Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianzim Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg

Anträge zur Stadtratsitzung am 11.12.2017, Sondersitzung Haushalt

Haushalt 2018 Schüleraustausch

 

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0353/17/28

öffentlich

DS0353/17

16.11.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Finanz- und Grundstücksausschuss

17.11.2017

Stadtrat

11.12.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2018- Schüleraustausch

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Stadtrat beschließt, in den Haushaltsplan für das Jahr 2018 Mittel in Höhe von 10.000 € für den Schüleraustausch zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und deren Partnerstädtern einzustellen.

Die finanziellen Mittel sollen für die Beherbergung der Gäste der Landeshauptstadt Magdeburg, Besuchen von kulturellen Einrichtungen, sowie Bildung und Sport während des Besuches in unserer Stadt ausgereicht werden.

Dieser Betrag ist unabhängig von anderweitigen Veranschlagungen für die Städtepartnerschaften im Haushalt einzustellen zu verwalten und soll für die Aufnahme von Gästen in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Historie ausgereicht werden.

 

Begründung:

Städtepartnerschaften leisten einen wertvollen Beitrag zur Völkerverständigung, schaffen  nationale Vorurteile ab, fördern kulturellem Austausch, aber auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Um die Städtepartnerschaften mit Leben zu erfüllen, hat der Austausch von Schülern und Studenten zwischen den Partnerstädten einen großen Stellenwert bei der weiteren Entwicklung der Beziehungen. Hier werden die ersten und meist auch über Jahre hinweg gehenden Grundlagen für positive Synergien geschaffen.

Auch auf der Konferenz „Lebendige Stadt“ in Hamburg war das Jahr 2017 dem Austausch der Partnerstädte und hier speziell dem Schüleraustausch gewidmet. Es wurde noch einmal eindringlich verdeutlich, wie wichtig der Austausch von Schülern und Studenten zwischen den Partnerstädten ist.

 

 

 

 

Roland Zander                                     Marcel Guderjahn                           Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender                          stellv. Fraktionsvorsitzender           Stadtrat

Stadtrat                                               Stadtrat                                            pol. Sprecher

Magdeburger Gartenpartei                Magdeburger Gartenpartei             Magdeburger Garte

Haushalt 2018- Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche in Schwimmhallen, Freibädern und an Badegewässern

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0353/17/27

öffentlich

DS0353/17

16.11.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Finanz- und Grundstücksausschuss

17.11.2017

Stadtrat

11.12.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2018 - Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche in Schwimmhallen, Freibädern und an Badegewässern

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg gewährt für Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr (18.Geburtstag) freien Eintritt in Schwimmhallen, Freibädern und an Badegewässern in städtischer Hand.

Eintrittsgelder liegen für diese Personengruppe derzeit zwischen 1,00 Euro und 1,50 Euro, die Kosten für den Eintritt anderer Personengruppen sind in diesem Zuge nicht zu erhöhen.

 

In den Haushalt 2018 werden zu diesem Zweck 200.000 Euro eingestellt.

 

 

Begründung:

 

Ist Otto kinderfreundlich? Fragt man die Eltern, Großeltern oder Kinder, erhält man leider keine positive Resonanz. Wäre das nicht ein Slogan, welcher der Landeshauptstadt Magdeburg gut zu Gesicht stehen würde und mit Stolz erfüllen könnte, wenn er denn so wäre?

 

Leider gibt es für die Kinder und Jugendlichen in der Landeshauptstadt Magdeburg zu wenige attraktive und zudem kostenfreie Freizeitangebote.

 

Freier Eintritt in städtischen Schwimmhallen, Freibädern und an Badegewässern würde den Kindern und Jugendlichen mehr Bewegung, Spiel, Sport, Spaß, im Sommer auch der frischen Luft ermöglichen und zudem ihre Gesundheit und das positive Lebensgefühl fördern und wäre ein guter Schritt in die richtige Richtung, grundsätzlich mehr finanzielle Mittel für unsere Kinder und somit auch in die Zukunft der Landeshauptstadt Magdeburg zu investieren.

 

 

 

 

Roland Zander                           Marcel Guderjahn                           Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender                stellv. Fraktionsvorsitzender           Stadtrat

Stadtrat                                      Stadtrat                                           pol. Sprecher

Magdeburger Gartenpartei       Magdeburger Gartenpartei            Magdeburger Gartenpartei

Haushalt 2018- Straßensanierungen

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0353/17/30

öffentlich

DS0353/17

16.11.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Finanz- und Grundstücksausschuss

17.11.2017

Stadtrat

11.12.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2018 - Straßensanierungen

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

In den Haushalt 2018 werden zusätzlich 1.000.000 Euro für die Sanierung von Straßen eingestellt.

 

Begründung:
 

In Magdeburg stehen für die Sanierung von Straßen die vom Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Fördermittel zur Förderung der kommunalen Straßen- und Brückenbaumaßnahmen in Höhe von 4,5 Millionen Euro pro Jahr zu Verfügung.

 

Seit 2015 fließen diese Mittel allein in den Bau eines Objektes. Auch in den Jahren zuvor wurde ein erheblicher Sanierungsstau im Straßenbau verursacht, was auf immer mehr Straßen der Landeshauptstadt deutlich wird.

 

Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

 

 

 

 

 

Roland Zander                           Marcel Guderjahn                           Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender                stellv. Fraktionsvorsitzender           Stadtrat

Stadtrat                                      Stadtrat                                           pol. Sprecher

Magdeburger Gartenpartei        Magdeburger Gartenpartei             Magdeburger Gartenpartei

 

 

 

Haushalt 2018- Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserqualität des Barleber See

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0353/17/26

öffentlich

DS0353/17

16.11.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Finanz- und Grundstücksausschuss

17.11.2017

Stadtrat

11.12.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2018 -Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität des Barleber Sees

 

 

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Stadtrat beschließt, für die Beseitigung der Problematik um die Wasserqualität des Barleber See Mittel in Höhe von 100.000€ einzustellen.

 

Begründung:

 

Der Barleber See ist ein wichtiges Erholungsgebiet für die Bürgerinnen und Bürger unserer Landeshauptstadt.

Daher plant die Landeshauptstadt auch in naher Zukunft eine attraktivere Gestaltung. Die Landeshauptstadt plant für dieses Vorhaben im Haushalt 2018 eine Summe in Höhe von 170.000 Euro in den Haushalt einzustellen, auch der Ausbau des internationalen Jugendbegegnungszentrums am Barleber See soll in den nächsten Jahren erfolgen.

 

Unabdingbare Voraussetzung für alle weiteren Planungen und Ausgaben ist aber die konsequente Lösung der Problematik um die Wasserqualität des Barleber Sees.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                           Marcel Guderjahn                           Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender                stellv. Fraktionsvorsitzender           Stadtrat

Stadtrat                                      Stadtrat                                           pol. Sprecher

Magdeburger Gartenpartei        Magdeburger Gartenpartei             Magdeburger Gartenpartei

 

 

 

 

 

Haushalt 2018- Provisorischer Ausbau von Haltestellen

 

 

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0353/17/10/1

öffentlich

DS0353/17

30.11.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

11.12.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Haushaltsplan 2018 - Provisorischer Ausbau von Haltestellen

 

 

 

 

Änderungen zum Ursprungsänderungsantrag: fett gedruckt

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

In den Haushalt 2018 sind für den provisorischen Ausbau der Haltestellen Westfriedhof, Arndtstraße, und Neustädter Friedhof und S-Bahnhof Südost alternativ Sohlener Straße  jeweils 50.000 Euro, demnach 150.000 200.000 Euro einzustellen.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss-Nr. 1420-041(VI)17 zum Antrag A0086/17 bzw. Änderungsantrag A0086/17/1 hatte der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, welche Haltestellen-Standorte sich für provisorische barrierefreie Haltestellen eignen. Prioritär waren dabei die Haltestellen Westfriedhof, Arndtstraße, Thiemstraße, Kroatenweg, Neustädter Friedhof sowie der S-Bahnhof Südost zu behandeln. Laut Information I0261/17 wäre für die Haltestellen Westfriedhof, Arndtstraße, Kroatenweg und Neustädter Friedhof eine provisorische Umsetzung grundsätzlich denkbar.

 

Der Bau einer provisorischen barrierefreien Haltestelle am S-Bahnhof Südost ist laut

laut Information I0261/17 schwieriger umzusetzen, dennoch mit erhöhtem baulichen Eingriff möglich.

 

Alternativ wäre auch an der Haltestelle Sohlener Straße eine provisorische barrierefreie Haltestelle denkbar. Die letzte Möglichkeit eines barrierefreien Ein- und Ausstieges befinden sich an der Haltestelle Blumenberger Straße. Gerade für Menschen mit behinderungs- oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen ist die Strecke von knapp 2,5 km ohne barrierefreie Haltestelle wesentlich zu lang.

 

 

 

Vor dem Hintergrund, dass eine Realisierung der barrierefreien Haltestelle am Westfriedhof aufgrund der örtlichen Gegebenheiten höchstwahrscheinlich ein Planfeststellungsverfahren bedingt und eine zeitnahe Umsetzung daher unrealistisch ist, soll mit der provisorischen Variante eine Alternative geschaffen werden, die der Einstufung der Haltestelle in die höchste Kategorie A (hohe Dringlichkeit, möglichst schnelle Lösung) entspricht.

Auch für die Haltstellen Arndtstraße und Neustädter Friedhof ist ein Provisorium eine sinnvolle Variante, da beide Haltestellen stark von Bürgerinnen und Bürgern frequentiert werden, die auf den barrierefreien Zustand angewiesen sind. Ein regulärer Ausbau wird auch hier in absehbarer Zeit nicht umsetzbar sein.

 

 

Die Finanzierung soll aus den an die Landeshauptstadt Magdeburg ausgeschütteten

Jahresüberschüsse der WOBAU erfolgen.

 

 

 

 

 

Marcel Guderjahn    

stellv.Fraktionsvorsitzender

Magdeburger Gartenpartei   

 

 

 

 

 

 

 

Haushalt 2018- SKZ Beyendorf-Sohlen

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0353/17/35

öffentlich

DS0353/17

30.11.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

11.12.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Haushalt 2018 - Soziokulturelles Zentrum Beyendorf-Sohlen

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

In den investiven Haushalt 2018 werden 170.000 Euro für die Realisierung zur barrierefreien Erschließung und den Einbau einer rollstuhlgerechten Toilettenkabine im Gebäude des Soziokulturellen Zentrum (SKZ) Beyendorf-Sohlen eingestellt.

 

Begründung:

 

Das SKZ verfügt weder über einen behindertengerechten Zugang noch über eine Behindertentoilette, daher können Personen mit Behinderungen oder auch die älteren Bewohner nicht an den Sitzungen des Ortschaftsrates, der GWA , des Heimatvereines, der Volkssolidarität, der Sportvereine etc. teilnehmen. Die Menschen mit behinderungs- oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen werden so von den sozialen Interaktionen in ihrem Ortsteil ausgeschlossen.

 

Die Sprechzeiten des mobilen BürgerBüros werden ebenfalls im SKZ durchgeführt.

 

Das Leiden unter gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen ist größer als unter den eigentlichen Beeinträchtigungen, daher ist die Realisierung der Maßnahmen im Laufe des Jahres 2018 dringend erforderlich.

 

Die Finanzierung soll aus den an die Landeshauptstadt Magdeburg ausgeschütteten

Jahresüberschüsse der WOBAU erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                           Marcel Guderjahn                          Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender                stellv. Fraktionsvorsitzender          Stadtrat

Stadtrat                                      Stadtrat                                          pol. Sprecher

Magdeburger Gartenpartei        Magdeburger Gartenpartei             Magdeburger Gartenpartei

 

 

Erhöhung der investiven Haushaltsmittel im Büro des Oberbürgermeister

Anträge zur Stadtratsitzung am 07.12.2017

Änderungsantrag: Aufhebung des Beschlusses/ Änderung zum Grundsatzbeschluss Bürgerpark Reform

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

DS0116/17/2

öffentlich

DS0116/17

06.12.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

07.12.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Aufhebung des Beschlusses/ Änderung zum Grundsatzbeschluss Bürgerpark Reform

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.) Ist eine Zusage zum Erhalt der zur Errichtung des Bürgerpark Reform notwendigen Fördermittel bei Nichtöffnung der Kleingartenanlagen nicht zu erwarten, ist der Beschluss-Nr. 709-022(VI)15 zu DS0137/15/43 aufzuheben und auch DS0116/17 nicht weiter zu verfolgen.

 

2.) Sollte an DS0116/17 weiter festgehalten werden, ist der Beschlussvorschlag zur Drucksache wie folgt zu ändern und zu ergänzen:

 

Die Kleingärten bleiben in ihrer jetzigen Form, als Kleingärten nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes erhalten.

 

Eine rechtliche Grundlage zur Pflicht einer Öffnung der Kleingärtnervereine besteht nach Bundeskleingartengesetz nicht, demnach bestimmen weiterhin allein die Vereine über eine Öffnung der Kleingartenanlagen, z.B. an Tagen der offenen Gartentür.

 

Vorhanden Innen- und Außenzäune, Tore und auch abgrenzende Hecken bleiben in den Kleingartenanlagen „Am Busch“, „Reform I“, „Reform II“, „Reform III“ und „Reform V“ in bestehender Art und Höhe erhalten.

 

Um das geplante Gartenband oder andere Planungen umsetzen zu können, werden keine weiteren Zäune errichtet. Grillplätze werden nicht errichtet.

 

Auch weitere im Umfeld liegende Kleingartenanlagen werden nicht in die abschließenden Planungen des Gesamtkonzeptes Bürgerpark Reform einbezogen.

 

Ausschließlich vorhandene Wege und Flächen im angrenzenden Umfeld der Kleingartenanlagen sind für die Errichtung des Bürgerpark Reform zu nutzen und in die Planungen zu integrieren. Die Wege sind als Spazierwege zu befestigen, die Umgebung herzurichten und durch regelmäßige Pflege durch die LH Magdeburg attraktiv zu erhalten. 

 

Die Anlagen zur Drucksache sind entsprechend zu ändern.

 

 

Begründung:

 

Die Vorstände und Kleingärtner der überplanten Kleingartenanlagen „Am Busch“, „Reform I“, „Reform II“, „Reform III“ und „Reform V“ berichteten auf einem Vor- Ort- Termin am 17.10.2017, dass sie NICHT AUSREICHEND in die Planungen zum Grundsatzbeschluss Bürgerpark Reform einbezogen wurden.

 

Geplante Wegführungen, die geplante gänzliche Öffnung der Kleingartenanlagen, Entfernung der Zäune, die geplante Einrichtung von Grillplätzen etc. waren den Kleingärtnervereinen durch Informationen des Verbandes der Gartenfreunde Magdeburg e.V. nicht bekannt.

 

Eine rechtliche Grundlage zur Pflicht einer Öffnung der Kleingärtnervereine besteht nach Bundeskleingartengesetz nicht.

 

Die Öffnung der Kleingartenanlagen, die Anlage von Gartenbändern und Spazierwegen durch die Anlagen, auf den von den Vereinen gepachteten Flächen, wünschen die Kleingärtnervereine nicht und haben bereits vor einigen Jahren auf den Mitgliederversammlungen (höchstes Organ eines Vereins) beschlossen, die Anlagen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Ebenso stellt sich die Entscheidung der Kleingärtnervereine beim gemeinsamen Rundgang der Stadträte mit den Vorständen der Kleingärtnervereine, Vertretern des Verbandes der Gartenfreunde, der Verwaltung, der Landschaftsarchitektin und weiteren Personen am 06.11.2017 dar.

 

An diesen Beschlüssen wollen die Kleingärtnervereine auch weiterhin festhalten.

 

Es besteht im Umfeld der Kleingartenvereine ausreichend Potential einen Spazierweg/ Park zu errichten, sämtliche Flächen ausserhalb der Zäune um die Kleingartenanlagen sind überwuchert und ungepflegt.

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg schafft es bereits jetzt nicht alle bestehenden Grünanlagen und Parks umfassend zu pflegen, man muss nur einmal in den Stadtpark gehen um dies sehr deutlich zu erkennen. Die Pflege eines weiteren Parks würde die Stadtkasse zusätzlich schmälern.

 

 

 

 

 

Roland Zander                       Marcel Guderjahn                          Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender            stellv. Fraktionsvorsitzender          pol. Sprecher

Stadtrat                                  Stadtrat                                          Stadtrat

Magdeburger Gartenpartei    Magdeburger Gartenpartei            Magdeburger Gartenpartei

 

 

 

 

 

 

 

Anträge zur Stadtratsitzung am 09.11.2017

Änderungsantrag: Standortprüfung für einen Schulneubau in Ottersleben und Lemsdorf

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

A0160/17/2

öffentlich

A0160/17

08.11.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

09.11.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Standortprüfung für einen Schulneubau in Ottersleben und Lemsdorf

 

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt (fett):

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, parallel zu den Bemühungen das Grundstücksproblem für den Anbau zu klären, als Alternative einen geeigneten Standort für einen Schulneubau in den Stadtteilen Ottersleben, hier insbesondere im nordöstlichen Bereich, und Lemsdorf, insbesondere im südwestlichen Bereich, aber ggfls. auch darüber hinaus vorzuschlagen.

 

Zu prüfen sind auch der Innenbereich des Werner-von-Simens-Ring (25.000m² Freifläche vorhanden), die landwirtschaftlich genutzte Fläche an der Halberstädter Chaussee zwischen Christian-Peicke-Straße und Aßmannstraße, die gegenüberliegende landwirtschaftliche Nutzfläche (Turnhalle und Sportplatz in unmittelbarer Nähe, gute ÖPNV Anbindung) sowie die landwirtschaftlich genutzten Flächen hinter dem Knochenpark am Königsweg, (Turnhalle und Sportplatz in unmittelbarer Nähe, die Ernst-Wille-Schule ebenso).

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 08.12.2016 (DS0423/16) beauftragte der Stadtrat die Verwaltung nach einem geeigneten Standort für einen Schulneubau im Stadtteil Ottersleben zu suchen. Mit der Drucksache DS0310/17 legte die Verwaltung dem Stadtrat in seiner Sitzung am 19.10.2017 die Aufstellung des B-Planes Nr. 355-3 „Grundschule am Amtsgarten“ zur Beschlussfassung vor. Das vorgeschlagene B-Plan-Gebiet umfasst dabei die Fläche der Kleingartenanlage „Am Amtsgarten“. Die Kleingartenanlage ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen mit der Zweckbestimmung als Kleingartenanlage und müsste im Parallelverfahren als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden.

 

Im Rahmen der dazu geführten Diskussion wurde deutlich, dass sich der Standort vor allem aus infrastrukturellen Gründen als nicht geeignet erweist. Zudem legte die Verwaltung dar, dass auch andere städtische Grundstücke in Betracht gezogen wurden, deren Untersuchung jedoch nicht weiter verfolgt wurde.

 

 

 

 

 

Die aktuellen und prognostizierten Schülerzahlen belegen, dass im Stadtteil Ottersleben dringender Handlungsbedarf besteht, daher sollen weitere geeignete Standorte untersucht werden, die auch den Stadtteil Lemsdorf und ggfls. darüber hinausgehende Flächen einbeziehen.

Um und den zügigen Fortschritt der Suche nach einer geeigneten Fläche und Herbeiführung einer geeigneten Standortwahl für den Grundschulneubau, vor allem im Sinne der Schülerinnen und Schüler, voranzubringen, sind die genannten Standorte in die Prüfung einzubeziehen.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                          Marcel Guderjahn                           Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender               stellv. Fraktionsvorsitzender           pol. Sprecher

Stadtrat                                     Stadtrat                                           Stadtrat

Magdeburger Gartenpartei       Magdeburger Gartenpartei             Magdeburger Gartenpartei

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsantrag: Verbesserung der Parkplatzsituation vor dem Puppentheather Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

A0163/17/1

öffentlich

A0163/17

08.11.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

09.11.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Verbesserung der Parkplatzsituation vor dem Puppentheater Magdeburg

 

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt zu ergänzt (fett):

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verbesserung der Parkplatzsituation vor dem Magdeburger Puppentheater insbesondere für Schul- und Reisebusse beitragen.

 

Der Antrag ist in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und in den Kulturausschuss zu überweisen.

 

Begründung:

 

Das Magdeburger Puppentheater ist ein beliebtes Ausflugsziel für große und kleine Figurentheaterfreunde, was die kontinuierlich hohen Besucherzahlen und oft ausverkauften Vorstellungen belegen. Die Parkplatzsituation im Umkreis des Magdeburger Puppentheaters ist jedoch suboptimal. Insbesondere Reisebusse haben oftmals Schwierigkeiten vor oder in der Nähe des Puppentheaters zu parken. Vor allem für Schulklassen, die mit Bussen anreisen, ist dies ungünstig. Daher sehen wir es als erforderlich an, hier eine passgenaue Lösung anzubieten, die die Parkplatzsituation für Reisebusse aber auch andere motorisiert Anreisende erleichtert und die Möglichkeit bietet, theaternah zu parken. In Betracht käme beispielsweise der naheliegende Parkplatz des Nahversorgers.

 

Nach Fertigstellung des 7. Bauabschnittes der 2. Nord-Süd-Verbindung (Raiffeisenstraße bis hin zur Schönebecker Straße) werden die bisherigen Busverbindungen in diesem Bereich wegfallen.

 

Die bereits vorhandenen Bushaltestellen werden dann nicht mehr benötigt und könnten als Ein- und Ausstiegsmöglichkeit für die mit dem Reisebus anreisenden Besucher des Puppentheaters fungieren.

 

Mit dieser Umnutzung erfolgt auch eine Kostenersparnis, die derzeit noch nicht beziffert werden kann.

 

 

 

Die Busse könnten auf dem, unweit vom Puppentheater, vorhandenen Parkplatz an der Sternbrücke im Elbbahnhof abgestellt werden.

 

Hier wäre die Ausweisung von PKW- und Busparkplätzen für die Besucher des Puppentheaters denkbar.

 

Beginnend am Parkplatz könnte, bis zur Fertigstellung des 7. Bauabschnittes der 2. Nord-Süd-Verbindung und darüber hinaus, ein Fußweges durch den Klosterbergegarten bis zum Puppentheater beschildert werden und das Puppentheater könnte die Möglichkeit der Nutzung des Parkplatzes und des durchaus attraktiven Weges publizieren.

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                          Marcel Guderjahn                           Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender               stellv. Fraktionsvorsitzender           pol. Sprecher

Stadtrat                                     Stadtrat                                           Stadtrat

Magdeburger Gartenpartei       Magdeburger Gartenpartei             Magdeburger Gartenpartei

 

 

Erhalt des "Haus der Talente"

Änderungsantrag und Antrag

 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

27.10.2017

A0167/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

09.11.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Erhalt des "Haus der Talente"

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Beschluss des Stadtrates vom 19.10.2017, aus DS 0350/17 (Anlage I-1.1 Seite 8, Nr.9

Erich-Weinert-Straße 25, ehemaliges Haus der Talente) zur Beantragung von Städtebaufördermittel für das Programmjahr 2018, Ordnungsmaßnahme Beseitigung oberirdischer Anlagen: Rückbau aller vorhandenen baulichen Anlagen, einschließlich Rückbau der Ver. - und Entsorgungsanlagen, Hausanschlüsse, Wege und Straßen als Vorbereitung einer neuen baulichen Entwicklung wird aufgehoben.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Haus der Talente, Erich-Weinert-Straße 25 zu erwerben und zu sanieren um es anschließend für Jugend-und Sozialarbeit zur Verfügung zu stellen.

 

Die Finanzierung des Erwerbes soll aus Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen geleistet werden. Die Sanierung unter Beantragung von Fördermitteln wäre sicher möglich und ist zu beantragen.

 

Ich bitte zur Verhinderung des Abrisses des Gebäudes um sofortige Abstimmung.

 

Sollte dennoch eine Überweisung in die Ausschüsse erfolgen, ist der Abriss nicht vor Entscheidung des Stadtrates über diesen Antrag zu beginnen.

 

 

Begründung:

 

Der Erhalt des Gebäudes als Kulturdenkmal ist wichtig für die Landeshauptstadt Magdeburg. Das Objekt besitzt einen hohen gesellschaftlichen Wert für die Bürgerinnen und Bürger und gehört zur Kulturlandschaft der Landeshauptstadt Magdeburg, daher muss das Haus als Kulturdenkmal erhalten werden.

 

Das Stadtbild der Landeshauptstadt Magdeburg wurde durch die Zerstörungen im zweiten Weltkrieg bereits maßgeblich verändert. Wir sollten daher besonders bestrebt dafür sorgen, die noch vorhandenen Bauwerke vor Verfall zu schützen und erhalten.

 

Den Abriss des Haus der Talente finanziell durch die Beantragung von Fördermitteln und somit Steuergeldern zu unterstützen, ist nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die sich den Erhalt des Gebäudes wünschen. Diese Meinung stellte sich in vielen Gesprächen im Anschluss der Sitzung des Stadtrates vom 19.10.2017 heraus.

 

Der Beschluss aus der Drucksache zur Beantragung von Städtebaufördermittel für das Programmjahr 2018, Ordnungsmaßnahme Beseitigung oberirdischer Anlagen: Rückbau aller vorhandenen baulichen Anlagen, einschließlich Rückbau der Ver. - und Entsorgungsanlagen,

Hausanschlüsse, Wege und Straßen als Vorbereitung einer neuen baulichen Entwicklung ist daher aufzuheben. Die Sanierung alter verfallener Gebäude ist immer möglich, dies beweist sich am Beispiel der Villa Budenberg.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Magdeburger Gartenpartei

Änderungsanträge zur Stadtratsitzung am 19.10.2017/ 23.10.2017

Planungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

A0147/17/1

öffentlich

A0147/17

18.10.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

19.10.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Planungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen

 

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten,

der 1. und  2. Punkt im Ursprungsantrag werden wir folgt geändert:

1. den planungsrechtlichen Status aller gepachteter Flächen von bestehenden, im Verband der „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V. organisierten der verschiedenen Kleingartenanlagen Kleingärtnervereinen auf städtischen und privaten Grundstücken zu überprüfen und zu veröffentlichen. Der Verband der „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V. wird gebeten, dazu einen Bestand aller Kleingärtnervereine darzustellen,

2. die Kleingartenanlagen in der Landeshauptstadt Magdeburg für die Handlungsbedarf u.a. nach Auslaufen des  aufgrund des nicht vorhandenen Bestandschutzes aller Kleingartenanlagen, einer planungsrechtlichen Sicherung als Dauerkleingärten zuzuführen.

Begründung:

Aufgrund immer wiederkehrender Verunsicherung der Kleingärtner  Grundstücksverkäufen, städtebaulicher Maßnahmen etc. ist es zur Erhaltung eines gesunden Kleingartenwesens in der Landeshauptstadt Magdeburg wichtiger denn je, den Kleingärtnern Sicherheit zu bieten. Nur so kann die Attraktivität der Kleingärten erhalten bleiben und auch junge Menschen begeistern, in einen Kleingarten viel Arbeit, Zeit und Geld zu investieren. Die Kleingartenanlagen sollten ausschließlich als Dauerkleingartenanlagen festgesetzt werden.

 

 

Roland Zander                          Marcel Guderjahn                           Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender               stellv. Fraktionsvorsitzender           pol. Sprecher

Stadtrat                                     Stadtrat                                           Stadtrat

Magdeburger Gartenpartei       Magdeburger Gartenpartei             Magdeburger Gartenpartei

 

 

Antrag eines Bebauungsplanes für das Gebiet Kleingartenvereine

Klinketal und Akazienhain

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

A0156/17/1

öffentlich

A0156/17

18.10.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

19.10.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Antrag eines Bebauungsplans für das Gebiet Kleingartenvereine Klinketal und Akazienhain

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan für die Gebiete der Kleingartenvereine „Klinketal“ und „Akazienhain“ aufzustellen mit Ziel, dieses als Dauerkleingartenland auszuweisen.

 

Bis zum Inkrafttreten einer rechtskräftigen Satzung dieses Bebauungsplanes, wird für diese Gebiete eine Veränderungssperre erlassen.

 

Wir verweisen auf den Interfraktionellen Antrag A0124/17 der Fraktionen Magdeburger Gartenpartei, DIE LINKE/future, Bündnis90/Die Grünen und LINKS für Magdeburg vom 25.08.2017 zur Sitzung des Stadtrates vom 14.09.2017, der sich bereits in der Beratung der Ausschüsse befindet und dem Stadtrat am 07.12.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

„ 2. Der am 09.01.1997 gefasste Beschluss des Stadtrates der LH Magdeburg über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet der Kleingartenanlagen „Klinketal“/Akazienhain wird umgehend ausgeführt und die Fläche als Dauerkleingartenanlage festgeschrieben. „

 

Um Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird gebeten.

Begründung:

 

Um dem Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 1997 zur Sicherung als Dauerkleingartenland zu entsprechen und diesen umzusetzen, ist aus aktuellem Anlass die Aufstellung dieses Bebauungsplanes und die damit verbundene Veränderungssperre erforderlich.

Weitere Begründungen ggf. mündlich.

 

 

 

Roland Zander                          Marcel Guderjahn                           Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender               stellv. Fraktionsvorsitzender           pol. Sprecher

Stadtrat                                     Stadtrat                                           Stadtrat

Magdeburger Gartenpartei       Magdeburger Gartenpartei             Magdeburger Gartenpartei

Anträge zur Stadtratsitzung am 19.10.2017

MVB: Einrichtung der Möglichkeit zum Erwerb digitaler Monatskarten ,Verbesserung der Druckqualität und Haltbarkeit auf Monatskarten

 

Stellungnahme der Verwaltung: offen 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

29.09.2017

A0144/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

19.10.2017

       

 

Kurztitel

 

 

MVB: Einrichtung der Möglichkeit zum Erwerb digitaler Monatskarten ,Verbesserung der Druckqualität und Haltbarkeit auf Monatskarten

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG die Möglichkeit zur Erwerb digitaler Monatskarten für deren Fahrgäste schaffen zu lassen.

Bis zur Schaffung dieser Möglichkeit ist umgehend die Qualität des Druckes auf den Monatskarten so zu verbessern, dass auch am Ende des Monats noch die Gültigkeit deutlich erkennbar ist.

 

Begründung:

 

Es ist bereits seit einiger Zeit mittels der easy.GO App möglich, über die Handyrechnung oder das Guthaben der Prepaidkarte  Fahrkarten für Einzelfahrten oder Tageskarten für die Nutzung von Bus und Bahn zu kaufen.

 

Fahrgäste, welche eine Monatskarte erwerben möchten, können dies nicht in digitaler Form erledigen, viele von Ihnen würden es sich aber wünschen.

 

Die in Thermodruckmethode hergestellten Fahrausweise beweisen sich, seit Einführung des Einstieges des Fahrgastes beim Fahrer des Verkehrsmittels und der damit verbundenen verstärkten Benutzung des Fahrausweises, als nicht ausreichend praktikabel.

 

Die Farbe des Druckes ist  zum Ablauf des Monats hin, kaum oder gar nicht mehr sichtbar oder nur noch einzelne Buchstaben lassen den Gültigkeitsmonat schwach erahnen. 

 

Dem Fahrgast verbleibt beim Verblassen vor Unkenntlichkeit die Aufgabe, sich mittels eines Stempels die Gültigkeit des Fahrausweises im MVB-Kundenzentrum, Otto-von-Guericke-Straße 25, 39104 Magdeburg bestätigen zu lassen.

 

Passiert dies allerdings an einem Mittwoch, ist es aufgrund der Öffnungszeiten gar nicht möglich.

Diese Geschäftspraktik ist weder kundenorientiert, noch kundenfreundlich.

 

Da die MVB zunehmend an Fahrgästen verliert, sollte hier eine schnelle und zufriedenstellende Lösung gefunden werden.

 

Die der MVB zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel aus der Umbenennung  der ehemaligen Haltestelle Lerchenwuhne könnten die Finanzierung abdecken und durch Zusammenarbeit mit anderen Anbietern des ÖPNV könnten die Kosten gemindert werden.

 

 

 

 

 

Roland Zander                        Marcel Guderjahn                          Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender             stellv. Fraktionsvorsitzender          politischer Sprecher

Stadtrat                                   Stadtrat                                          Stadtrat

Magdeburger Gartenpartei     Magdeburger Gartenpartei            Magdeburger Gartenpartei

 

 

Erfolgspämienmodell bei vorzeitigem Abschluss von Bauvorhaben

 

Stellungnahme der Verwaltung: offen 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

29.09.2017

A0141/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

19.10.2017

       

                       

Kurztitel

 

 

Erfolgsprämienmodell bei vorzeitigem Abschluss von Bauvorhaben

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob zur besseren Koordinierung und schnelleren Beendigung von Baustellen, bei denen die Landeshauptstadt Magdeburg Auftraggeber ist, ein Erfolgsprämienmodell eingesetzt werden sollte.

Es ist zu überprüfen, wie die Baumaßnahmen in der Landeshauptstadt Magdeburg schneller und effektiver beendet werden können. Dazu schlagen wir vor, dass die Stadtverwaltung für jede Woche die eine Baustelle, bei Einhaltung der Qualität und des Kostenrahmens, eher beendet wird, eine Prämie an den ausführenden Betrieb ausreicht.

 

Begründung:

In der Landeshauptstadt Magdeburg stehen in den nächsten Jahren Großbaustellen, wie der Bau der Teilabschnitte 4-6 der 2. Nord-Süd Verbindung, incl. Verlegung der Tangente, der Ersatzneubau der Strombrücke etc. an. Aber auch viele weitere Bauvorhaben sind geplant.

 

Um die Bewohner und Besucher unserer Stadt so wenig wie nötig mit den Einschränkungen durch die Baustellen zu belasten, wäre eine Prämie hilfreich die Bauzeit der einzelnen Baustellen zu verkürzen.

 

Am Beispiel des Baus des Einrichtungshauses IKEA konnte man deutlich erkennen, in welch kurzer Zeit eine Großbaustelle zum Abschluss kommen kann.

In der Landeshauptstadt Schwerin hat sich diese Praktik bis dato sehr positiv ausgewirkt, Baustellen konnten um 3 Wochen verkürzt werden.

 

 

 

Roland Zander                          Marcel Guderjahn                             Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender               stellv. Fraktionsvorsitzender             politischer Sprecher

Stadtrat                                     Stadtrat                                             Stadtrat

Magdeburger Gartenpartei       Magdeburger Gartenpartei               Magdeburger Gartenpartei

 

 

 

Abschaffung des Magdeburger Märktekonzepts

 

Stellungnahme der Verwaltung: offen 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

29.09.2017

A0143/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

19.10.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Abschaffung des Magdeburger Märktekonzepts

 

 

 

Der Stadttrat möge beschließen:

 

Das Magdeburger Märktekonzept ist nicht weiter zu verfolgen und abzuschaffen.

Die eingesparten Kosten sind für den Maßnahmenplan „Handel in Innenstadt und Stadtteilzentren“ einzusetzen.

 

Der Antrag soll in die Ausschüsse WTR und StBV überwiesen werden.

 

Begründung:

Das Magdeburger Märktekonzept wurde entwickelt, um der Landeshauptstadt Magdeburg als Instrument in städtebaulichen Ordnungsvorstellungen, bezogen auf den Einzelhandel, zu dienen, eine Grundlage für die Entscheidungen ob und in welchem Umfang Teile des Stadtgebietes zur Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben zur Verfügung stehen sollen sowie Sortimentskonzepte, auch zum Schutz und der Stärkung der Innenstadt, zu schaffen.

 

Seither wurde das Magdeburger Märktekonzept mit einem enormen Verwaltungsaufwand und neuen Bedarfsanalysen sowie kostspieligen Gutachten fortlaufend aktualisiert, geändert und ergänzt. Politische Interessenlagen führten häufig zu Änderungswünschen, aber auch Veränderungen von Rahmenbedingungen, Bevölkerungsstrukturen oder Arbeitsmarktsituationen.

Glaubwürdigkeit, Aussagekraft und Nutzen des Magdeburger Märktekonzept stellen sich durch die augenscheinlich geringe Praktikabilität in Frage. Bürgerinnen und Bürger sowie ansässige Unternehmen sind verunsichert.

 

Gerade in Zeiten mit stets steigendem Umsatz des Internethandels, der häufig kostenfreie Lieferung anbietet, sind Sortimentskonzepte überholt. Der Kunde lässt sich eher die Ware an die Haustür liefern, als weite Wege zu fahren, dafür Fahrkarten oder Parkgebühren zu bezahlen.

Die Sicherstellung der verbrauchernahen Versorgung von Waren des täglichen Bedarfs in den Stadtteilzentren sollte durch das Märktekonzept gewährleistet werden. Schauen wir uns mal in der Landeshauptstadt Magdeburg um, schließen immer mehr Geschäfte in den Stadtteilen z.B. Aldi in Alt Olvenstedt oder Ottersleben und es werden größere Geschäfte an zentraleren Stellen (Flora Park, Börde Park) geschaffen.

 

Die Sicherstellung der verbrauchernahen Versorgung von Waren aller Art in der Landeshauptstadt muss dem Bedarf der Konsumenten angepasst werden, schon für die Versorgung der weniger mobilen Bevölkerung und den Erhalt der Geschäfte in allen Stadtteilen der Landeshauptstadt.

 

Den Einzelhändlern sollte daher Sortimentsfreiheit, unabhängig vom Standort des Geschäftes gewährt werden.

 

 

 

 

 

Roland Zander                          Marcel Guderjahn                            Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender               stellv.Fraktionsvorsitzender              politischer Sprecher

Stadtrat                                     Stadtrat                                            Stadtrat

Magdeburger Gartenpartei       Magdeburger Gartenpartei               Magdeburger Gartenpartei

 

 

 

Anträge zur Stadtratssitzung am 14.09.2017

Kauf des Grundstückes und Festsetzung Fläche der Kleingartenanlage "Klinketal" e.V. als Dauerkleingartenanlage

 

Interfraktionell

 

 

Interfraktioneller Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

25.08.2017

A0124/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei,

Fraktion DIE LINKE/ future,                    

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Fraktion LINKS für Magdeburg

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

14.09.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Kauf des Grundstückes und Festsetzung Fläche der Kleingartenanlage"Klinketal"e.V.als Dauerkleingartenanlage

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

1.Die Landeshauptstadt Magdeburg nutzt für das Grundstück mit einer Größe von 14.830m², genutzt als Kleingartenanlage, ihr Vorkaufsrecht und erwirbt das Grundstück, Grundbuchangaben: Grundbuch von Magdeburg, Blatt 31264, lfd.Nr.1 Katasterangaben: Gemarkung Magdeburg Flur 604, Flurstücke 47, Am Nordenfeld 1, 39118 Magdeburg.

 

2.Der am 09.01.1997 gefasste Beschluss des Stadtrates der LH Magdeburg über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet der Kleingartenanlagen „Klinketal“/Akazienhain wird umgehend ausgeführt und die Fläche als Dauerkleingartenanlage festgeschrieben.

 

Wir bitten aus Gründen des am 27.09.2017 anstehenden Termins zur Versteigerung des Grundstückes um sofortige Abstimmung auf der Stadtratssitzung am 14.09.2017.

 

 

Begründung:

 

Die Kleingärtner, als Mitglieder des KGV e.V. “Klinketal“ und deren Familien baten den Oberbürgermeister der LH Magdeburg, Herrn Dr.Trümper, sowie alle Fraktionen im Stadtrat der LH Magdeburg in ihrer, auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereines vom 20.08.2017 beschlossenen Petition, um Unterstützung.

 

In der Petition beschreiben die Kleingärtner ihre Ängste und Sorgen, die durch die Bekanntgabe der Versteigerung des Grundstückes am 27.09.2017 geschürt wurden. Da auch in der unmittelbaren Umgebung Einfamilienhäuser entstehen, befürchten die Kleingärtner die Umnutzung der Fläche für Wohnbebauung.

 

Beim Besuch der Fraktion Magdeburger Gartenpartei in der Kleingartenanlage „Klinketal“ am 24.08.2017 zeigte sich eine sehr gepflegte Kleingartenanlage mit 23 Parzellen, eingebettet in die dörflich geprägte Wohnlage des Stadtteiles Lemsdorf ,in Nachbarschaft zu Ein- und Mehrfamilienhäusern, der angrenzenden Kleingartenanlage „Akazienhain“, einem Friedhof und der Klinke.

 

Seit der Gründung, die um 1920 geschehen ist, gibt es in der Anlage keine Leerstände zu beklagen, viele Mitglieder sind seit den 1970er Jahren auf ihren Parzellen. Pächterwechsel sind im Moment nicht beabsichtigt. Es gibt Bewerber auf der Warteliste zur Pachtnachfolge der Kleingärten, so dass auch aufgrund der derzeitigen Altersstruktur nicht mit Leerstand in der Anlage zu rechnen ist.

 

Die Kleingärtner teilten den politischen Entscheidungsträgern der LH Magdeburg in ihrer Petition ebenfalls mit, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg bereits 1997 den Planaufstellungsbeschluss gefasst hat, diese und auch weitere Kleingartenanlagen, mittels Bebauungsplan gemäß §30 Abs.2 BauGB im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes, als Dauerkleingartenland festzusetzen (siehe Anlage Amtsblatt Nr. 14 vom 06.02.1997).

 

Dass Kleingartenanlagen einen wichtigen Bestandteil des Grünsystems der Landeshauptstadt Magdeburg bilden ist allgemein bekannt, ebenso, dass Verlust von Kleingärten und ihre Umnutzung zu baulichen Zwecken erhebliche Defizite im Grünsystem verursachen. Kleingartenanlagen bilden einen wesentlichen Erholungsraum für die Pächter, deren Familien, Freunde und auch für die Allgemeinheit, da Kleingartenanlagen wesentliche Erholungsbereiche bieten.

 

Im Jahre 1997 hatte der Stadtrat bereits erkannt, dass insbesondere Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz einen integrierten Anteil hoher sozialer Bedeutung darstellt, sich allerdings viele Kleingartenanlagen in der Umstrukturierung zu Wohnzwecken befinden und befand es für dringend  notwendig diese städtebauliche Veränderung zu verhindern.

                         

Aus unerklärlichen Gründen wurde in den nunmehr vergangenen 20 Jahren dieser Beschluss des Stadtrates dennoch nicht umgesetzt.

 

Um den Erhalt dieser Kleingärten auch nach dem Verkauf des Grundstückes zu gewährleisten, ist dieser Beschluss unverzüglich umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                                            Oliver Müller

Fraktionsvorsitzender                                  Fraktionsvorsitzender

Magdeburger Gartenpartei                          DIE LINKE/ future                    

 

 

 

 

 

Olaf Meister                                                   Frank Theile   

Fraktionsvorsitzender                                    Fraktionsvorsitzender 

Bündnis 90/Die Grünen                                 LINKS für Magdeburg

 

 

 

 

Ausbau Fuß-und Radweg Ebendorfer Chaussee

 

Stellungnahme der Verwaltung: offen 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

01.09.2017

A0131/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

14.09.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Ausbau Fuß- und Radweg Ebendorfer Chaussee

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

der an der Ebendorfer Chaussee gelegene kombinierte Fuß-und Radweg ist auszubauen und ab der Kreuzung Joh.- R.-Becher- Str./ Milchweg, stadtauswärts in Richtung IKEA,  jeweils ein Fußweg und ein Radweg zu schaffen.

 

Wir bitten um Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung Bau und Verkehr-und in den Finanz- und Grundstücksauschuss.

 

 

Begründung:

 

Kombinierte Fuß- und Radwege müssen beispielsweise für eine Begegnung zweier Fußgänger, auch mit Regenschirmen, für das Begegnen von zwei Rollstuhlfahrern, zweier Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren und die gleichzeitige Begegnung von Radfahrern geeignet sein.

 

Diesen Anforderungen wird der vorhandenen kombinierte Fuß-und Radwege durch die fehlende Breite nicht gerecht. Auf den vorhandenen Anlagen wird es schon für die Begegnung eines Kinderwagens und eines Fahrrades zu eng.

 

Genau wie „normale“ Fahrräder müssen auch Lastenräder den kombinierten Fuß- und Radweg benutzen. Da die kombinierten Fuß-und Radwege in diesem Abschnitt jedoch sehr schmal sind, ist zu erwarten, dass Lastenfahrräder auf die Straße ausweichen und auch Fahrradfahrer die Fahrbahn benutzen.

 

Um die Unfallgefahr zu verringern, sollte hier daher schnellstmöglich ein Ausbau des genannten Fuß-und Radweges stattfinden.

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                        Marcel Guderjahn                             Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender             stellv. Fraktionsvorsitzender              Stadtrat

Stadtrat                                   Stadtrat                                             Magdeburger Gartenpartei

Magdeburger Gartenpartei     Magdeburger Gartenpartei

Änderungsanträge zur Stadtratsitzung vom 17.08.2017

Alternativtrasse 2. Nord- Süd- Verbindung: Bürgerinnenvorschlag prüfen

 

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

A0105/17/1

öffentlich

A0105/17

16.08.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

17.08.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Alternativtrasse 2. Nord-Süd- Verbindung: BürgerInnenvorschlag prüfen

 

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

 

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin gebeten:

 

 

zu prüfen, ob die zur Verfügung stehenden Fördergelder für eine andere Streckenführung, hier insbesondere für die Weiterführung der bestehenden Straßenbahnlinie 1, von IKEA über Hornbach zum Flora Park über das Albert-Einstein-Gymnasium zum Städtischen Klinikum bis nach Neu Olvenstedt einsetzbar wären und die geplante Streckenführung im Bauabschnitt 5 und 6 fallen gelassen werden kann.

 

Ebenso, ob es möglich wäre, im Zuge der Bundestagswahl am 24.09.2017 eine Bürgerbefragung durchzuführen, welche Streckenführung (von der MVB geplante Streckenführung und die im Ursprungsantrag sowie die diesem Antrag vorgeschlagene Streckenführung) von den Bürgerinnen und Bürgern der LH Magdeburg favorisiert wird. Wenn die Möglichkeit besteht, ist die Bürgerbefragung durchzuführen.

 

 

Begründung:

 

 

Die 2. Nord-Süd-Verbindung der Straßenbahn in Magdeburg ist eines der größten und wichtigsten Infrastrukturprojekte der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG und der Landeshauptstadt Magdeburg, dennoch ist sie in der Bevölkerung massiv umstritten.

 

Seit einigen Wochen ist bekannt, dass die MVB allein im Jahr 2015 ca. 1,6 Mio. Fahrgäste verloren hat. Die Wahrscheinlichkeit nach Fertigstellung der 2 .Nord-Süd-Verbindung, wie von der MVB kommuniziert, täglich 5000 Fahrgäste mehr zu generieren, daher realitätsfern.

 

Bei der geplanten aber nun auch verworfenen Errichtung der Werksstraße in Reform wurden Fördergelder von anderen Projekten umgelegt, eventuell besteht diese Möglichkeit auch für eine veränderte Streckenführung dieser Straßenbahntrasse.

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist sehr bemüht die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt in Infrastrukturplanungen einzubeziehen und ein Angebot an öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen, welches die Bedürfnisse der Fahrgäste zufrieden stellt.

 

Im Falle der Streckenführung der 2. Nord- Süd- Verbindung erscheinen gerade von den Anwohnern und auch GWA Gruppen immer wieder Einwände und andere Vorschläge für die Streckenführung.

 

Die Möglichkeit der Befragung wäre die ideale Gelegenheit die Bedürfnisse der späteren Fahrgäste herauszufinden, die Attraktivität der 2. Nord-Süd-Verbindung zu erhöhen, neue Fahrgäste zu generieren und Fördermittel sinnvoll einzusetzen.

 

 

 

 

 

Roland Zander                                            

Fraktionsvorsitzender          

Stadtrat                                

 

 

Anträge zur Stadtratsitzung am 17.08.2017

Nachpflanzung der durch Sturmtief "Paul" verursachten Baumverluste

in Bearbeitung

Stellungnahme der Verwaltung: S0233/17

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

02.08.2017

A0109/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

17.08.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Nachpflanzung der durch Sturmtief „ Paul „ verursachten Baumverluste

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

die durch das Sturmtief „Paul“ am 22.06.2017 im Stadtgebiet der LH Magdeburg zu Schaden gekommene Bäume zu 100% nachpflanzen zu lassen.

Die finanziellen Aufwendungen für die Nachpflanzungen sollen im Haushalt für das Jahr 2018 berücksichtigt werden.

 

Begründung:

 

Das Sturmtief „Paul“ hat am 22.06.2017 viele Bäume entwurzelt oder so stark beschädigt, dass sie gefällt werden mussten oder noch gefällt werden müssen.

 

Nach Informationen aus DS 0328/17 entstanden nach derzeitigem Kenntnisstand an 579 Bäumen Totalschäden durch Entwurzelung oder Kronen-und Stammbrücke/ risse, weiterhin sind ca.2274 Bäume mit Ast- und Kronenbrüchen bisher erfasst.

 

Neben ästhetischen Aspekten haben Bäume auch eine wichtige ökologische Funktion und massive Bedeutung für das Klima in der Stadt da sie durch Staubfilterung, Verdunstung und Sauerstoffproduktion die Luft verbessern, durch Verschattung einer Aufheizung des Straßenraums entgegenwirken, für Luftfeuchtigkeit sorgen, Stäube aus der Luft filtern, Straßenlärm dämmen und Lebensraum für Tiere bieten.

 

Da in der LH Magdeburg bereits durch anderweitige Umstände, z.B. den asiatischen Laubholzbockkäfer und Bauvorhaben ein massiver Verlust, nicht nur an katalogisierten Bäumen, zu verzeichnen ist, sollte mit der Nachpflanzung der Bäume schnellstmöglich begonnen werden.

 

 

 

 

 

Roland Zander                        Marcel Guderjahn                                Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender             stellv. Fraktionsvorsitzender                Stadtrat

Stadtrat                                   Stadtrat                                                Magdeburger Gartenpartei

Magdeburger Gartenpartei     Magdeburger Gartenpartei

 

Anträge zur Stadtratsitzung am 24.05.2017

Bekämpfung des Algenbefalls am Barleber See

Stellungnahme der Verwaltung: S0209/17 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

24.05.2017

A0098/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

08.06.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Bekämpfung des Algenbefalles des Badegewässers Barleber See I

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Befall des Badegewässers Barleber See I durch Algen und/ oder Bakterien mit geeigneten Maßnahmen umgehend beheben zu lassen.

 

Begründung:

Der Barleber See I ist eines der bekanntesten und beliebtesten Naherholungsgebiete der Landeshauptstadt Magdeburg. Zahlreiche Bürger der Landeshauptstadt verbringen dort, als Pächter eines Grundstückes, Dauercamper auf dem Campingplatz oder auch als Tagesgast einen großen Teil ihrer Freizeit. Gern wird das Areal auch genutzt, um dort den Sommerurlaub oder ein verlängertes Wochenende zu verbringen.

 

Bereits im Hochsommer 2016 berichteten zahlreiche Badegäste über den Barleber See I, dass der Geruch des Wassers als äußerst unangenehm wahrgenommen wurde, der Befall mit Algen täglich zunahm, der Strandabschnitt und das Wasser am Ufer durch angeschwemmte Algen kaum das Baden zuließ. Viele Badegäste fürchteten um Ihre Gesundheit, da nicht bekannt wurde, ob die festgestellten Blaualgen gesundheitsschädlich sind und mieden das Baden aus diesem Grund.

 

Nun lässt sich feststellen, dass der Zustand von der Ausbreitung der Algenteppiche und des verfärbten Wassers bereits jetzt, nach nur sehr wenigen warmen Tagen Formen annimmt, die im letzten Jahr erst im Hochsommer erreicht wurden.

 

Die massive Vermehrung der Algen ist seit Häufung der Ausbringung von tierischem Dung auf den umliegenden Feldern zu beobachten. Sollte hier ein Zusammenhang bestehen, ist zu klären, ob der Ausbringer an den Kosten der Beseitigung der Algen zu beteiligen ist.

 

Im Hinblick auf den bevorstehenden Sommer, sollte dieser Zustand nicht weiter anhalten oder sich gar weiter verschlimmern. Den Gästen muss ein Badesee zur Verfügung stehen, der den Eintrittspreis berechtigt und der keine Sorge um das gesundheitliche Wohlergehen nach dem Bad im Barleber See I zulässt. 

 

 

 

Roland Zander                          Marcel Guderjahn                             Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender                stellv. Fraktionsvorsitzender            Stadtrat

Stadtrat                                      Stadtrat                                            Magdeburger Gartenpartei

Magdeburger Gartenpartei        Magdeburger Gartenpartei                          

Sanierung der Schönebecker Straße innerhalb der Maßnahme Sanierungsgebiet Buckau

Antrag abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: offen 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

24.05.2017

A0099/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

08.06.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Sanierung der Schönebecker Straße innerhalb der Maßnahme Sanierungsgebiet-Buckau

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Sanierung der Schönebecker Straße innerhalb der Maßnahme Sanierungsgebiet-Buckau umsetzen zu lassen.

 

 

Begründung:

 

Eigentümer von im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücken haben zur Finanzierung der Sanierungen an die Landeshauptstadt Magdeburg einen Ausgleichsbetrag zu entrichten.

 

Nach Beendigung des städtebaulichen Sanierungsprogrammes Magdeburg-Buckau müssten diese Grundstückseigentümer für anschließende Sanierungsmaßnahmen an der Schönebecker Straße erneut erhebliche Kosten tragen.

 

Die Sanierung der Schönebecker Straße ist längst überfällig, eine Sanierung in den nächsten Jahren daher unumgänglich.

 

Es ist für die Anwohner unzumutbar, hier doppelt von der Landeshauptstadt Magdeburg zur Kasse gebeten zu werden.

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Magdeburger Gartenpartei

 

 

 

 

Anträge zur Stadtratsitzung am 18.05.2017

Verband der Gartenfreunde Magdeburg e.V. Rückforderung der Rücklaufgelder aus Pachtnachlässenin Höhe von 450.000 €

Antrag abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: offen 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

05.05.2017

A0087/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

18.05.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Verband der „Gartenfreunde Magdeburg„ e.V.
Rückforderung der Rücklaufgelder aus Pachtnachlässen in Höhe von 450.000 €

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

den Beschluss des FG126-069(IV)07 zur DS0176/07aufheben zu lassen und nach der Sommerpause im Jahr 2017 dem Stadtrat eine Drucksache zum Beschluss vorzulegen,  in der die Vergabe der Rücklaufgelder aus Pachtnachlässen, nach Rücksprache mit der Fachgruppe Kleingartenwesen, neu geregelt wird.

Die nicht der festgelegten Verwendung zugeführten Mittel der gewährten Rücklaufgelder aus Pachtnachlässen in Höhe von ca. 450.000 Euro vom Verband der „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V. unverzüglich zurückzufordern und die Auszahlung der Mittel nach Eingang über die Fachgruppe Kleingartenwesen beraten und zur die Auszahlung an die Vereine bringen zu lassen.

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des FG126-069(IV)07 zur DS0176/07 wurde die Pachthöhe von Kleingartenflächen auf 0,12 €/m² jährlich gemindert und der Differenzbetrag in Höhe von 0,02 €/m² jährlich dem Verband der  „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V.  zur zweckbestimmten Verwendung überlassen.

Für die Jahre 2007 bis 2016 sind so ca.1,4 Mio. Euro an den Verband der  „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V. geflossen.

Bereits im März 2016 erfragte unsere Fraktion, mit Anfrage F0049/16, wie die Verwendung des Pachtnachlass der Landeshauptstadt Magdeburg, in Höhe von jährlich ca. 92 000,00 Euro, in den Jahren 2014 und 2015 durch den Verband der „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V. erfolgte. Der Verbleib sowie die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel konnte während der letzten 13 Monate durch die Verwaltung nicht abschließend geklärt und dargestellt werden. Aufgrund der Nichtbeantwortung unserer Anfragen erfolgten durch unsere Fraktion mehrere Nachfragen an Bürgermeister Zimmermann, die ebenfalls nicht zufriedenstellend beantwortet wurden.

 

Den Willen zur abschließenden Klärung des Verbleibs der Pachtnachlässe durch die Verwaltung und den Verband der „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V.  kann unsere Fraktion nicht erkennen. Aufgrund der zahlreichen Ausflüchte und Verschiebungen der Bekanntgabe, gewinnen wir den Eindruck, dass diese Unordnung seitens der Landeshauptstadt Magdeburg geduldet wird.

Nach uns nun vorliegenden Informationen, bestehen laut Saldenliste Sachkonten Januar bis November 2015 des Verband der „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V., vom November 2015, unter dem Konto

S137300 (Durchlaufende Posten/ Zuwendungen LHS) einen Bestand in Höhe von 157.678,05 €. Die Mittel in Höhe von 157.678,05 € wurden bis November 2015 also nicht der festgelegten Verwendung zugeführt. Zudem wurden bis 2014 Ausgaben aus Zuwendungen nur nach alleiniger Veranlassung durch die Vorsitzende und somit ohne satzungsgemäßen Beschluss des Vorstandes gefasst, dies bestätigt auch I0033/17 unterzeichnet vom Beigeordneten Zimmermann.

 

Die Sinnhaftigkeit der Gewährung der Pachtnachlässe an den Verband ist fraglich, werden diese Mittel doch offenbar, trotz Antragstellung mehrerer Vereine, für z. B. den Bau von Kinderspielplätzen in den Anlagen, nicht an die Vereine weitergereicht. Vereine, welche im Dezember vergangenen Jahres Zuschüsse für Maßnahmen in den Vereinen beim Verband beantragten, erhielten bis zum 04.05.2017 keine Antwort, ob oder  zu welchem Zeitpunkt über die Anträge entschieden wird.

 

Laut beigefügter Unterlage besteht zu Beginn des Jahres 2015 auf dem Konto S 137300 ein Guthaben in Höhe von 157.678,05€. So ergibt sich folgender möglicher Bestand aus nicht der festgelegten Verwendung zugeführten gewährten Rücklaufgeldern:

 

 

Guthaben Anfang  2015                                                                  157.678,05 €

Pachtnachlass 2015                                                      ca.               92.000,00 €

Pachtnachlass 2016                                                      ca.               92.000,00 €

Pachtnachlass 2017                                                      ca.               92.000,00 €

 

Summe nicht verwendeter Gelder:                           ca.              433.678,05 € 

 

 

In vielen Kleingartenanlagen der Landeshauptstadt Magdeburg, welche heute noch keinen Leerstand zu beklagen haben,  ist die Zukunftsträchtigkeit, auch nach Aussage der Vorsitzenden des Verbandes der „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V. ,allein schon wegen z.B. fehlender Möglichkeiten der Einfahrt von Rettungsfahrzeugen aufgrund zu kleiner Einfahrten oder zu schmaler Hauptwege in den Anlagen oder auch fehlender Parkplätze gefährdet.

 

Etliche Vereine können die finanzielle Last zur Abänderung dieser Tatbestände nicht aus eigenen Mitteln tragen und sind dringend auf Unterstützung angewiesen.

 

Im Verband der „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V. bestehen bekanntlich seit dem Jahr 2014 erhebliche Probleme, die finanzielle Lage ist schwierig, die Arbeit des Verbandes scheint in einigen Bereichen brach zu liegen. Unter fadenscheinigen Begründungen wurden der Schatzmeister und die Buchhalterin entlassen. So wurden auch die von den meisten Vereinen ausgefüllten Fragebögen zur Kleingartenentwicklungskonzeption nicht vollständig ausgewertet. Der Verband vergab damit die Möglichkeit zu einer sinnvollen und zugleich zukunftsorientierten Möglichkeit das Kleingartenwesen in Magdeburg in Zusammenarbeit mit den Vereinen, die ja letztendlich die Hauptbetroffenen sind, sowie der Landeshauptstadt, am Leben zu erhalten und weitestgehend zu stärken.

 

So kann es mit dem Magdeburger Kleingartenwesen definitiv nicht weitergehen.

 

Die vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg einberufene „Fachgruppe Kleingartenwesen“ ,welche aus Mitgliedern der Fraktionen und Mitgliedern und Mitarbeitern des Verbandes der „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V. besteht, wäre prädestiniert, die Vergabe der zur Verfügung gestellten Mittel und der nicht verwendetet Gelder aus den Vorjahren, reibungslos und ordnungsgemäß zu koordinieren und somit auch den Fortbestand des für die Landeshauptstadt immens wichtigen Kleingartenwesens, auch über das Jahr 2030 hinaus, durch gezielte Vergabe der finanziellen Mittel an Vereine, deren Zukunft nicht jetzt schon aufgrund massiven Leerstandes gefährdet ist oder welche über den Abschluss einer Zielvereinbarung nachdenken, sicher zu stellen.

 

 

 Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksausschuss.

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                                Marcel Guderjahn                                 Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender,                    stellv.Fraktionsvorsitzender,                  Stadtrat

Stadtrat                                           Stadtrat                                                  Magdeburger Gartenpartei  

Magdeburger Gartenpartei             Magdeburger Gartenpartei                  

 

Guthaben im Januar 2015 auf dem Konto Zuwendungen der Landeshauptstadt 157.578,05 €, laut Saldenliste

Eilentscheidung, Sanierung der MDCC Arena

Antrag abgehehnt

Stellungnahme der Verwaltung: offen 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

05.05.2017

A0091/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

18.05.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Eilentscheidung, Sanierung der MDCC Arena

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Behebung der baustatischen Mängel in der MDCC Arena,  der Heimspielstätte des 1. FC Magdeburg, sofort innerhalb eines Eilverfahrens in die Wege zu leiten und mit Baubeginn im Jahr 2017, durchführen zu lassen.

 

Begründung:

 

Auch nach Einreichung des Detailkonzeptes muss der 1. FC Magdeburg aufgrund der baustatischen Probleme in der Arena nun ein Ausweichstadion, welches zu den Heimspielen der kommenden Spielzeit zur Verfügung steht, benennen.

 

Alle geeigneten Spielstätten, die als Ausweichspielstätten im Radius von 150 km in Frage kämen, haben dem 1. FCM schon für die Durchführung eines möglichen Relegationsheimspiels Absagen erteilt.

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg und der Fußball des 1. FCM sind traditionell sehr eng miteinander verbunden, kaum eine andere Stadt hat eine derartige Fankultur und diese immer wieder hoch gelobte Stimmung während der Heimspiele des Vereins.

 

Am 03.05.2017 wurden zwei Varianten zur Behebung der baustatischen Mängel vorgestellt, diese sollten nun langfristig umgesetzt werden.

Die sofortige Umsetzung der zur Sanierung der MDCC Arena vorgestellten „Variante 2“ mit Erhöhung der Kapazität, ist nicht nur im Sinne des Vereines, sondern auch im Sinne der immer zahlreicher werdenden Fans der Landeshauptstadt und der Umgebung notwendig. Da die notwendigen Gutachten sowie Vorprüfungen zu den vorgestellten Varianten bereits abgeschlossen sind, kann die Umsetzung als Sofortmaßnahme noch in diesem Jahr erfolgen.  

 

Die Finanzierung der Maßnahme soll aus den Einnahmen aus Grundstücksverkäufen erfolgen.

 

Wir bitten zur Beschleunigung des Verfahrens ausschließlich um Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie in den Finanz- und Grundstücksausschuss.

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                                Marcel Guderjahn                                    Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender,                    stellv. Fraktionsvorsitzender,                   Stadtrat

Stadtrat                                           Stadtrat                                                    Magdeburger Gartenpartei

Magdeburger Gartenpartei              Magdeburger Gartenpartei       

Lutherlinde und Gedenktafel auf dem Ulrichplatz

Antrag in Bearbeitung

Stellungnahme der Verwaltung: S194/17

 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

04.05.2017

A0083/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

18.05.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Lutherlinde und Gedenktafel auf dem Ulrichplatz

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

auf der Grünfläche am Ulrichplatz durch den Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe eine Lutherlinde (Pflanzqualität Baumschulware,Hochstamm, Stamm-Umfang: 20-45 cm) pflanzen sowie im Schatten der Lutherlinde, zu Ehren Martin Luthers und des 500. Jahrestag der Reformation eine Gedenktafel errichten zu lassen.

 

Begründung:

 

Das Wirken Martin Luthers ist bekanntlich auch eng mit Magdeburg verknüpft.

Als Kind, ging er hier in die Schule "Bruder vom gemeinsamen Leben" und kehrte später als Inspektor der Augustinerklöster oft nach Magdeburg zurück.

 

Die Verhältnisse in Magdeburg haben das Voranschreiten der Reformation maßgeblich geprägt. So kam Martin Luther auf Bitten des damaligen Bürgermeisters Nicolaus Sturm im Juni des Jahres 1524 nach Magdeburg um zu predigen. Wegen des großen Andranges bei seiner Predigt in der heutigen Wallonerkirche am 24. Juni 1524 wurde die Predigt zwei Tage später in der Johanniskirche wiederholt.

 

Auch gilt Magdeburg als erste reformierte Großstadt Deutschlands.

 

Die Wallonerkirche, die Johanniskirche und auch das Luther-Denkmal erinnern bereits an die Besuche und Predigten des bekannten Theologen in Magdeburg. Mit verschiedenen Veranstaltungen ehrt die Stadt Martin Luther für seine Verdienste.

 

Eine Lutherlinde auf dem Ulrichplatz mit Gedenktafel zum Wirken des Martin Luther in Magdeburg wäre zum 500. Jahrestag der Reformation eine würdige Ergänzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein neuer Baum würde der Innenstadt der Landeshauptstadt Magdeburg und der Grünfläche auf dem Ulrichplatz ebenfalls gut zu Gesicht stehen.

 

Wir bitten um Überweisung in die Auschüsse FuG und SFM.

 

 

 

 

 

Roland Zander                            Marcel Guderjahn                                    Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender                 stellv. Fraktionsvorsitzender                    Stadtrat

Stadtrat                                       Stadtrat                                                    Magdeburger Gartenpartei

Magdeburger Gartenpartei         Magdeburger Gartenpartei

Änderungsanträge zur Stadtratssitzung am 20.04.2017

Straße zum Salbker Wasserturm

 

(DIE ÄNDERUNGEN ZUM ANTRAG SIND FETT GEDRUCKT)

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

A0076/17/1

öffentlich

A0076/17

20.04.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

20.04.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Straße zum Salbker Wasserturm

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt schnellstmöglich zu prüfen, ob die zukünftige Straßenbaulast des Weges zum Salbker Wasserturm, die als Straße zur neuen kommunalen Kita dienen wird, vom Eigenbetrieb KGm an das Tiefbauamt übertragen werden kann.

 

Diese Straße soll als öffentliche Straße, incl. Fuß und Radweg ausgebaut werden.

 

In diesem Zusammenhang soll die Straße benannt werden. Hierzu sollen Vorschläge aus der Bürgerschaft eingeholt werden.

 

Zudem soll geprüft werden, ob der Radweg an den Elberadweg angeschlossen werden kann.

 

Ebenso ist die Schaffung von ausreichend Parkmöglichkeiten, um die Kinder sicher in die Kita bringen und abzuholen können, auf dem Turmparkareal, zu prüfen.

Weiterhin soll geprüft werden, ob das Objekt der ehemaligen Berufsschule von der Deutschen Bahn gekauft werden und dem H2O Turmpark e.V. zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Begründung:

Mit dem Bau einer kommunalen Kita auf dem Turmparkareal im Stadtteil Salbke wird und muss der Weg zum Salbker Wasserturm ausgebaut werden. Besonders in den Morgen- und Nachmittagsstunden wird diese Straße stark frequentiert sein. Dazu muss auch der Bereich der Einmündung auf die Straße Alt Salbke ertüchtigt und ausgebaut werden. Daher soll die Zuständigkeit des Tiefbauamtes nicht an der künftigen Einmündung enden. Als zukünftige Straße soll sie auch einen Namen tragen. Hier empfiehlt sich die Einbeziehung der Bürgerschaft analog zur Namensfindung im Neubaugebiet Welsleber Straße/ Ohrdrufer Straße.

Im Zuge dieser Aufwertung muss die notwendige Ausschilderung von Wasserturm und Kita im Rahmen des städtischen Verkehrswegenetzes geschehen. Der barrierefreie Ausbau der MVB-Haltestelle Wasserturm darf im Zusammenhang mit der entstehenden Kita als selbstverständlich zu betrachten sein.

 

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

Marcel Guderjahn

Stadtrat

Abgrenzung des Spiel und Freizeitbereiches Gärtner,-Norbert-, Dorotheenstraße

Stellungnahme der Verwaltung S0161/17

 

(DIE ÄNDERUNGEN ZUM ANTRAG SIND FETT GEDRUCKT)

Landeshauptstadt Magdeburg

Änderungsantrag

 

 

Zum Verhandlungsgegenstand

 

Datum

A0073/17/1

öffentlich

A0073/17

20.04.2017

         

 

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

     

 

Gremium

 

Sitzungstermin

Stadtrat

20.04.2017

     

 

Kurztitel

 

 

Abgrenzung des Spiel- und Freizeitbereiches Gärtner- Norbert-, Dorotheenstraße

 

 

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

die während der Sitzung der GWA Buckau vom 28.03.2017 erarbeitete Variante (Variante 4) zur Abgrenzung des Spiel- und Freizeitbereiches zum öffentlichen Straßenraum, am Standort  Gärtner- Norbert-, Dorotheenstraße, zum Schutze der Kinder und Jugendlichen umzusetzen sowie eine Tischtennisplatte aus Beton auf dem Spielplatz errichten zu lassen.

 

Der Auftrag ist vom Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe schnellstmöglich auszuführen.

 

Die Finanzierung der Abgrenzung des Spielplatzes erfolgt den aus den zweckgebundenen Einnahmen, Finanzierung zur Sanierung.

 

Die Finanzierung der Tischtennisplatte soll aus unerwarteten Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen der Landeshauptstadt Magdeburg erfolgen.

 

Begründung:

Während der Sitzung der GWA Buckau am 28.03.2017 wurden seitens der Verwaltung

verschiedene Varianten der Abgrenzung des Spiel- und Freizeitbereiches am Standort Gärtner-, Norbert-, Dorotheenstraße zum öffentlichen Straßenraum vorgestellt.

Die auf der GWA Versammlung Anwesenden diskutierten die vorgestellten Varianten und erarbeiteten während der Sitzung eine weitere Variante, die ein Mehrfaches an Schutz der Kinder und Jugendlichen bietet. Diese 4. Variante soll daher zügig umgesetzt werden.

Eine Tischtennisplatte würde die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für die Kinder und Jugendlichen, und die Attraktivität dieses Spiel- und Freizeitbereiches erhöhen aber auch dem Wunsch der Kinder und Jugendlichen entsprechen. 

 

 

 

 

Marcel Guderjahn                                               

Stadtrat   

 

 

Anträge zur Stadtratssitzung am 20.04.2017

Sofortmaßnahme Sanierung der Hyparschale

 

 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

07.04.2017

A0075/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

20.04.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Sofortmaßnahme Sanierung der Hyparschale

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig ein Sanierungskonzept für die Hyparschale zu veranlassen und damit den weiteren Verfall des Baudenkmals und dem möglichen Verlust des Gebäudes zu unterbinden.

 

Das Sanierungskonzept soll dem Stadtrat bis zum 3. Quartal 2017 vorgelegt werden.

 

Für die Umsetzung der Sanierung sind Mittel in Höhe von 12 Mio. € im Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg für das Jahr 2018 zur Verfügung zu stellen.

 

Der Beschluss-Nr. 697-021(VI)15 ist aufzuheben.

 

Der Erhalt der Hyparschale als Maßnahmen des Denkmalschutzes und dem Erhalt des Stadtbildes sollte der Stadtverwaltung vor endgültiger Sanierungsunfähigkeit und dem damit verbundenen Abriss gelingen und ist daher nicht weiter schiebbar.

 

Von einer Verweisung in die Ausschüsse bitten wir abzusehen, da sich die Fraktions- und Verwaltungsspitzen bereits einmal auf die alternative Sanierung der Hyparschale in Eigenregie der Landeshauptstadt Magdeburg verständigt haben.

 

 

Begründung:

 

Der Zustand des Gebäudes hat sich in den vergangenen Jahren weiterhin dramatisch verschlechtert. Das Baudenkmal ist zu einem Schandfleck geworden, die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg bedauern dies außerordentlich und befürchten bereits den Verlust des mit der Stadt eng verbundenen Gebäudes.

 

Nach unseren letzten Informationen wurden 2014 und 2016 Zustandsanalysen vorgenommen, die ein weiteres Forstschreiten der Zerstörung attestiert, der Sanierungsaufwand allein an der Tragekonstruktion wurde um weitere 0,2 Mio. € erhöht.

 

Aufgrund der Schädigungen an der Schalenkonstruktion, den Randträgern, Fassadenstützen sowie den Schrägstützen sollte die Tragkonstruktion im Zentrum der Halle durch einen Hilfsstützenturm unterstützt werden um die geschwächten Tragglieder zu entlasten. Weitere kostspielige Hilfsmaßnahmen sind nicht auszuschließen.

 

Obwohl das Objekt durch einen Sicherheitsdienst bestreift wird und ein umlaufender, verschraubter Bauzaun mit Hinweisschildern auf die Gefahr bei Betreten des Objektes hinweist, ist der Vandalismus nicht zu unterbinden.

 

Sollte die Nutzung durch die Stadt Magdeburg oder deren Eigenbetriebe nicht möglich sein, könnte das Objekt als Büroeinheiten, auch zur Vermietung, genutzt werden.

 

Weiterhin wäre auch eine Nutzung als Kaltlufthalle für Ausstellungen, gerade im Hinblick auf die Bewerbung zur Kulturhauptstadt, oder eine Trampolinhalle denkbar, die sich in Leipzig größter Beliebtheit erfreut und Einlasswartezeiten verzeichnet.

 

Die Unterbringung städtischer Nutzer oder Eigenbetrieben wurde aufgrund vorhandener Beschlusslage des Stadtrates Beschluss-Nr. 697-021(VI)15 (wird erneut öffentlich zum Verkauf bzw. zur Verpachtung ausgeschrieben) nicht weiter verfolgt.

 

Dieser Beschluss ist aufgrund offensichtlich mangelnder Umsetzbarkeit aufzuheben, blieben doch Interessentensuche, regelmäßige bundesweite Vermarktungsinitiativen der Stadtverwaltung zur Investorensuche und Prüfungen der Konzepte seit dem Jahr 1998 erfolglos.

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                               Marcel Guderjahn                                        Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender                    stellv. Fraktionsvorsitzender                        Stadtrat 

 

 

Aufhebung des Sanierungsstaus auf den Straßen der Landeshauptstadt

Antrag abgehehnt

 

Stellungnahme der Verwaltung: S0159/17

 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

04.04.2017

A0059/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

20.04.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Aufhebung des Sanierungsstaus der Straßen der Landeshauptstadt Magdeburg

 

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen,

 

 

den bestehenden Sanierungsstau der Straßen der Landeshauptstadt Magdeburg zu beseitigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des 3. Quartals 2017 eine Übersicht, die Zustand und nötigen Sanierungsbedarf der Straßen erfasst sowie einen Maßnahmeplan zur zügigen Umsetzung der Beseitigung der Straßenschäden, vorzulegen.

 

Die dafür notwendigen Mittel in Höhe von ca. 25 Mio. Euro sind im Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg für das Jahr 2018 einzustellen. Mögliche Fördermittel sind zu beantragen.

 

Wünschenswert wäre auch eine Synergie mit weiteren geplanten Baumaßnahmen herzustellen, um bei geteilten Kosten die zurückgestellten Sanierungen voranzubringen und die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt nicht unnötig zusätzlich mit Baumaßnahmen zu belasten.

 

 

Begründung:

 

Der Sanierungsstau der Straßen der Landeshauptstadt Magdeburg ist immens, notwendige Reparaturen und Sanierungen wurden teilweise über Jahrzehnte hinweg nicht getätigt oder es wurden nur unzureichende Maßnahmen ergriffen. Der schlechte Zustand vieler Straßen zeigt dies deutlich.

 

Um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksausschuss und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird gebeten.

 

 

 

Roland Zander                                           Marcel Guderjahn

Fraktionsvorsitzender                                stellv. Fraktionsvorsitzender

Abgrenzung des Spiel- und Freizeitbereiches Gärtner-, Norbert-, Dorotheenstraße

Beschlossen 

Stellungnahme der Verwaltung: S0161/17

 

Interfraktioneller Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

07.04.2017

A0073/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

Fraktion CDU/FDP/BfM

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

20.04.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Abgrenzung des Spiel- und Freizeitbereiches  Gärtner-, Norbert-, Dorotheenstraße

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

die während der Sitzung der GWA Buckau vom 28.03.2017 erarbeitete Variante (Variante 4) zur Abgrenzung des Spiel- und Freizeitbereiches zum öffentlichen Straßenraum, am Standort  Gärtner- Norbert-, Dorotheenstraße, zum Schutze der Kinder und Jugendlichen umzusetzen sowie eine Tischtennisplatte aus Beton auf dem Spielplatz errichten zu lassen.

Der Auftrag ist vom Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe schnellstmöglich auszuführen.

 

 

Begründung:

Während der Sitzung der GWA Buckau am 28.03.2017 wurden seitens der Verwaltung

verschiedene Varianten der Abgrenzung des Spiel- und Freizeitbereiches am Standort Gärtner-, Norbert-, Dorotheenstraße zum öffentlichen Straßenraum vorgestellt.

 

 

Die auf der GWA Versammlung Anwesenden diskutierten die vorgestellten Varianten und erarbeiteten während der Sitzung eine weitere Variante, die ein Mehrfaches an Schutz der Kinder und Jugendlichen bietet. Diese 4. Variante soll daher zügig umgesetzt werden.

Eine Tischtennisplatte würde die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für die Kinder und Jugendlichen, und die Attraktivität dieses Spiel- und Freizeitbereiches erhöhen aber auch dem Wunsch der Kinder und Jugendlichen entsprechen. 

 

 

 

 

 

 

Marcel Guderjahn                                                 Andreas Schumann                

Stadtrat                                                                 Stadtrat

Fraktion Magdeburger Gartenpartei                     Fraktion CDU/FDP/ BfM                                                           

 

 

Entsendung zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2017 in Nürnberg

 

 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

04.04.2017

A0060/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

20.04.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Entsendung zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2017 in Nürnberg

 

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

 

Stadtrat Rainer Buller neben den in Beschluss Nr. 1155-035(VI)16 aus DS 0481/16 benannten Stadträten, als Gast ohne Stimmrecht, zum Deutschen Städtetag 2017 in Nürnberg zu entsenden.

 

 

Begründung:

 

Stadtrat Rainer Buller soll als Vertreter der Fraktion Magdeburger Gartenpartei an der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages teilnehmen. Aus persönlichen Gründen war die Möglichkeit zur Teilnahme für SR Rainer Buller zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht absehbar.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                                             Marcel Guderjahn

Fraktionsvorsitzender                                  stellv. Fraktionsvorsitzender

 

 

 

Aufhebung der Umweltzone in der Landeshauptstadt während der Baumaßnahmen

 

 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

04.04.2017

A0061/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

20.04.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Aufhebung der Umweltzone in der Landeshauptstadt während der Baumaßnahmen

 

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

den Oberbürgermeister zu beauftragen, Sondergenehmigungen zur sofortigen Aufhebung der Umweltzone bis zur Beendigung der großen Baumaßnahmen in der Landeshauptstadt Magdeburg, wie City Tunnel, 2. Nord-Süd-Verbindung etc., zu erwirken.

 

 

Begründung:

 

 

Seit dem 01.01.2013 dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette die Umweltzone in der Landeshauptstadt Magdeburg befahren. Die Baustellensituation in der Landeshauptstadt, verbunden mit zahlreichen Straßensperrungen und Umleitungen, beeinträchtigt die Verkehrssituation in der ganzen Stadt maßgeblich.

Für die Führer von Fahrzeugen, welche die Anforderungen an die grüne Umweltplakette nicht erfüllen, oder auf die bundesweite oder lokale Ausnahmeregelungen und Besonderheiten nicht zutreffen, wird es zunehmend schwieriger, die Umweltzone zu umfahren ohne größere Umwege in Kauf nehmen zu müssen.

Dies bedeutet nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger eine höhere zeitliche und finanzielle Belastung, sondern auch eine Erhöhung der Emissionswerte durch Mehrverbrauch an Kraftstoff, Reifenabrieb etc. was wiederum auch eine Verschlechterung der Luftqualität und gesundheitliche Belastung bedeutet.

 

 

Wir bitten um sofortige Abstimmung.

 

 

 

 

Roland Zander                              Marcel Guderjahn                                     Rainer Buller Fraktionsvorsitzender                   stellv.  Fraktionsvorsitzender                    Stadtrat

 

 

Anträge zur Stadtratssitzung am 16.03.2017

Sofortmaßnahmen und Sanierung der Straßenzüge Schönebecker Straße, Alt Fermersleben,Alt Salbke, Alt Westerhüsen

 

Stellungnahme der Verwaltung: S0036/17

 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

02.03.2017

A0036/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.03.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Sofortmaßnahmen und Sanierung der Straßenzüge Schönebecker Straße,
Alt Fermersleben, Alt Salbke, Alt Westerhüsen

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. zur Reduzierung der massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen auf den Straßenzügen Schönebecker Straße, Alt Fermersleben, Alt Salbke und Alt Westerhüsen geeignete verkehrsberuhigende Sofortmaßnahmen zu ergreifen.

 

Als eine dieser Sofortmaßnahmen sollen unverzügliche Sperrlinienmarkierungen an den Gleisen der Straßenbahntrasse angebracht werden um diese ausschließlich als Verkehrsfläche für den öffentlichen Personennahverkehr auszuweisen.

 

Ebenfalls ist ein schalltechnisches Gutachten als Begründung für straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm erstellen zu lassen, um die Erweiterung der Tempo 30 Zone für die Straßenzüge Schönerbecker Straße, Alt Fermersleben, Alt Salbke und Alt Westerhüsen veranlassen zu können.

 

2. Die überfällige Vollsanierung der Straßenzüge Schönebecker Straße, Alt Fermersleben, Alt Salbke und Alt Westerhüsen ist umgehend umzusetzen.

 

 

 

Begründung:

 

Der Zustand der Straßenzüge Schönebecker Straße, Alt Fermersleben, Alt Salbke und Alt Westerhüsen hat sich in den letzten Jahren durch Verschleiß der bituminösen Schichten wesentlich verschlechtert.

 

Es kommt vermehrt zu Rissen, Ausbrüchen und Schlaglöchern in der Oberfläche der Fahrbahn. Der Lärmpegel ist durch diese Umstände und auch durch die Geschwindigkeitsüberschreitungen der Fahrzeuge massiv angestiegen.

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h dürfen nur nach Einzelfallprüfung und bei der Anordnung einer Streckenbeschränkung, bei einer erhöhten Gefahrenlage infolge besonderer örtlicher Verhältnisse angeordnet werden.

 

Gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 kann die Straßenverkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm erlassen. Gemäß der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift sind dabei die Richtlinien für straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) als Grundlage heranzuziehen.

Diese schreibt vor, dass als Grundlage für eine Lärmschutzmaßnahme ein schalltechnisches Gutachten erforderlich ist. Um die Erweiterung der Tempo 30 Zone bis zur Umsetzung der grundhaften Sanierung veranlassen zu können ist ein Schallschutzgutachten unumgänglich.

 

Die Maßnahmen einer grundhaften Sanierung der Straßenzüge Alt Fermersleben, Alt Salbke und Alt Westerhüsen sind, auch um die Anwohner dieser Wohngebiete vor Lärm und zunehmender Minderung der Wohn- und Lebensqualität zu entlasten unaufschiebbar.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                                 Marcel Guderjahn                          Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender                      Stadtrat                                          Stadtrat

                                                 

 

Ausbau und Weiterführung des Ede-und Unku-Weges bis zur Ebendorfer Chaussee

in Bearbeitung

Stellungnahme der Verwaltung: S0101/17

 

Antrag

Datum

Nummer

öffentlich

27.02.2017

A0035/17

Absender

 

 

Fraktion Magdeburger Gartenpartei

 

Adressat

 

 

Vorsitzender des Stadtrates

Herr Schumann

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.03.2017

       

 

Kurztitel

 

 

Ausbau und Weiterführung des Ede-und-Unku-Weg bis zur Ebendorfer Chaussee

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

den Ausbau des heutigen Feldweges in der Verlängerung des Ede-und-Unku-Weges am Flora Park mit Anbindung an die Ebendorfer Chaussee zur Entlastung des Wohngebietes, der Verbesserung der Verkehrssituation auf der Ebendorfer Chaussee sowie der besseren Belieferungsmöglichkeit des Baumarkes Hornbach kurzfristig als Straße, inclusive Fuß- und Radweg, auszubauen.

 

 

Begründung:

 

Mit Eröffnung des Einrichtungshauses IKEA entsteht ein stark erhöhtes Verkehrsaufkommen im Wohngebiet an der Lerchenwuhne und im Birkenweiler.

 

Um die Anwohner des Wohngebietes nicht unmittelbar diesen zusätzlichen Verkehr auszusetzen, ist der Ausbau des Feldweges als Verlängerung des Ede-und Unku-Weges als Straße, inclusive Fuß- und Radweg, aus unserer Sicht unbedingt erforderlich und schnellstmöglich zu realisieren.

 

Die Bestrebungen des Baumarktes Hornbach ist seit langer Zeit auch eine Erhöhung der Belieferung durch den LKW Verkehr. Damit würde sich ebenfalls eine Entlastung der Anfahrt für die Kunden in der kurvigen und unübersichtlichen Ein- und Ausfahrt ergeben.

 

 

 

 

 

 

Roland Zander                              Marcel Guderjahn                                Rainer Buller

Fraktionsvorsitzender                   Stadtrat                                                 Stadtrat

 

 

 

Aktuelle Debatte:

 

Die MVB als Schrittmacher von ÖPNV zwischen aktueller Baustellenausnahmesituation und Verkehrsdienstleister für Kunden aus Magdeburg und Gästen.