Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianzim Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 03.12.2020

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

02.12.2020

F0285/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.12.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Neues Blitzgerät

Stellungnahme der Verwaltung: S0470/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

wie unlängst zu erfahren war, tätigte die Landeshauptstadt Magdeburg die Ausgabe für ein weiteres „mobiles Blitzgerät“ zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr. Die letzte Vorlage zu derartigen Bestrebungen lehnte der Stadtrat ab, darum blieb nun wohl die Anschaffung ohne den Beschluss des Stadtrates.

 

Ich möchte gern wissen:

 

1. Welche Kosten und Nebenkosten sind für das Gerät und dessen Einsatz entstanden? Welche Folgekosten entstehen für Wartung etc. jährlich? Wo sind diese Kosten nachzulesen?

 

2. Wurde vor Anschaffung des Gerätes eine Ausschreibung vorgenommen? Wenn ja wann und in welchem Rahmen?

 

3. Wann wurde/ wird das Gerät geliefert?

 

4. Wurde Personal zur Bedienung/ Überwachung des Gerätes eingestellt? Wenn ja, wie lange dauerte das Verfahren von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung des Personals zur Bedienung/ Überwachung des Gerätes eingestellt und welche Kosten entstehen dafür jährlich?

 

5. Wie lange ist der Zeitraum eines Verfahrens allgemein üblicherweise von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung des Personals?

 

6. Welche Fähigkeiten muss das Personal besitzen und ausüben, um das Messgerät zu bedienen/ überwachen? Gibt es Schulungen? Wenn ja, wie oft und welche Kosten verursachen diese?

 

7. Wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg vermehrt Unfälle aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und das Gerät daraufhin angeschafft, oder welche Veranlassung gab es dazu?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

02.12.2020

F0289/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.12.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Nachfrage zum Bebauungsplan Nr. 303-1

"Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße"

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in Gesprächen mit den Grundstückseigentümern und im Rahmen der Bürgerversammlung wurde deutlich, wie erheblich die Kritik am Verfahren und an der Art der Erschließung der Parzellen ist. Die mittleren Parzellen sind bereits bebaut und deren Erschließung gesichert. In Stellungnahme S0379/20 wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass durch die Landeshauptstadt Magdeburg bereits ein Vorkaufsrecht wahrgenommen wird, um ein einzelnes privates Grundstück zu erschließen.

 

Über Aufwand und Kosten konnte die Verwaltung bisher keine Aussagen treffen, auch hat die Verwaltung gegenüber den betroffenen Eigentümern bisher zu den Kosten keine Aussage getroffen, obwohl die Erschließung sowohl für die Landeshauptstadt, als auch für die Eigentümer mit hohen Kosten verbunden ist. Verlässliche Aussagen zu den Kosten sind von immenser Bedeutung und entscheidungsrelevant.

 

Da die Stadträte im weiteren Verfahren über privates Eigentum entscheiden sollen und da sich auf Grund der Stellungnahme der Verwaltung S0379/20 vom 28.10.2020 weitere Fragen stellen, bitte ich darum, die folgenden Fragen zu beantworten und den Fraktionen alle Unterlagen dazu vorzulegen, damit der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg eine sachgerechte Entscheidung treffen kann und umfassend über die Auswirkungen der Entscheidung informiert ist.

 

1. Wie stellt sich die Ausführungsplanung mit Grunderwerbsplan für alle betroffenen privaten Flurstücke (1551, 1552/1, 1552/2, 1553/1, 1553/2, 1554, 1555, 1557/2, 11145, 11144) gemäß vorliegendem Vorentwurf B- Plan dar?

 

2. Wie hoch werden die Kosten für die Landeshauptstadt Magdeburg für Grunderwerb, Neuvermessung, Grundbucheintragung, Notarkosten und Grunderwerbssteuer etc., nach Beschluss des Bebauungsplan Nr. 303-1 "Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße" ausfallen? Sollte eine Überwälzung der genannten Kosten ganz oder teilweise auf die Anlieger geplant sein: Wie stellt sich die Gesamtdarstellung der Kosten mit der Angabe dar, wie viel auf die Anlieger und die Stadt entfallen?

 

3. Wie stellt sich die Kostenschätzung für die geplante Erschließungsstraße dar? Wie hoch fielen Kosten in ähnlichen Planungen aus?

 

4. Wie hoch werden die Erschließungskosten sein, die auf die Parzellen der Flurstücke 1551, 1552/1, 1552/2, 1553/1, 1553/2, 1554, 1555, 1557/2, 11145, 11144 entfallen. Bitte einzeln auflisten, ggf. nachvollziehbar schätzen.

 

5. Wird eine alternative Erschließungsvariante von der Steinbergstraße Ost (gemäß Ausübung Vorkaufsrecht) mit Kostenschätzung geprüft (Zusicherung des Stadtplanungsamtes im Rahmen der Bürgerversammlung v. 10.09.20, Punkt 4. „weiteres Verfahren“ und 5. Seite 3 Punkt 2. „Variantenprüfung mit Darlegung Eingriffe in Privatgrundstücke und Kostenschätzung, Realisierung Wendehammer östliche Steinbergstraße“)?

 

6. Auf welcher Rechtsgrundlage stützt sich die angekündigte Ausübung des Vorkaufsrechts? Bitte erläutern.

 

7. Wie stellt sich die Landeshauptstadt Magdeburg vor, dass Müllfahrzeuge von der Straße Am Schroteanger in den Erschließungsweg ordnungsgemäß gelangen?

 

8. Für den Fall, dass die Müllfahrzeuge nach den Planungen der Landeshauptstadt Magdeburg auch den zu erschließenden Weg benutzen sollen: Wird es notwendig, dass im Einmündungsbereich zur Straße Am Schroteanger bauliche Maßnahmen durchzuführen sind? Müssten dazu auch Parkplätze für Kfz auf der Straße Am Schroteanger entfallen, wenn ja in welchem Umfang? Wie hoch werden die Kosten für derartige Maßnahmen geschätzt?

 

9. Wie regelt die Landeshauptstadt Magdeburg die Müllabfuhr in anderen Straßen, in denen die Situation ähnlich ist, wie derzeit in den von den Planungen betroffenen Straßen? Sollen in diesen Straßen zukünftig auch Änderungen durch Bebauungspläne herbeigeführt werden? Wenn ja, wo?

 

Ich bitte um konkrete schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

02.12.2020

F0288/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.12.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Katzenfutterstellen in der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung:S0469/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die Landeshauptstadt Magdeburg hatte infolge einer Änderung der Gefahrenabwehrverordnung im Jahr 2012 begonnen, Katzenfutterstellen zu erfassen, um für mehr Ordnung an den Futterstellen zu sorgen, eine bessere Kontrollmöglichkeit und vor allem auch einen Überblick über die Entwicklung der Katzenpopulation zu haben.

 

1. Wie viele erfasste Katzenfutterstellen gibt es in der Landeshauptstadt Magdeburg derzeit und von wem werden die Futterstellen betreut, (eher Tierschutzvereine oder Privatpersonen/ Bewohner*innen)?

 

2. Welche Angaben müssen zur Anmeldung erbracht werden? Wie oft erfolgt eine Überprüfung der Katzenfutterstellen?

 

3. Wie sieht die Entwicklung der Katzenpopulation aus? Welche weiteren Erkenntnisse wurden aus der Erfassung der Katzenfutterstellen gezogen?

 

4. Gibt es Meldungen über den Gesundheitszustand der Tiere, die zu den erfassten Katzenfutterstellen kommen? Wenn ja, wie viele kranke Tiere wurden 2019 und 2020 gemeldet?

5. Wurden erkrankte Katzen vom Tierheim versorgt? Wie viele Katzen wurden insgesamt 2019 und 2020 im städtischen Tierheim versorgt?

 

6. Konnten Katzen nach der Versorgung nach Krankheit vermittelt werden? Wenn ja, wie viele?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

Aila Fassl

stell. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

02.12.2020

F0287/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.12.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Nachfrage zu Ordnung und Sauberkeit in der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0005/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

In S0404/19 wurde ausgeführt, wie Ordnung und Sauberkeit in der Landeshauptstadt Magdeburg grundsätzlich gewährleistet werden sollten.

 

Dazu stellen sich unserer Fraktion folgende Nachfragen:

 

1. Wie oft gingen in 2019 und 2020 Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zu Verschmutzungen oder der Ablage von Sperrmüll in der Landeshauptstadt Magdeburg ein? Wie schnell konnte auf die Meldungen reagiert werden? Gibt es Gebiete, in denen überdurchschnittlich oft Müll- oder Sperrmüllablagen gemeldet werden?

 

2. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Reinigungspflicht durch Anlieger obliegt grundsätzlich dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt. Wie oft kontrolliert der Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt die ordnungsgemäße Durchführung der Reinigungspflicht?

 

3. Welche Auswirkungen hat die unterlassene Durchführung der Reinigungspflicht? Wurden Ordnungswidrigkeiten festgestellt? Wenn ja, wie viele?

 

4. Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb unterstützt laut Stellungnahme S0404/20 den jährlichen „World Clean up Day“, der in Magdeburg und weltweit stattfand. Wie sieht diese Unterstützung konkret aus?

 

5. Wie wird die Durchführung des „World Clean up Day“,in der Landeshauptstadt Magdeburg kommuniziert oder wie werden die Menschen unserer Stadt zu Teilnahme am „World Clean up Day“,gebeten?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

stell. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

02.12.2020

F0286/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.12.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Personelle Besetzung auf den Baustellen der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG

Stellungnahme der Verwaltung:S0064/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die MVB baut an vielen Stellen unserer Stadt, eine Neubautrasse wird an mehreren Bauabschnitten gleichzeitig gebaut, zudem sind Gleissanierungen nötig.

 

Oft erreichen unsere Fraktion verärgerte Reaktionen zu der Baustelle der MVB im Wohngebiet Kannenstieg, weil oft nur tageweise gebaut wird und dann mehrere Tage kein einziger Bauarbeiter auf der Baustelle zu beobachten ist und die Baustelle so nicht zügig fertiggestellt wird.

 

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wann sollen die jetzt bestehenden Baustellen der MVB fertiggestellt sein?

 

2. Welche Planungen gibt es seitens der MVB für Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in 2021 und 2022?

 

3. Wie stellt sich die grundsätzliche Besetzung mit Beschäftigten der beauftragten Unternehmen auf den Baustellen der MVB dar? Wie viele Unternehmen sind auf den Baustellen involviert?

 

4. Wie viele Mitarbeiter der MVB betreuen die Baustellen der MVB? Wie lange halten sich die Mitarbeiter der MVB auf den Baustellen auf?

 

5. Ist die Planung, Vergabe, Bestellung für das Gleiskreuz Johannes- R.- Becher- Str., Milchweg, Ebendorfer Chaussee bereits erfolgt?

 

6. Wie soll die Verzögerung beim Neubau der Straßenbahnstrecke in Rothensee aufgeholt werden, oder ist das nicht möglich ?

 

7. Ist die MVB personell den Anforderungen und der Vielzahl der Baustellen gewachsen, oder fehlt Personal? Wenn ja, in welchen Bereichen?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

02.12.2020

F0284/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.12.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Kontaktlose Armaturen

in der Gemeinschaftsschule „Ernst Wille„

Stellungnahme der Verwaltung: S0007/21

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Mit Antrag A0136/20  „Kontaktlose Armaturen“ beantragte die Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz in Kitas, Schulen und öffentlichen Gebäuden der Landeshauptstadt Magdeburg zukünftig bei Neubau-, Umbau- sowie Sanierungsmaßnahmen kontaktlose Armaturen zu verwenden. In S0291/20 wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt:

 

Zitat:“ In Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Gebäuden werden einzelne kontaktlose Armaturen nur für notwendige Hygienespülungen zur Vermeidung von Trinkwasserstagnation eingesetzt. Hier steht aber die Einhaltung der Bestimmungen der Trinkwasserverordnung im Vordergrund (Hygienespülung alle 72 h zur Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebes).

Ein genereller Einsatz an allen Waschtischen / Waschbecken würde pro Armatur ca. 400 € Mehrkosten bedeuten. Bei einer Schule, wie z.B. der GS Fliederhof im Zuge der Stark III-EFRE Sanierung, kommen 46 Sanitärarmaturen zum Einsatz. Hier wären zusätzliche Kosten von ca.18.400 € (brutto) allein für eine Schule erforderlich.

Kontaktlose Armaturen (ca. 500 €) sind störanfälliger und wartungsintensiver.“

 

Nun durften wir erfahren in der Gemeinschaftsschule „Ernst Wille“ wurden im Zuge der Sanierung kontaktlose Armaturen installiert. Natürlich erfreut uns dieser Umstand, über den wir uns vor Ort persönlich ein Bild verschafft haben, jedoch wirft er auch Fragen auf.

 

Daher möchte ich wissen:

 

1. Aus welchem Grund nimmt die Verwaltung in S0291/20 ablehnend Stellung zum Antrag der Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz und installiert quasi im selben Atemzug in der Gemeinschaftsschule „Ernst Wille“ kontaktlose Armaturen? Liegt hier ein Versehen vor, oder möchte man die Stadträte für dumm verkaufen?

 

 

2. Welche Kosten waren bei der Sanierung der Gemeinschaftsschule „Ernst Wille“ für Armaturen eingeplant? Welche Kosten sind tatsächlich angefallen, welche Mehrkosten wurden verursacht?

 

 

3. Wer ist Entscheidungsträger für die Wahl der zu verwendenden Armaturen gewesen und warum wurden keine normalen Armaturen verwendet?

 

 

4. Was selbst an Autobahnraststätten zum Standard gehört, ist in der Landeshauptstadt Magdeburg anscheinend nebensächlich oder aus welchem Grund wurde ausgerechnet im WC für Menschen mit Behinderungen der Gemeinschaftsschule „Ernst Wille“ keine kontaktlosen Armaturen verwendet?

 

 

5. In welchen in welchen Kitas, Schulen und öffentlichen Gebäuden der Landeshauptstadt Magdeburg ist geplant, kontaktlose Armaturen zu installieren?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 05.11.2020

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

05.11.2020

F0262/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

05.11.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Sanierung Technikmuseum Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0415/20 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

seit dem 1. Juni 2019 befindet sich das Technikmuseum wieder in städtischer Hand.

Im Sommer 2020 dufte sich unsere Fraktion ein Bild vom Zustand des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes verschaffen. Unser Eindruck über die dringende Sanierungsbedürftigkeit wurde von Ausführungen des Museumsleiters über das undichte Dach und vieles mehr, unterstrichen.

 

Nun erfuhren wir, dass ein Gutachten dem Gebäude Unversehrtheit bescheinigt und daher keine Sanierung erfolgen soll.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wann wurde das Gebäude begutachtet?

2. Was wurde begutachtet und wer hat das Gebäude begutachtet?

3. Wo ist das Gutachten einzusehen?

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

05.11.2020

F0259/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

05.11.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Elberadeweg ehem. Fahlberg-List-Gelände

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

zur städtebaulichen Entwicklung des ehem. Fahlberg-List-Gelände, ist in der Anlage (Ideenskizze) zu S0347/19 auch die Planung des Elberadweges (Alternativroute) eingezeichnet.

 

Ich möchte dazu gern wissen:

 

1. Wie gestalten sich die Planungen hinsichtlich des Elberadweges, ist die LH Magdeburg mit dem Investor bereits in Kontakt getreten? Kann das für den Radweg erforderliche Areal von der LH Magdeburg übernommen werden und der Radweg gebaut werden?

 

2. Gibt es bereits Fortschritte bei den Sanierungsplanungen durch die LAF, können die Sanierungsarbeiten auf dem ehem. Fahlberg-List-Gelände in 2021 beginnen, oder verzögert sich die Planung? Wenn ja, inwiefern?

 

 

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

05.11.2020

F0264/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

05.11.2020

       

 

Kurztitel

 

Denkmalpflegerische und städtebauliche Rahmenpläne im Ratsinformationssystem

Stellungnahme der Verwaltung: S0456/20

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

immer wieder fällt uns, oder Bürgerinnen und Bürgern auf, dass verschiedene Dokumente im Nirvana des Ratsinformationssystems verschwinden.

 

Ich bitte möchte wissen:

 

1. welche denkmalpflegerischen und städtebauliche Rahmenpläne der Landeshauptstadt Magdeburg derzeitig gültig sind und ob diese im Ratsinformationssystem auffindbar sind, bitte Liste anhängen.

 

2. Sollten Denkmalpflegerische und städtebauliche Rahmenpläne nicht im RAIS einzusehen sein, bitte ich um Information, warum nicht, und wo diese einzusehen sind.

 

3. Nach welcher Zeit werden Dokumente grundsätzlich aus dem RAIS entfernt? Gibt es dafür feste Ablauf- und/ oder Verfahrensweisen?

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

05.11.2020

F0265/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

05.11.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Kulturhauptstadt Europas 2025 - Was hat`s gekostet und woran hat`s gelegen?

Stellungnahme der Verwaltung:S0421/20

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die Entscheidung der Jury fiel am 28.10.2020 nicht zu Gunsten der Landeshauptstadt Magdeburg aus. Wir möchten gewiss die Bemühungen der Mitarbeitenden des Bewerbungsbüros nicht schmälern, aber viele Menschen unserer Stadt wunderte das Ergebnis nicht. Sie fühlten sich nicht mitgenommen, oder gar involviert und viele Menschen unserer Stadt wussten nicht einmal, das die Bewerbung überhaupt stattfand.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Welche Kosten hat die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas, die mehrere Jahre beanspruchte, verursacht?

2. Gibt es Folgekosten? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?

3. Erhält die Landeshauptstadt Magdeburg einen Teil der Kosten erstattet? Wenn ja, in welcher Höhe? 

4. Es gab häufig Kritik an der Präsenz und der Möglichkeit sich in die Bewerbung einzubringen, auch vom Kulturausschuss und Künstler*innen unserer Stadt. Gibt es Bestrebungen der Landeshauptstadt Magdeburg zu untersuchen, welche Gründe die Bewerbung nicht erfolgreich verlaufen ließen und was man ggf. bei zukünftigen Wettbewerben anders und/oder besser machen könnte?

5. Gibt oder gab es nach der Verkündung noch Gespräche mit der Jury, die das Ergebnis begründeten? Wenn ja, welchen Inhalt hatte das Gespräch?

6. Ist eine erneute Bewerbung zur Kulturhauptstadt in späteren Jahren möglich und vorgesehen?

7. Es waren für das Jahr 2025 tolle Projekte geplant, wird die Landeshauptstadt Magdeburg einige Projekte trotzdem umsetzen können.  Wenn ja, was ist geplant umzusetzen.

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 08.10.2020

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.10.2020

F0228/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

08.10.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Ordnung und Sauberkeit in der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0404/20

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Bürger*innen der Landeshauptstadt Magdeburg sprechen unsere Fraktion wieder und wieder auf das ungepflegte Erscheinungsbild der Stadt an.

 

Fährt man z.B. mit dem Fahrrad vom Rathaus bis zum Schiffshebewerk, fallen Grünstreifen und Baumscheiben auf, auf denen Gras und Unkraut sehr hoch wächst.

 

Auf vielen Fuß- und Radwegen sprießt hohes Unkraut, Müll und Unrat sind keine Seltenheit.

Ein ähnliches Bild bietet sich auch an der Ebendorfer Chaussee und anderen Hauptverkehrsachsen.

 

Ich frage Sie:

 

1. In welchen Abständen werden die Grünstreifen an den Straßen gemäht?

 

2. Wie oft wird das Unkraut auf Geh- und Fußwegen und Baumscheiben entfernt?

 

3. Wie kann die Landeshauptstadt Magdeburg dem ungepflegten Erscheinungsbild zukünftig entgegenwirken?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.10.2020

F0232/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

08.10.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Ausbau Fermersleber Weg /Lemsdorfer Weg zwischen Semmelweisstraße und Salzmannstraße

Stellungnahme der Verwaltung:S0388/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

zum Thema Ausbau Fermersleber Weg /Lemsdorfer Weg zwischen Semmelweisstraße und Salzmannstraße wurde Information I0292/20 erarbeitet und dem Stadtrat zur Kenntnisnahme gegeben.

 

Folgende Fragen stellen sich uns jedoch zudem:

 

1.  Die Information sagt aus, man müsse von einem erhöhten Verkehrsaufkommen ausgehen. Wie hat sich das Verkehrsaufkommen denn tatsächlich seit dem Bau der Ring-Rampe verändert? Wie wurde die Veränderung festgestellt?

 

2. Anrainer sehen es als erforderlich an, beidseitig der Straße Gehwege anzulegen, heißt es weiterhin in der Information. Mit wie vielen Anrainern wurden denn erste Gespräche geführt?

Waren auch die Vorstände der Kleingartenanlagen bei den Gesprächen involviert, war der Verband der Gartenfreunde Magdeburg e.V. auch zugegen?

 

3. Wie viele Kleingärten müssten in etwa weichen?

 

4. Wie ist die Leerstandsituation in den betroffenen Kleingartenanlagen aktuell (Stand 09/20)?

 

5. Zudem sollen laut Information Bäume und Grünstreifen das Mikroklima verbessern. Sind neu gepflanzte Bäume und Grünstreifen besser für eine Verbesserung des Mikroklimas, als die dort derzeitig vorhandenen Kleingärten, die für die Verbesserung durch Bäume und Grünstreifen weichen müssten?

 

6. Wie rechtfertigt sich der Bedarf an beidseitigen Fußwegen, wie viele Fußgänger sind dort durchschnittlich Gehweg nötig machen, herkommen?

 

7. Betrachtet am die Bebauung am Fermersleber Weg, stellt man fest, die Häuser sind gerade im Bereich der Ringrampe südlich der Straße recht nah am heutigen Bordstein gebaut. Wie könnte man dieses Problem lösen, oder wird dieser Bereich dann ein Nadelöhr?   

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

  

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.10.2020

F0227/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

08.10.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Kita Bussi Bär, gerichtliche Klärung erfolgt?

Stellungnahme der Verwaltung:S0372/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

bei von der Landeshauptstadt Magdeburg veranlassten Bauarbeiten am Dach des Gebäudes entstand an verschiedenen Einrichtungsgegenständen in der Kita „Bussi Bär“ im Jahr 2017 ein Nässeschaden. Die Kita musste den Schaden zunächst aus eigenen finanziellen Mitteln regulieren und wartet auf Erstattung durch den Verursacher.

 

Die Klärung der Angelegenheit erfolgte laut letzter Nachfrage F0161/19 auf gerichtlichem Weg. Wann das Gericht in der Angelegenheit terminieren wird, war nicht absehbar. Ebenso, wann mit einem rechtskräftigen Urteil zu rechnen wäre.

 

Ich möchte wissen:

 

Was hat sich in der Angelegenheit seit Juli 2019 ergeben?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

01.10.2020

F0217/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

08.10.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Algenbefall am Neustädter See

Stellungnahme der Verwaltung:S0359/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

im Jahr 2018 ergab sich aufgrund der Rapsblüte eine ungünstige Blaualgensituation am Neustädter See. Schon damals wurden regelmäßig langfädige Algen zumindest im Badebereich entfernt.

 

Man kann beobachten, dass der Neustädter See sehr viele Algenteppiche gebildet hat und diese von Jahr zu Jahr größer werden. Das berichten uns auch immer wieder Anlieger und Badegäste.

Ich möchte wissen:

 

1. Wird die Wasserqualität des Neustädter See regelmäßig kontrolliert und entsprechend auf die Veränderung der Wasserqualität reagiert? Wie oft wird die Wasserqualität untersucht?

 

2. Welche Maßnahmen wurden in der Badesaison 2020 notwendig, mussten Algen im Badebereich entfernt werden? Wenn ja, in welcher Häufigkeit?

 

3. Welche Möglichkeiten kämen in Frage, den Neustädter See von den Algenteppichen nachhaltig zu befreien?

 

4. Ist seitens der Verwaltung bereits angeregt, dort Maßnahmen zu ergreifen, um ggf. spätere kostspieligere Aufwendungen zu vermeiden?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Informationen.

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

01.10.2020

F0216/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

08.10.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Umfang, Aufwand, Kosten, Bebauungsplan 303-1

„Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße„

Stellungnahme der Verwaltung: S0379/20

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

seit dem Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs, Umbenennung, Verfahrenswechsel sowie Entwurf und öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“ und der Bürgerversammlung am 10.09.2020 und dem Schreiben unserer Fraktion, mit der Bitte die Planungen einzustellen, ist Ihnen und der Verwaltung bekannt, dass die geplanten Maßnahmen von allen Anwohner*innen, die gleichzeitig die betroffenen Grundstücke in ihrem Besitz haben, abgelehnt wird.

 

Keiner der Grundstückseigner möchte Teile seines Grundstückes abgeben, verkaufen oder gar ein neues Haus errichten. Die Verwaltung beharrt dennoch auf der Erstellung des Bebauungsplanes, nun ohne die Planungen eines Radweges.

 

Ich möchte gerne wissen:

 

1. Wie viele Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes sind in die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“ involviert?

 

2. Welchen Arbeitsaufwand verursacht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“ in Arbeitsstunden insgesamt?

 

3. Welche Kosten verursacht die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Größenordnung des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“?

 

4. Bereits heute lässt sich absehen, dass die Grundstückseigner den zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Verkaufsverhandlungen nicht zustimmen werden. Welche Kosten und welcher Aufwand wird ggf. notwendig, um das Ziel des Bebauungsplanes „Am Schroteanger 72-76/ Steinbergstraße “zu erreichen.

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 03.09.2020

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

02.09.2020

F0191/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.09.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Veränderungen im Kleingartenwesen,

ehemalige Fläche „Flora 1919„

Stellungnahme der Verwaltung: S0358/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

das Coronavirus hat die Welt wohl nachhaltig verändert. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote und eingeschränkte Reisefreiheit führten dazu, dass Alternativen zur Freizeitgestaltung gesucht werden und auch viele Kleingärtnervereine eine verstärkte Nachfrage nach Kleingärten verzeichnen konnten und die Nachfrage in vielen Kleingartenanlagen nicht zu bedienen ist.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wie hat sich der Stand der verpachteten Kleingärten in der Landeshauptstadt Magdeburg im Jahr 2020 entwickelt?

 

2. Wie viele Kleingärten konnten in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils neu verpachtet werden? 

 

3. Wie viele Kleingärten stehen in welchen Kleingartenanlagen auf städtischen Flächen aktuell noch zur Neuverpachtung zur Verfügung? Wie wurden und werden potentielle neue Pächter auf freie Kleingärten hingewiesen?

 

4. Wie wurden die durch die Landeshauptstadt Magdeburg zur Verfügung gestellten Mittel aus Pachtnachlässen des Jahres 2019 und seit Januar 2020 bis Stand heute durch den Verband der „Gartenfreunde Magdeburg e.V.“ in den dringend notwendigen Ausbau der Zukunftsfähigkeit der Kleingartenanlagen eingesetzt? (Bitte Zweck, Höhe und Kleingartenanlage angeben.)

 

5. Ein Teil der Fläche des KGV „Flora 1919 e.V.“ wurde zum Zweck späterer Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern an einen Investor verkauft. Wie auf der Bürgerinformationsveranstaltung durch aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger, denen angrenzende Grundstücke gehören, zu erfahren war, wurden noch vor Planung der Bebauung durch die Landeshauptstadt Magdeburg, Teile dieses Grundstückes an einen Nachbarn verkauft. Das Teilstück soll auf Wunsch des ursprünglichen Verkäufers weiterverkauft worden sein. Dieses Teilstück ist nicht in die neuen Planungen eingeflossen und den neuen Häuslebauern stehen auf den Parzellen weniger Fläche zur Verfügung.

 

Ist derartige Vorgehensweise üblich? Wurden den anderen direkt anliegenden Nachbarn auch der Kauf des angrenzenden Grundstückes der ehemaligen Kleingartenfläche zum Kauf angeboten? Wenn nein, warum nicht?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

02.09.2020

F0193/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.09.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Kita im Wissenschaftshafen?

Stellungnahme der Verwaltung: S0333/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

am Handelshafen auf der kleinen fast vollständig von Wasser umgebenen Insel zwischen dem Hafenbecken und der Elbe (Sarajevo-Ufer, Werner-Heisenberg-Straße) sollen Gebäude mit gewerblicher und wissenschaftlicher Nutzung und sieben Stadthäuser mit 129 Wohnungen entstehen.

 

Wie der Volksstimme zu entnehmen war, sollen neben Büros, Dienstleistungsanbietern und Forschungslaboren nach den Vorstellungen des Bauherrn auch eine Kindertageseinrichtung in das Erdgeschoss des Gewerbekomplexes einziehen. Dieser soll entlang des Hafenbeckens geplant sein.

 

Ich bitte um Beantwortung meiner folgenden Fragen:

 

1. Hat die Verwaltung Kenntnis von dem Vorhaben dort eine Kita zu errichten und wie steht die Verwaltung diesem Vorhaben gegenüber?

 

2. Besteht Bedarf an weiteren Kindertagesstätten? Wenn ja, wie viele Kitas werden wo benötigt?

 

Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

02.09.2020

F0192/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.09.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Soziokulturelles Zentrum (SKZ) Beyendorf-Sohlen, Umsetzung barrierefreier Erschließung

Stellungnahme der Verwaltung: S0344/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Am 11.12.2017 stellte die Fraktion Magdeburger Gartenpartei den Antrag, für das Soziokulturelles Zentrum (SKZ) Beyendorf-Sohlen im Jahr 2018 Mittel zur barrierefreien Erschließung Mittel im Haushalt des Jahres 2018 einzustellen.

 

Mit Änderungsantrag der SPD Fraktion wurde dieser Antrag verändert, so dass mit Beschluss-Nr. 1759-049(VI)17 vom 11.12.2017 die Verwaltung beauftragt wurde, erst in den Haushalt des Jahres 2019 170.000 Euro für die Realisierung zur barrierefreien Erschließung und den Einbau einer rollstuhlgerechten Toilettenkabine im Gebäude des Soziokulturellen Zentrum (SKZ) Beyendorf-Sohlen einzustellen.

 

Dass die Maßnahmen entsprechend beginnen sollte eigentlich selbstverständlich sein, jedoch ist bis zum heutigen Tage im SKZ Beyendorf-Sohlen weder die Realisierung zur barrierefreien Erschließung noch der Einbau einer rollstuhlgerechten Toilettenkabine umgesetzt.

 

Daher möchte ich wissen:

 

1. Aus welchem Grund ist die Realisierung der barrierefreien Erschließung und der Einbau einer rollstuhlgerechten Toilettenkabine bisher nicht erfolgt?

 

2. Wie ist der aktuelle Stand, wann ist mit Beginn und Fertigstellung der Maßnahmen zu rechnen?

 

Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

02.09.2020

F0195/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.09.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Nachfrage: Umsetzung zur Feststellung der Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung

Stellungnahme der Verwaltung: S0336/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

nach Bekanntwerden von Information I0142/20 baten wir Sie mit unserem Schreiben vom 13.07.2020 den Beschluss Beschluss-Nr. 221-006(VII)19 vollumfänglich umzusetzen und die Zahlen u.a. der Kastrierungen von Katzen auch bei den örtlichen Tierschutzvereinen einzuholen.

 

Nach Aussage von Herrn Dr. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt, erging bereits am 30.06.2020 ein Schreiben an die Landeshauptstadt Magdeburg, welches die Anzahl der Kastrierungen von Katzen bei den örtlichen Tierschutzvereinen beziffert. Der Verwaltung sollte es daher möglich sein, kurzfristig eine korrigierende Information zu I0142/20 herauszugeben.

 

Ich möchte gerne wissen:

 

1.  Wann ist die überarbeitete Information zu erwarten?

2. Warum erreichte unsere Fraktion das Schreiben des Tierschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.06.2020 bisher nicht?

 

(Bitte legen Sie zur Kenntnis auch das Schreiben des Tierschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt bei.)

 

Ich bitte um kurze mündliche, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Anlage:

Schreiben vom 13.07.2020

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

02.09.2020

F0194/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.09.2020

       

 

Kurztitel

 

 

2. Nord-Süd-Verbindung, Stand der Baumaßnahme BA 4 und Planfeststellung BA5

Stellungnahme der Verwaltung: S0359/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

2019 sollte die 2. Nord-Süd-Verbindung ursprünglich fertig gestellt sein. Einige Teilabschnitte sind bereits in Betrieb, Andere sind längst fertiggestellt, ohne genutzt werden zu können. Im Neustädter Feld wurden vor 3 Jahren Bäume gefällt, bisher jedoch nicht mit dem Gleisbau begonnen.

 

Ich möchte gerne wissen:

 

1. Gibt es unerwartete Begebenheiten im Bereich BA 4, Kritzmannstraße, Herrmann-Bruse-Platz, die das Projekt gefährden könnten und die geplante Streckenführung extrem verteuern oder unmöglich machen? Wenn ja, welche und welche Lösungsansätze sind angedacht?

 

2. Ist der Planfeststellungsbeschluss für BA 5 inzwischen rechtkräftig und besteht Baurecht? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Welche Probleme bestehen hier?

 

3. Wann ist geplant, die Tangente zu versetzen und die Albert-Vater-Straße zu queren? Welche Bauzeit ist dafür jeweils vorgesehen?

 

4. Wie sieht der Zeitplan derzeit für BA 4 und BA 5 aus? Ist mit der Fertigstellung der gesamten Trasse vor 2025 zu rechnen, da die Albert-Vater-Straße erst nach 2023, nach Fertigstellung des Tunnels an der Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee, begonnen werden kann.

 

 

 Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

26.08.2020

F0179/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

03.09.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Todes des Hundes Hugo

Stellungnahme der Verwaltung: S0335/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Tierschützer aus Magdeburg erfuhren am 07.07.2020 vom Zustand des Hundes "Hugo" und wandten sich hilfesuchend an das Veterinäramt, damit dem Tier von Amts wegen geholfen wird. Der Hund wurde über längere Zeit nicht regelmäßig ausreichend versorgt. Er erhielt zu wenig zum Trinken und wies bereits deutliche Zeichen von Unterernährung auf.

 

Tierschützer hatten den Hund zwei Mal in einer Tierarztpraxis vorgestellt. Letztlich haben aber weder Tierärzte noch Tierschützer rechtliche Möglichkeiten, einem Tier in solcher Not zu helfen.

 

Das Veterinäramt soll zwei Mal vor Ort gewesen sein, hat aber keine Hilfe für das Tier eingeleitet, sondern den Halter informiert, dass er nicht mit Tierschützern kooperieren müsse.

 

Am 15.08.2020 musste das Tier von seinem Leid erlöst werden.

 

Es sollen sich noch Katzen in der Wohnung des Halters aufhalten.

 

Ich möchte von Ihnen, als obersten Dienstherr des Gesundheits- und Veterinäramtes, wissen:

 

1. Wann wurde das Veterinäramt über den Zustand des Hundes informiert und wie oft und wann wurde der Hund Hugo durch das Veterinär- bzw. Ordnungsamt in Augenschein genommen? Welche Erkenntnisse ergaben sich und welche Maßnahmen wurden ergriffen oder eingeleitet?

 

2. Hätten Veterinär- bzw. Ordnungsamt den Tod des Hundes verhindern können?  Wenn ja, warum wurde dem Tier nicht geholfen?

 

3. Wird dem Halter ein Tierhalteverbot ausgesprochen? Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass dieses Verbot eingehalten wird?

 

4. Sind Ordnungs- und Veterinäramt ausreichend organisatorisch und personell eingerichtet, um Verstöße nach dem Tierschutzgesetz präventiv zu verhindern bzw. zu ahnden?

 

Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 09.07.2020

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

09.07.2020

F0162/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.07.2020

       

 

Kurztitel

 

Ausschluss von Bürger*innen an der Nutzung von Seen in der Landeshauptstadt Magdeburg durch die Verpachtung an Angler

Stellungnahme der Verwaltung: S0299/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

aktuell wird in den sozialen Netzwerken ein komplettes Aussperren von Nicht-Anglern am Salbker See II diskutiert.

Zum Antrag "Badespaß für Mensch und Hund" argumentiert die Verwaltung insbesondere im Hinblick auf den Neustädter See, dort sei eine Badestelle wegen Verpachtung an Angler nicht möglich.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind der Meinung, dass der Zugang zu den Seen weiterhin für die Öffentlichkeit erhalten bleiben und nicht nur privilegierten Anglern vorbehalten sein soll.

Insbesondere ist nicht erkennbar, weshalb in den Pachtverträgen nicht auch die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorbehalten bleibt, da eine Nutzung im friedlichen Nebeneinander möglich erscheint.

 

Folgende Fragen bitte ich zu beantworten:

 

1. Welche Seen bzw. Anteile von Seen sind in Magdeburg an Angler verpachtet?

Wie lange laufen diese Verträge?

 

2. Schließt die Verpachtung eine Nutzung durch Bürger*innen z. B. schwimmen aus?

 

3. Wie hoch sind die erzielten Einnahmen und rechtfertigen diese das Aussperren weiter Bevölkerungsteile an der Nutzung eigentlich öffentlicher Seen?

 

5. Warum sieht es im Umfeld des Salbker See I so aus, wie auf den anliegenden Fotos? Wie oft werden die Mülleimer dort geleert und wie oft wird das Umfeld gereinigt?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

09.07.2020

F0161/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.07.2020

       

 

Kurztitel

 

Plastik „Pony„ von Joachim Sendler,

Ferdinand-von-Schill-Str./ Astonstraße

Stellungnahme der Verwaltung: S0305/20

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

an der Ecke Ferdinand-von-Schill-Str./Astonstraße befindet sich, derzeit eingezäunt, die Betonplastik „Pony“ vom Magdeburger Bildhauer Joachim Sendler.

 

Bereits entkernte Wohnblöcke sollen für eine Neubebauung der Fläche zwischen Astonstraße und Ferdinand-von-Schill-Straße abgerissen werden, der alte Charakter der Siedlung verschwindet somit weitestgehend. Nun fragt sich eine ehemalige Schulklasse, was mit „Ihrem“ Pony geschehen wird.

 

Einen Erhalt der Plastik, die oft aus dem eigenen Zimmerfenster betrachtet wurde, zum Spielen einlud und später als täglicher Treffpunkt für gemeinsame Aktivitäten diente, würden man sehr begrüßen.

 

 Folgende Fragen bitte ich zu beantworten.

 

1. Ist geplant die Betonplastik in die Neugestaltung der Fläche an der Ferdinand-von-Schill-Str./Astonstraße einzubeziehen? Wenn ja, bleibt der Standort weitestgehend erhalten? Ist in diesem Zuge eine Sanierung der Betonplastik geplant?

 

2. Sollte die Plastik nicht für die Allgemeinheit erhalten bleiben, was soll mit dem Werk geschehen?

 

3. Was geschieht mit Objekten, die im städtischen Fundus gelagert werden?

 

4. Welche Objekte befinden sich im städtischen Fundus? Ich bitte der Stellungnahme eine Übersicht beizulegen.

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

09.07.2020

F0159/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.07.2020

       

 

Kurztitel

 

Hasselmanagerin

Stellungnahme der Verwaltung: S0308/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Der Hasselbachplatz in der Landeshauptstadt Magdeburg hat nun seit mehr als 6 Monaten seine eigene Managerin. Von fünf Maßnahmen zur Rettung des "Hassels" war in der Volksstimme zu lesen, bisher ist jedoch bis zum Stadtrat keine Information über grundlegende Maßnahmen durchgesickert.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wie stellt sich die Situation auf dem Hasselbachplatz seit Januar 2020 dar?

 

2. Welche Verbesserungen sind eingetreten? Welche Verschlechterungen?

 

3. Welche Aktionen sind durch die Hasselmanagerin bisher in die Wege geleitet worden? Gab es bereits Erfolge zu verzeichnen, oder Misserfolge?

 

4. Welche Aktionen waren durch die Hasselmanagerin geplant und mussten infolge der Corona-Pandemie verschoben werden?

 

5. Was möchte die Hasselmanagerin für den Hasselbachplatz noch erreichen, gibt es ein Konzept? Wenn ja, welches? Wenn, nein, warum nicht?  

 

6. Wie viele Gespräche hat die Hasselmanagerin mit den Gastronomen und Gewerbetreibenden bereits geführt, bitte auflisten.

 

7. Wenn ein Konzept für von Dritten erstellt wurde oder wird, wer erstellt dieses und was kostet es?

 

8. Wie kann der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Hasselmanagerin unterstützen, oder ist die Unterstützung nicht gewünscht?

 

9. Gab es Veranlassung, den Arbeitsvertrag mit der Hasselmanagerin vorzeitig zu beenden?

Wenn ja, welche?

 

10. Wurde der Arbeitsvertrag mit der Hasselmanagerin ursprünglich mit einer Befristung versehen? Wenn ja, welche Befristung war vertraglich vereinbart? Wurde die Befristung frühzeitig aufgehoben oder verlängert? Wenn ja, wann und aus welchem Anlass?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

09.07.2020

F0158/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.07.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Neuerrichtung Funkmast

Stellungnahme der Verwaltung: S0311/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

infolge des geplanten Rückbaus einer Getreidesiloanlage, welche von verschiedenen Telekommunikationsgesellschaften als Standorte für Antennen genutzt werden, drei Unternehmen nutzen diesen Standort zudem als sogenannten Knotenpunkt, über welchen eine Vielzahl weiterer Standorte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg an das Mobilfunknetz angebunden sind, muss an ziemlich genau gleicher Stelle ein Ersatzstandort errichtet werden.

 

Würde dieser Standort ersatzlos wegfallen, würde ein Funkloch mit einem Durchmesser von gut 1,5 – 2 km entstehen.

 

Mangels höherer Gebäude, ist der Bau eines Antennenmastes erforderlich, Standorte in der Umgebung können keine adäquate Alternative darstellen.

Die Firma, der das Grundstück gehört, auf dem der neue Standort entstehen soll, hat Ihre Bereitschaft erklärt, dass der Betreiber auf dem Grundstück einen Antennenmast errichten kann.

 

Ich möchte Sie dazu fragen:

 

1. Was wird seitens der Landeshauptstadt Magdeburg unternommen, damit der Funkmast auf der gegenüberliegenden Straßenseite des alten Standortes im Flurstück 5529/2 errichtet werden kann?

 

2. Möchte die Verwaltung mit Ablehnung des geplanten Standortes erreichen, dass in diesem Einzugsbereich Funklöcher entstehen?

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

09.07.2020

F0157/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.07.2020

       

 

Kurztitel

 

Pachtvertrag Campingverein Barleber See, Gutachten

Stellungnahme der Verwaltung: S0286/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

mit DS0632/19, Umgestaltung Naherholungszentrum Strandbad Barleber See 1, wurde infolge der entfallenden Sitzung des Stadtrates am 19.03.2020 von Ihnen in Eilentscheidung beschlossen: Zitat DS0632/19: „3. Der Stadtrat beschließt das unter Anlage 13 beigefügte Betreiberkonzept „Weiterentwicklung Naherholungszentrum Barleber See I“.“

 

In der Anlage wird ausgeführt: Zitat Anlage 13:

 

„2. Campingplatz, Der Campingplatz bietet 650 parzellierte Plätze für Dauercamping und 220 Stellflächen für Touristikcamper und ist jährlich vom 1. Freitag im April bis zum 1. Sonntag im Oktober geöffnet. Die Stadt hat den Campingplatz mit Pachtvertrag vom 05.04.2002/ 10.04.2002 an den Campingverein Barleber See e. V. verpachtet.

 

Das Pachtverhältnis begann am 01.04.2002 und wurde auf 7 Jahre fest geschlossen. Der Campingverein Barleber See e. V. hat sein Optionsrecht bereits zweimal wahrgenommen, so dass der Vertrag nach jetzigem Stand bis zum 31.03.2023 gilt.

 

Mit dem Campingverein Barleber See e. V. soll ein neuer, wiederum langfristiger Pachtvertrag verhandelt werden.

 

Durch die Verkleinerung des Strandbades würde sich die Fläche des Campingplatzes um ca. 19.000 m² vergrößern. Der Campingverein hätte einen eigenen Seezugang für seine Mitglieder (auch Dauer- und Kurzzeitcamper). Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und ohne rettungstechnische Absicherung durch die Stadt.

 

Vertraglich zu vereinbaren wäre, dass die Nutzer der Jugendbegegnungsstätte über das dann vom Campingverein zusätzlich angepachtete Gelände freien, seenahen Zugang zum von der Stadt bewachten Strandbereich erhalten können. Darüber hinaus ist das Betreiben einer öffentlichen Badestelle durch den Campingverein vertraglich auszuschließen.“

 

Durch die Umsetzung des Betreiberkonzeptes ändern sich die im Pachtvertag vom 05.04.2002/10.04.2002 mit dem Campingplatz Barleber See vertraglich vereinbarten Punkte Wegerecht, Nutzung Strandbad sowie die Größe der Pachtfläche. 

 

Im Pachtvertrag mit dem Campingplatz vom 05.04.2002/10.04.2002 ist die Pachtdauer geregelt. Im § 6 Pachtdauer wurde unter Absatz 2 folgendes vereinbart:

 

(2)     Erklärt spätestens 3 Monate vor Ablauf des Pachtverhältnisses keine der   Vertragsparteien der anderen durch schriftliche Mitteilung, dass sie das Pachtverhältnis nicht fortsetzen will, so verlängert sich dieses um jeweils ein Jahr.

 

Ich möchte gern wissen:

  1. Warum werden die Vertragspunkte Nutzung Strandbad, Wegerecht und Größe der Pachtfläche nicht durch Vertragsänderungen neu geregelt?

     

  2. Wie werden die anderen Verträge mit den jeweiligen Anliegern des Naherholungszentrum Barleber See I an das Betreiberkonzept angepasst?

     

  3. Aus welchem konkreten Anlass wird die Erstellung des Wertgutachtens veranlasst?

     

  4. Warum wird in DS0632/19 nichts auf die Erstellung eines Wertgutachtens verwiesen?

     

  5. Wann und von wem wurde beschlossen, dieses Wertgutachten erstellen zu lassen?

     

  6. Über welche Kostenstelle wird das Gutachten in welcher Höhe bezahlt und wem ist

diese Kostenstelle zugeordnet?

 

7. Welche Fragen bezüglich des Pachtvertrages sollen mit dem Wertgutachten geklärt werden?

 

8. Wann ist mit Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen?

 

9. Gibt es ein Konzept zur gastronomischen Versorgung des Naherholungszentrums Barleber See I?

 

10. Wurde durch die Bäderverwaltung das Bauordnungsamt über die Zustände auf der Baustelle „Strandperle“ informiert?

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.07.2020

F0154/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.07.2020

       

 

Kurztitel

 

MMKT und Leitung des Dezernates für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit

Stellungnahme der Verwaltung: S0268/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Ich möchte gerne wissen:

 

1. Soll die MMKT weiterhin als GmbH geführt werden, oder bestehen andere Pläne? Wenn ja, welche und aus welchem Grund?

 

2. Wie unserer Fraktion berichtet wurde, sind infolge der Neubesetzung der Stelle der Leitung des Dezernates für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit von mehreren Personen rechtliche Schritte gegen die Landeshauptstadt Magdeburg eingeleitet worden. Hat die Landeshauptstadt Magdeburg davon Kenntnis? Wenn ja, seit wann und zu welchem Zeitpunkt wollte man den Stadtrat informieren?

 

3. Wenn ja, wie beurteilt das Rechtsamt der Landeshauptstadt Magdeburg die Situation? Könnte die Rechtslage zu Neuausschreibungen der Stellen beider neuen Beigeordneten führen?

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 11.06.2020

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

03.06.2020

F0124/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

04.06.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Planungen für den Bürgerpark Reform

Stellungnahme der Verwaltung:S0220/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

I0126/20 informiert den Stadtrat zur Sitzung am 09.07.2020 darüber, dass die weitere Bearbeitung der Planung zum Bürgerpark Reform nunmehr erfolgen kann und die beantragten Mittel zur Verfügung stehen.

 

Da es bekanntlich bereits im Jahr 2017 zur Drucksache 0116/17, Grundsatzbeschluss Bürgerpark Reform, zahlreiche Einwände der Kleingärtner in Reform gab, habe ich folgende Fragen:

 

1. Die Kleingärtnervereine die für die Errichtung eines Bürgerparks ungefragt auserkoren worden sind gaben an, die Kleingartenanlagen nicht grundsätzlich und nicht zu jeder Zeit öffnen zu wollen und haben dies bereits in ihren Mitgliederversammlungen zu Beschluss geführt. Kann den derzeit bestehenden Kleingärtnervereinen zugesichert werden, dass die Kleingartenanlagen jederzeit nach Errichtung des Vorhabens durch Zäune und Tore in Höhe und derzeitiger Form vor Zutritt durch jedermann geschützt bleibt?

 

2. Werden durch das Planungsbüro Gespräche zur weiteren Planung mit den Kleingärtnern, vertreten durch die Vorstände der Vereine der Kleingartenanlagen, geführt? Oder geschieht die Planung hinter verschlossener Tür, so dass mögliche Einwände der betroffenen Kleingärtner quasi unmöglich werden? Wie sieht die Beteiligung der Kleingärtner aus? 

  

3. Ist der Verband der „Gartenfreunde Magdeburg“ e.V. in die Planungen involviert?

Wenn ja, welche Absprachen wurden zu welchem Zeitpunkt mit der Verwaltung oder dem Planungsbüro getroffen?

 

4. Wenn die Kleingärtner maximal für einen Tag (z.B. einen Tag der offenen Tür) ihre Kleingartenanlagen öffnen werden, kann der ursprüngliche Gedanke eines „Bürgerpark Reform“ mit Ringwegen, Parkachsen etc. überhaupt real erlebbar werden?  Wenn ja, wie kann ich mir diesen Bürgerpark mit verschlossenen Toren und Zäunen in etwa vorstellen?  Werden im 1. Bauabschnitt Wege in den Anlagen für 555.000,00 Euro errichtet? Oder werden Grillplätze etc. errichtet, die niemand außer der Kleingärtner erreicht, weil die Kleingartenanlage ja laut Beschluss der Vereine verschlossen ist und im 2. Bauabschnitt dann für 300.000 Euro ein Weg um die Kleingartenanlagen herum?

 

5. Was kann sich der Kleingärtner aus Reform unter einem MKFZ Plan vorstellen?

 

6. Entsprechend der Bewilligung wurde dieser Plan laut Information I0126/20 angepasst, welche Aspekte mussten angepasst werden?

 

7. Ist damit zu rechnen, dass derzeit verpachtete Kleingärten für den Bürgerpark Reform wegfallen oder Eingriffe in diese vorgenommen werden? Wenn ja, welche?

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung innerhalb der festgelegten Fristen. Sollte die Beantwortung nicht innerhalb der 4-Wochenfrist möglich sein, bitte ich um begründete Information.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

03.06.2020

F0125/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

04.06.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Gebühr für Jahreskarten für die Hallen-, Frei- und Strandbäder

Stellungnhme der Verwaltung: S0231/20

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

personengebundene Jahreskarten für die Hallen-, Frei- und Strandbäder sind in der Landeshauptstadt Magdeburg für den stolzen Preis von 200,00 Euro pro Person erhältlich. Aufgrund der Pandemie Situation waren die Bäder in der Landeshauptstadt Magdeburg über einen langen Zeitraum nicht geöffnet.

 

Unsere Fraktion erreichten nun Bürgeranliegen mit der Frage, wie mit der Gebühr für die Zeit verfahren wird in der die Bäder nicht nutzbar waren.

 

Ist geplant, den Jahreskarteninhabern für diese Zeit die Gebühr zu erstatten? Wenn ja, wie soll die Erstattung erfolgen.

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Information.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

03.06.2020

F0126/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

04.06.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Erkranktes Wildtier im Garten, wer ist zuständig?

Stellungnahme der Verwaltung: S0216/20

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

aus aktuellem Anlass, in dem es sich um einen offenbar kranken Fuchs handelt, stellt sich folgende Frage:

Ein erkranktes Wildtier wird im heimischen Garten gesichtet, wer ist auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg für dieses Tier zuständig und wie sind die Zuständigen auch am Wochenende zu erreichen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

03.06.2020

F0127/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

04.06.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Gewährung der Soforthilfe für freiberufliche Künstler*innen (Solo-Selbstständige), Kulturschaffende sowie künstlerisch arbeitende Produktionsstätten mit eigenem Spielbetrieb

Stellungnahme der Verwaltung: S0240/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

laut Beschluss des Stadtrates werden aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie dem Kulturbüro kurzfristig Finanzmittel in Höhe von 150.000 Euro als Soforthilfe für freiberufliche Künstler*innen (Solo-Selbstständige), Kulturschaffende sowie künstlerisch arbeitende Produktionsstätten mit eigenem Spielbetrieb zur Verfügung gestellt.

 

Jedoch spielt wohl bei Gewährung der Soforthilfe der Wohnsitz des Antragstellers eine bedeutendere Rolle, als die Wirkungsstätte und das langjährige und ungebrochene Engagement in der Landeshauptstadt Magdeburg.

 

Im vorliegenden Fall wurde einer Antragstellerin die Soforthilfe nicht anerkannt, da ihr Wohnsitz, anders als die Anschrift des gemieteten Ateliers, außerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg liegt.

 

 

Dagegen steht das lange Wirken der Künstlerin in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Mitbegründerin des Kunstmarkt Heinz ist, die als Mitorganisatorin der 1. Kinderkulturtage fungierte, die Angehörige des Kunstpädagogen-Teams der Jugendkunstschule Thiem20 ist, die bisher unzählige Ausstellungen und Projekte begleitete, im Kunstcarree Klosterbergestraße seit 2011 ein Atelier hat, die Aktivitäten der Kunststraße (Adventsmärkte, Kunstkaffeklatsch, kostenlose Workshops) mitorganisiert und dort und in vielen Einrichtungen der Stadt bisher viele Workshops gab.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Ist der Ermessensspielraum bei der Gewährung der Soforthilfe so gering, in der Landehauptstadt Magdeburg tätigen Künstler*innen, die so engagierte Arbeit leisten, mit einer Ablehnung zu „danken“?

 

2. Wie viele Anträge wurden bisher gestellt? Wie viele bewilligt und welche Anzahl abgelehnt. Welche weiteren Gründe gab es bisher für Ablehnungen?

 

3. Besteht die unkomplizierte Möglichkeit, die Anschrift der Wirkstätte, des Ateliers etc. zur Antragsbefürwortung zu berücksichtigen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche Stellungnahme.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

03.06.2020

F0129/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

04.06.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Barleber See - Zeitplan Umgestaltung des Naherholungszentrum Strandbad, Beach Box

Stellungnahme der Verwaltung: S0301/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

da die Sitzung des Stadtrates am 19.03.2020 entfiel, trafen Sie zur Umgestaltung des Naherholungszentrum Strandbad Barleber See 1 eine alleinige Eilentscheidung, um den Fortgang der Umgestaltung nicht aufzuhalten.

 

Ich möchte gerne wissen:

 

1. Wann sind welche Maßnahmen geplant, wann soll die Umgestaltung beendet sein? Bitte fügen Sie der Stellungnahme einen Ablaufplan bei.

 

2. Wann soll die Abgrenzung zum Campingplatz erfolgen und der Zaun errichtet werden?

 

3. Ist der Campingverein bereits über die Maßnahmen informiert? 

 

4. Die im Strandbad Barleber See befindliche Beach Box lud am Samstag zu „Musik am Samstag ab 19 Uhr“ (siehe Anlage, Foto) ein und beschallte den Bungalowkomplex ab dem frühen Nachmittag in Lautstärke, die einem Freiluftkonzert ähnelte. (Tonaufnahmen liegen uns vor) In Vorjahren fanden an der Beach Box Veranstaltungen wie, z.B. ein Oktoberfest statt, die bis 3 Uhr in der Nacht die Bungalowsiedlung beschallte. Mehrfach wurden diese Ruhestörungen von verschiedenen Personen gemeldet. Bereits vor einiger Zeit fragte unsere Vorgängerfraktion per E-Mail beim zuständigen Beigeordneten nach, ob die Beach Box am Barleber See 1 Veranstaltungen durchführen darf. Dies wurde verneint. Hat sich die Situation seither geändert?

 

5. Für welches Konzept hat die Beach Box am Barleber See eine Genehmigung? Sind dort Veranstaltungen wie oben genannt zulässig?

 

6. Wie lange darf die Beach Box an Werktagen, Sonn-und Feiertagen öffnen?

 

7. Ist die Leitung des Strandbades Barleber See für die Einhaltung der Ruhezeiten an der Beach Box zuständig? Das Kassenpersonal verneinte dies.

 

8. Wie ist das Strandbad Barleber See nach Schließung der Kassen gesichert? Gibt es Sicherheitspersonal, welches regelmäßig nach dem Rechten schaut oder ist das Ordnungsamt regelmäßig vor Ort?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 14.05.2020

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

12.05.2020

F0102/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

14.05.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Wegfall von Parkplätzen für die Einfahrt zur Tiefgarage eines Objektes in der Fährstraße

Stellungnahme der Verwaltung: S0218/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in der Fährstraße wird derzeit ein neues Wohnhaus errichtet, unter dem sich eine Tiefgarage befinden wird. Um die Zufahrt in die Tiefgarage zu ermöglichen, werden drei Parkplätze in der Fährstraße nicht mehr nutzbar sein.

 

Anwohner haben sich mit folgenden Fragen an uns gewandt:

 

1. Wann wurden die Parkplätze geschaffen und welche Kosten verursachte der Bau der drei Parklätze?

 

2. Wurden die nun entfallenden Parkplätze, mit Hilfe von Fördermitteln finanziert?

Wenn ja, in welcher Höhe? Sind hier Fördermittel zurückzuzahlen?

 

3. Wurde die Genehmigung für die Einfahrt in die Tiefgarage erst ein-, oder mehrmals abgelehnt und später, auf „Anweisung von oben“ genehmigt? Wenn ja, welche Gründe hatte(n) die Ablehnung(en) und wie konnte später die Genehmigung begründet werden und wer hat die Genehmigung erteilt (Amt, Dienstgrad)?

 

4. Wurde der Bauträger aufgefordert Ersatz für die entfallenden Parkplätze zu schaffen?

 

5. Wie werden die wegfallenden Parkplätze ausgeglichen, ist Ersatzparkfläche vorgesehen?

Wenn ja, wo? Oder ist eine Entschädigungszahlung vorgesehen, wenn ja welche Summe insgesamt?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

12.05.2020

F0101/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

14.05.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Osterfeuer 2020

Stellungnahme der Verwaltung: S0183/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Zum Osterfest 2020 gab es zahlreiche Einschränkungen, zudem wurden die Bürger*innen der Landeshauptstadt Magdeburg gebeten, um Ressourcen bei Feuerwehr und Rettungsdiensten freizuhalten, auf private Osterfeuer zu verzichten.

 

Die Bürger*innen der Landeshauptstadt Magdeburg haben dieser Bitte zu großen Teilen entsprochen. Dafür ein großes Dankeschön an alle Magdeburger*innen.

 

In der Volksstimme war zu lesen, nur ein privates Feuer musste gelöscht werden. Jedoch hat ein Feuer die Gemüter erhitzt.

 

Hier sollen neben Holz, auch eine Matratze, ein roter Plastikeimer und angeblich auch eine Couch, die man deutlich von der Straße aus gesehen haben soll, verbrannt worden sein.

 

Das Brennen des Haufens am Karfreitag wurde von der Feuerwehr vor Ort beobachtet.

Eine Anfrage einer Bürgerin beim Ordnungsamt dazu ergab:

 

„Das Feuer brannte kontrolliert und eine Rauchwolke war zum Zeitpunkt des Einsatzes (der Feuerwehr) nicht vorhanden. Es wurde nur unbehandeltes Holz verbrannt. Dies ist grundsätzlich nicht verboten, deshalb ja der Appell des Oberbürgermeisters.

 

Die Feuerwehr und das anwesende Ordnungsamt sahen hier keine rechtliche Möglichkeit, das Feuer löschen zu lassen. Durch das Umweltamt erfolgte vorher eine Vorortkontrolle. Hierbei wurde darauf hingewiesen, welche Materialien anlässlich eines privaten Osterfeuers verwendet werden dürfen.“

 

Ich habe dazu folgende Fragen:

 

1. War dieses Feuer angemeldet oder ist der „Haufen“ vorab aufgefallen und daher inspiziert worden? Gibt es vom Einsatz des Ordnungsamtes ein Protokoll, Fotos oder ähnliches Material?

 

2. Warum wurde ein anderes Feuer gelöscht, das beschriebene Feuer, mit ca. 6 Meter Höhe, jedoch nicht?

 

3. Wie viele private Osterfeuer gab es, die gelöscht werden mussten?

 

4. Auch ich hatte ein Osterfeuer in unserer Kleingartenanlage angemeldet, wurde jedoch mit der Bitte angerufen, auf das Osterfeuer freiwillig zu verzichten, was ich auch gerne tat. Gab es, diese Bitte auch im Falle des genannten Osterfeuers und gab es auch weitere Veranstalter, die mit der Bitte des freiwilligen Verzichtes angerufen worden sind?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 16.04.2020

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

12.03.2020

F0082/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

16.04.2020

       

 

Kurztitel

 

Haltung von Versuchstieren bei der ZENIT GmbH

Stellungnashme der Verwaltung: S0151/20

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

an etwa 3 Mio. Tieren wird jährlich in deutschen Tierversuchslaboren experimentiert, ca. 750.000 davon sterben jährlich. Dabei ist deren Leiden oft ohne jeden Nutzen für den Menschen. "Die Historie hat uns gezeigt, dass das Tier in vielen Fällen ein schlechtes Beispiel für den menschlichen Körper ist." so Prof. Maike Windbergs von der Uni Frankfurt. Dort ist man auf dem Weg, alternative In-Vitro-Verfahren zu entwickeln.

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist mehrheitlich an der „Zentrum für Neurowissenschaftliche Innovation und Technologie“ (ZENIT) GmbH beteiligt, die sich mit anwendungs- und grundlagenorientierter Forschung beschäftigt. Der Verein „Ärzte gegen Tierversuche“ e. V. berichtet über Tierversuche am Magdeburger Leibniz Institut an Affen, Katzen, Wüstenrennmäusen (Gerbils), Ratten und Mäusen, vgl.: https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/sonstige/431-tierversuche-am-leibniz-institut-in-magdeburg.

 

Zu "Mäusen" wird dort im Dokument 01 neben dem Leibniz Institut auch ZENIT erwähnt.

Im Jahresabschluss 2018 der „Zentrum für Neurowissenschaftliche Innovation und Technologie“ (ZENIT) GmbH, DS0316/19, Anlage 3 wird zur Nutzung der Flächen angegeben: "Von besonderer Bedeutung ist der aufwändig gebaute Tierversuchsbereich im ZENIT, der von der Medizinischen Fakultät als Tierlabor genutzt wird."

 

Dies veranlasst zu folgenden Fragen:

 

1. Welche Arten und wie viele Tiere werden bei ZENIT für Versuchszwecke gehalten? Wie viele Todesfälle gibt es jährlich? Was passiert mit den Tieren, wenn nicht mehr an ihnen experimentiert wird?

 

2. Gibt es tatsächlich für das Leid durch Tierversuche einen so großen Erkenntnisgewinn, der die Qual der Tiere nach Ihrer Meinung rechtfertigt?

 

3. Welche Maßnahmen sind geplant, die Tierhaltung für Versuchszwecke einzuschränken bzw. einzustellen? Welche Maßnahmen wurden unternommen, um tierversuchsfreie Forschung zu etablieren, wie es die Universität Frankfurt betreibt? 

 

 

Ich bitte um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

12.03.2020

F0080/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

16.04.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Tötung von Tauben in der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0163/20 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in der Information I 0029/20 zum Thema "Errichtung einer betreuten Taubenstation" zu Antrag A0248/19, wird von der Verwaltung in der Begründung zum Antrag angegeben: "Schutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Tierschutzgesetzes gelten nicht. Haustauben können somit gefangen, die Brutplätze zerstört und auch tierschutzgerecht getötet werden."

Diese Aussage wurde so auch durch die Volksstimme am 04.03.2020 in die Öffentlichkeit getragen. Dies veranlasst zu folgenden Fragen:

 

1. Nach §11 Abs.1 Nr.8e Tierschutzgesetz bedarf, wer gewerbsmäßig "Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen" will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wurde in Magdeburg in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten eine derartige Erlaubnis erteilt?

 

2. In der Information wird unter Ziffer 2 hinsichtlich der Magdeburger Tauben dargestellt: "Es kann jedoch nicht von einer Plage gesprochen werden. Die theoretisch und immer wieder beschriebenen Möglichkeiten der Übertragung von Krankheitserregern durch Tauben oder den Taubenkot auf Menschen spielen in der Praxis keine Rolle und hätten bestenfalls eine Relevanz bei Taubenzüchtern oder bei sehr engen Kontakten zu Tauben."

 

Ist es unter diesen beschriebenen Bedingungen tatsächlich erlaubt, dass Haustauben - wie anfangs behauptet wird - in Magdeburg Haustauben "tierschutzgerecht getötet werden" dürfen?

 

3. Das Tierschutzgesetz gilt für alle Wirbeltiere. Ist die Verwaltung tatsächlich der Meinung, dass das Tierschutzgesetz nicht auf Magdeburger Tauben anwendbar ist?

 

4. Wurde bei Erstellung obiger Information das Veterinäramt beteiligt?

 

 

Ich bitte um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 20.02.2020

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

20.02.2020

F0071/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

20.02.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Lärmschutzwand Olvenstedter Graseweg

Stellungnahme der Verwaltung:S0116/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

kürzlich erfuhr ich, die Standfestigkeit der hölzernen Lärmschutzwand am Olvenstedter Graseweg, Höhe Flora Park, sei nicht mehr gewährleistet.

 

Ich möchte gerne wissen:

 

1. Welche Maßnahmen werden nun getroffen?

 

2. Wann ist mit der Errichtung einer neuen Lärmschutzwand zu rechnen?

 

3. Gibt es die Möglichkeit Fördermittel zur Errichtung einer neuen Lärmschutzwand zu beantragen, wenn ja im Welcher Höhe wäre mit Förderung zu rechnen? Welche Kosten kommen auf die Landeshauptstadt Magdeburg zu?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv.Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

20.02.2020

F0069/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

20.02.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Igel gefunden, Inhalte über Verhaltensweise auf der Seite des Tierheimes der Landeshauptstadt Magdeburg ändern

Stellungnahme der Verwaltung:S0105/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

eine Magdeburgerin fand einen augenscheinlich untergewichtigen Igel, der sich nicht wie gewöhnlichen im Winterschlaf befand. Um dem Igel zu helfen die Winterzeit zu überleben, suchte sie nach Informationen und stieß bei ihrer Recherche auf die Seite des Tierheimes der Landeshauptstadt Magdeburg.

 

https://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Gesundheit/Tierheim

 

Grundsätzlich ist die Tatsache, dass auf der Seite der Landeshauptstadt Magdeburg Informationen zu finden sind sehr erfreulich, jedoch entsprechen die Schilderungen nicht mehr dem heutigen Kenntnisstand. Die dort zitierte Person befindet sich seit 12 Jahren im Ruhestand, was das Alter der dargebotenen Informationen unterstreicht.

 

So heißt es dort: „Ein Anfang November 100 g wiegender Igel kann also durchaus den Winter überleben, sofern er gesund ist und das Wetter halbwegs mild bleibt.“ Diese Aussage kann untergewichtige Igel durchaus das Leben kosten, bereits vor über 40 Jahren einigten sich Experten darauf, dass Igel Anfang November ein Winterschlafgewicht von 500 Gramm haben sollte.

 

Mit dieser und weiteren Erkenntnissen, gar einem Link zu einem kostenfreien Buch, das auch als Link erhältlich ist und mit weiteren umfänglichen Informationen, wandte sich die Tierfreundin an das Tierheim der Landeshauptstadt Magdeburg und bat um Korrektur auf der Internetseite, leider zeigte sich seitens des Tierheimes keine Reaktion.

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg könnte hier ohne großartigen Kostenaufwand zum Schutz einer Art beitragen, die z.B. in Bayern bereits auf der Vorwarnliste der gefährdeten Säugetiere auftaucht auch weil er kaum mehr Nahrung findet.

 

Ich frage Sie daher:

 

1. Besteht die Möglichkeit und unterstützen Sie das Anliegen, die Seite des Tierheimes der Landeshauptstadt Magdeburg an den aktuellen Kenntnisstand zur Igelhilfe anzupassen (incl. Notfallnummer) und umfassend über die Hilfe für Igel zu informieren. Hier wäre als Informationsquelle z.B. die Seite empfehlenswert:

http://www.pro-igel.de/igel_gefunden/gefunden.html

 

2. Warum werden Hinweise der Bürger*innen vom Tierheim der Landeshauptstadt Magdeburg nicht aufgenommen, in diesem Fall nicht einmal beantwortet?

 

3. Gibt es im Tierheim der Landeshauptstadt Magdeburg einen Anrufbeantworter? Wenn nein: Warum wurde der Hinweis aus Anfrage F0249/12 entgegen der Aussage des damaligen Beigeordneten nicht aufgenommen und wie in der Sitzung des Stadtrates vom 06.12.2012 angekündigt, kein Anrufbeantworter installiert?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

20.02.2020

F0068/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

20.02.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Beantwortung von Anfragen der GWA

Stellungnahme der Verwaltung: S0068/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

der GWA-Sprecher der Stadtteile Nordwest/ östliches Neu Olvenstedt hat sich an unsere Fraktion gewandt. Er kann seine Aufgabe, die Bewohner*innen über neue Vorhaben zu informieren, nicht nachkommen, da er von der Verwaltung auch auf wiederholte Nachfrage keine Informationen erhält.

 

Vor Wochen und mehrmals wiederholt, hatte er eine Anfrage an das Stadtplanungsamt, hier speziell an den Beigeordneten, zu den aktuellen Bauvorhaben in Neu Olvenstedt gestellt, die Fragen bis heute unbeantwortet geblieben.

 

Ich habe dazu folgende Fragen:

 

1. Warum erhält die GWA keine Antwort auf Anfragen, selbst bei mehrfacher Nachfrage?

2. Wann sollen die Anfragen der GWA beantwortet werden?

3. Wie ist der aktuelle Stand des Neubau Einkaufsmarkt Nordwest?

4. Ist am Einkaufszentrum Olvenstedter Scheid geplant, ein öffentliches WC zu installieren. Viele ältere Bürger hegen diesen Wunsch.

5. Der Bolzplatz, Hans-Grade-Straße ist stark sanierungsbedürftig, das Unfallrisiko wird immer größer. Er benötigt eine komplette Sanierung des Belages, Kennzeichnung der Spielfläche und auch neue Tore und Fangzäune. Bereits vor 2 Jahren fanden hier Gespräche statt, eine Sanierung wurde zugesagt, passiert ist nichts. Wann findet die Sanierung statt? Ist das Baudezernat auf dem Vor-Ort-Termin am Freitag 21.02.2020 vertreten?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

18.02.2020

F0056/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

20.02.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Abbauvorhaben Kiessandtagebau Magdeburg

Großer Anger

Stellungnahme der Verwaltung:S0115/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

auf dem Feld Großer Anger, soll zwischen Adamsee und der Kiesaufbereitungsanlage soll eine Abbaufläche von Kiesen und Kiessanden entstehen. Dazu wurden uns von Bürger*innen einige Fragen gestellt, um deren Beantwortung ich Sie bitte:

 

1. Ist das Gebiet der Bungalowsiedlung am südlichen Rande des Barleber See I in die Planungen in irgendeiner Form involviert? Soll die Bungalowsiedlung bestehen bleiben?

Sind für die Erholung und Ruhe suchenden Bungalowbesitzer irgendwelche Beeinträchtigungen, wie Staub, Lärm, zu erwarten? Wenn ja, welche?

 

2. Das Gelände auf dem sich die Bungalowsiedlung befindet, gehört nach Informationen der Pächter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die einem Verkauf nicht abgeneigt scheint. Gab es Bestrebungen der Landeshauptstadt Magdeburg die Fläche zu kaufen?  Wenn nein, warum nicht?

 

3. Hat die Landeshauptstadt Magdeburg Einwendungen gegen die Abbauvorhaben am Kiessandtagebau Magdeburg Großer Anger? Wenn ja welche?

 

4. Die Planungen stehen im Widerspruch zum Ausbau des Barleber See als Naherholungszentrum. Was hat die Landeshauptstadt Magdeburg unternommen, um ein weiteres Abbaggern zu verhindern?

 

5. Sind für den Barleber See I Auswirkungen, wie z.B. ein niedriger Wasserstand, zu erwarten, wenn in unmittelbarer Nähe weitere Seen durch den geplanten Abbau von entstehen?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

18.02.2020

F0055/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

20.02.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Bearbeitungsstand des neuen Flächennutzungsplans und Einbeziehung neuer Raumordnungsziele

Stellungnahme der Verwaltung:S0122/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

im Jahr 2011 wurde die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans beschlossen. Es besteht die Besorgnis, dass derzeit durch Bebauungspläne und Teiländerungen des bestehenden Flächennutzungsplanes langfristige Raumordnungsziele - insbesondere der Erhaltung von Kaltluftentstehungsflächen und -schneisen - vereitelt werden.

 

 

Meine Fragen:

 

1. Wann ist mit einem Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes zu rechnen?

 

2.In Dresden wurde ein neuer Flächennutzungsplan unter Einbeziehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch die TU Dresden vorgestellt, der sehr anschaulich zeigt, welche Möglichkeiten ein solcher Plan für die Stadtentwicklung haben kann. Kann dieser Plan ein Vorbild für den neuen Flächennutzungsplan in Magdeburg sein?

 

3. Wie kann der Stadtrat bei der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes einbezogen werden?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 23.01.2020

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

23.01.2020

F0029/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

23.01.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Übernahme des Achterruderkasten

Stellungnahme der Verwaltung: S0080/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

der Abriss des Ruderkastens im Seilerweg 3 wurde kurzfristig, nachdem die Fördermittelunschädlichkeit festgestellt wurde, gestoppt. Private wollten ihn erhalten und kostenfrei und ohne weitere Beteiligung der Landeshauptstadt Magdeburg für das Rudertraining zur Verfügung stellen.

 

In freudiger Hoffnung den Schlüssel zu erhalten, kamen diese Investoren zu einem Termin ins Rathaus. Alle im Vorfeld genannten Bedingungen waren durch sie erfüllt, zur Schlüsselübergabe kam es nicht, jedoch die Information, der Ruderkasten werde nun doch abgerissen.

 

Ich möchte dazu gern wissen:

 

1. Aus welchen Gründen, ist die abgesprochene Vorgehensweise nicht zustande gekommen und warum soll der Ruderkasten nun doch abgerissen werden?

 

2. Besteht die Möglichkeit den Ruderkasten zu erhalten und anlog zum Vorgang DS0383/19, Grundsatzbeschluss zur Nutzungsaufgabe des Kinder- und Jugendhauses "Mühle", Düppler Mühlenstraße 25, 39130 Magdeburg, die Nachnutzung des Objektes am Standort Seilerweg 3 durch die Überlassung des Objektes/Grundstücks ohne Miete oder Pacht, wobei der Übernehmende alle Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten einschließlich der Kosten für Ersatzinvestitionen trägt? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Wenn nein, aus welchem Grund?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

23.01.2020

F0025/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

23.01.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Entwicklung Neue Neustadt

Stellungnahme der Verwaltung: S0097/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

seit einigen Monaten befindet sich am Moritzplatz nun eine Außenstelle des Ordnungsamtes, um den seit Jahren im Wohngebiet herrschenden Umständen Herr zu werden.

 

Ich möchte gern wissen:

 

1. Welche Bilanz zieht die Stadtverwaltung seither, hat die Einrichtung verbessernde Auswirkungen auf die Wohnqualität der langjährigen Bewohner?

 

2. Wie viele Besucher konnte die Außenstelle des Ordnungsamtes zählen? An welchen Tagen in der Woche gab es die meisten Besuche?

 

3. Wie hat sich die Beschwerdehäufigkeit in den Jahre 2017 -2019 entwickelt?

 

4. Wie oft musste in den Jahren 2017 bis 2019 Sperrmüll abgefahren werden und wird häufiger als üblich Hausmüll abgefahren?

 

5. Wie sind die Öffnungszeiten der Außenstelle des Ordnungsamtes am Moritzplatz?

Sollen die Öffnungszeiten den Gegebenheiten angepasst werden?

 

6. Ist der Kontaktbeamte noch im Wohngebiet Neue Neustadt eingesetzt?   

 

7. Welche Verstöße gegen geltendes Recht sind aktenkundig und wie hat sich die Situation seit 2017 entwickelt?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Roland Zander                                                  

Fraktionsvorsitzender                                       

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz    

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

21.01.2020

F0017/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

23.01.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Hochwasserschutz

Stellungnahme der Verwaltung: S0093/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

nach der interaktiven Karte für Überschwemmunsgebiete des Landesverwaltungsamtes ist der Bereich zwischen Sternbrücke und Stadtmarsch ausgenommen. Die Überschwemmungskarte berücksichtigt allerdings noch nicht das Hochwasser im Jahr 2013. Im gesamten Bereich werden Stromleitungen etc. und auch die vorgesehene Bebauung auf Stelzen errichtet, was zeigt, dass man von einer hohen Überschwemmungsgefahr ausgeht.

 

 

Hierzu die Fragen:

 

1. Ist geplant, den obigen ausgenommenen Bereich zwischen Sternbrücke und Stadtmarsch durch Hochwasserschutzmaßnahmen zu schützen?

 

2. Liegen der Stadt aktuelle Arbeitspapiere des Landesverwaltungsamtes hinsichtlich einer Überschwemmungsgefahr für diesen Bereich vor?

 

3. Falls solche Papiere nicht gegeben sind: Wird die Stadt das Landesverwaltungsamt darauf drängen, dass für diesen Bereich aktuelle Einschätzungen erfolgen, die auch das Hochwasser 2013 berücksichtigen?

 

 

Wegen der geplanten Bebauung ist Dringlichkeit gegeben, es wird daher um kurze mündliche sowie schriftliche und zeitnahe Beantwortung gebeten.

 

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

21.01.2020

F0018/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

23.01.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Tierwohlgefährdung und Umfrage-Ranking des Zoos

Stellungnahme der Verwaltung:S0086/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in der Volksstimme wurde am 19.12.2019 über einen Protest der 70-köpfigen Belegschaft des Magdeburger Zoos, der in einer Demonstration vor dem Rathaus gipfelte, berichtet. Hauptvorwurf war: "Uns als Mitarbeitern fehlt die Wertschätzung für die Arbeit. Und wir sehen in Teilen auch das Tierwohl gefährdet.

 

Es liegt auf der Hand, dass erhebliche Missstände aufgelaufen sein müssen, bis Mitarbeitende, die bei Protest gegen den Vorgesetzten schlimmstenfalls um den Arbeitsplatz fürchten müssen, an die Öffentlichkeit gehen. Mir ist kein vergleichbarer Fall in Deutschland bekannt.

 

Auf der Webseite www.testberichte.de wird im Zooranking 2019 der Magdeburger Zoo an 106. Stelle von 158 Zoos in Deutschland in der Beliebtheit geführt (Auswertung von 3.468 Abstimmungen).

 

Dies veranlasst zu folgenden Fragen an den Oberbürgermeister auch als Vorsitzendenden des Zoo-Aufsichtsrates und an den Zoodirektor:

 

 

1. Erfolgte eine tiefgreifende objektive Überprüfung der von den Mitarbeitenden vorgetragenen Vorwürfe?

 

2. Wurde hierzu eine unabhängige Stelle eingeschaltet, durch die den Mitarbeitenden auch eine Vertraulichkeit zugesichert werden kann?

 

3. Die Mitarbeiterproteste bestätigen die offensichtliche Kritik der Besuchenden, wie sie im Ranking zum Ausdruck kommt. Seit wann bestehen diese Probleme? Lt. Volksstimme-Artikel sind diese Zustände seit längerem bekannt. Welche Vorkommnisse sind Ursache für die Probleme? 

 

4. Welche Maßnahmen wurden und werden unternommen, um das Wohl der eingesperrten Tiere zu verbessern, für die der Zoo die Verantwortung trägt?

 

5. Ist nach der Tragödie von Krefeld geplant, die Brandschutzmaßnahmen zu erweitern? Welche?

 

Ich bitte um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme!

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

14.01.2020

F0010/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

23.01.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Lärmschutzwände

Stellungnahme der Verwaltung: S0097/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in Höhe Umfassungsstraße soll eine Lärmschutzwand an der Tangente errichtet werden.

Bürger*innen traten zudem mit der Frage an uns heran, wann in Höhe Lemsdorf eine Lärmschutzwand errichtet werden soll.

 

Dazu möchte ich gerne wissen:

 

1. Wie weit sind die Planungen der Lärmschutzwand an der Umfassungsstraße fortgeschritten und wann ist die Realisierung avisiert?

 

2. Sind auch im Bereich Lemsdorf Lärmschutzwände vorgesehen und wann sollen diese entstehen?

 

3. An welchen Stellen sollen an der Tangente weitere Lärmschutzwände entstehen und wann?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

14.01.2020

F0009/20

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

23.01.2020

       

 

Kurztitel

 

 

Errichtung eines Fußweges Georg-Kaiser-Straße in Höhe der Waldorfschule

Stellungnahme der Verwaltung: S0062/20

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit der Entwicklung des Schulstandortes der Freien Waldorfschule Magdeburg an der Kroatenwuhne/ Georg-Kaiser-Straße und dem Neubau des Objektes für die Unterstufenschüler im Jahre 2012, ergeben sich aus der herrschenden verkehrlichen Situation sicherheitsrelevante Probleme, nicht nur für die Schüler*innen der Waldorfschule.

 

Da die Georg-Kaiser-Straße nicht über Fußwege verfügt, teilen sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn. Die Schüler der Klassen kommen zu Fuß zur Schule oder werden von den Eltern gebracht oder geholt oder fahren mit dem Fahrrad, zudem verkehren dort Fahrzeuge auch zu den benachbarten Einrichtungen (Kita).

 

Um die Situation zu entschärfen, sollte bereits 2015 ein Fußweg auf dem von der Waldorfschule derzeit gepachteten, zum Kauf vorgesehenen Gelände, errichtet werden. Dazu gabt es Gespräche, Vor-Ort-Termine und E-Mail Verkehr zwischen Schule, Planungsbüro und dem Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg. Bisher ergab sich aber nicht die Errichtung des dringend benötigten Fußwerges.

 

Ich möchte gerne wissen:

1. Welche konkreten Gründe verhinderten seit nunmehr fünf Jahren die Errichtung eines Fußweges an der Waldorfschule?

 

2. Wann wird es eine zufriedenstellende Lösung für das Problem geben?

 

3. Welche Kosten trägt die Landeshauptstadt Magdeburg für die Planung, Errichtung des Fußweges und folgende Kosten (Reinigung, Instandhaltung etc.), welche Kosten kämen auf die Walddorfschule zu?  

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

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