Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 343-2 „Neinstedter Straße„ - Wegerecht
Landeshauptstadt Magdeburg
Änderungsantrag
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Zum Verhandlungsgegenstand |
Datum |
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DS0194/16/2 |
öffentlich |
DS0194/16 |
19.10.2016 |
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Absender |
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Fraktion Magdeburger Gartenpartei
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Gremium
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Sitzungstermin |
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Stadtrat |
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Kurztitel |
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Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 343-2 „Neinstedter Straße„ - Wegerecht |
Roland Zander
Magdeburger Gartenpartei
Kostenübernahme für Möbel-Ersatzbeschaffung der Kita „Bussibär
Antrag |
Datum |
Nummer |
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öffentlich |
07.10.2016 |
A0119/16 |
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Absender |
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Fraktion Magdeburger Gartenpartei, Stadtrat Hans-Joachim Mewes (Fraktion DIE LINKE) |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Herr Schumann
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
20.10.2016 |
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Kurztitel |
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Kostenübernahme für Möbel-Ersatzbeschaffung der Kita „Bussibär“ |
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Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig die Kosten der Beschaffung neuer Möbel für die Kindereinrichtung Kita „Bussibär“ in Höhe von ca. 22.000 Euro bereitzustellen, um einen reibungslosen Umzug zu gewährleisten.
Die Umsetzung des Antrages zur Übernahme der Kosten Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Kita „Bussibär“ ist aus dem laufenden Haushalt 2016 zu finanzieren – bspw. über Haushaltsausgabereste bzw. Ungeplante Einnahmen aus Grundstücksverkäufen.
Es wird um sofortige Abstimmung gebeten.
Begründung:
Ggf. mdl.
Roland Zander Hans-Joachim Mewes
Fraktionsvorsitzender Stadtrat
Fraktion Magdeburger Gartenpartei Fraktion Die LINKE
Neuordnung der Nutzungsverhältnisse im nördlichen Bereich des Naherholungszentrums Barleber See
Antrag |
Datum |
Nummer |
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öffentlich |
04.08.2016 |
A0080/16 |
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Absender
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Fraktion Magdeburger Gartenpartei |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Herr Schumann
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Gremium Stadtrat |
Sitzungstermin18.08.2016 |
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Kurztitel |
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Neuordnung der Nutzungsverhältnisse im nördlichen Bereich des Naherholungszentrums Barleber See |
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Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den nördlichen Bereich des Naherholungszentrums Barleber See (NEZ) eine Neuordnung der Nutzungsverhältnisse vorzunehmen.
Der Antrag ist in den Finanz- und Grundstücksausschuss, in die Ausschüsse für Umwelt und Energie, Straßenentwicklung, Bauen und Verkehr, Wirtschaftsförderung, Tourismus und regionale Entwicklung, Bildung, Schule und Sport, Familie und Gleichstellung und in den Gesundheit- und Sozialausschuss zu überweisen.
Die Neuordnung der Nutzungsverhältnisse des nördlichen Bereiches des Naherholungszentrums Barleber See dient der Erhöhung der Attraktivität des Strandbades für die Gäste des Internationalen Jugendbegegnungszentrums und der Bungalow Siedlung Nord. Weiterhin wird mit der Neuordnung ein Beitrag zur Gleichbehandlung aller Anlieger hinsichtlich der Gewässernutzung geleistet. Die folgenden Maßnahmen zur Neuordnung des nördlichen Bereiches des NEZ Barleber See verbessern ausnahmslos die Erlöse und senken zusätzlich die Personalkosten:
Die Fläche zwischen dem Barleber See und den Grundstücken des Universitätssportclubs „Otto-von-Guericke“ Magdeburg e.V. (USC) und des 1. Seglervereins Barleber See e.V. wird dem Strandbad zugeordnet. Der übergangsweise geschlossene Pachtvertrag wird fristgerecht gekündigt.
Die Fläche wird in die zwei Nutzungsbereiche Bade- sowie Sport- und Freizeitbereich aufgeteilt. Der zusätzliche Badebereich wird dem vorhandenen Badebereich 3 zugeordnet. Somit ist kein zusätzliches Personal für die Wasseraufsicht erforderlich.
Durch die Errichtung eines abschließbaren Zugangs zum Strandbad in Höhe des Azaleenweges wird allen Inhabern einer Jahreskarte der Zugang zum Strandbad ermöglicht. Für die Gäste des Internationalen Jugendbegegnungszentrums erfolgt der Zugang zum Strandbad über das verschließbare Tor am Jasminweg.
Durch die Schaffung eines Sport- und Freizeitbereichs im nördlichen Bereich des Barleber Sees wird die Attraktivität des Internationalen Jugendbegegnungszentrums erhöht.
Diese Lösung zeichnet sich durch kurze Wege und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für die Kinder, die sich im Internationalen Jugendbegegnungszentrum erholen möchten, aus.
Die Mitglieder des Seglervereins und des USC können den Mitgliedern der anderen Vereine hinsichtlich der Nutzung des Strandbades gleichgestellt werden. Für die Nutzung des oben genannten Sport- und Freizeitbereichs und für die Nutzung des Barleber Sees als Sportgewässer können zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Alle genannten Maßnahmen führen zu zusätzlichen Einnahmen.
Die Badegäste aus der Bungalowsiedlung Nord nutzen verstärkt die Möglichkeit, Jahreskarten für 30,00 € pro Saison zu erwerben. Dadurch verringern sich die Erlöse an der Kasse 3 stetig. Auf Grund geringerer Einnahmen wird dieser Kassenstandort aufgelöst. In Folge verringern sich die Personalkosten des Strandbades um ca. 12.000 bis 15.000 € jährlich.
Der Verlauf des noch nicht fertiggestellten Rettungsweges erfolgt künftig über das Gelände des Campingplatzes. Insbesondere durch die Parksituation entlang der Wiedersdorfer Straße bei entsprechendem Badewetter ist diese Lösung zu favorisieren. Weitere Baukosten für den Rettungsweg entfallen.
Der ufernahe Rundweg um den Barleber See kann außerhalb der Badesaison wieder von den Magdeburgern zur aktiven Freizeitgestaltung genutzt werden.
Roland Zander
Fraktionsvorsitzender
Magdeburger Gartenpartei
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2014/15 - 2018/19 - Bereich Grundschulen
Landeshauptstadt Magdeburg
Änderungsantrag
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Zum Verhandlungsgegenstand |
Datum |
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DS0164/16/1/1 |
öffentlich |
DS0164/16 |
15.06.2016 |
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Absender |
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Fraktion Magdeburger Gartenpartei
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Gremium
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Sitzungstermin |
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Stadtrat |
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Kurztitel |
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Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2014/15 - 2018/19 - Bereich Grundschulen |
Begründung:
Aus entwicklungspsychologischer Sicht sind insbesondere die ersten Schuljahre für das zukünftige Lernverhalten und die Entwicklung der Kinder von großer Bedeutung. In den ersten Schuljahren wird die „Freude am Lernen“ geweckt. Da u.a. unzureichende Gegebenheiten/ Lernatmosphären, Platz- und Entfaltungsmöglichkeiten bereits in den ersten Schuljahren negative Beeinträchtigungen hervorrufen können (z.B. zunehmende Schulverdrossenheit und Schulunlust), halten wir eine Containerlösung für ausgeschlossen.
Möglicherweise verfügt die Stadtverwaltung über ungenutzte Räumlichkeiten, welche für die Übergangszeit zur Verfügung gestellt werden können.
Fraktion Magdeburger Gartenpartei
Roland Zander