

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.10.2022

F0257/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

06.10.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Aufkleber an Lichtmasten und Lichtsignalanlagen-Masten

Stellungnahme der Verwaltung: S0375/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

bereits mehrfach wurde die Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg zum Umgang mit Verunreinigungen und Aufklebern, was verdeutlicht, dass deutlicher Verbesserungsbedarf zu der Situation herrscht. Für Parkscheinautomaten und Verkehrsschilder wurden Maßnahmen gefunden, dem Problem vorzubeugen, für Lichtmasten und Lichtsignalanlagen-Masten bisher nicht.

Grundsätzlich wird, laut der Stellungnahmen der Verwaltung zum Thema, auch nur sporadisch gereinigt, was deutlich erkennbar ist. Im Jahr 2019 gab es eine AQB Maßnahme.

Zuletzt hieß es, im Jahr 2022 solle wieder einen Projektvorschlag für eine AQB-Maßnahme, die das Entfernen von Aufklebern und Schmierereien zum Inhalt hat, von der Verwaltung angenommen werden.

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. Ist der Projektvorschlag für eine AQB-Maßnahme umgesetzt worden? Wenn ja, wird aufgezeichnet, wie viele Stunden für die Reinigung und Entfernung von Aufklebern von Lichtmasten und Lichtsignalanlagen-Masten verwendet werden?

2. Welche Möglichkeiten werden zukünftig seitens der Landeshauptstadt Magdeburg in Betracht gezogen, Lichtmasten und Maste der Lichtsignalanlagen von Aufklebern und Verunreinigungen zu befreien, oder spezielle vorbeugenden Maßnahmen zu treffen, die Verunreinigung gar nicht erst entstehen zu lassen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Roland Zander                                                                                 

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                   

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.10.2022

F0255/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

06.10.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Eröffnung nach Behördlicher Schließung EKZ Buckau

Stellungnahme der Verwaltung: S0372/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

nach Schließung des EKZ Buckau sehen die Menschen in Buckau der auf Plakaten angekündigten Eröffnung des Rewe Marktes freudig entgegen. Nach Auskunft in Stellungnahme S0267/22 auf unsere Anfrage F0160/22, wurde die Nutzung der Verkaufsstätten Norma und Rossmann durch die untere Bauaufsichtsbehörde untersagt. Insbesondere waren sicherheitsrelevante Anforderungen (Brandschutz) noch nicht umgesetzt, die Verstöße betrafen im Wesentlichen das gesamte Center.

 

Ich habe dazu folgende Fragen:

 

1. Sind nun alle sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllt und alle Bereiche des Centers können eröffnen?

 

2. Wurden Bußgelder für die Nutzung der Verkaufsstätten Norma und Rossmann ohne die Erfüllung aller sicherheitsrelevanter Anforderungen ausgesprochen?

 

3. Warum wurde die Einmündung neugestaltet?

 

4. Ist geplant, eine Lichtsignalanlage zu installieren?

 

5. Wurden Fördermittel aus dem Stadtumbau Ost bewilligt? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?

 

6. Wann soll die Sanierung der Fassade des Eckhauses fertiggestellt werden?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

 

Roland Zander                                                                                 

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz    

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

05.10.2022

F0245/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

06.10.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Parkplatz auf der Elbwiese?

Stellungnahme der Verwaltung: S0396/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

am letzten Wochenende konnte beobachtet werden, dass auf der Elbwiese zwischen Hubbrücke und Sternbrücke ein Parkplatz für Besucher der Mückenwies`n ausgeschildert und auch durch Wohnmobile rege genutzt wurde. Durch die vermehrten Regenfälle ist der Boden aufgeweicht und die Wiese, die sich nach der langen Trockenheit gerade wieder erholt hatte, wurde erneut in Mitleidenschaft gezogen. 

 

Ich bitte, folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wurde für die Nutzung der Elbwiese als Parkplatz für Besucher der Mückenwies`n eine Genehmigung durch die Landeshauptstadt Magdeburg erteilt?
  2. Wenn ja: Für welchen Zeitraum und mit welchen Auflagen?
  3. Wurden dem Veranstalter Gebühren für die Nutzungserlaubnis in Rechnung gestellt?

Wenn ja, in welcher Höhe?

      4.    Ist die Elbwiese in Vorjahren bereits als Parkplatz genutzt worden? Wenn ja, zu welchen 

             Anlässen?  

      5.    Werden die Schäden, die auf der Wiese durch die Nutzung als Parkplatz entstanden

             sind, behoben? 

      6.    Wenn ja, wann, durch wen und welche Maßnahmen und welche Kosten werden dafür        

             entstehen? Wenn nein, warum nicht?  

      7.    Das Parken von Wohnmobilen auf der Elbwiese lässt vermuten, dass auch

             Übernachtungen auf der Elbwiese stattfanden. Ist dies zulässig?

 

 

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

21.09.2022

F0235/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

06.10.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Teilrückbau Zur Kreuzhorst II

Stellungnahme der Verwaltung: S0399/22

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

nachdem die Kleingartenanlage „Zur Kreuzhorst II“ e.V. vom Hochwasser 2013 stark beschädigt wurde, wurde auf Antrag der Landeshauptstadt Magdeburg vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ein Zuwendungsbescheid zur Umsetzung des Teilrückbaus von Kleingärten in dieser Anlage erlassen.

Nach Anfrage an den VdG, der sich nicht in der Lage sah die Anfrage zu beantworten, wandte sich die Landeshauptstadt Magdeburg an den ehemaligen Vorsitzenden der Kleingartenanlage „Zur Kreuzhorst II“, um Informationen zu ggf. bestehender Doppelförderung (ggf. Abriss und Wiederaufbau) zu erhalten. (siehe Anlage)

Im März 2021 wurde begonnen, den Weg im Hauptgang zu befestigen und Grünbestand aus den Abrissgärten zu entfernen. Laut Auskunft der Verband der Gartenfreunde Magdeburg e.V. und der Landeshauptstadt sollte der Abriss der Lauben im August 2021 erfolgen. Bis zum heutigen Tag ist jedoch nichts passiert, außer dass ein Weg sehr provisorisch befestigt wurde und Unfallgefahren birgt. Die Abrissgärten holt sich die Natur zurück.

Ich habe dazu folgende Fragen, um deren kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung ich bitte:

1. Konnte die befürchtete Doppelförderung ausgeschlossen werden?

2. Wenn Frage 1 mit nein beantwortet wurde: Welche Konsequenzen sind daraus entstanden?

3.  Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde: Warum ist der Teilrückbau nicht beendet worden?

4. Welche Maßnahmen sind weiterhin geplant und wann sollen diese umgesetzt werden?

5. Ist die Finanzierung der Maßnahmen vollständig gesichert?

6. Wer trägt welchen Anteil an der Finanzierung der Maßnahmen?

7. Wer ist für die Umsetzung des Rückbaus verantwortlich?

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender                                              

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz   

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

21.09.2022

F0234/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

06.10.2022

         

 

Kurztitel

 

 

In Krisenzeiten wird ein Nahversorger geschlossen?

Muss Aldi in Buckau wirklich die Türen schließen?

Stellungnahme der Verwaltung: S0370/22

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in den sozialen Medien und unter Anwohnern wird in den letzten Tagen heiß über die Schließung des Aldi-Marktes an der Schönebecker Straße/ Warschauer Straße diskutiert.

Das im Dezember 2020 als Provisorium nach einem Brand errichtete Verkaufszelt soll trotz guter Annahme durch die Kunden nun kurzfristig schließen.

In der Volksstimme war am 21.09.2022 zu lesen: Wir bedauern, dass wir das provisorische Verkaufszelt zum 3. Oktober 2022 schließen müssen“, formuliert Dr. Axel vom Schemm, zuständig für Marketing und Kommunikation bei der Aldi Einkauf SE und Co. oHG, auf Volksstimme-Nachfrage. Er erklärt weiter: „Leider konnte trotz intensiver und lösungsorientierter Zusammenarbeit mit der Verwaltung keine Lösung gefunden werden. Zur weiteren Entwicklung am Standort können wir uns derzeit leider noch nicht äußern. Gerüchtehalber könnte eine Beanstandung des provisorischen Zelt- Aufbaus zur Schließung des Aldi-Marktes an der Schönebecker Straße geführt haben.“

Ich habe folgende Fragen zum o.g. Thema:

1. Gab es eine städtische Anordnung zur Schließung des Marktes im Provisorium? Wenn ja, aus welchem Anlass?

2. Wenn es eine städtische Anordnung zur Schließung des Marktes gab: Könnte grundsätzlich, nach Abstellung der zur Anordnung geführten Gründe, eine Wiedereröffnung des Marktes im Provisorium erfolgen?

3. Gab es Gespräche zwischen der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Betreiber des Marktes, um die Schließung abzuwenden?

4. Welche Pläne gibt es für die weitere Entwicklung des Standortes an der Schönebecker Straße/ Warschauer Straße? Gibt es weitere Interessenten für diesen Standort?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender                                             

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz   

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

16.09.2022

F0233/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

06.10.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Vermietung von E-Scootern: Sondernutzung oder Gemeingebrauch

Stellungnahme der Verwaltung: S0409/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

derzeit tobt in Magdeburg die Debatte um die E-Scooter, die vor einigen Tagen im Stadtbild auftauchten. Die Emotionen kochen hoch und es geht dabei wenig sachlich zu.

 

Besonders erschreckend ist, dass von "plötzlich" gesprochen wird. E-Scooter prägen das Bild vieler europäischer Städte seit Jahren. Zeit genug war also, auch in Magdeburg ein Konzept für potentielle Anbieterfirmen zu erstellen. Hierin können Regeln wie z. B. eine Höchstzahl der Elektroroller für das Stadtgebiet, die Kostentragung für Bergungskosten aus Gewässern oder auch Nutzungszeiten festgelegt werden, weil die Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigten, dass für viele Fälle von Vandalismus betrunkene Nutzer in den Nachtstunden verantwortlich sind.

 

Einer der Anbieter berichtete in der Volksstimme vom 30.08.2022, dass er in Erfurt, Freiburg und Göttingen Verleihsysteme zu laufen habe und dort lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung erforderlich war.

 

Die Qualifizierung als Sondernutzung beruht bislang allein auf der Entscheidung des OVG Münster vom 20.11.2020 11 B 1459/20 zu Mietfahrrädern.

 

Grundlegend für die Beurteilung ist das Urteil vom 03.06.1982 – BverwG7 C 73.79. Maßgeblich für Qualifizierung als erlaubnisfreier Gemeingebrauch ist allein, dass die Straße zum Zwecke des - fließenden oder vorübergehenden ruhenden - Verkehrs genutzt wird. Entscheidend ist insofern, dass der Nutzer die Inbetriebnahme zum Verkehr gerade beabsichtigt. Die Nutzung kann dabei durchaus mehrere Zwecke haben. Maßgeblich ist der überwiegende Zweck (Schwerpunkt) der Nutzung.

 

Da beide Modelle - also sowohl Regelungen mit Selbstverpflichtung bzw. mit Sondernutzung - möglich sind, obliegt es dem Stadtrat zu entscheiden, welches für unsere Stadt besser geeignet ist.

 

 

Folgende Fragen bitte ich zu beantworten:

 

  1. Bitte erläutern Sie, warum die Stadtverwaltung in obigen Fällen von Sondernutzung und nicht von Gemeingebrauch ausgeht. Beide Modelle sind gebräuchlich.

 

  1. Weshalb wurde der Stadtrat über das Verfahren mit E-Scootervermietern nicht informiert bzw. eine Entscheidung eingeholt, da doch eine Regulierung sowohl über Sondernutzung als auch Gemeingebrauch mit Selbstverpflichtung möglich ist?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 01.09.2022

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

30.08.2022

F0221/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

01.09.2022

         

 

Kurztitel

 

 

„Georg-Singer-Straße„ im Bereich ehemals „In den Meerwellen“

Stellungnahme der Verwaltung: S0309/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

langjährige Anwohner*innen der Georg-Singer-Straße kamen auf unsere Fraktion zu, nachdem sie über viele Jahre hinweg vergeblich versuchten, über den Weg des Magdeburg- Melders und Schriftverkehr zu Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine Lösung für die dauerhafte Verbesserung des Zustandes der Oberfläche der Straße und des Gehweges herbeizuführen.

Die Straße existiert seit knapp 90 Jahren und wurde seither von der Stadt Magdeburg nie in ordnungsgemäßen Zustand gebracht. Schon 1935 teilte der damalige Oberbürgermeister mit, dass für die Herstellung der Straße keine Gelder zur Verfügung stünden.

Zu DDR-Zeiten wurde die Straße schließlich in Eigeninitiative von den Anliegern nach Fertigstellung der Plattenbauten im Neustädter Feld mit Baustraßenplatten teilweise befestigt.

Später folgten die Sanierung der Wasserleitungen und mehrere Medienanschlüsse, die den Zustand der Straße weiter Schadanfälliger werden ließen.

Nach Meldung der Schäden, wie Schlaglöchern, Versackungen etc. wurden diese schon oft notdürftig repariert, jedoch ohne langfristigen Erfolg.

Auch wenn viele Straßen in der Landeshauptstadt Magdeburg einen schlechten Zustand aufweisen, ist der Unmut der Anwohner und der Wunsch nach einer akzeptablen Lösung durchaus nachvollziehbar.

 

Ich möchte wissen:

1. Die Anwohner der Straße mussten der Stadt im Jahr 1937 kostenfrei Teile ihrer Grundstücke überlassen (ca. 50 m²), um die Straße zu verbreitern. Weiterhin mussten die Anwohner (lt. Vertrag vom 03.05.1947) Straßenausbaukosten in Höhe von 900,- RM an die Stadt zahlen. Ein Ausbau ist seitens der Stadt dennoch nie erfolgt. Warum nicht?

2. Ist diese Vorgehensweise auch von weiteren Straßen in der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt? Wenn ja, um welche Straßen handelt es sich?

3. Befindet sich die Straße auf der Prioritätenliste der Landeshauptstadt Magdeburg?

4. Ist ein grundhafter Ausbau der Straße vorgesehen? Wenn ja, wann?

5. Ist ein grundhafter Ausbau nicht vorgesehen, welche Möglichkeiten gibt es, die Straße und Gehwege langfristig zu verbessern?

6. In einem Schreiben vom 10.03.21 an den ehemaligen Oberbürgermeister hatte ein Anwohner den Vorschlag gemacht, doch wenigstens den unbefestigten Streifen in der Straße zu befestigen. Leider reagierte der OB in seinem Antwortschreiben auf diesen Vorschlag in keiner Weise. Lässt sich nachvollziehen, warum darauf nicht reagiert wurde?

7. Welche Gründe gibt es dafür, den unbefestigten Teil der Straße nicht zu befestigen?

8. Welche Kosten würden auf die LH Magdeburg zukommen, wenn der Vorschlag in die Tat umgesetzt würde? 

9. Welche Kosten verursachten die jährlichen Reparaturen in den letzten 10 Jahren insgesamt?

10. Sollte die Straße grundhaft ausgebaut werden, müsste die Landeshauptstadt Magdeburg die bereits erbrachten Kostenbeteiligungen der Grundstückseigentümer zurückzahlen, nachdem die Straßenausbaugebühr nun laut derzeitiger Gesetzgebung nicht mehr von ihnen aufgewendet werden müssen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

30.08.2022

F0220/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

01.09.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Wasserqualität Neustädter See

Stellungnahme der Verwaltung: S0471/22

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin:

 

ein Mitarbeiter der Verwaltung berichtete in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Sport am 12.07.2022 über den Enterokokken-Befall am Neustädter See. Da die Richtwerte bei einer Wasserbeprobung überschritten wurden, wurde die Sperrung des Sees veranlasst und ein Badeverbot verhängt. Grund dafür seien zu viele Wasservögel am Neustädter See, ist in der Niederschrift unter TOP 7 nachzulesen.

Mittlerweile ergab sich, wie in Vorjahren eine Blaualgensituation am Neustädter See, die ebenfalls zu Badeverboten führte.

 

Im Jahr 2018 ergab sich laut Aussagen der Verwaltung aufgrund der Rapsblüte eine ungünstige Blaualgensituation am Neustädter See.

 

1. Wurde herausgefunden, welche Wasservögel am Neustädter See den Enterokokken-Befall ausgelöst haben sollen? Wie genau wurde herausgefunden, dass Wasservögel den

Enterokokken-Befall ausgelöst haben?

 

2. Die Rapsblüte scheidet derzeit als Erklärung für den Blaualgenbefall am Neustädter See aus, welche Ursachen sind nun bekannt?

 

3. Wie möchte die Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg mit der sich verschlechternden Wasserqualität am Neustädter See umgehen? Sollen, wie bei der gleichartigen Problematik am Barleber See viele Jahre vergehen, bis die Verwaltung das Problem ernst nimmt und Maßnahmen ergreift?   

 

4. Welche Maßnahmen sind derzeit und zukünftig geplant?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

08.06.2022

F0161/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

01.09.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Freie Sicht auf Ampeln und Verkehrszeichen

Stellungnahme der Verwaltung: S0343/22

 

 

 

Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,

 

in der Landeshauptstadt Magdeburg fällt in den letzten Wochen vermehrt auf, dass die Sicht auf Verkehrszeichen und Ampeln durch Bewuchs (Bäume, Sträucher etc.) oft eingeschränkt wird. Bäume, Sträucher und weiterer Bewuchs an Straßen sind grundsätzlich so zu beschneiden, dass der Luftraum über den Straßen nicht eingeengt und/ oder die Sicht auf amtliche Verkehrszeichen/ -einrichtungen nicht beeinträchtigt wird.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wann soll dies geschehen?

2. Aus welchen Gründen konnten der Bewuchs nicht bereits entfernt werden?

3. In welchem Turnus wird überprüft, ob die Sicht auf die Sicht auf amtliche Verkehrszeichen/-einrichtungen nicht beeinträchtigt wird?

 

 

Roland Zander

Stadtrat

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 07.07.2022

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

30.08.2022

F0219/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

01.09.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Auswirkungen des Energiesparplanes

Stellungnahme der Verwaltung: S0361/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der beschlossene Energiesparplan bringt ab September viele Regeln und Verbote auch für Kommunen mit sich, u.a. soll die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern etc unterbleiben.

Ich möchte wissen:

1. Welche Auswirkungen hat der Energiesparplan auf die Durchführung der Lichterwelt in der Saison 2022/2023, wird es zeitliche Einschränkungen geben, oder wird die Lichterwelt nicht stattfinden können?

2. Mit welchen Konsequenzen muss der Magdeburger Weihnachtsmarkt bei der Durchführung rechnen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

04.07.2022

F0183/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

07.07.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Bewässerung der Pflanzen der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0283/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

der Bewässerungsbedarf der Bäume und der Grün- und Blühpflanzen ist an heißen Tagen und Trockenperioden enorm, die Bewässerungsfahrzeuge des Eigenbetriebes SFM sind in ständigem Einsatz.

Ich möchte wissen:

1. Wie viele Bewässerungsfahrzeuge des Eigenbetriebes SFM sind täglich im Einsatz?

2. Werden die Wassertanks für ihren Einsatz mit Trinkwasser oder Grundwasser befüllt, oder werden sowohl Trinkwasser, als auch Grundwasser genutzt? Wenn letzteres zutrifft, in welchen Mengen prozentual?

3. An wie vielen Standorten stehen zur Bewässerung Grundwasserbrunnen zur Verfügung? Sind diese ausreichend, oder besteht weiterer Bedarf? Wenn ja, welcher Bedarf besteht und welche Bemühungen gibt es, den Bedarf zu decken?

4. In vergangenen Jahren wurden z.B. die Pappeln in der Beimssiedlung nicht richtig gewässert, wie bei einem GWA Termin durch einen Baumsachverständigen bestätigt wurde. Sie mussten schließlich gefällt werden, weil die Standsicherheit dadurch nicht mehr gegeben war. Hat die Landeshauptstadt Magdeburg aus diesen Versäumnissen gelernt, oder werden Bäume noch immer nicht in ausreichender Menge gewässert?

5. Gibt es in der Landeshauptstadt Magdeburg Überlegungen oder Ansätze zur wassersensiblen Umgestaltung der Stadt (Schwammstadt) z.B. bei Neubauprojekten?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

04.07.2022

F0182/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

07.07.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Transparenz der Qualität der Pflegeheime in Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung:S0292/22

 

 

 

Sehr geehrt Frau Oberbürgermeisterin,

 

Prüfberichte der landesrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden bleiben in den meisten Bundesländern - so auch in Sachsen-Anhalt - in der Regel unter Verschluss, wie der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, zu Jahresbeginn erklärte (Volksstimme vom 13.01.2022).

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

1. Liegen der Landeshauptstadt Magdeburg Prüfberichte über die Pflegeheime in den Einrichtungen der „Wohnen und Pflegen Magdeburg gemeinnützige GmbH“ (WUP) oder anderer Einrichtungen in unserer Stadt vor?

 

2. Wurden diese Berichte veröffentlicht?

 

a) Wenn ja: Wo?

 

b) Wenn nein: Welche Gründe sprechen dagegen?

 

3. Wie stellt sich die Personalsituation in den Einrichtungen der WUP dar? Entspricht der Personalschlüssel dem tatsächlichen Bedarf?

 

4. Stehen der WUP ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um eine menschenwürdige Pflege zu leisten? Wenn nein, welche Mittel wären erforderlich?

 

 

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

04.07.2022

F0181/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

07.07.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Hitzeschutz pflegebedürftiger Menschen in Einrichtungen der WUP

Stellungnahme der Verwaltung: S0291/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

 

die Volksstimme informierte in ihrer Ausgabe vom 20.06.2022 über die Kritik der Deutschen Stiftung Patientenschutz hinsichtlich mangelnden Hitzeschutzes in Pflegeheimen. Da es an allgemeingültigen ministeriellen Vorschriften zur Temperaturbegrenzung in Heimen fehle, seien viele der bundesweit über 800.000 Heimbewohner einem steigenden Hitzeleiden schutzlos ausgesetzt. Die Politik sei gefordert.

 

Da erfahrungsgemäß ein sehr langer Zeitraum vergeht, bis ein erkanntes Problem politisch angegangen wird, sollte die Landeshauptstadt Magdeburg nicht erst auf neue gesetzliche Regelungen warten, um pflegebedürftige Menschen in den städtischen Einrichtungen vor Hitze zu schützen.

 

Daher folgende Fragen bezüglich der Situation in den Einrichtungen der Wohnen und Pflegen Magdeburg gemeinnützige GmbH (WUP):

 

1. Wie wird der Schutz vor extremer Hitze in den Pflegeheimen der WUP gewährleistet?

 

2. Welche Probleme sind in welchen Einrichtungen bekannt?

 

3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen sind in den bestehenden Heimen geplant?

 

4. Wie wird der Schutz vor extremer Hitze bei der Errichtung neuer Einrichtungen durch Bauvorschriften sichergestellt?

 

 

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

04.07.2022

F0179/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

07.07.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Reinigung und Pflege der Gleisanlagen und Haltestellen der MVB

Stellungnahme der Verwaltung: S0286/22

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

in der Landeshauptstadt Magdeburg fällt an vielen Stellen, z.B. am Westring, an der Lerchenwuhne Nord, an der Strecke zu IKEA auf, dass die Strecken und Haltestellen vermüllt sind und das Unkraut wuchert.

Ich möchte deshalb wissen:

1. Wie konnte es dazu kommen?

2. In welchen Intervallen werden Streckenabschnitte und Haltestellen gereinigt und von Unkraut befreit? Welche Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich in welchen Intervallen geplant?

3. Wann wurden die Strecke Westring/ Südring, zu IKEA und anliegende Haltestellen zuletzt gereinigt und wann wurde zuletzt das Unkraut entfernt? Wann ist die nächste Reinigung geplant?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

30.06.2022

F0177/22

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

07.07.2022

         

 

Kurztitel

 

 

Verzögerung auf der Tunnelbaustelle

Stellungnahme der Verwaltung: S0255/22

 

 

 

Sehr geehrte/r Frau/ Herr Oberbürgermeister/in,

mit Entsetzen haben wir (mal wieder aus der Volksstimme) erfahren, dass es zu Verzögerungen auf der Tunnelbaustelle kommt und die Freigabe nun im Jahr 2023 (Januar/Februar) erfolgen soll. Bereits mehrfach hatte unsere Fraktion, insbesondere Stadtrat Zander, nachgefragt, ob der Termin im Jahr 2022 tatsächlich gehalten werden könne. Immer wieder wurde versichert, dass die Freigabe im Jahr 2022 erfolgen wird.

Ich habe folgende Fragen:

1. Hat der Wassereinbruch mit der Verzögerung zu tun?

2. Welche detaillierten Gründe führen dazu, dass die Freigabe sich verzögert? Was wurde durch die MVB wieder zu spät bestellt?

3. Welche Mehrkosten bzw. Kostenerhöhungen sind noch zu erwarten?

4. Wer trägt die Verantwortung für die neuerliche Verzögerung und welche Konsequenzen werden gezogen?

5. Den ebenfalls in der Volksstimme angekündigten Baustellentag begrüßen wir außerordentlich, wie soll dieser Tag gestaltet werden? 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 09.06.2022

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.06.2022

F0165/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.06.2022

       

 

Kurztitel

 

 

7 Jahre und wieder Stillstand? B-Plan Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße„im Teilbereich

Stellungnahme der Verwaltung: S0246/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 20.02.2014 wurde durch Beschluss des Stadtrates die Aufstellung der Änderung des

B-Planes Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ im Teilbereich beschlossen.

 

Nach über 7 Jahren Bearbeitungszeit ergingen am 15.07.2021 die Beschlüsse zur Behandlung der Stellungnahmen (Zwischenabwägung) zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.312-2 "Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße" und der Änderung des Geltungsbereichs und der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 "Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße". Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 09.08.2021 bis einschließlich 08.09.2021 aus. Die Beschlusslage sagt aus Zitat:

Im Allgemeinen Wohngebiet WA wird auf Teilflächen der Flurstücke 10001 und 10002 ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger der Baugrundstücke nördlich der Flurstücke 88/1 und 10002 sowie ein Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger festgesetzt. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht ist nur bis zur Verkehrsübergabe der auf den Flurstücken 88/1 und 10116 festgesetzten Verkehrsfläche zulässig. Die mit dem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche hat eine Gesamtbreite von 3,5 m. Auf der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Fläche dürfen gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB keine Bäume und Sträucher angepflanzt sowie keine baulichen Anlagen errichtet werden.“

 

Am 17.12.2021  wurde dem Investor mitgeteilt, dass eingegangene Stellungnahme des Eigentümers der Flurstücke 88/1 und 10002 intern juristisch geprüft wurden und festgestellt wurde, dass nicht alle notwendigen Verträge zu den eingetragenen Grunddienstbarkeiten über alle notwendigen Flurstücke gemäß B-Plan- Entwurf vorliegen und er diese beibringen solle, damit das Verfahren weitergeführt werden könne, zudem wäre ein Klageverfahren anhängig, dessen richterliche Entscheidung abgewartet werden müsse.

 

Zurückreichend bis in das Jahr 1983, konnte der Investor einige Planzeichnungen und Grundbuchauszüge ermitteln, diese gingen dem Stadtplanungsamt zu. Darin ist erkennbar, dass die eingetragenen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte um das östliche Haus an dessen Westfront herumführen, also gar keine Befreiung nötig war und mit den Grundstücken gekauft wurden. Der Tatbestand dieser Rechte ist ohne näherer Angaben im Grundbuch vermerkt und wurde für die wechselnden Besitzer weitergegeben. Eine Aussage über Beschaffenheit und Breite, konnte auch bei der Lektüre anderer

GWL-Rechte, die am Rande der Recherchen eingesehen werden konnten, war von

einer vorgeschriebenen Breite keine Rede.

 

Ich frage Sie:

 

1. Prüft die Landeshauptstadt Magdeburg bestehende Grundbucheinträge nicht grundsätzlich, bevor die Auslegung eines B-Planes dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird? Wer war in diesem Falle dafür zuständig?

 

2. Welche Angaben werden grundsätzlich bei Grundbucheinträgen erfasst?

 

3. Werden Grundstückseigner, deren Rechte betroffen sein könnten, nicht im Vorfeld der Beschlussfassung durch den Stadtrat, über die Auslegung eines B-Planes, angehört? Wenn ja, wann ist die Anhörung erfolgt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum erfolgt die Anhörung nicht?

 

4. Der Vorgänger des Beigeordneten Rehbaum erklärte, das B-Plan Verfahren könnte trotz Klageverfahren weitergeführt werden, nun soll die richterliche Entscheidung abgewartet werden. Wie ist diese widersprüchliche Argumentation zu verstehen?

 

5. Ist die Verwaltung der Auffassung, man arbeite im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg, wenn ein B-Plan-Verfahren mehr als 7 Jahre dauert?

 

6. Wie lange soll es noch dauern, bis der Investor beginnen kann, sein Vorhaben umzusetzen?

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.06.2022

F0164/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.06.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Sachstand ehemaliges Fahlberg-List-Gelände

Stellungnahme der Verwaltung: S0247/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

laut Stellungnahme S0441/20 wurde durch das LAF im Jahr 2020 eine Altlastenerkundung für das ehemalige Fahlberg-List-Gelände durchgeführt und befand sich zur Zeit der Beantwortung der Anfrage F0259/20, im November 2020, in der Endbearbeitung des abschließenden Altlastenberichts.

Ich möchte dazu wissen:

1. Ist der Altlastenbericht nun fertiggestellt und der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt?

2. Ist der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt, ob und wann der Eigentümer der Flächen die Durchführung der Altlastensanierung plant? 

3. Laut Stellungnahme S0441/20 gab es bereits Gespräche mit mehreren potentiellen Investoren für das ehemaliges Fahlberg-List-Gelände. Waren die Gespräche erfolgreich, oder werden weiterhin Interessenten gesucht?

4. Für die Entwicklung der Flächen muss ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Wie ist der aktuelle Stand im Bebauungsplanverfahren? Welche Ziele werden verfolgt?

5. Die Führung des westelbischen Elberadwegs waren städtebauliches Ziel. Die für die Route erforderlichen Flurstücke sollten laut Stellungnahme S0441/20 im aufzustellenden Bebauungsplan als öffentlicher Fuß- und Radweg festgesetzt werden. Wird an diesem Ziel festgehalten?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.06.2022

F0162/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.06.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Gebühren für Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S2041/22   

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

im Salzlandkreis war in der Volksstimme vom 16.05.2022 zu lesen, dass die Gebühren für die Nutzung der Notunterkunft für Obdachlose (ohne Essen) von derzeit 5,10 Euro auf 11,51 Euro pro Nacht steigen sollen. Begründet wurde die Kostensteigerung u. a. mit den weitaus höheren Gebühren in Magdeburg, die derzeit zwischen 18,73 € und 23,57 € pro Nacht - also bis zu 707,10 € monatlich betragen.

 

Ausgehend davon, dass die meisten obdachlosen Menschen kein oder nur ein geringes Einkommen haben, meine Fragen hierzu:

 

 

1. Gibt es in der Landeshauptstadt Magdeburg Betroffene, die die Gebühr (teilweise) selbst aufbringen?

 

2. Soweit Kostenträger im Rahmen der Sozialhilfe bzw. des ALG II die Gebühren übernehmen, wie ist in Magdeburg der jeweilige Anteil?

 

3. Wie hoch ist der Anteil, den die Stadt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung in den Jahren 2020 und 2021 rückerstattet bekam?

 

4. Gab oder gibt es in Magdeburg einen Fall, in dem kein Kostenträger für die Unterbringung aufkam/aufkommt oder ist dies ausgeschlossen?

 

5. Welche Maßnahmen werden unternommen, den Betroffenen wohnungs-/ obdachlosen Menschen für denselben Betrag bzw. sogar günstiger Wohnraum zu beschaffen?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.06.2022

F0160/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.06.2022

       

 

Kurztitel

 

Behördliche Schließung EKZ Buckau

Stellungnahme der Verwaltung:S0267/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

kaum eröffnet, mussten die Geschäfte im ehemaligen SKET wieder geschlossen werden.

Ich habe dazu folgende Fragen: 

1. Ist das Einkaufszentrum von Amts wegen geschlossen worden?
2. Welche Beanstandungen liegen vor bzw. was ist die Begründung für die Schließung?
3. Ist es zutreffend, dass die Nichterfüllung des Brandschutzkonzeptes die Ursache für die Anordnung der Schließung ist?
4. Handelt es sich um ein Problem, dass das Center in seiner Gesamtheit betrifft oder um ein Problem, dass nur die bereits betriebenen Handelsflächen betrifft?
5. Hat im Vorfeld der Eröffnung eine behördliche Abnahme stattgefunden, die es dem Investor erlaubt hat, den Mietern Rossmann und Norma die Eröffnung zu gestatten?
6. Wenn ja, wurden bei der Abnahme sicherheitsrelevante Mängel oder anders geartete Mängel festgestellt? Wenn ja, welche? Wenn ja, wurde eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt? Wenn ja, wie lang war diese Frist?
7. Gab es ggf. weitere Fristen/Nachfristen die dem Investor auferlegt wurden und wie lang waren diese?
8. Wer ist für die Beseitigung der vorliegenden Mängel zuständig?
9. Wann wird das Einkaufszentrum wiedereröffnen können?

 

Ich bitte um kurze mündliche, sowie ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 12.05.2022

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

11.05.2022

F0129/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

12.05.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Nachfrage: Wie soll das Problem gelöst werden?

Stellungnahme der Verwaltung:S0212/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

nach Kenntnisnahme von Stellungnahme S0125/22 auf meine Anfrage F0092/22 habe ich nachfolgende Fragen:

 

1. Zitat Stellungnahme S0125/22 Die Baugenehmigung für die Umnutzung eines Schulungs- und Beratungszentrums zu einem Kinder- und Jugendkulturhaus in der Mittagstraße 15a wurde am 13.11.2018 durch das Bauordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt. Die Aufnahme der Nutzung wurde der unteren Bauaufsichtsbehörde zum 01.07.2019 angezeigt.“ Entspricht eine Anzeige der Nutzungsaufnahme einer Kinder- und Jugendeinrichtung zum 01.07.2019 der Realität, wenn die offizielle Eröffnung mit Publikum und Vertretern der Landeshauptstadt am 22.09.2018 (Die Volksstimme berichtete darüber am 24.09.2018) stattfand?

 

2. Bereits im Sommer 2018 fanden auch auf dem Gelände Außenaktivitäten statt, welche die Anwohnerinnen und Anwohner veranlassten, einen Termin beim Oberbürgermeister am 26.9.2018, also ebenfalls vor Erteilung der Baugenehmigung, wahrzunehmen. Lässt diese Tatsache die Vermutung zu, dass die Eröffnung Kinder- und Jugendeinrichtung bereits vor Erteilung der Baugenehmigung am 13.11.2018 stattfand? Wie lässt sich aus dieser Sicht obiges Zitat aus der Stellungnahme erklären?

3. Wurde das Gespräch mit dem Oberbürgermeister am 26.9.2018 von den Nachbarn eingefordert, oder suchte der Oberbürgermeister im Rahmen der bestehenden und schriftlich vorgebrachten Sorgen und Bedenken das Gespräch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, wie es die Stellungnahme suggeriert?

 

4. Wurde den Nachbarn nach dem Gespräch mit dem Oberbürgermeister schriftlich zugesichert, dass die Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16.00 Uhr geregelt wären und demnach nach 16:00 Uhr und an den Wochenenden keine Aktivitäten stattfinden würden?

 

5. Zitat Stellungnahme S0125/22 „Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgte keine Beteiligung der Nachbarn. Eine Beteiligung der Nachbarn ist nur zwingend vor der Zulassung von Abweichungen und Befreiungen (§ 69 Abs. 1 BauO LSA) erforderlich. Für das o.g. Bauvorhaben wurde kein entsprechender Antrag gestellt.“

Wenn der Aussage des Beigeordneten Rehbaum keine Beteiligung der Nachbarn bei der erteilten Baugenehmigung erfolgte und auch nicht notwendig war, warum liegen Schriftstücke über die Beteiligung der Nachbarn zum 1. Nachtrag für eine eingeschränkte Nutzungsintensivierung vom 19.07.2021 vor, welche am 24.07.2021, also nach Erteilung der Baugenehmigung vom 19.07.2021, bei den Nachbarn zugestellt wurden?  Ist diese Beteiligung reine Makulatur, oder wurde versäumt, die Nachbarn rechtzeitig zu beteiligen?

 

 

6. Die Frage „Welchen Aussagen trifft die zuerst erteilte Baugenehmigung?“ wurde wie folgt beantwortet: Zitat: „Mit der Baugenehmigung vom 13.11.2018 wurde eine Umnutzung von einem Schulungs- und Beratungszentrums zu einem Kinder- und Jugendkulturhaus zugelassen. U.a. ist Bestandteil der Genehmigung die in der Baubeschreibung beantragte Betriebszeit von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8:00 und 16:00 Uhr.“ Jedoch ist die Begrenzung der Anzahl der Kinder (35 Kinder) ebenfalls Bestandteil dieser Baugenehmigung. Ist der Umstand irrelevant, oder dem Beigeordneten nicht bekannt? Oder warum hielt der Beigeordnete Herr Rehbaum es für nicht notwendig, diesen Umstand bei der Beantwortung meiner Anfrage nicht zu erwähnen? Reichen Häppchen als Beantwortung einer Anfrage aus?

7. Wurde eine Lärmbeschwerde beim Bauordnungsamt (einschließlich Lärmprotokoll) eingereicht? Wurde darin beschrieben, dass die in der Baugenehmigung vom 19.07.2021 festgelegten Auflagen nicht eingehalten werden. Die genehmigten Nutzungszeiten, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich deutlich und permanent überschritten wurden, die Anzahl der Kinder (laut Baugenehmigung 35 Kinder) die sich gleichzeitig im Außenbereich aufhalten dürfen, ständig überschritten wurden und sich auch gleichzeitig zusätzlich Jugendliche und Eltern (nicht in der Baugenehmigung genannt) ebenfalls ständig auf dem Außengelände aufhielten und zudem von den administrativen Tätigkeiten auf dem Grundstück unzumutbare Störungen ausgehen? Wenn ja wann und wann wurde diese bearbeitet und welche Ergebnisse brachten die Auswertung der Beschwerde und des Lärmprotokolls?

 

8. Mit der Baugenehmigung vom 19.07.2021 wurde laut Stellungnahme S0125/22 einem Antrag für eine eingeschränkte Nutzungsintensivierung entsprochen. Die Intensivierung umfasst u.a. die Betreuungszeiten für Kinder (bis 14 Jahre) abweichend von der bisherigen genehmigten Betriebszeit neu zu regeln. Welche weiteren Intensivierungen, außer den unter anderem genannten Intensivierungen wurden beantragt? Welchen Intensivierungen wurde entsprochen, welchen nicht?

 

9. Wurde der Bürgerinitiative beim Gespräches mit dem Bauordnungsamt am 21.06.2021, an dem drei Mitglieder der Bürgerinitiative teilgenommen haben, vom Beigeordneten Herrn Rehbaum zugesichert, dass die BI über jeden weiteren Schritt informiert werden würde? Wurde diese Aussage umgesetzt? Wenn ja, wann und wie und infolge welcher Schritte?

 

10. Beim Gespräch im Bauordnungsamt am 21.06.2021 wurde die Frage, wie viele Veranstaltungen jährlich im Außenbereich der „Villa Wertvoll“ gestattet sind, bereits durch die Bürgerinitiative an Herrn Rehbaum gestellt und durch ihn wie folgt beantwortet: „Es liegt eine Begrenzung von bis zu 10 zusätzlichen Sonderveranstaltungen im Jahr auf dem Außengelände und an den Wochenenden vor“. Wie kommt es nun zu der Aussage in der Stellungnahme: Zitat: Eine Begrenzung der Anzahl von Veranstaltungen erfolgt durch die erteilten Baugenehmigungen nicht.? Welche Aussage trifft zu? Warum wurden unterschiedliche Aussagen getroffen?

 

11. Wurde durch die Betreiber der Villa Wertvoll im August 2021 ein Antrag auf Nutzungsintensivierung für Jugendliche bis 22:00 Uhr angekündigt, wie der BI von Beigeordneten Herrn Rehbaum beim Termin erläutert? Wenn ja, wurde der Antrag gestellt? Wenn ja, wie wurde dieser beschieden?

 

12. Die Villa und das Außengelände werden ständig, auch von Jugendlichen, bis teilweise 24.00 Uhr genutzt. Ist dies laut Baugenehmigung gestattet? Wenn nein, wie soll mit dieser Situation umgegangen werden?

 

13. Die Definition eines Mischgebietes beinhaltet „ein allgemeines Wohngebiet,

welches nach §6 der Baunutzungsordnung dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dient.“ Selbst bei einer Kindereinrichtung, ist die Zumutbarkeit aber auch dort stark von seiner Größe abhängig. Neben einer recht großen Kita, befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Wohngebiet nun auch zusätzlich ein Kinder- und Jugendkulturhaus, in dem die Kinder und Jugendlichen, entgegen den Ausführungen von Beigeordneten Herrn Rehbaum in der Stellungnahme S0125/22, nicht nur vor Schulbeginn, sowie nach der Schule betreut werden, sondern vom frühen Morgen, bis zum späten Abend, einschließlich der Ferienzeiten und Mittagszeiten, sogar an Wochenenden finden Veranstaltungen statt. Neben den Eigenheimen der Nachbarn wird das „Schreien, Singen, Spielen, Laufen, Springen, Tanzen und Rufen der Kinder, Jugendlichen, Betreuer als „sozialadäquat hinzunehmen“ bezeichnet. Ist es Ihnen verständlich, dass die Nachbarn diese Aussage als reinsten Hohn empfinden? Widerspricht die Schilderung der tatsächlichen Nutzung der Villa und der Außenanlagen nicht gänzlich den Auflagen aus der Baugenehmigung vom 19.07.2021?

 

14. In Anfrage F0092/22, lautet Frage 8: „Welches Konzept verfolgt die Kinder-und Jugendeinrichtung „Villa Wertvoll“? Wann wurde das Konzept erstellt und der Landeshauptstadt Magdeburg vorgestellt?“ Diese Frage wurde nur unzureichend beantwortet. Daher stelle ich sie hiermit erneut.

 

15. Am Samstag 07.05.22 soll eine private Kindergeburtstagsfeier auf der Wiese im Garten der Kinder-und Jugendeinrichtung „Villa Wertvoll“ stattgefunden haben, ca. 20 Kinder und deren Eltern waren zugegen. Ist es erlaubt, dort private Kindergeburtstagsfeiern durchzuführen?

 

16. Die Eröffnung einer weiteren Villa in der Mittagstrasse als Kinder-und Jugendeinrichtung ist geplant, man wünscht sich laut Artikel in der Volksstimme vom 29.11.2021 eine Villa für Kinder und eine Villa für Jugendliche, weil die „Villa aus allen Nähten platzt“. Geplant ist auch ein Elterncafe, eine Töpferwerkstatt. Welche Anträge wurden dazu gestellt und wie wurden diese ggf. beschieden?  

17. Wie kann und soll das Problem gelöst werden und wann soll dies geschehen?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung und Beilage der erteilten Baugenehmigungen und des der Landeshauptstadt Magdeburg vorliegenden Konzeptes des Kinder- und Jugendkulturhauses „Villa Wertvoll“.

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 21.04.2022

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

19.04.2022

F0102/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

21.04.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Sport- und Spielflächen Alt Olvenstedt

Stellungnahme der Verwaltung: S0153/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Stadtteil Alt Olvenstedt steht den Kindern ein Spielplatz im Wohngebiet „Saures Tal“ zur Verfügung. Dieser Spielplatz ist durch seine Ausstattung vor Allem für jüngere Kinder geeignet. Für ältere Kinder und Jugendliche ist das Angebot in Alt Olvenstedt wohl überschaubar. Sie können sich im Jugendclub im Bürgerhaus treffen oder das Fußballfeld der Grundschule Stefan Schütze nutzen. Jedoch gibt es zwischen der GS und den außerschulischen Nutzern des Fußballfeldes einen Konflikt in Sachen Sauberkeit, der zu einer Begrenzung der Nutzungsdauer (17 Uhr) führen könnte. Damit würde ein letzter aktiver Treffpunkt für Teenager im Stadtteil verloren gehen.

Aus den Reihen der GWA kommt nun der Wunsch auf, dass die LH Magdeburg am St. Laurentius Weg, zwischen Regenwasserrückhaltebecken und der unbefestigten Verlängerung der Poststraße eine Spiel-und Sportfläche, gern mit Bolzplatz, Beachvolleyballfeld und Spielgeräten für größere und kleine Kinder, errichten lässt. Mit Bänken und Ergänzungen des Bestandes am vorhandenen Grün könnte die Aufenthaltsqualität, aus Sicht der GWA Alt Olvenstedt, dort auch für weitere Personengruppen gesteigert werden.

Langjährige Mitglieder der GWA erinnern sich daran, dass diese Fläche bereits bei Aufstellung des B-Planes des Wohngebietes „Saures Tal“ als Spielplatz vorgesehen war.

Die GWA „Alt Olvenstedt“ hat folgende Fragen zum geschilderten Sachverhalt:

1. Welcher Bereich der Stadtverwaltung ist für die Bewirtschaftung der angegebenen Fläche zuständig?

2. Welche Nutzung war nach B-Plan für die Fläche am St. Laurentius Weg zwischen Regenwasserrückhaltebecken und der unbefestigten Verlängerung der Poststraße vorgesehen?

3. Gibt es derzeit konkrete Pläne für diesen Bereich?

4. Besteht nach dem aktuellen Spielplatzkonzept im Stadtteil Alt Olvenstedt ein Defizit an Spielflächen?

5. Ist aufgrund der besonderen Bodenbeschaffenheit die gewünschte Nutzung möglich?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

13.04.2022

F0100/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

21.04.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Baustelle Brücke Buschweg

Stellungnahme der Verwaltung: S0176/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am Buschweg (Fußweg in Richtung S-Bahn) befindet sich seit Jahren eine Baustelle an der Brücke über die Schrote. Die Brücke wurde mit einem Provisorium (siehe Foto in der Anlage) ausgestattet.

Ich möchte wissen:

Wann soll die Baustelle beendet und das Provisorium gegen eine feste Brücke ausgetauscht werden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

  

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

14.04.2022

F0101/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

21.04.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Flickschusterei auf dem Olvenstedter Graseweg

Stellungnahme der Verwaltung: S0151/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

am 13.04.2022 wurde der Straßenbelag auf dem Olvenstedter Graseweg ausgebessert. Bei den Arbeiten wurden die immer größer werdenden Risse mit Teer gefüllt, Löcher im Straßenbelag wurden aber nicht verschlossen.

Ich frage Sie:

1. Aus welchem Grund wurden lediglich die Risse im Straßenbelag mit Teer aufgefüllt und der Straßenbelag nicht ausgefräst und mit Bitumen gefüllt?

2. Warum wurden die Löcher im Straßenbelag nicht repariert?

3. Welche Kosten sind durch die Reparaturarbeiten entstanden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

13.04.2022

F0099/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

21.04.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Beauftragung eines neuen Gartenkonzeptes der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0152/22

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in Beantwortung von F0017/22 war in S0015/22 zu erfahren, dass das Büro Funke im Rahmen der Beauftragung für ein Gartenkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg eine Bestandsaufnahme auf der Basis der Daten der Bahn-Landwirtschaft, des Kirchlichen Verwaltungsamtes, des FB Liegenschaftsservice und dem Verband der Gartenfreunde erstellt. Diese Aussage wundert sehr, da Sie häufiger erwähnten, das Thema während Ihrer Amtszeit nicht mehr „anzufassen“.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wer hat wann festgelegt, eine Beauftragung für ein Gartenkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg durchzuführen?

2. Welche Ziele verfolgt das nun beauftragen Gartenkonzeptes der Landeshauptstadt Magdeburg, wer hat die Ziele festgelegt?

3. Warum wurde bisher weder die Fachgruppe Kleingartenwesen, noch der Stadtrat in die Beauftragung und Erarbeitung der Zielsetzungen des nun beauftragen Gartenkonzeptes der Landeshauptstadt Magdeburg involviert?

4. Möchte die Landeshauptstadt Magdeburg erneut, an den Kleingärtnervereinen unserer Stadt und ihren Mitgliedern vorbei, ein Konzept erstellen, oder sollen die Vereine in die Planungen involviert werden? Wenn ja, wie und durch wen? Wenn nein, warum nicht und hat man nicht aus der Vergangenheit gelernt?

5. Wann soll das Gartenkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg dem Stadtrat vorgestellt werden?

6. Welche Kosten werden im Rahmen der Beauftragung für ein Gartenkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg durch das Büro Funke fällig?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 24.03.2022

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

24.03.2022

F0095/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

24.03.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Wassereinbruch auf Tunnelbaustelle- ungeahnte Probleme?

Stellungnahme der Verwaltung:S0114/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aus der Volksstimme war zu erfahren, dass es auf der Tunnelbaustelle Probleme mit dem Einbruch von Wasser durch die Betonwände kommt. Das Grundwasserproblem an dieser Stelle ist grundsätzlich bekannt.

Ich möchte dazu wissen:

1. Welche Planungen und Maßnahmen gab es, dem Wassereinbruch vorzubeugen? 

2. Wie soll der Wassereinbruch nun gestoppt werden?

3. Bis wann soll das Problem gelöst werden?

4. Wer kommt für die Kosten auf?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

24.03.2022

F0093/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

24.03.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Zuweisungen des Landes 2021

Stellungnahme der Verwaltung:S0177/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 06.12.2021 erklärten Sie auf der Sitzung des Stadtrates, im Haushaltsentwurf des Landes Sachsen- Anhalt wären für Straßenbau auf null gesetzt worden und die Landeshauptstadt Magdeburg hätte im Jahr 2021 die Summe von 80 Millionen Euro für Straßenbau erhalten.

Ich möchte wissen:

Für welche Vorhaben wurden diese vom Land zur Verfügung gestellten 80 Millionen Euro eingesetzt?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

24.03.2022

F0088/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

24.03.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Ursachenfindung Algenbildung Barleber See 1

Stellungnahme der Verwaltung: S0126/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

kürzlich fand eine Informationsveranstaltung zu erfolgten Sanierung des Barleber See 1 statt.

Dort war zu erfahren, dass trotz Empfehlung nicht nach der Ursache der massiven Verschlechterung der Wasserqualität gesucht werden soll.

Ich möchte wissen:

1. Wer hat aus welchem Grund entschieden, die Ursache der Algenbildung Barleber See 1 nicht zu ermitteln?

2. Welche Kosten hätten die Untersuchungen verursacht?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

23.03.2022

F0077/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

24.03.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Nachfrage Beleuchtung Magdeburger Dom

Stellungnahme der Verwaltung: S0208/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Antrag A0017/19 stellte unsere Vorgängerfraktion Fraktion Magdeburger Gartenpartei zur Sitzung des Stadtrates am 24.01.2019 den Antrag zur besseren Beleuchtung des Magdeburger Dom. Die Stadtverwaltung hat mitgeteilt, ein Grundkonzept erstellt zu haben. Auf der Basis des bestätigten Grundkonzeptes zur Beleuchtung des Magdeburger Domes war Ziel eine Beauftragung im zweiten Halbjahr 2020.

 

Seit Antragstellung sind mittlerweile über drei Jahre vergangen und die Umsetzung lässt noch immer auf sich warten. 

 

Ich möchte daher wissen:

 

Wie ist der derzeitige Sachstand zur Beleuchtung des Magdeburger Dom und wann kann mit der Umsetzung gerechnet werden.

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

24.03.2022

F0092/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

24.03.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Wie soll das Problem gelöst werden?

Stellungnahme der Verwaltung: S0125/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im April 2021 hat sich nach mehreren gescheiterten Bemühungen einer Lösungsfindung für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eigenheimsiedlung „Im Mittelfelde“ eine Bürgerinitiative gegründet.

Grund dafür ist der seit September 2018 vom Außengelände der „Villa Wertvoll“ ausgehende Lärmpegel, der sich seit der Eröffnung regelmäßig nicht nur auf die Öffnungszeiten beschränkt und die Anwohnerinnen und Anwohner, der seit ca. 90 Jahren bestehenden Siedlung, sehr stark in ihrer Wohn- und Lebensqualität beeinträchtigt. Täglich, selbst an Wochenenden ist es den langjährigen Anwohnerinnen und Anwohnern nicht möglich, den Garten am Haus zu nutzen, ohne Zeuge der Aktivitäten von dem in direkter Nachbarschaft liegenden Außenbereich der „Villa Wertvoll“ zu werden. Das Gründungsprotokoll der Bürgerinitiative, welches Ihnen vorliegt, beschreibt einige Szenarien.

Hinweisen möchte die Bürgerinitiative darauf, dass es sich nicht ausschließlich um die Geräuschkulisse, die von Kindern ausgeht handelt, sondern auch von den Betreuern und Jugendlichen ausgeht. Zu den Veranstaltungen sind auch Eltern, Großeltern anwesend, so dass sich häufig bis zu 50 Personen dort aufhalten.  

Eine Lösung im Sinne aller Beteiligten lässt seit 2018 auf sich warten, die Bürgerinitiative fühlt sich nicht wahrgenommen.

Ich möchte wissen:

1. Die Eröffnung der „Villa Wertvoll“ soll ohne Baugenehmigung und ohne die vorherige Beteiligung der Anwohner geschehen sein. Wann wurde die Baugenehmigung erteilt, wann wurde die „Villa Wertvoll“ eröffnet? Wer hat die Baugenehmigung erteilt?

2. Wurden die Anwohner vor Eröffnung der „Villa Wertvoll“ über die Bestrebungen dort ein Kinder-und Jugendzentrum zu eröffnen, vor Erteilung der Genehmigung, in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? 

3. Welchen Aussagen trifft die zuerst erteilte Baugenehmigung?

4. Es wurde später eine Erweiterung der Baugenehmigung beantragt und zügig genehmigt. Wie konnte dies passieren, obwohl bekannt war, dass die unmittelbare Nachbarschaft schon vor den Änderungen sehr stark unter der Geräuschkulisse zu leiden hatte?

5. Wurden die Anwohnerinnen und Anwohner im Zuge des Genehmigungsprozesses der Erweiterung der Genehmigung angehört? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

6. Welche Änderungen wurden wann beantragt, welche Änderungen wurden wann genehmigt? Wer hat die Genehmigung für die Änderung der Baugenehmigung erteilt?

7. Wieso wird in einem reinen Wohngebiet überhaupt eine Kinder-und Jugendeinrichtung dieses Umfangs genehmigt?

8. Welches Konzept verfolgt die Kinder-und Jugendeinrichtung „Villa Wertvoll“? Wann wurde das Konzept erstellt und der Landeshauptstadt Magdeburg vorgestellt?

9. Wie viele Veranstaltungen sind jährlich im Außenbereich der „Villa Wertvoll“ gestattet, welche Veranstaltungen fanden dort im Außenbereich in den letzten drei Jahren statt und wie viele Personen besuchen die Veranstaltungen?

10. Welche Möglichkeiten bestehen, einerseits das berechtigte Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner zu erfüllen und auf der anderen Seite der „Villa Wertvoll“ die Möglichkeit zu geben, die Arbeit mit den Kindern-und Jugendlichen fortzusetzen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

24.02.2022

F0058/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

24.03.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Ahndung der Verstöße gegen die Wahlsichtwerbung-Sondernutzungssatzung

Stellungnahme der Verwaltung: S0111/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bei Verstößen gegen die Wahlsichtwerbung-Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg, anlässlich der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021, ergingen an einige Parteien kürzlich Bußgeldbescheide durch die Landeshauptstadt Magdeburg. Zu allen vorherigen Wahlen wurden die Parteien über Verstöße informiert und aufgefordert, mit Fristsetzung Abhilfe zu schaffen. Wurden die Fehler beseitigt und bei Nachkontrolle keine Fehler festgestellt, wurde darauf verzichtet, Bußgelder zu verhängen.

Ich möchte wissen:

1. Wie kam es nach so vielen Wahlen und sicher ebenso vielen Verstößen gegen die Wahlsichtwerbung-Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg zu dem Sinneswandel bei den dafür Verantwortlichen bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Bußgelder zu verhängen, nachdem die Fehler beseitigt wurden?

2. Wer hat die Entscheidung getroffen, nun Bußgeldbescheide auszustellen?

3. Weshalb erfolgte keine Information über diese geänderte Verfahrensweise, sondern wurde stets betont, es gäbe keine Bußgeldbescheide, worüber auch die Presse informierte.

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 24.02.2022

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

24.02.2022

F0061/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

24.02.2022

       

 

Kurztitel

 

 

2. Nord-Süd-Verbindung, Bauabschnitt 4 und 5

Stellungnahme der Verwaltung: S0122/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Bauabschnitt 5, der 2. Nord-Süd-Verbindung soll vom Hermann-Bruse-Platz bis zur Ebendorfer Chaussee reichen. Gerade am Milchweg stehen viele relativ junge Straßenbäume, die erfahrungsgemäß bei derartigen Baumaßnahmen gefällt werden müssen und durch spätere Neupflanzungen ersetzt werden. Dem schmerzlichen Baumverlust könnte man unter Umständen mit einer Umpflanzung der Bäume entgegenwirken.

In den letzten Tagen wurde im Wohngebiet Neustädter Feld, auch durch die Vorbereitung der Beschilderung, bekannt, dass es zahlreiche Sperrungen und Halte- und Parkverbote geben wird.

Ich möchte dazu wissen:

1. Wie viele Bäume sind von der Baumaßnahme des 5. BA der 2. Nord-Süd-Verbindung betroffen?

2. Wurde darüber nachgedacht, die betroffenen Bäume umzupflanzen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

3. Unter welchem Umständen kommt eine Umpflanzung vom Straßenbäumen in Betracht?

4. Wurde durch die Landeshauptstadt Magdeburg oder die MVB schon Straßenbäume umgepflanzt, oder wird aus Kostengründen darauf verzichtet? Was kostet eine Neupflanzung, was eine Umpflanzung? 

5. Welcher Lärm/ Sichtschutz ist für die Anwohner im Birkenweiler, Burgstaller Weg geplant?

6. Wurde die Tempo 30 Zone im Kannenstieg mit Eröffnung der neuen Straßenbahntrasse aufgehoben? Soll dies auch bei den weiteren Streckenabschnitten so geschehen?

7. Warum werden die Bewohnerinnen und Bewohner des Neustädter Feldes nicht durch Aushänge, Flyer o.ä. informiert, welche Einschränkungen es durch den Bau der Straßenbahntrasse geben wird?

8. Ist die MVB der Meinung, es reiche, die Bewohnerinnen und Bewohner des Neustädter Feldes am 10.03.2022 während der Sitzung der AG GWA Neustädter Feld, also im Nachgang, zu informieren?

9. Wo sollen die KfZ der Anwohnerinnen und Anwohner abgestellt werden, wenn es während der Bauzeit der Straßenbahntrasse, in der Kritzmannstraße gar keine Parkplätze gibt und in der Othrichstraße nur noch in Parktaschen geparkt werden darf?

10. Es wurden in der Othrichstraße Verkehrsschilder für Absolutes Halteverbot aufgestellt, wo sollen z.B. Post und Paketdienstleister zum Be- und Entladen halten? 

11. Ist eine Umleitung durch das Wohngebiet Neustädter Feld über die Othrichstraße zwingend erforderlich, die auch noch über eine Baustelle auf der Straße Am Stadtblick führt? Wurden andere Möglichkeiten in Betracht gezogen?

12. Wurden die Maßnahmen mit dem Baustellenkoordinator der Landeshauptstadt Magdeburg abgestimmt?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

24.02.2022

F0060/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

24.02.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Anwesenheit des Ordnungsamtes auf

Sitzungen der GWA

Stellungnahme der Verwaltung: S0082/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Ordnungsamt besuchte im Januar 2022 die Sitzung einer GWA, ein ungewöhnlicher Umstand.

Ich frage Sie:

Wann war das Ordnungsamt auf welchen Sitzungen einer GWA anwesend (bitte die Jahre 2021-2022 angeben)?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

24.02.2022

F0059/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

24.02.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Sanierung, Rad-und Fußweg Olvenstedter Graseweg

Stellungnahme der Verwaltung: S0085/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

der Rad-und Fußweg am Olvenstedter Graseweg, von der Lerchenwuhne, bis hin zur Brücke Hundisburger Straße, weist an einigen Stellen erhebliche Schäden auf.

Ich möchte wissen:

Wann soll der der Rad-und Fußweg am Olvenstedter Graseweg saniert werden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anlage: aktuelle Fotos

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

24.02.2022

F0056/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

24.02.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Entwicklung der Betreuung von Kindern mit seelischer Behinderung

Stellungnahme der Verwaltung: S0074/22

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in der Volksstimme vom 10.01.2022 wurde berichtet, dass in der Landeshauptstadt Magdeburg für Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf Einrichtungen fehlen. Dies gibt zu folgenden Fragen über die Entwicklung des Betreuungsbedarfs in den letzten drei Jahren Anlass:

 

1. Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen wurde der Anspruch auf Eingliederungshilfe wegen einer seelische Behinderung oder drohender seelische Behinderung nach §35a Abs.1 SGB VIII festgestellt?

 

2. Welche Hilfen nach §35a Abs.2 SGB VIII wurden/ werden

 

a) in ambulanter Form,

 

b) in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,

 

c) durch geeignete Pflegepersonen und

 

d) in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen

 

 geleistet?

 

3. Wie hat sich der Bedarf der Intensivbetreuung (Kriseninterventionsfälle) in den Jahren 2019, 2020 und 2021 entwickelt?

 

4. Wie wird dieser Bedarf durch Einrichtungen in Magdeburg abgedeckt? In wie vielen Fällen und wo werden Kinder und Jugendliche vom Jugendamt Magdeburg in Einrichtungen im Umland untergebracht?

 

5. Inwieweit kann der Bedarf nicht abgedeckt werden und was geschieht in diesen Fällen?

 

6. Was ist geplant, um in diesen Fällen (Krisenintervention) eine Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung sicherzustellen?

 

 

Es wird um ausführliche schriftliche Beantwortung gebeten.

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

24.02.2022

F0054/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

24.02.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Stand Bebauungsplan 483-5, EHEMALIGES RAW-GELÄNDE

Stellungnahme der Verwaltung: S0120/22

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Auf meine Anfrage F0069/16 „Erhalt und Pflege des ehemaligen RAW Geländes/

Denkmalschutz der ehemaligen Industriefabrikanlage“ wurde mir von der Verwaltung

mitgeteilt, der Eigentümer und die Stadtverwaltung hätten Kontakt aufgenommen und es

fänden erste Abstimmungen zur Entwicklung des Areals zu einem Wohnstandort statt, ein

Bebauungsplan würde angestrebt. Der Stadtrat fasste am 16.06.2016 einstimmig den Beschluss-Nr. 928-028(VI)16 zur Aufstellung des Bebauungsplanes K483-5.

 

Auf meine weitere Anfrage F0219/17 im Jahr 2017, folgte Stellungnahme S0333/17.

Diese teilt mit, dass Abstimmungen zu einem Schallschutzgutachten, welches auch die notwendigen Abstände zum angrenzenden Industriegebiet berücksichtigt, erfolgt wären. Die Erarbeitung des Gutachtens wäre vorbereitet. In Vorbereitung eines B-Plan-Vorentwurfes hätte das Stadtplanungsamt einen ersten städtebaulichen Entwurf erarbeitet.

 

Ein Vorentwurf für den Bebauungsplan würde, unter Berücksichtigung der Interessen des Eigentümers, erstellt. Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB führte das Stadtplanungsamt am 13.11.2017 eine Bürgerversammlung durch.

 

Das Gelände verwildert dennoch weiter und die unter Denkmalschutz stehenden Anlagen und Gebäude verfallen und sind noch immer sich selbst überlassen.

 

Daher möchte ich gerne wissen:

1. Wie ist der Stand der Bearbeitung des Bebauungsplanes?

2. Welche Gründe gibt es, dass nach nun fast 6 Jahren, nach Beschluss des Stadtrates zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, noch immer kein Bebauungsplan aufgestellt und dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt wurde?

3. Kann mit der Instandhaltung oder Sanierung der Anlagen und Gebäude gerechnet werden oder werden diese abgerissen? Wurden mit dem Eigentümer dazu Gespräche geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 27.01.2022

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

26.01.2022

F0015/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

27.01.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Straßen ohne Beleuchtung in der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung:S0062/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Landeshauptstadt Magdeburg sind einige Straßen nicht beleuchtet.

 

Ich möchte wissen:

1. Wie viele Straßen gibt es in der Landeshauptstadt Magdeburg, die nicht beleuchtet sind?

2. Welche Kosten würden entstehen, alle bisher unbeleuchteten Straßen mit Beleuchtung auszustatten?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

26.01.2022

F0016/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

27.01.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Sinkender Wasserstand Barleber See I

Stellungnahme der Verwaltung:S0095/22  

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Wasserstand des Barleber See I sinkt merklich. Auch nochmal, seit der Kiessandtagebau „Großer Anger“ in Betrieb genommen wurde.

Ich möchte wissen:

1. Gibt es mögliche Zusammenhänge, die den sinkenden Wasserstand am Barleber See I infolge des Kiessandtagebau „Großer Anger“ erklären könnten, oder reagiert das Oberflächengewässer auf den Klimawandel und die wenigen Regenfälle der vergangenen Jahre?

2. Wurde und wird der Wasserstand des Barleber See I regelmäßig kontrolliert und dokumentiert? Wenn ja, durch wen und welche Veränderungen wurden festgestellt?

3. Wird der Wasserstand nicht regelmäßig kontrolliert und dokumentiert: Warum nicht und ist dies angedacht?

4. Kann der Wasserverlust am Barleber See I zukünftig verhindert werden und welche Maßnahmen sind ggf. geplant, dem vorzubeugen und entgegenzuwirken? 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

26.01.2022

F0014/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

27.01.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Gleichberechtigte Nutzung der neuen Synagoge Magdeburg durch die liberale jüdische Gemeinde

Stellungnahme der Verwaltung:S0064/22

 

 

Die liberale jüdische Gemeinde hat durch die Novemberprognome 1939 ihre Synagoge in Magdeburg verloren. Ludwig Philippson - Begründer der Allgemeinen Zeitung des Judentums, welche als Sprachrohr der jüdischen Reformbewegung galt und die sich bis zu seinem Tode im Jahr 1889 zu einer der wichtigsten Zeitungen für liberale Jüdinnen und Juden in Deutschland entwickelte - weihte am 14. September 1851 die Synagoge in Magdeburg feierlich ein.

 

Der orthodoxen jüdischen Gemeinde wurde durch die Landeshauptstadt Magdeburg das Grundstück Julius-Bremer-Straße 3 in Magdeburg für die Errichtung einer neuen Synagoge geschenkt. Bei der Planung dieser neuen Synagoge wurde die liberale jüdische Gemeinde bisher weder mit einbezogen noch informiert, obwohl eine gemeinsame Nutzung bereits bei der Bauplanung und -ausführung vorzusehen (getrennte Eingänge, getrennte Räume) wäre. 

 

Ich möchte wissen:

 

1. In welchem Stadium befinden sich die Planungen für den Bau der neuen Synagoge? Wurde eine Baugenehmigung beantragt? Wird ein Bebauungsplan aufgestellt?

 

2. Warum ist bisher die liberale jüdische Gemeinde nicht in die Planungen einbezogen worden?

 

3. Sind getrennte Eingänge, getrennte Räumlichkeiten etc. für die liberale jüdische Gemeinde sowie die orthodoxe jüdische Gemeinde geplant? Wie stellen sich diese Planungen dar?

 

4. Wie soll die zukünftige gemeinsame und gleichberechtigte Nutzung der neuen Synagoge durch die liberale jüdische Gemeinde und die orthodoxe jüdische Gemeinde gewährleistet werden, sollten sie nicht gleichberechtigt bei der Bauplanung berücksichtigt werden?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

26.01.2022

F0013/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

27.01.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Bodenbeschaffenheit im Elbauenpark

Stellungnahme der Verwaltung: S0032/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

In S0492/21 zu unserem Antrag Neue Streuobstwiese im Elbauenpark Magdeburg, A0244/21 war zu erfahren:

Zitat:

„Die Pflanzung von Bäumen auf den restlichen Flächen des Kleinen Cracauer Angers ist aus Sicht der NKE aufgrund der schlechten Bodenbeschaffenheit nicht möglich. Auf dem Areal wurde Trümmerschutt abgelagert, der mit einer geringen Schicht Mutterboden abgedeckt ist. Zahlreiche dort vor Jahren gepflanzte Bäume sind bereits eingegangen.“

 

Ich möchte wissen:

1. Wie stellt sich die Bodenbeschaffenheit im gesamten Elbauenpark dar, auf welchen Flächen wurde Trümmerschutt abgelagert? (Bitte auf Übersichtsplan darstellen.)

2. Wie ist die Bodenbeschaffenheit Elbauenpark auf Flächen, auf denen kein Trümmerschutt abgelagert wurde?

3. Auf welchen Flächen des Elbauenparks wäre grundsätzlich die Pflanzung von Bäumen möglich?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

26.01.2022

F0011/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

27.01.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Voraussetzungen für den Bau vom Mehrfamilienhäusern in Holz- Fertigbauweise

Stellungnahme der Verwaltung:S0063/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in Deutschland hat sich die Zahl der Fertigteil Holzhäuser im Jahr 2021 um 13,9 % erhöht.              

Durch den hohen Vorfertigungsgrad ergibt sich der Vorteil einer kürzeren und gut planbaren Bauphase mit hoher Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit. Zudem ist die Holzbauweise kostengünstiger, als die herkömmliche Massivbauweise.

 

Folgende Frage erreichte unsere Fraktion:

Unter welchen Voraussetzungen könnten in der Landeshauptstadt Magdeburg Mehrfamilienhäuser in Holz- Fertigbauweise errichtet werden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

26.01.2022

F0010/22

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

27.01.2022

       

 

Kurztitel

 

 

Umgang des Veterinäramtes mit exotischen Tieren in

Magdeburger Haushalten

Stellungnahme der Verwaltung: S0036/22

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die die Volksstimme informierte, kam es am 30. Dezember 2021 zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Neue Neustadt, bei dem aus einem Haushalt auch ein Weißbüschelaffe gerettet werden musste.

 

Die Haltung dieser Tiere ist in Deutschland leider nicht gänzlich untersagt, jedoch sind Auflagen, wie Nachzucht, Papiere, Sachkundeprüfung etc., auferlegt.

 

Ich möchte wissen:

 

1. War dem Veterinäramt die Existenz des geretteten Weißbüschelaffen bekannt?

 

2. Wenn ja, hat die Halterin alle erforderlichen Auflagen erfüllt?

 

3. Wenn nein, welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um das Tier aus dem Haushalt einer artgerechten Unterbringung mit Artgenossen zuzuführen?

 

4. Wie viele nur unter besonderen Auflagen zu haltenden Tiere leben offiziell in Magdeburger Haushalten?

 

5. Von wie vielen Fällen der unter 4) genannten Tiere, die nicht angemeldet waren, hat das Veterinäramt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Kenntnis erhalten? Welche Maßnahmen wurden eingeleitet? Mit welchen Ergebnissen?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz