Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianzim Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg

Anträge zur Sitzung des Stadtrates am 05.12.2019

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

A0169/19/1

öffentlich

A0169/19

27.11.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

05.12.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Ausstattung der Küchen in Schulen und Kindertagesstätten

Stellungnahme der Verwaltung: S0373/19

 

Der Antragstext wird wie folgt geändert: Streichung

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

bei Neubau und Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten, die Küche und Mensa so auszustatten, dass eine Selbstversorgung durch die Einrichtung möglich ist.

 

 

Begründung:

 

erfolgt mündlich

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

 

 

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

A0168/19/1

öffentlich

A0168/19

27.11.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

05.12.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Schulprojekt Erste-Hilfe-Kurs

Stellungnahme der Verwaltung: S0379/19

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

Streichungen sowie Änderungen und Ergänzungen fett/ kursiv

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

in der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schulprojekt für Kinder und Jugendliche ab 14 6 Jahren ins Leben zu rufen, welches den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, einen kostenlosen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren.

 

Der Antrag soll in die Ausschüsse BSS, FuG und Juhi überwiesen werden.

 

 

Begründung:

erfolgt mündlich

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl 

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender      

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

21.11.2019

A0277/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

05.12.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Pilotprojekt „Bedingungsloses Wohnen für Obdachlose„

Stellungnahme der Verwaltung: S0003/20

Information: I0220/20

 

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

in Zusammenarbeit von Dezernat V und der Wobau mbH, bis zum Ende des 2. Quartals 2020 ein Pilotprojekt für die Landeshauptstadt Magdeburg zu entwickeln, in welchem 20 Wohnungen (bei Bedarf auch mehr) für Obdach- und Wohnungslose zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Anmietung soll durch die obdachlosen Menschen selbst und bedingungslos und im gesamten Stadtgebiet verteilt erfolgen.

 

Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksausschuss und den Ausschuss für Kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten.

 

Begründung:

 

Die Volksstimme berichtete im Artikel "Wünsche von der Straße" am 26.10.2019 über die Möglichkeiten, den in Magdeburg registrierten 280 obdach- und wohnungslosen Menschen einen Weg in die Gesellschaft zu eröffnen.

 

Im Ergebnis wird festgestellt: "Die Eröffnung einer Übernachtungsstelle ohne Bedingungen lehnt die Stadt ab." Gerade aber dies gilt u. a. in den USA und auch in Finnland als Erfolgsrezept zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Das Konzept nennt sich "Wohnen zuerst".

 

In Berlin wurde hierzu ein Pilotprojekt auf drei Jahre ausgelegt. Mit der sicheren Wohnung soll den Obdachlosen erst einmal die Möglichkeit gegeben werden, in Sicherheit durchzuatmen.

 

Aus diesem Grund ist es angezeigt, auch in Magdeburg diesen erfolgversprechenden Weg in einem Pilotprojekt zu testen.

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

21.11.2019

A0275/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

05.12.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Otto sagt willkommen -

Magdeburger*in werden, Beruf erlernen und kassieren

Stellungnahme der Verwaltung: S0548/19

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Auszubildenden, die ihren Hauptwohnsitz in die Landeshauptstadt Magdeburg verlegen, ist ein symbolisches Begrüßungsgeld, entsprechend der Leistung für Studierende, zu zahlen.

 

Wir bitten um Überweisung in den Verwaltungsausschuss, den Finanz- und Grundstücksausschuss und den Ausschuss für Kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten.

 

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg wirbt auf ihrer Webseite www.magdeburg.de mit dem Slogan "Otto sagt willkommen - Magdeburger werden, studieren und kassieren" mit einem symbolischen Begrüßungsgeld für Studierende. Bedingung hierfür ist die Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Magdeburg.

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg unterstützt Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und der Hochschule Magdeburg/ Stendal, die Ihre Hauptwohnung in Magdeburg anmelden mit einer dreistufigen Unterstützungsaktion (70,00 €, 50,00 €, 40,00 €).

 

Die elterliche Wohnung kann als Nebenwohnung beibehalten werden.

 

Es erscheint unserer Fraktion ungerecht, die eine Gruppe junger Menschen für die Einrichtung des Wohnsitzes in unserer Stadt zu belohnen und die Andere nicht.

 

Unternehmen, Praxen und Kanzleien suchen händeringend Nachwuchs. Daher sollten auch Auszubildenden, die ihren Wohnsitz in Magdeburg einrichten, adäquat zu der Unterstützungsaktion für Studierende, ein symbolisches Begrüßungsgeld gezahlt werden.

 

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

21.11.2019

A0273/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

05.12.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Bunt statt grau

Stellungnahme der Verwaltung: S0028/20

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

In Fortsetzung der Tradition in Magdeburg tätiger Architekten wie Bruno Taut und Carl Krayl wird in der Landeshauptstadt eine farbenfrohe Fassadengestaltung gefördert.

 

 

Insbesondere bei stadteigenen Gebäuden oder Bauwerken kommunaler Betriebe (auch Brücken, Tunnel etc.) ist die Farbgestaltung bei Neuerrichtung oder Fassadenrenovierung zu bevorzugen. Für private Bauherren wird eine Beratung durch das Baudezernat gewährleistet.

 

 

Wir bitten um Überweisung in den Verwaltungsausschuss, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie in den Finanz- und Grundstücksausschuss.

 

 

Begründung:

 

Die Natur hält so viele Farben bereit, leider beschränkt sich die Farbpalette vieler Investoren bei der Gestaltung der Fassaden jedoch oft auf grau oder weiß, welches ebenso schnell ergraut, allenfalls mal unterbrochen von einem verwegenen beige.

 

Mit Architekten wie Bruno Taut war die Landeshauptstadt Magdeburg Vorreiterin einer bunten Fassadengestaltung. Dieser künstlerische Ansatz ist ein Alleinstellungsmerkmal, das durch farblose Gestaltung droht, verloren zu gehen.

 

Mit der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH ist die Stadt ist in der komfortablen Situation, Einfluss auf große Teile der Gestaltung der Gebäude zu haben. Eine Förderung könnte zunächst insbesondere über die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft mbH und an kommunalen Gebäuden erfolgen.

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg soll aber auch Bauherren anregen, in dieser Tradition Mut zu mehr Farbe zu beweisen und ihnen eine Beratung gewährleisten, damit ihr Projekt sich in die Stadtkulisse einfügt.

 

Vorstellbar ist, dass bereits in einheitsgrau sanierte Häuser teils für legale Graffiti freigegeben werden. Hierfür sollten sich interessierte Künstler*innen bewerben können.

 

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anträge zur Sondersitzung des Stadtrates zum Haushalt 2020 am 09.12.2019

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0365/19/8

öffentlich

DS0365/19

05.11.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Finanz- und Grundstücksausschuss

15.11.2019

Stadtrat

09.12.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2020- Errichtung von Fahrradreparatur-Stationen

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg

fünf Fahrrad-Reparaturstationen errichten zu lassen.

 

Die Werkzeuge und die Luftpumpe an der Station sollten auch für Rollstühle und Kinderwagen nutzbar sein.

 

In den Haushalt des Jahres 2020 sollen zu diesem Zweck 20.000 Euro eingestellt werden.

 

Begründung:

 

Fahrradreparatur-Stationen stehen in weltweit vielen Städten und sogar auf dem höchsten Bergpass der Welt (Himalaya), in der Landeshauptstadt Magdeburg sucht man Fahrradreparatur-Stationen leider vergeblich, es sei denn ein Fahrradgeschäft hat geöffnet.

Im Alltag kann das Fahrrad schnell beschädigt werden, wir alle kennen wohl auch das Problem der spurlos verschwundenen Luftpumpe oder des undichten Schlauches. Muss dieser gewechselt werden fehlt unterwegs das Werkzeug, bei Reparaturbedarf muss das Rad weit geschoben werden oder gar mit dem Auto abgeholt werden.

Mit der Inbetriebnahme von Fahrrad-Reparaturstationen in der Landeshauptstadt Magdeburg können wir den Bürgerinnen und Bürgern ein Stück mehr Sicherheit geben und den Anreiz das Fahrrad öfter zu nutzen stärken.

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0365/19/7

öffentlich

DS0365/19

05.11.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Finanz- und Grundstücksausschuss

15.11.2019

Stadtrat

09.12.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2020 – Installation von Papierkörben

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im gesamten Stadtgebiet Papierkörbe installieren zu lassen.

 

Zu diesem Zweck sind 70.000 Euro in den Haushalt des Jahres 2020 einzustellen.

 

 

Begründung:

 

Sucht man in der Landeshauptstadt Magdeburg einen Papierkorb, ist es oftmals nicht leicht

diesen zu finden. Hat man dennoch das Glück, ist dieser oft bereits überfüllt.

Dies sollte auch im Sinne der Ordnung und Sauberkeit endlich verändert werden.

 

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0365/19/13

öffentlich

DS0365/19

07.11.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Finanz- und Grundstücksausschuss

15.11.2019

Stadtrat

09.12.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2020 – Feuerwehrmuseum

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Zur Planung und Inbetriebnahme des Feuerwehrmuseums sind 15.000 Euro in den Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg für das Jahr 2020 einzustellen.

 

Begründung:

 

erfolgt mündlich

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0365/19/9

öffentlich

DS0365/19

05.11.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Finanz- und Grundstücksausschuss

15.11.2019

Stadtrat

09.12.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2020- Tierschutz-Initiativfonds

 

Der Stadtrat beschließt:

 

für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Arbeit die Einrichtung eines Initiativfond zur Ausschüttung an gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine mit Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Je Verein soll maximal eine Summe von 500 Euro ausgereicht werden.

 

Zu diesem Zweck ist in den Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg für das Jahr 2020 die Summe in Höhe von 3000 Euro einzustellen. 

 

Begründung:

 

Magdeburger Tierschutzvereine übernehmen öffentliche Aufgaben und ersparen so dem städtischen Haushalt zunehmend Kosten.

 

Insbesondere ist hierbei die Eindämmung der sich bislang mangels Einführung einer Katzenschutzverordnung unkontrolliert vermehrenden Katzenpopulation hervorzuheben.

 

Die Vereine kümmern sich durch Informations- und Aufklärungsarbeit, aber auch durch die Betreuung registrierter Futterstellen, die Ausgabe von Futter an einkommensschwache Tierhalter*innen und die Übernahme von Tierarztkosten, um Aufklärung und Verringerung von Tierleiden.

 

Speziell beugen die getroffenen Maßnahmen auch drohender Abgabe eines Tieres aus finanzieller Not vor, die neben dem Leid von Tier und Mensch, eine zusätzliche Belastung des städtischen Tierheims darstellen würde.

 

Ohne ehrenamtliche Mitglieder in Tierschutzvereinen ist die Realisierung des Tierschutzes in der Stadt nicht mehr lange möglich. Da es zunehmend an Nachwuchs fehlt, soll ausdrücklich soll auch Werbung für den Tierschutzgedanken, wie z. B. durch ein Sommerfest eines Vereins, bei dem neue Mitglieder geworben werden können oder Standgebühren, als unterstützungsfähig anerkannt werden.

 

Der Fond soll auch eine Wertschätzung der Landeshauptstadt Magdeburg gegenüber der Arbeit der im Tierschutz engagierten Menschen darstellen.

 

Die Beantragung für Kostenübernahme von Projekten kann entsprechend dem Muster des GWA-Initiativfonds erfolgen.

 

 

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0365/19/10

öffentlich

DS0365/19

05.11.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Finanz- und Grundstücksausschuss

15.11.2019

Stadtrat

09.12.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2020 - Ersatz weggefallender, Sicherung bestehender und

Schaffung neuer Hundeauslaufwiesen

 

Der Stadtrat beschließt:

 

in den Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg wird für das Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von 2 %, bemessen an den Jahreseinnahmen für Hundesteuer, für den Ersatz weggefallener, die Sicherung vorhandener und zur Schaffung neuer Hundeauslaufwiesen eingestellt. 

 

 

Begründung:

 

In Folge des Leinenzwangs besteht für Hunde allein auf sogenannten Auslaufwiesen die Möglichkeit, den Sozialkontakt mit Artgenossen zu trainieren.

 

Dieser Ausgleich ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit von Beißunfällen untereinander und gegenüber Menschen. Beißunfälle geschehen durch frustrierte Tiere, denen kein artgerechter Auslauf ermöglicht wird. Wiesen wie z. B. die Wiese in der Robert-Koch-Straße und Walther-Rathenau-Straße/ Ecke Schleinufer sind ungesichert und so leider ungeeignet, Hunden den nötigen freien Auslauf gewähren zu können.

 

Die Kopplung an die Höhe der Hundesteuereinnahmen ist sinnvoll, da umso mehr Hunde in der Stadt leben, umso mehr Auslaufflächen benötigt werden.

 

 

 

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0365/19/11

öffentlich

DS0365/19

05.11.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Finanz- und Grundstücksausschuss

15.11.2019

Stadtrat

09.12.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2020 - Spielplatzpatenfonds

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für ab dem Jahr 2020 einen Spielplatzpatenfonds in Höhe von 5000 Euro jährlich einzurichten.

 

Begründung:

 

In der Landeshauptstadt Magdeburg ist ein erheblicher Anstieg der Kinderzahlen zu verzeichnen, aus diesem Grund wurden in 2018 unter anderem auch 10 neue Kitas eröffnet.

 

Im Zuge dessen, muss in der Landeshauptstadt Magdeburg auch dafür gesorgt werden, den Kindern während der Freizeit mehr Möglichkeiten aktiver Freizeitgestaltung zu gewähren.

 

Die Errichtung eines Spielplatzpatenfonds, ähnlich des GWA Fonds, soll eingesetzt werden um z.B. Spielplatzfeste mitzufinanzieren, kleine Verschönerungsarbeiten, z.B. gemeinsam mit den Kindern die farbige Gestaltung der Holzstelen vorzunehmen etc. zu finanzieren.

 

 

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0365/19/12

öffentlich

DS0365/19

05.11.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Finanz- und Grundstücksausschuss

15.11.2019

Stadtrat

09.12.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2020 – Straßensanierungen

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

In den Haushalt 2020 werden zusätzlich 1.000.000 Euro für die Sanierung von Straßen eingestellt.

 

Begründung:

 

In Magdeburg stehen für die Sanierung von Straßen die vom Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Fördermittel zur Förderung der kommunalen Straßen- und Brückenbaumaßnahmen zu Verfügung, seit 2015 fließen die Mittel allein in den Bau eines Objektes.

 

Auch in den Jahren zuvor wurde ein erheblicher Sanierungsstau im Straßenbau verursacht, der auf immer mehr Straßen der Landeshauptstadt deutlich wird.

 

So besteht gar an Magistralen der Landeshauptstadt Magdeburg, wie der Schönebecker Chaussee, Alt Westerhüsen, Alt Fermersleben oder auf dem Olvenstedter Graseweg dringender Sanierungsbedarf.

 

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Anträge zur Sitzung des Stadtrates am 14.11.2019

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0383/19/2

öffentlich

DS0383/19

14.11.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

14.11.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Grundsatzbeschluss zur Nutzungsaufgabe des Kinder- und Jugendhauses "Mühle", Düppler Mühlenstraße 25, 39130 Magdeburg und Errichtung eines Neubaus

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Streichung und Ergänzung fett/kursiv:

 

 

3. Der Stadtrat beschließt die Nachnutzung des Objektes am Standort Düppler Mühlenstraße 25 durch den Verein „Zum Erhalt der Düppler Mühle e. V.“. Dabei erfolgt die Überlassung des Objektes/Grundstücks an den Verein ohne Miete/Pacht. Der Verein trägt alle Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten einschließlich der Kosten für Ersatzinvestitionen.

 

3. Zur Nachnutzung des Objektes/Grundstücks wird dem Stadtrat ein Beschlussvorschlag vorgelegt. Dieser enthält ein Finanzierungs- und Betreibungskonzept des Nachnutzers.

 

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

 

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

29.10.2019

A0254/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

14.11.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Gleichstellung der Fraktionen bei Reisen in Partnerstädte

Stellungnahme der Verwaltung: S0512/19

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

bei Reisen in Partnerstädte, wie zum Schnee- und Eisfestival in Harbin, werden zukünftig alle Stadtratsfraktionen berücksichtigt.

 

Hierzu wird von jeder Fraktion ein Mitglied benannt, welches die Reise antritt.

Sind mehr Fraktionen im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg gebildet, als durch die Partnerstadt eingeladen werden, trägt die Landeshauptstadt Magdeburg sämtliche Kosten der Reise, für die zusätzlich mitreisenden Personen.

 

Alternativ wäre auch ein rotierendes System möglich, das abwechselnd alle Fraktionen berücksichtigt ebenso ein Losverfahren.

 

Um Überweisung in den Verwaltungsausschuss und den Finanz- und Grundstückausschuss wird gebeten. 

 

Begründung:

 

Derzeit wird in jedem Jahr durch Abstimmung einer Drucksache bestimmt, welche drei Mitglieder des Stadtrates auf Einladung der Partnerstadt Harbin die Reise zum Schnee- und Eisfestival im Januar antreten.

 

Es ist zu beobachten, dass Stadträte die einer kleinen Fraktion angehören, durch die gegenwärtige Art der Wahl der Teilnehmer der Reise, nie in den Genuss kommen werden, Mehrheiten und so die Zustimmung zur Teilnahme an der Delegation zu erhalten.

Die Fraktionen mit mehr Mitgliedern werden durch die Zustimmung zum fraktionseigenen Personenvorschlag, der naturgemäß und verständlich ist, nie für ein Mitglied einer anderen Fraktion stimmen.

 

Verschiedene Personen konnten durch die Art der Abstimmung so bereits mehrmals der Einladung der Partnerstadt Harbin zum Schnee- und Eisfestival folgen, während aus kleineren Fraktionen noch kein einziges Mitglied in den Genuss kam.

 

Hier besteht im Sinne der Gleichbehandlungsgrundsätze Handlungsbedarf.

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0421/19/1

öffentlich

DS0421/19

05.11.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

14.11.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 471-2 "Alt Fermersleben/Schanzenweg" und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 471-1 "Platz der Freundschaft"

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: fett/kursiv

 

2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Schaffung von Baurecht für einen Grundschulneubau

- Überprüfung der verkehrlichen Erschließung

- Schaffung von Wegeverbindungen

- vollständiger Erhalt der Kleingartenanlage Fort I

 

 

Begründung:

erfolgt mündlich

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

 

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

29.10.2019

A0245/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

14.11.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Beschleunigung Bau des Nordverbinders

Stellungnahme der Verwaltung: S0022/20

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

die Planungen der Anbindung zwischen dem August-Bebel-Damm und dem Magdeburger Ring (Nordverbinder) als Haupterschließung des Industriegebietes in Rothensee, in Verbindung mit der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Fertigstellung der Straßenbrücke an der Oebisfelder Straße, zu beschleunigen.

 

Die Fertigstellung des Nordverbinders soll möglichst zeitnah zur Aufnahme der Tätigkeiten des Lagers der Rewe Group fertiggestellt werden.

 

Die Finanzierung der weiteren Planungen und die Umsetzung sind im Haushalt der Jahre

2020 ff einzustellen, jedoch ist zu prüfen, inwieweit Fördermittel in Anspruch genommen werden können.

 

Wir bitten um Überweisung in den Finanz-und Grundstücksausschuss, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Begründung:

 

Auf der gut besuchten Bürgerversammlung zur Ansiedlung eines neuen Lagers der Rewe Group wurde von Anwohnern angesprochen, welche Auswirkungen der LKW Verkehr bereits seit der Ansiedlung des Norma Lagers verursacht und daher der Nordverbinder mit der Ansiedlung eines weiteren Lagers dringend erforderlich wird.

 

Neben Norma und Eglo Leuchten wird sich nun auch Rewe mit einem Auslieferungslager in Rothensee ansiedeln. Alle vorhandenen Gewerbegrundstücke sind vergeben, von mehreren weiteren Ansiedlungen, die zusätzlichen LKW Verkehr mit sich bringen werden, ist die Rede.

Nicht nur für die unmittelbaren Anwohner in Rothensee bedeutet die Ansiedlung der neuen Unternehmen eine enorme Mehrbelastung durch den LKW Verkehr, dieser wird auch die Straßen und Brücken von Rothensee bis hin zur Auffahrt des Magdeburger Ringes deutlich belasten. 

 

Täglich und rund um die Uhr, werden die neuen Lager beliefert. Allein für das Lager der Rewe Gruppe werden zusätzlich 60 bis 100 LKW täglich, rund um die Uhr, in Rothensee eintreffen und die Landeshauptstadt Magdeburg auch wieder verlassen. Auf den zusätzlichen LKW Verkehr gilt es im Vorfeld zu reagieren, möchte man nicht im Verkehrschaos versinken.

 

Das Konzept für den Nordverbinder gab es bereits in den 90er Jahren, der ‚Nordverbinder‘ soll laut Stellungnahme S0323/16 „perspektivisch als durchgehende Straßenverbindung zwischen August-Bebel-Damm/ Burger Straße und dem Magdeburger Ring unter Nutzung des bereits realisierten Abschnittes der Oebisfelder Brücke über die Bahngleise im Bereich des Haltepunktes Magdeburg-Rothensee als städtische Hauptnetzstraße dienen“.

 

Im Jahr 2000 hat die Verwaltung bereits eine Vorplanung erstellt, nun ist der Zeitpunkt, die Planungen umzusetzen.

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

29.10.2019

A0247/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

14.11.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Öffnungszeiten BürgerBüro Bördepark ausweiten

Stellungnahme der Verwaltung: S0500/19

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

die Öffnungszeiten im Bürgerbüro Bördepark auf die gesamte Öffnungszeit des Bördeparks anzupassen. Zudem ist den Bürger*innen die Wahl des Termins freizustellen und mindestens ein Mitarbeiter ausschließlich für Kunden ohne Termin und während der gesamten Öffnungszeit einzusetzen.

 

 

Wir bitten um Überweisung in den Verwaltungsausschuss, den Ausschuss für kommunale Rechts-und Bürgerangelegenheiten sowie den Finanz- und Grundstücksausschuss.

 

 

Begründung:

 

Gerade für berufstätige Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg, sind die Öffnungszeiten der Bürgerbüros ungünstig, daher sollte wenigstens in einem der BürgerBüros eine angemessene Öffnungszeit angeboten werden.

 

Termine sind teilweise nur langfristig buchbar und die nachfolgenden Regelungen im Sinne einer bürgernahen und bürgerfreundlichen Verwaltung inakzeptabel.

 

Zitat: (www.magdeburg.de,  Hinweise zur Terminreservierung)

 

„Es werden vorrangig Terminkunden bearbeitet, Samstags im BürgerBüro Mitte ausschließlich Terminkunden.

 

Ohne Termin müssen Sie unter Umständen lange Wartezeiten bzw. einen erneuten Besuch im BürgerBüro bzw. der Führerscheinstelle einplanen.

 

In Notfällen können Sie immer ein BürgerBüro auch ohne Termin aufsuchen, müssen aber mit teils erheblichen Wartezeiten rechnen. (Definition Notfallkunde)

 

Wenn Sie zum vereinbarten Termin im BürgerBüro/der Führerscheinstelle sind und dieser Termin nicht spätestens 30 Minuten nach Vereinbarung aufgerufen wird, melden Sie sich bitte am Informationsschalter.

 

Zur reinen Abholung von Dokumenten ist ein Termin nicht zwingend erforderlich, aber dann müssen Sie ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.“

 

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

29.10.2019

A0244/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

14.11.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems

Stellungnahme der Verwaltung: I0371/19

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

ggf. unter Einbeziehung der KID, die Möglichkeiten zur Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems, für die Abstimmung während der Sitzungen des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg zu prüfen und dem Stadtrat Möglichkeiten zur Umsetzung vorzuschlagen, die auch namentliche Abstimmung zulässt.

 

Ebenso ist zu prüfen, wie die Änderung des Abstimmungssystems in der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg aufgenommen werden müsste und wie die Protokollierung erfolgen müsste.

 

Begründung:

 

In den Sitzungen des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg wird derzeit per Abstimmungskarte gestimmt, dies führt häufig zu Wiederholungen der Abstimmung und erneuter Auszählung mit teilweise hohem Zeitaufwand.

 

Mit Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems könnte die Abstimmung schneller vollzogen werden und das Ergebnis nach 20 Sekunden vorliegen.

 

Um Transparenz zu schaffen, könnte mit Hilfe des elektronischen Abstimmungssystems jede einzelne Abstimmung namentlich erfolgen und im Protokoll aufgeführt werden. 

 

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Anträge zur Sitzung des Stadtrates am 17.10.2019

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

02.10.2019

A0227/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

17.10.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Beendigung von Tiersterben am Barleber Ziegeleiteich

Stellungnahme der Verwaltung: I0025/20

 

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie eine Wasserzuführung zum Barleber Ziegeleiteich ermöglicht werden kann, um dort das jährliche Tiersterben zu beenden.

 

Begründung:

 

Der Barleber Ziegeleiteich ist von diversen Fischen, Schwänen u. a. Kleintieren bewohnt. Er liegt im Norden der Stadt an der Großen Sülze. Da er in den letzten Jahren zu wenig Wassereinspeisung erhält, trocknet er immer weiter aus und verschlammt. Fische und Schwäne verenden.

 

Auch wenn es sich um eine Privatfläche handeln soll, ist die Einhaltung des Tierschutzes zwingend und es ist zu vermeiden, dass Tiere weiterhin qualvoll verenden, obwohl der Stadtverwaltung die Problematik seit längerem bekannt ist.

 

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

02.10.2019

A0224/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

17.10.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Schaffung einer weiteren Zufahrt zur Salvador- Allende-Straße östlich der Pablo-Neruda-Straße

Stellungnahme der Verwaltung:S0481/19

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Zur Schaffung einer weiteren Zufahrt in das Wohngebiet am Neustädter See, Abschnitt Salvador-Allende-Straße östlich der Pablo-Neruda-Straße einschließlich der anschließenden Nebenstraßen, wird wie in Variante 1 aus Information I 0121/19 geschildert, der Abbau der Poller im Griesemann-Privatweg vorgenommen.

 

Zur Entlastung der Anlieger und unter Berücksichtigung der Straßenbereite wird der Individualverkehr in geeigneter Einbahnstraßenregelung geleitet, die Straßen werden bei Notwendigkeit umgewidmet.

 

Vor Ausführung ist eine Bürgerversammlung durchzuführen.

 

Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksausschuss, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, den Umweltausschuss sowie den Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten.

 

Begründung:

 

Der Abschnitt der Salvador-Allende-Straße östlich der Pablo-Neruda-Straße einschließlich der anschließenden Nebenstraßen ist für den motorisierten Verkehr nur über eine Zufahrt erreichbar. Mit Beschluss-Nr. 2191-061(V)18 zum Antrag A0145/18 hat der Stadtrat den Oberbürgermeister wie folgt beauftragt Möglichkeiten einer weiteren Zufahrt zu prüfen.

 

Laut Stellungnahme I 0121/19 zum Prüfantrag wäre die von der Verwaltung geprüfte Variante 1 so gut wie kostenfrei realisierbar, indem die Poller im Griesemann-Privatweg abgebaut würden.

 

Der genannte Abschnitt, der nur über die Salvador-Allende-Straße zu befahren ist, ist mit 18 jeweils 10 geschossigen Wohnhäusern zu je 40 Wohnungen bebaut, zudem finden sich dort zahlreiche Ein- und auch Mehrfamilienfamilenhäuser, der Neustädter See nebst Gastronomie und Bungalows sowie ein Zooausgang.

 

Bei der Umfahrung des Areals, die weiträumig ausfällt, wird auch mehr CO2 an als nötig ausgestoßen. Die Landeshauptstadt Magdeburg sollte jede Möglichkeit nutzen den Ausstoß von

Kohlendioxid einzudämmen um die gesteckten Ziele der CO2 Neutralität zu erreichen.

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

 

 

 

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

01.10.2019

A0218/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

17.10.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Sind wir nicht alle ein wenig ‘Otto‘?

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

neuen Erdenbürgern, die in Magdeburg zur Welt kommen und den Namen "Otto" (Erst-, Zweit- oder Drittname) führen, wird ein symbolisches Begrüßungsgeld gezahlt.

 

Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksausschuss und den Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten.

 

Begründung:

 

Viele Kommunen zahlen mittlerweile wieder ein Begrüßungsgeld als kleine Starthilfe für Neugeborene. Wir schlagen vor, dass für Kinder, die in Magdeburg das Licht der Welt erblicken und den Vornamen "Otto" - auch als Zweit- oder Drittnamen - tragen werden, ein kleiner finanzieller Willkommensgruß gezahlt wird. Die kleinen "Ottos" werden zeitlebens - egal, wohin es sie im Leben führt - allein durch ihren Namen für die Stadt ihrer Geburt werben. Diese Möglichkeit, eine Verbundenheit mit Magdeburg zu offenbaren, kann mit der Otto-Kampagne verknüpft und aus deren Mitteln finanziert werden.

 

Ergänzt werden kann diese Werbung durch das Pendant "Editha" und/oder "Adelheid" für in Magdeburg geborene Mädchen.

 

 

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

01.10.2019

A0217/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

17.10.2019

         

 

Kurztitel

 

Begrünung von Lärmschutz- und Hochwasserschutzwänden

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Bestehende und künftig zu bauende Lärm- und Hochwasserschutzwände

 

werden begrünt.

 

Wir bitten um Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, den Finanz- und Grundstücksausschuss sowie den Ausschuss für Umwelt und Energie.

 

 

Begründung:

Lärmschutzwände sind selten eine Zierde für eine Stadt.

 

Auch in Magdeburg sind sie zwar zum Schutz der anliegenden Bewohner*innen erforderlich, stellen aber keine Verschönerung dar.

 

Vor allem im Bereich des Magdeburger Rings finden sich hohe Lärmschutzwände, die teilweise mit illegalen und sinnfreien Graffiti verunstaltet sind. Im Rahmen des Hochwasserschutzes wurden zudem entlang der Elbe großflächig Stahlträger errichtet, deren verrosteter Anblick die Stadtkulisse nicht wirklich schöner macht.

Eine Begrünung dieser Wände dient aber nicht nur der optischen Verschönerung, sondern vor allem der Verbesserung des Stadtklimas. Es ist ohne weiteres technisch möglich, an den Wänden Seile oder Gitterwerk anzubringen, so dass Kletterpflanzen die Flächen begrünen. Ein weiterer Vorteil ist die Pflegeleichtigkeit und Winterhärte dieser Bepflanzung. Auch der Lärmschutz dürfte damit verbessert werden. Gerade der Magdeburger Ring stellt ein Eingangstor zur Stadt dar und ein begrünter Eingang ist immer noch schöner als ein illegal verschmierter.

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

18.09.2019

A0206/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

17.10.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Denkmalschutz für das Haus Junger Talente und das AMO Kulturhaus

Stellungnahme der Verwaltung: S0449/19

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Haus Junger Talente sowie das AMO Kulturhaus bei der Denkmalschutzbehörde einen Antrag auf Unterschutzstellung als Denkmal zu stellen.

 

Der Schutz nach dem Denkmalschutzgesetz ist nicht davon abhängig, dass Kulturdenkmale in die Denkmalliste eingetragen sind.

 

Aus der fehlenden Aufnahme eines Gegenstandes in die Denkmalliste kann nicht geschlossen werden, dass es sich dabei nicht um ein Kulturdenkmal handelt. Bis zur Entscheidung über die Feststellung der möglichen Denkmaleigenschaft sollen keine Maßnahmen an den Gebäuden vorgenommen werden.

 

Wir bitten aufgrund der geplanten Maßnahmen am Haus Junger Talente um sofortige Abstimmung.

 

 

Begründung:

erfolgt mündlich

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

A0141/19/1

öffentlich

A0141/19

16.08.2019

         

 

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und regionale Entwicklung

29.08.2019

Betriebsausschuss SAB

17.09.2019

Stadtrat

17.10.2019

     

 

Kurztitel

 

 

Öffentliche Toilette am Nordpark

 

Streichungen und Änderungen (fett/ kursiv)

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister ist gebeten wird beauftragt, zu prüfen,inwieweit eine feste, öffentliche Toilette am Nordpark auf der Fläche neben dem Containerplatz in der Hohepfortestraße zu installiert installieren.

 

Soweit eine Umsetzung möglich ist, ist die Art und der Standort im Rahmen einer Bürgerversammlung vor Ort abzustimmen und zu realisieren.

 

Die Finanzierung der Maßnahme soll in den Haushaltsplan für das Jahr 2020 aufgenommen werden.

 

 

Begründung:

 

Als Argument gegen die öffentliche Toilette am Nordpark führt die Verwaltung in Stellungnahme S0320/19 den Denkmalschutz an. Eine Fläche im Nordpark, die für die WC geeignet wäre, wurde - wie angegeben wird - trotz sorgfältiger Prüfung nicht gefunden.

 

Eine solche Fläche ist aber offensichtlich, neben dem Abfallcontainer-Abstellplatz in der Hohepfortestraße, gegeben. Dieser Bereich ist mehr als ausreichend für Abfallcontainer und WC-Häuschen nebeneinander. Die Fläche ist vom Nordpark durch Bäume und Sträucher abgegrenzt. Das Toilettenhäuschen wird nicht mehr stören als die Abfallcontainer.

 

Nicht nur in den Sommermonaten sind die Grillplätze mit hunderten Personen besetzt. Es wird gegessen und getrunken mit der natürlichen Folge, dass auch Toiletten benötigt werden. Es ist durchaus bekannt, dass Gebüsche als Ersatz genutzt werden.

 

 

Der Nordpark ist seit Jahrzehnten ein wunderbarer Platz für alle Bevölkerungsgruppen. Spaziergänger mit und ohne Hund, Familien, Jogger, Studierende - alle pflegen ein friedliches Neben- und Miteinander, weshalb es auch selten Konflikte wie in anderen Stadtteilen gibt.

 

Er ist eine wichtige Freizeitfläche und ein Aushängeschild für die Stadt. Nur das fehlende WC ist ein altes und nach wie vor ungelöstes Problem. Niemand erwartet, dass mitten auf der Grillwiese oder auf dem russischen Friedhof bzw. in direkter Nachbarschaft der Francke-Statue ein WC erbaut wird.

 

Wenn der Containerplatz am Rande des Parks/Ausgang Hohepfortestraße dem Denkmalschutz nicht entgegensteht, sollte auch Platz sein für ein WC, das wesentlich zur Sauberkeit des Parks beitragen und den unansehnlichen zeitweiligen mobilen Plastikersatz im Hohenstaufenring überflüssig machen würde.

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Anträge zur Sitzung des Stadtrates am 19.09.2019

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

03.09.2019

A0176/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

19.09.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Aufhebung des Beschlusses des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 250-2.1

"Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße"

 

Stellungnahme der Verwaltung: S0391/19

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Beschluss Nr.1811-052(VI)18 zur Einleitung des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 250-2.1 "Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße" aus DS0013/18 wird aufgehoben.

 

2. Die Satzung zum Bebauungsplan 250-1/1.Ä. Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße 1. Änderung, wird aufgehoben.

 

3. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg, ist die Fläche als Grünfläche, Parkanlage auszuweisen.

 

4. Die Bereiche des KGA „Am Domfelsen“ ist sind Dauerkleingärten auszuweisen. Unter Einbeziehung vorhandener Strukturen ist die weitere Nutzung als „Bürgerpark“ vorzubereiten.

 

5. Die bereits ungenehmigt gerodeten Flächen sind vom Verursacher wieder aufzuforsten.

 

6. Der Messeplatz „Max Wille“ bleibt in seiner Funktion erhalten. Für den Platz wird ein Konzept erarbeitet, welches die Attraktivität des Platzes erhöht und eine höhere Auslastung gewährleistet. Im Haushalt 2020 sind Mittel zu Konzipierung des Messeplatzes einzustellen, die Mittel zur Umsetzung des Konzeptes in die Haushalte ff. nach Beendigung des Baus der neuen Strombrücke. Mit dem VSG ist ein langfristiger Vertrag zur Vermietung des Messeplatzes abzuschließen.

 

 

Zur Vermeidung von vermeidbaren Kosten für die zur Erstellung der Satzung notwendigen Gutachten und Untersuchungen, bitten wir um sofortige Abstimmung. Des Weiteren bitten wir um namentliche Abstimmung.

 

Begründung:

 

Die geplante Bebauung des Kleinen Stadtmarsch/Schleusenstraße ist sehr umstritten. Nun haben sich Magdeburger Bürger*innen zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen.

Mittlerweile sollte selbst dem Letzten bewusstgeworden sein, wie wichtig jedes vorhandene Grün in unserer schönen Stadt ist.

 

Dies gilt insbesondere für unseren Stadtpark „Rotehorn“, dem wichtige stadtklimatische Bedeutung beizumessen ist und der daher im Bestand zu schützen, erhalten und aufzuforsten wäre.

 

Zudem teilt das Stadtplanungsamt, Untere Denkmalschutzbehörde auf Anfrage eines Bürgers mit: Zitat:

 

Der Stadtpark Rotehorn stellt als Gartendenkmal ein Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dar und wurde in den frühen 1990 er Jahren in das Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg aufgenommen.“

 

Da es über die Gesamtfläche des Stadtparkes unterschiedliche Auffassungen gibt, haben wir in Anlagen zu diesem Antrag Darstellungen der Gesamtfläche des Stadtpark „Rotehorn“ beigefügt.

 

Die Stadtparkstraße wurde im Sinne einer Erweiterung des Gartendenkmals/ Baudenkmals Stadtpark Rotehorn im Jahr 2017 zu einem Bestandteil der denkmalgeschützten Parkanlage.

Die alleenartige Straße vernetzt den eigentlichen Stadtpark mit dem Stadtteil Werder.“

 

In einer weiteren Anlage, der Denkmalkarte ist die Stadtparkstraße in ihrem Merkmal als Denkmal ersichtlich.

 

Diese denkmalgeschützte Straße soll später als Hauptzufahrt zum Stadtpark dienen, ist aber in jetzigem Zustand nicht ausreichend, den PKW, LKW und ÖPNV Verkehr aufzunehmen. Daher wird sich die Zerstörung dieses Baudenkmals und der Verlust der Lindenallee kaum verhindern lassen.

 

Zudem befindet sich direkt neben der Stadtparkstraße an der Tauben Elbe ein Biotop welches es ebenfalls zu schützen gilt.

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.09.2019

A0198/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

19.09.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Schaffung eines Feuerwehrmuseums in der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0424/19

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

in der Landeshauptstadt Magdeburg, im Stadtteil Rothensee, eine ständige Ausstellung, ein Traditionskabinett, Museum oder Ähnliches über die Feuerwehren der Landeshauptstadt Magdeburg und deren Geschichte zu schaffen.

 

Dazu ist mit dem Magdeburger Feuerwehrverband, Bereich Historik, in Kontakt zu treten um die bereits begonnene Realisierung zu verwirklichen.

 

In den Haushalt des Jahres 2020 sind 5000 Euro einzustellen.

 

Begründung:

 

Die Tradition muss weiterleben, sonst kann die Zukunft nicht existieren. Mit diesen Worten und einer beeindruckenden Anzahl an Ausstellungsstücken, die über viele Jahrzehnte gesammelt wurden, trat ein langjährig aktives Mitglied der Feuerwehr und des Feuerwehrverbandes an unsere Fraktion heran und bat um Unterstützung bei der Errichtung einer Stätte, in der die Uniformen, die Modelle Magdeburger Feuerwehrhäuser, Gerätschaften, Ausbildungsunterlagen, Bildmaterial und vieles mehr, ausgestellt werden können.

 

Bereits vor 1990 wurde ein Großteil dieser Stücke öffentlich ausgestellt. Aufgrund der Wende und der damit verbundenen Umstrukturierung zerschlug sich diese Möglichkeit jedoch. Nun stehen viele dieser Ausstellungsstücke im eigens dafür angemietetem Lager, teilweise aber auch in den einzelnen Feuerwehrhäusern unserer Stadt.

 

Nun ergeben sich Chancen erneut eine komplexe Ausstellung zu etablieren und die Geschichte zu bewahren. Diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben und könnte positiv zur Bewerbung zur Kulturhauptstadt und als Touristenmagnet sowie zur Werbung von Nachwuchs bei den Feuerwehren beitragen.

 

Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und regionale Entwicklung sowie den Kulturausschuss.

 

 

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.09.2019

A0199/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

19.09.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Altes Rathaus - Einrichtung eines Museums

Stellungnahme der Verwaltung: S0419/19

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

die sich unter dem Keller des Alten Rathauses der Landeshauptstadt Magdeburg befindlichen Bunkeranlagen herrichten zu lassen, um diese der Öffentlichkeit als Museum zugänglich zu machen. Im Rahmen der Umgestaltung des Alten Marktes ist die Schaffung eines direkten Zuganges zu schaffen.

 

Wir bitten um Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, den Finanz- und Grundstücksauschuss, den Kulturausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und regionale Entwicklung.

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Bewerbung zur Kulturhauptstadt, aber auch langfristig wäre die Einrichtung eines neuen Museums in den Bunkeranlagen unter dem Keller des Alten Rathauses eine Bereicherung sowohl für die Bürger*innen der Landeshauptstadt Magdeburg, aber auch des touristischen Angebotes, einhergehend mit der Belebung der Innenstadt und des Alten Marktes.

In den Räumlichkeiten könnte z.B. die geschichtliche Entwicklung unserer schönen Stadt aufgearbeitet, vermittelt und bewahrt werden.

 

Unsere Fraktion könnte sich vorstellen, in den Räumlichkeiten eine Dokumentation über die Arbeit der bedeutendsten Magdeburger Bürgermeister einzurichten.   

 

Distanziert von radikalem Gedankengut, wäre ebenfalls die Einrichtung der Anlage als Mahnmal für die Opfer der Luftangriffe denkbar oder die Einrichtung einer Galerie mit Bildern unserer Stadt vor der Zerstörung am 16.01.1945.  

 

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.09.2019

A0200/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

 

Stadtrat

19.09.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Städtebauliche Entwicklung von Supermarktstandorten in Wohngebieten

Stellungnahme der Verwaltung: S0387/19

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

In der Landeshauptstadt Magdeburg werden zukünftig Neu-oder Umbauten von Supermärkten in Wohngebieten grundsätzlich incl. der Schaffung von Wohnraum oder neuer Infrastruktur in mindestens zwei- oder dreigeschossiger Bauweise gestattet.

 

 

Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksausschuss und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

 

Begründung:

 

Die gesetzlich eingeräumte Planungshoheit berechtigt die Landeshauptstadt Magdeburg, ihre städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bauleitplanung eigenverantwortlich zu gestalten und dazu Flächennutzungspläne und Bebauungspläne aufzustellen.

 

Veränderte Kundenwünschen bewegen die Händler dazu, ihre Supermärkte anders und unter räumlicher Vergrößerung gestalten zu wollen. Auch in der Landeshauptstadt Magdeburg gab es daher in den vergangenen Jahren an vielen Stellen Abriss und Neubau von Supermärkten an selber Stelle oder gar das gänzliche Verlassen des Standortes und Neubau an anderer Stelle.

Besonders unschön ist, dass dabei nicht selten der verlassene Standort viele Jahre ungenutzt zurückbleibt und versiegelte Fläche für den Markt an sich sowie die benötigten Parkplätze entstanden ist, auf der oft auch alter Baumbestand weichen mussten.

 

Es gibt vielfältige kreative Möglichkeiten die Grundflächen von Supermärkten mit weiterem Geschossbau zu nutzen, auch eine vollwertige Kita, ein Hotel oder Praxis- oder Büroräume wären denkbar. Ebenso wie der Wohnungsbau, wie bereits jetzt erfolgreich am Olvenstedter Platz, der Halberstädter Straße oder der Gr.-Diesdorfer-Straße.

 

Die Möglichkeit so wenig Bauland in Anspruch zu nehmen, wenig in die Natur eingreifen zu müssen, aber sozial verträgliche Mietwohnungen zu schaffen, sollte die Landeshauptstadt Magdeburg, wie andere Städte auch, vermehrt nutzen.  

 

 

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.09.2019

A0202/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

19.09.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Verbot sichtbehindernder Werbeträger

Stellungnahme der Verwaltung: S0389/19

Information: I0159/20

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

das Verbot sichtbehindernder Werbeträger an Straßenbahnhaltestellen auf Verkehrsinseln insbesondere vor Schulen, Kindertagesstätten und an Orten mit hoher Umsteigefrequenz in der Landeshauptstadt Magdeburg, wie z.B. dem Hasselbachplatz.

 

Alle sichtbehindernden Werbetafeln an o.g. Orten zu sind unverzüglich und dauerhaft zu entfernen.

 

Wir bitten um Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie den Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten

 

Begründung:

 

Am 03.02.2017 um 07:40 Uhr kam es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Brenneckestr. auf der Leipziger Straße zu einem tragischen Verkehrsunfall.

 

Ein PKW Fahrer erfasste ein von der MVB- Insel kommendes Kind. Das Mädchen wollte zur Grundschule Leipziger Straße laufen, da eine Bahn ausfiel. Das Kind war durch die Werbetafel verdeckt, wie der Fahrer angab. Er konnte nicht mehr bremsen.

 

Das Kind wurde sehr schwer verletzt. Es lag sechs Monate im Koma und wird Zeit seines Lebens an den Folgen des Unfalls leiden.

 

Hier gilt es höchst mögliche Sicherheit zu schaffen. Die Werbetafeln auf den Verkehrsinseln sind eine Gefahr für den Straßenverkehr.

 

 

Roland Zander                                                 Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                      stellv. Fraktionsvorsitzende  

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz           Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anträge zur Sitzung des Stadtrates am 22.08.2019

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

09.08.2019

A0169/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

22.08.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Ausstattung der Küchen in Schulen und Kindertagesstätten

Stellungnahme der Verwaltung:S 0373/19

 

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

bei Neubau und Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten, die Küche und Mensa so auszustatten, dass eine Selbstversorgung durch die Einrichtung möglich ist.

 

 

Begründung:

 

erfolgt mündlich

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

09.08.2019

A0168/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

22.08.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Schulprojekt Erste-Hilfe-Kurs

Stellungnahme der Verwaltung: S0379/19

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

in der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schulprojekt für Jugendliche ab 14 Jahren ins Leben zu rufen, welches den Jugendlichen ermöglicht, einen kostenlosen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren.

 

 

Begründung:

 

erfolgt mündlich

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl 

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

09.08.2019

A0167/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

22.08.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Wiedereinführung 10-Minutentakt von und nach Rothensee

Stellungnahme der Verwaltung: S0420/19

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister, die Mitglieder der Geschäftsführung der MVB GmbH & Co. KG sowie der Aufsichtsrat der MVB GmbH & Co. KG werden beauftragt, die Geschäftsführung der MVB GmbH & Co. KG nachdrücklich zu veranlassen, den vor der Flut im Jahr 2013 selbstverständlichen 10-Minutentakt des Straßenbahnverkehres von und nach Rothensee bzw. bis zur Endhaltestelle Barleber See umgehend wiedereinzuführen, ggf. auch unter Nutzung von Bussen, in Form von Schienenersatzverkehr.

 

Begründung:

 

Aufgrund verschiedener Umstände nach dem Hochwasser im Jahr 2013 erfolgte im Rahmen eines Fahrgastnotbetriebes die Anbindung des Stadtteils Rothensee vorerst im 20- Minutentakt.

Die Schäden an der Stromversorgung im Bereich Barleber See, welche den 20-Minutentakt nach der Flut im Jahr 2013 maßgeblich bestimmten, sind längst vollständig behoben. Ebenso wurden weitere technischen Voraussetzungen geschaffen, die einen 10- Minutentakt wieder ermöglichen würden.

Für die Fahrgäste völlig unverständlich, wird jedoch nach wie vor wird der Straßenbahnverkehr von und nach Rothensee bzw. bis zur Endhaltestelle Barleber See im 20-Minutentakt betrieben. Nun sollen sich die Fahrgäste mit der Aussage, der MVB stünden, der zu bewältigenden Umwege dem Bau des Tunnels an der Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee geschuldet, nicht ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung, zufriedengeben.

Angesichts der neuerlichen Erhöhung der Fahrpreise und des massiven Verlustes an Fahrgästen, gerade in den letzten Jahren, sollte die Steigerung der Kundenzufriedenheit Prämisse sein. Mit der Einführung des 10- Minutentaktes wäre dafür ein Schritt getan.

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

 

 

 

 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

08.08.2019

A0166/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

22.08.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Einführung einer Regelung zum Katzenschutz in § 6 der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S 0362/19

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Prüfung zu veranlassen, ob eine Problematik hinsichtlich freilebender Katzen besteht, die den Erlass einer "Katzenschutzverordnung" nach Paderborner Modell, Zitat wie folgt, erfordert.

 

"Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen. Als Katzenhalter im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Im Zuge der Kastration ist die Katze in geeigneter Weise (Transponderchip oder Tätowierung) kennzeichnen zu lassen."

 

2. Zur Feststellung der Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung sollen folgende Informationen zur Problematik eingeholt werden:

 

Die Magdeburger Tierschutzvereine und das Tierheim sind zu befragen und von ihnen insbesondere für die letzten drei Jahre folgende Information einzuholen:

 

a) Anzahl der eingefangenen und kastrierten Katzen

b) Anzahl erkrankter Katzen (z. B. Katzenschnupfen, Unterernährung, Verletzung, Parasitenbefall)

c) Kosten der Kastrationen

d) Anzahl der vermittelten Katzen

 

3. Zudem ist beim Tierheim der Stadt Magdeburg einzuholen, wie viele Katzen in den letzten drei Jahren, insbesondere im Straßenverkehr, von Tierrettung o.a. städtischen Ämtern, aufgefunden und zur Tierkörperverwertung eingesammelt wurden.

 

Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, welchen Zeitraum sie für die Prüfung der einzuholenden Angaben voraussichtlich benötigen wird.

 

Begründung:

 

Sinn und Zweck einer Katzenschutzverordnung

 

Schätzungen gehen von über 8 Mio. Katzen aus, die in deutschen Haushalten leben oder zumindest versorgt werden. Leider nicht immer verantwortungsvoll. Es gibt Millionen sog. Freigänger, die sich unkontrolliert vermehren und deren Halter sich nicht mehr um sie kümmern. Krankheiten, Hunger, Unfälle und Bejagung gehören für diese Tiere zum Alltag und führen zu großem Leid. Vor allem der Winter setzt den Tieren zu. Kälte, Nässe, verschlossene Müllcontainer, Rattengift und nicht zuletzt Menschen, die sie verjagen, führen zum immer härteren Überlebenskampf. Trotz jahrelanger Aufklärungsarbeit sind noch immer die meisten Hauskatzen nicht kastriert.

 

Regelmäßig im Frühjahr schnellt die Zahl der Straßenkatzen sprunghaft in die Höhe. Und so beliebt gerade junge Katzen in der Anschaffung als Haustier auch sind, finden nicht alle ein liebevolles und verantwortungsbewusstes Zuhause. Oft werden Katzenjungen einfach ausgesetzt. Die Überlebenden verwildern, sind unterernährt oder verenden jämmerlich an Infektionskrankheiten wie der Katzenleukose oder dem sog. "Katzenschnupfen".

 

Im Hinblick auf den Straßenverkehr, stellen Straßenkatzen als potentielle Verursacher von Unfällen mit Sach- oder Personenschäden eine zumindest nicht ganz außer Acht zu lassende Gefahr dar. Wie viele Katzen im Straßenverkehr zu Tode kommen, ist statistisch nicht belegt.

 

Die von verwilderten Katzen ausgehende Gefahr für heimische Wildvögel würde sich ebenfalls durch eine Eindämmung der Wildkatzenpopulation verringern.

 

Geht man davon aus, dass ein Katzenpaar zwei Mal pro Jahr Nachwuchs bekommt; zwei bis drei Tiere pro Wurf überleben und bekommen bereits mit sechs Monaten wiederum Junge - leicht auszumalen, von welchem Ausmaß die Rede ist.

 

Tierheime, engagierte Tierärzte, Tierfreund*innen versuchen zwar zu helfen, wo es geht, aber sie sind in Anbetracht der Anzahl der Tiere und des Leidens vielfach machtlos.

 

Trotz vieler Futterstellen ist eine gesundheitliche Versorgung unter den oft schwierigen Bedingungen nicht immer bzw. nur eingeschränkt möglich. Es ist sehr aufwändig, der Katzen habhaft zu werden und wenn sie sich einfangen lassen, um sie zum Tierarzt zu bringen, ist es oft auch schon zu spät.

 

Das sind die Tiere, die wir in den Städten bzw. bewohnten Gebieten sehen. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um sog. Freigänger, also Katzen, die von Menschen nicht ausschließlich in Wohnungen gehalten werden, sondern die Möglichkeit haben, sich außerhalb aufzuhalten. Dies wollen die meisten Katzen auch so. Zum Problem wird es, wenn die Freigänger nicht kastriert sind und sich unkontrolliert vermehren.

 

In vielen Städten wurde mittlerweile eine kommunal gültige Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht eingeführt. Die Stadt Paderborn war hier Vorreiterin. Bundesweit haben sich seit 2008 etliche Kommunen dieser tierfreundlichen Regelung angeschlossen, wobei Niedersachsen mit mehr als 180 Orten, darunter Hildesheim, Osnabrück und Wolfsburg, positiv heraussticht. Auch in NRW setzt sich die Einsicht zur Einführung einer KatzenschutzVO immer mehr durch. Schlusslicht sind derzeit v. a. noch die östlichen Bundesländer. Vielleicht liegt der Grund in der Besorgnis vor Kosten, was aber zu kurz gedacht ist, denn mittelfristig würden diese eher sinken. Wo sich die unkontrollierte Vermehrung einschränken lässt, fallen in einigen Jahren auch weniger Kosten, z. B. für Tierheimplätze oder die Beseitigung toter Tiere auf den Straßen an.

 

Eine Katzenschutzverordnung muss folgende Mindeststandards erfüllen:

 

- Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

- Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht (Tätowierung/Chip)

 

Eine unkontrollierte Vermehrung ist so nicht mehr möglich und kranke/verletzte Tiere sind ihrem Menschen zuzuordnen. Die Kontrolle dieser Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht stellt sich zwar als schwierig dar, gibt aber bei Feststellen einer Verletzung gegen die kommunale Verordnung die Möglichkeit, ein Bußgeld zu verhängen und hat sich bundesweit bewährt.

 

 

Aktuelle Forderung des Tierschutzbeirats Sachsen-Anhalt:

 

Der Tierschutzbeirat Sachsen-Anhalt fordert aktuell die Landesregierung auf, die ehrenamtlich tätigen Tierschutzvereine bei der Kastration freilebender Katzen finanziell zu unterstützen, wie die Volksstimme in ihrer Ausgabe vom 05.07.2019 berichtet. Diese Forderung wird mit der ungehemmten Vermehrung freilebender Katzen, die zu vielfältigen Tierschutzproblemen führen, begründet.

 

Die finanzielle Unterstützung der hiesigen Tierschutzvereine wurde vom letzten Stadtrat gerade erst abgelehnt. Nach Auskunft des Magdeburger Tierschutzvereins e. V. 1893 kann die Kastrationsaufgabe aber nur mühevoll und mit großem finanziellen Aufwand aus Spendengeldern gestemmt werden.

 

Außer den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Berlin und Saarland haben die Länder bereits nach § 13 Tierschutzgesetz eine Katzenschutzzuständigkeitsverordnung erlassen und eine Ermächtigung zum Erlass von Rechtschutzverordnungen zum Schutz freilebender Katzen auf die Gemeinden übertragen.

 

 

Formulierung in § 6 der Gefahrenabwehrverordnung in Magdeburg:

 

Nach dem Paderborner Modell hat in Sachsen-Anhalt die Gemeinde Bad Dürrenberg eigenständig eine Katzenschutzregelung erlassen. In Magdeburg wäre eine solche Regelung in § 6 "Umgang mit Tieren" der Gefahrenabwehrverordnung aufzunehmen. Die Regelung aus § 6 Abs. 6 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Dürrenberg könnte sinngemäß übernommen werden:

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Antrag

Datum

Nummer

 

öffentlich

08.08.2019

A0165/19

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Hoffmann

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

 

Stadtrat

22.08.2019

         

 

Kurztitel

 

 

Steuerbefreiung bei absolviertem Hundeführerschein analog zu Bestimmungen der Landeshauptstadt München

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

bezugnehmend auf die Stellungnahme der Verwaltung in Information I0167/19 vom 04.06.2019 zu Antrag A0071/19 wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen:

 

ob die Übernahme von § 6 b, Abs. 1,3,4,5  "Steuerbefreiung wegen absolviertem Hundeführerschein" aus der „Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München“ (Hundesteuersatzung), sinngemäß auch in der Landeshauptstadt Magdeburg umgesetzt werden kann.

 

Ist dies möglich, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg zeitnah zu veranlassen.

 

Begründung:

 

In der Stellungnahme der Verwaltung wird kritisiert, dass der Inhalt des Hundeführerscheins abhängig von der Ausbildung in den Hundeschulen sei und der Hundeführerschein des Landesverwaltungsamtes nicht passe. Zudem wird angemerkt. Zitat:

 

"Auch die Unterstützung eines freiwilligen Engagements der Hundehalter muss kritisch bewertet werden."

 

Obigem kann abgeholfen werden durch die bewährte Regelung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt München, welche die Standards des Hundeführerscheins klar definiert.

 

Zitat:

§ 6 b Steuerbefreiung wegen absolviertem Hundeführerschein

 

(1) Weist ein Hundehalter nach, dass er mit dem Hund freiwillig und erfolgreich eine Prüfung nach den Vorgaben des § 6 b Abs. 3 (Hundeführerschein) absolviert hat, so ist die Haltung des Hundes für das auf die Prüfung folgende Jahr steuerfrei. Eine Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung kann für jeden Hund eines Haushalts oder einer haushaltsähnlichen Gemeinschaft nur einmal erfolgen.

 

(3) Institutionen, Vereine oder andere Anbieter, die den Hundeführerschein ausstellen, haben zu bestätigen, dass die Prüfungen den folgenden Standards entsprechen:

 

1. Der Hundeführerschein darf nur nach erfolgreicher Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung ausgestellt werden.

 

2. In der theoretischen Prüfung sind Kenntnisse über

 

-  die Entwicklung, das Sozialverhalten (inklusive Sozialisation und Rangordnung) und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,

 

-  das Erkennen und das Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden sowie die richtige Reaktion darauf,

 

-  die Körpersprache von Hunden und die Bedeutung der verschiedenen Ausdrucksformen,

 

-  das Erziehen und Ausbilden von Hunden und

-  Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden, insbesondere in der Öffentlichkeit,

nachweisen.

 

3. In der praktischen Prüfung ist ein sicheres Auftreten von Hund und Hundehalter in der Öffentlichkeit unter Anwendung der erworbenen theoretischen Kenntnisse (§ 6 b Abs. 3 Ziffer 2) nachzuweisen.

 

4. Die Bescheinigung über die Prüfung (Hundeführerschein) muss mindestens enthalten:

 

-  Name, Rasse und Geburtsjahr des Hundes sowie Mikrochipnummer (soweit vorhanden),

 

-  Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum des Prüfungsteilnehmers,

 

-  die Bestätigung, dass eine theoretische und eine praktische Prüfung nach den Vorgaben unter § 6 b Abs. 3 Ziffer 2 und 3 abgelegt wurde,

 

-  Datum der Prüfung,

 

-  Unterschrift des Prüfers.

 

(4) Die Landeshauptstadt München ist berechtigt, die Vorlage der Prüfungsunterlagen zu verlangen.

 

(5) Eine Steuerbefreiung gemäß § 6 b wird - soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen - nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zum 31.12. des Jahres zu stellen, für das die Befreiung beantragt wird.“

 

 

Die Absolvierung des Hundeführerscheins führt zu einem Mehr an Sicherheit. Der Kostenaufwand hierfür ist überschaubar und gering. Die Einführung eines Sachkundenachweises durch praktische Prüfung im ganzen Bundesland wird bekanntlich von Sachverständigen und Tierschutzvereinen seit Jahren gefordert, scheitert aber noch immer an den politischen Mehrheitsverhältnissen in Sachsen-Anhalt.

 

Die Einführung der Steuerbefreiung bei absolviertem Hundeführerschein in der Landeshauptstadt Magdeburg wäre ein wichtiges Signal für ein Umdenken, wie es in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bereits gegeben ist.

 

 

 

Roland Zander                                                             Aila Fassl

Fraktionsvorsitzender                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende   

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                       Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Marcel Guderjahn                       

stellv. Fraktionsvorsitzender     

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz