Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianzim Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 02.12.2021

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

01.12.2021

F0314/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

02.12.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Veranstaltungen

Stellungnahme der Verwaltung:S0508/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in der Landeshauptstadt Magdeburg wurde der Weihnachtsmarkt auf dem Alten Markt am 22.11.2021 eröffnet. Geplante Weihnachtsmärkte in den Stadtteilen wurden wegen wesentlich höheren Auflagen von Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie, als der Durchführung des Weihnachtsmarktes auf dem Alten Markt abgesagt.

Ich möchte wissen:

1. Aus welchem Grund wurden auf den Weihnachtsmärkten in den Stadtteilen weitreichendere Maßnahmen, als auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Alten Markt verhängt? 

2. Aus welchem Grund wurden Veranstaltungen in Bibliotheken abgesagt?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

01.12.2021

F0315/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

02.12.2021

       

 

Kurztitel

 

 

10 Jahre Städtepartnerschaft zwischen

Magdeburg und Le Havre

Stellungnahme der Verwaltung: S0497/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Städtepartnerschaft zwischen Magdeburg und Le Havre feiert in diesem Jahr das 10-jährige Jubiläum.

Ich möchte wissen:

Wie wurde das Jubiläum begangen, welche Personen und Organisationen waren beteiligt?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

01.12.2021

F0316/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

02.12.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Mitarbeit der MVB in der AG

Menschen mit Behinderungen

Stellungnahme der Verwaltung:S0006/21 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unsere Fraktion erreichte ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

Zitat „Die Behindertenbeauftragte informierte die AG-Teilnehmer*innen, dass die MVB GmbH ihr mitgeteilt hat, nicht mehr an der Arbeit der AG teilnehmen zu wollen. Etwaige Anfragen oder Hinweise könnten schriftlich eingereicht werden. Dies löste einiges Befremden und Irritation in der Arbeitsgruppe aus und kann nur so interpretiert werden, dass der MVB- Geschäftsführung die Beschäftigung mit Fragen der Barrierefreiheit und der Belange von Fahrgästen mit Behinderungen anscheinend lästig, unwillkommen oder nebensächlich ist.

Wenn die MVB sich nicht mehr durch persönliche Teilnahme von kompetenten Vertreter*innen an der AG-Arbeit beteiligen, werden die Möglichkeiten, aktuelle Fragen und akute Probleme von Menschen mit Behinderungen anzusprechen und unmittelbar zu diskutieren und Hinweise zur Barrierefreiheit einzubringen, deutlich eingeschränkt. Das ist zudem ein sehr fragwürdiges Signal.

Das solche Fragen anscheinend zunehmend als nachrangig aufgefasst werden, zeigen Aktivitäten wie die Beschaffung und der Einsatz nicht barrierefreier alter Tatra-Fahrzeuge oder die Mängel bei der barrierefreien Gestaltung von Haltestellen und Übergängen an den Neubaustrecken (Kannenstieg, Südring, Raiffeisenstraße).

Ich bitte Sie, die Frage der Teilnahme der MVB an der AG Menschen mit Behinderungen und der Relevanz barrierefreier Angebote in den Gremien der MVB bzw. den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates seitens Ihrer Mitglieder zu thematisieren.“

 

Unsere Fraktion sieht die Entscheidung der MVB als höchst fragwürdig an und befürchtet, die Belange der Menschen, die ohnehin mit wesentlichen Hürden im Alltag zu kämpfen haben, werden noch weniger berücksichtigt, als ohnehin.

Daher möchte ich wissen:

1. Wer traf wann diese Entscheidung? Ist diese Entscheidung im Aufsichtsrat der MVB thematisiert worden?

2. Aus welchem konkreten Anlass möchte die MVB nun nicht mehr an der Arbeit der AG MmB teilnehmen?

3. Ist es der Geschäftsführung der MVB nicht wichtig, die Hinweise der ohnehin seit Jahren immer weniger werdenden Fahrgäste ernst zu nehmen und auf die an die Mitglieder der AG MmB herangetragenen Probleme zu reagieren?

3. Wie soll zukünftig mit etwaige Anfragen oder Hinweisen, die schriftlich eingereicht werden können umgegangen werden? Ist eine schriftliche Beantwortung angedacht, die vermutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen würde, als die Teilnahme an der Sitzung der AG?

4. Die barrierefreie Gestaltung von Haltestellen und Übergängen an den Neubaustrecken (Kannenstieg, Südring, Raiffeisenstraße) sind aus Sicht der AG MmB mangelhaft. Welche Probleme wurden wann an die MVB herangetragen? Wie wurden/wird auf die Hinweise reagiert, oder wie werden Probleme beseitigt?

5. Wurden aus den Hinweisen/ Anregungen Rückschlüsse gezogen und werden diese bei der Umsetzung weiterer Bauabschnitten berücksichtigt?

6.  Welche Probleme konnten beseitigt werden, welche Probleme konnten, aus welchem Anlass, nicht beseitigt werden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 04.11.2021

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

03.11.2021

F0295/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

04.11.2021

       

 

Kurztitel

 

 

MVB, aktuelle Lage

Stellungnahme der Verwaltung: S0475/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

da das Mitglied unserer Fraktion im Aufsichtsrat der MVB verpflichtet wurde, über sämtliche Themen Stillschweigen zu wahren und unsere weiteren Fraktionsmitglieder daher keine Informationen erhalten, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie kam es zu der derzeitigen finanziellen Notlage und der drohenden Zahlungsunfähigkeit der MVB?

2. Hätte man diese Situation eher erkennen können und müssen?

3. Welch weiterer Liquiditätsbedarf kommt 2021 noch auf die Landeshauptstadt Magdeburg zu?

4. Wie ist es zu erklären, dass immer mehr Baumaßnahmen der MVB zu beobachten sind, wenn das Geld offenbar nicht im ausreichenden Maße vorhanden ist?

5. Wie kann ein „Vorguckerfest“ gefeiert werden, wenn die finanziellen Mittel so knapp sind, dass Zahlungsunfähigkeit droht? Welche Kosten hat das Fest verursacht? Welcher Betrag wurde in die Werbung, z.B. bei Radio SAW, investiert?

6. Welche Bauvorhaben und Reparaturen wurden von der MVB für das Jahr 2021 beauftragt oder durchgeführt? Welche Kosten wurden dafür 2021 fällig?

7. Welche Maßnahmen waren nicht vermeidbar oder hätten nicht später erfolgen können und welche Gründe gab es dafür?

8. Warum wird nicht erst einmal die Strecke der 2. Nord-Süd-Verbindung fertig gestellt, bevor neue Baustellen von der MVB begonnen werden?

9. Die MVB hat 20 Mio. Fahrgäste verloren. Wie hat man bisher bei der MVB auf den Fahrgastverlust reagiert und welche Anstrengungen wurden konkret unternommen, die Fahrgäste zurückzugewinnen? Wie möchte man zukünftig reagieren, etwa mit Preiserhöhungen?

10. Ist die Geschäftsführung der MVB der Lösung der Lage gewachsen oder muss man sich Gedanken über personelle Veränderungen der Geschäftsführung machen?

11. In der Volksstimme war zu lesen, dass die MVB zukünftig auf das Rot auf ihren Fahrzeugen verzichten will. Wer hat diese Entscheidung getroffen? Warum wurde diese Entscheidung getroffen? Ist der MVB bewusst, dass sie sich mit dem Verzicht gegen die Magdeburger Farben deutlich von der Landeshauptstadt distanziert?    

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

03.11.2021

F0294/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

04.11.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Neubau WC Anlage am Rathaus

Stellungnahme der Verwaltung: S0436/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

gerade entsteht eine neue öffentliche Toilettenanlage neben dem Rathaus.

Dazu möchte ich wissen:

1. Welche Kosten entstehen für die neue Toilette?

2. Wurde eine Ausschreibung veranlasst?

3. Warum wurde die Toilettenanlage als Interimslösung geplant, warum soll sie nicht bestehen bleiben?

4. Welche Lösung ist für die Zukunft geplant?

5. Welche Kosten wären derzeit für den festen Neubau einer WC Anlage entstanden?

6. Welchen Grund gibt es für die Öffnung der Toilette erst nach Beendigung des Weihnachtsmarktes?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

03.11.2021

F0293/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

04.11.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Badespaß für Mensch und Hund, Umsetzung Pilotprojekt

Stellungnahme der Verwaltung: S0485/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat beauftragte Sie in seiner Sitzung am 13.07.2020, mit Beschluss-Nr. 632-019(VII)20 mit der Prüfung, ob als Pilotprojekt an einem See in der Landeshauptstadt Magdeburg eine Fläche mit Gewässerzugang zum gemeinsamen Baden für Mensch und Hund ausgewiesen werden kann und dies im Bereich der Salbker Seen und dies pilothaft noch im Jahr 2020, kurzfristig umzusetzen.

Ich möchte wissen:

1. Hat eine Prüfung stattgefunden? Wenn ja, wann und durch wen?

2.  Zu welchem Ergebnis führte die Prüfung?

3. Aus welchem Grund wurde der Stadtrat nicht mittels Stellungnahme über das Ergebnis der Prüfung informiert?

4. Was wurde aus dem Pilotprojekt am Salbker See?

5. Wenn keine Prüfung stattfand, welche Gründe gibt es dafür und wer ist verantwortlich?

 

Ich bitte um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

03.11.2021

F0292/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

04.11.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Förderverträge Sanierungsgebiet Buckau

Stellungnahme der Verwaltung: S0437/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für das Sanierungsgebiet Buckau wurden auch Förderverträge für die Sanierung von Wohnraum abgeschlossen. Ich möchte wissen:

1.  Wie viele Verträge wurden geschlossen?

2. Bis wann laufen die Verträge bzw. die Fristen zu Mietfestsetzungen?

3. Welche Auswirkungen sind für Mieter zu erwarten, wenn die Fristen in den Verträgen auslaufen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 07.10.2021 vertagt auf die Sitzung des Stadtrats am 04.11.2021

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

06.10.2021

F0271/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

07.10.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Strafanzeige gegen die Haltung der Schimpansen im

Magdeburger Zoo

Stellungnahme der Verwaltung: S0460/21

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

kürzlich wurde bekannt, dass bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Magdeburger Zoos wegen tierquälerischer Haltung der Schimpansen gestellt wurde.

Ich möchte wissen:

1. Hat der Magdeburger Zoo bereits die Gelegenheit zur Äußerung zu den erhobenen Vorwürfen erhalten? Welche Stellungnahme gaben die Verantwortlichen des Magdeburger Zoos ab oder werden sie abgeben? Wenn bereits Stellungnahme abgegeben wurde, bitte beilegen!

2. Wurde bereits Anklage erhoben, oder sollte Anklage erhoben werden, welchen Einfluss hat diese Entscheidung auf die Umsetzung der Rahmenplanung 2025 - Zoologischer Garten Magdeburg?

3. Gibt es kurzfristige Lösungen, den Schimpansen einen Aufenthalt im bestehenden Freigehege zu ermöglichen? Wurde überhaupt nach kurzfristigeren Lösungen gesucht?

4. Wenn ja, wurden Lösungen gefunden, aber verworfen? Wenn Lösungen gefunden wurden, warum wurden diese nicht umgesetzt?  Welche Lösungen waren das?

5. Wurde darüber nachgedacht und versucht, die Tiere anderweitig unterzubringen, um ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

07.10.2021

F0278/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

07.10.2021

       

 

Kurztitel

 

 

MVB, Herkunft finanzieller Mittel

Stellungnahme der Verwaltung: S0466/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aus der Presse war zu erfahren, die MVB hätte neue Busse gekauft. Überall im Stadtgebiet saniert oder repariert die MVB Streckenabschnitte, wie derzeit auf der Großen-Diesdorfer-Straße, oder auf der Lübecker Straße.

Ich möchte gerne wissen:

1. Aus welchen Töpfen kommen die Gelder für diese Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen und die Neuanschaffungen der Busse?

2. Welche Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen wurden durchgeführt und welche Kosten sind jeweils entstanden?

3. Welche Kosten verursacht der Schienenersatzverkehr zur Endhaltestelle IKEA?

4. Was hat die Anschaffung der neuen Busse an Kosten verursacht? Wann wurden diese Busse bestellt?

5. Wurde geprüft, welche Kosten die Einrichtung von W-LAN in den Bussen verursacht hätten? Wenn ja, welche Kosten wären entstanden?

6. Warum muss der Fahrer/die Fahrerin des Busses aussteigen, um den Einstieg mit Rollstuhl zu ermöglichen?

7. Wann wir die Strecke der 2. Nord-Süd-Verbindung in den Kannenstieg in Betrieb genommen?

8. Warum gibt es Probleme bei der Fertigstellung durch Lieferengpässe und wie kann dies bei der enorm langen Planungszeit passieren?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

06.10.2021

F0272/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

07.10.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Knöllchen von der MVGM

Stellungnahme der Verwaltung: S0473/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Landeshauptstadt Magdeburg werden am Sonntag selbst im Bereich der Innenstadt die Parkplätze kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nach einer Veranstaltung im Elbauenpark, musste ich jedoch feststellen, dass die MVGM an einem Sonntag nach 19.30 Uhr Knöllchen auf dem Parkplatz der MVGM GmbH verteilt und ein Verwarngeld erhebt, wenn man kein Parkticket gelöst hat.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wie viele Schilder weisen auf den Parkplätzen der MVGM darauf hin, dass sonntags dort Parkgebühren fällig werden?

 

2. Seit wann sind auf den Parkplätzen der MVGM sonntags die Parkplätze kostenpflichtig?

 

3. Seit wann verteilt die MVGM Knöllchen?

 

4. Wie viele Mitarbeiter stehen dafür zur Verfügung, welche Personalkosten werden jährlich verursacht?

 

5. Welche Einnahmen werden jährlich an Sonntagen dadurch generiert?

 

6. Die MVGM war telefonisch nicht erreichbar. Wir haben über mehrere Tage, mehrere Rufnummern, die im Internetauftritt der MVGM angegeben sind, während der Öffnungszeiten angerufen. Ist das grundsätzlich so?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

06.10.2021

F0270/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

07.10.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Eingriff in die Stadtmauer bei der Umsetzung des Rahmenplans Ökumenische Höfe

Stellungnahme der Verwaltung: S0014/21

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

laut DS0190/20 sollte mit Umsetzung des Rahmenplans Ökumenische Höfe die städtebauliche Situation im gesamten Bereich im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Belange der vorhandenen Bausubstanz, der geplanten Baumaßnahmen ökumenische Höfe und des Landesprogrammes „Straße der Romanik“ aufgewertet werden. Die zentrale Zielstellung ist es laut Drucksache: Zitat: „dieses kulturhistorisch bedeutsame Kleinod in die Umgebung einzubinden und dabei die historische Stadtsilhouette und Stadtmauer denkmalgerecht zu berücksichtigen.“

Nun musste ich jedoch feststellen, dass in die Stadtmauer eingegriffen wurde und diese teilweise entfernt wurde und an dieser Stelle ein Gebäude errichtet wird.

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. War es geplant, Teile der Stadtmauer bei der Umsetzung des Rahmenplans Ökumenische Höfe zu entfernen? Wenn ja, warum wurde der Stadtrat nicht konkret darüber informiert?

2. Welche Eingriffe in denkmalgeschützte Bauwerke wurden bei der Umsetzung des Rahmenplans Ökumenische Höfe genau vorgenommen, was wurde entfernt? Welche Maßnahmen sind noch geplant?

3. Welche Behörde hat wann einen Eingriff in die Stadtmauer genehmigt? Welche Auflagen gab es?

4. Ist geplant, die Stadtmauer in vollständiger vorheriger Länge, Breite und auch Höhe wieder zu errichten? Wenn ja, wann und wer trägt die Kosten? Wenn nein, warum nicht und welche Veränderungen werden vorgenommen?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

06.10.2021

F0269/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

07.10.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Bestrebungen der Landeshauptstadt Magdeburg zur Erweiterung des Stadtgebietes

Stellungnahme der Verwaltung: S0426/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in der Landeshauptstadt Magdeburg werden Flächen knapp, so fehlen nicht nur für den wachsenden Bedarf an Eigenheimen Flächen, sondern insbesondere auch für die Ansiedlung von Unternehmen.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Hat die Landeshauptstadt Magdeburg bereits Überlegungen angestellt, wie eine Erweiterung des Stadtgebietes erfolgen könnte?

 

2. Gibt es zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und angrenzenden Gemeinden bereits Gespräche, wie die Fläche der Landeshauptstadt Magdeburg erweitert werden kann? Wenn ja, welche Ergebnisse sind bisher bekannt?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

06.10.2021

F0268/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

07.10.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Hinterlassenschaften von Vögeln in der Leiterstraße

Stellungnahme der Verwaltung: S0425/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nachdem in der Landeshauptstadt Magdeburg das Grün in den letzten Jahren immer weiter weicht und Vögeln dadurch der Lebensraum entzogen wurde, ziehen die Tiere offenbar in die Innenstadt um. In der Leiterstraße fühlen sich nun viele Stare, Tauben und Sperlinge wohl.

Der hinterlassene Kot der Tiere stinkt nicht nur bestialisch, sondern führt dazu, dass Teile eines anliegenden Schulhofes gesperrt werden mussten, Mieter ihr Balkone nicht nutzen können und die Aufenthaltsqualität am Faunenbrunnen gen null gesunken ist.

Nicht nur in der Leiterstraße sind ungewöhnlich viele Hinterlassenschaften von Vögeln sichtbar, auch an der Ernst-Reuter-Allee fällt wesentlich mehr Vogelkot auf, als in den letzten Jahren.

Ich möchte wissen:

1. Seit wann ist die Landeshauptstadt Magdeburg über den Zustand in der Leiterstraße informiert?

2. Welche Straßen sind weiterhin von ähnlichen Vorkommnissen betroffen?

3. Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen? Reichen die getroffenen Maßnahmen aus dem Blick der Verwaltung aus?

4. Welche Maßnahmen sind geplant, um das Nebeneinander von Mensch und Tier im Stadtgebiet zu verbessern?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 09.09.2021

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.09.2021

F0249/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.09.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Bewirtschaftung und Betreuung von Denkmälern in der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0409/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Landeshauptstadt Magdeburg gibt es zahlreiche Kulturdenkmale, die es zu erhalten gilt.

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Wie ist die Verwaltung und Bewirtschaftung der Denkmäler in der Landeshauptstadt geregelt? Wer ist Ansprechpartner, wenn z.B. Denkmäler mit Graffitis besprüht wurden?

Wie werden derartige Kosten gedeckt?

 

2. Gibt eine Übersicht über notwendige Sanierungen an den Denkmälern, ähnlich anderer Prioritätenlisten? Wie werden notwendige Sanierungen finanziert?

3. Die ABM Maßnahme für „Kiek in de Köken“ ist, meines Wissens nach, leider beendet. Welche Möglichkeit gibt es nun, den Turm für Besichtigungen zu öffnen? Oder ist hier bereits eine Nachfolge geplant?

4. Ist eine Sanierung der Stadtmauer angedacht?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.09.2021

F0247/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.09.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Planungen der Verkehrsanlage im Schanzenweg v/s Beschluss des Stadtrates zum weitest gehenden Erhalt der Kleingartenanlage „Fort I„

Stellungnahme der Verwaltung: S0379/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Der Stadtrat hat im Rahmen der Planungen zum Schulneubau der GS Buckau beschlossen, die Kleingartenanlage „Fort I“ weitestgehend zu erhalten.

Mit DS 0100/20 (Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 471-2 "Alt Fermersleben/Schanzenweg") wurde der Stadtrat auch über die Verkehrsplanung informiert. Der Schanzenweg konnte laut Begründung zur Drucksache, Punkt 7.5. Verkehrsplanung, wegen des o.g. Stadtratsbeschlusses nur in nördliche Richtung erweitert werden, dazu sollten 7,5 Meter Grunderwerb erfolgen. Wenige Monate nach Beschluss begann auf der Fläche, die eigentlich zur Erweiterung der Straße dienen sollten, der Bau von Garagen, der inzwischen beendet wurde. Nun wurde die Verkehrsplanung für den Schanzenweg bekannt, die erheblich in die Kleingartenanlage eingreift.  

Ich frage Sie:

1. Wann wurde der Bau der Garagen beantragt?

2. Wann wurde der Bau der Garagen durch die Landeshauptstadt Magdeburg genehmigt? Wer hat das zu verantworten?

3. Wie konnte es zu diesem Szenario kommen, der nun sehr wahrscheinlich, zumindest laut den derzeitigen Planungen zum verkehrstechnischen Ausbau des Schanzenweges, den weitest gehenden Erhalt der Kleingartenanlage, kostet?

 

4. Erfolgt kein Informationsaustausch der zuständigen Stellen? Wenn dieser nicht erfolgt, wie möchten Sie zukünftig verhindern, dass solche Probleme entstehen und Beschlüsse des Stadtrates nicht befolgt werden können?

 

5. Gemäß Aussagen der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung im Gespräch am 21.07.2021 wurde bei der Deutschen Bahn nicht angefragt, wann die Bahnüberführungen, über den Schanzenweg, welche die Straße im weiteren Verlauf einengen, ggf. saniert werden müssen. Plant die Landeshauptstadt, zum Zeitpunkt einer Sanierung der Überführungen, dann den Schanzenweg erneut baulich zu verändern? Wäre es nicht sinnvoller, die Straße in Gänze zu betrachten und zu erneuern?

6. Die geplante GS Buckau ist noch nicht soweit geplant, dass sich Rückschlüsse ziehen lassen, wo sich Zugang, Zufahrt etc. befinden werden? Die Bearbeitungen beider Planungen finden für sich statt. Wäre es nicht auch hier sinnvoller, beide Projekte abzugleichen?

7. Von den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung wurde im Gespräch am 21.07.2021 kommuniziert, dass man nicht wisse, ob die Schulform GS überhaupt erhalten bleibt, und die Verkehrswege daher grundsätzlich auch für andere Schulformen betrachtet werden müssen.

Wird dies so durch die Landeshauptstadt Magdeburg immer so angewandt?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

09.09.2021

F0251/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.09.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Auswirkungen Elementarschadenereignisse

Stellungnahme der Verwaltung: nicht öffentlich

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im MDR Podcast war im Bericht „Was bleibt: Umstrittenes Hotel im Stadtpark Magdeburg“ (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/podcast/was-bleibt-hotel-elb-magdeburg-corona-zahlen-100.html) war zu hören, dass die Landeshauptstadt Magdeburg dem MDR auf Anfrage mitteilte, dass eine Elementarschadenversicherung als Bestandteil des bestehenden Erbbaubpachtvertrages geregelt wäre.

Am Rande der Eröffnung des „Ersatzneubaus“ des ehemaligen Hauses der Athleten, welches nun als Hotel wiedereröffnet wurde, wurde durch den Investor gegenüber dem MDR angegeben, dass in der Lage im Hochwassergebiet eine Elementarschadensversicherung nicht möglich sei und nicht von den Versicherern angeboten würde und im Ernstfall die öffentliche Hand wieder einspringen würde.

Ich möchte von Ihnen wissen:

1. Welche Aussage ist der Realität entsprechend? Was sagt der Erbbaupachtvertrag über eine Elementarschadensversicherung aus?

2. Wo ist der Erbbaupachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Investor einzusehen?

3. Ist die Aussage der Landeshauptstadt Magdeburg nicht korrekt:

a) Ist der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg vor der Beschlussfassung darüber informiert worden, dass im Schadensfall die „öffentliche Hand“ zuständig ist? Wenn ja wann und durch welche Quellen?

b) Welche Folgen sind bei Elementarschadenereignissen am Hotel für die Landeshauptstadt Magdeburg zu erwarten?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung:

Ist eine öffentliche Beantwortung der Anfrage nicht möglich, bitte ich um Beantwortung in der Nichtöffentlichkeit.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.09.2021

F0248/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.09.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Pilotprojekt Sternstraße

Stellungnahme der Verwaltung: S0384/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen eines Pilotprojektes wurden in der Sternstraße Parktaschen für Außenterrassen für die Gastronomie zur Verfügung gestellt.

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Welche Mehreinnahmen aus der Verpachtung der Flächen kann die Landeshauptstadt Magdeburg hier verzeichnen?

2. Wie haben sich die Einnahmen aus Parkgebühren in der Sternstraße bisher verändert?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.09.2021

F0246/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.09.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Untersuchungen „Am Winterhafen„

Stellungnahme der Verwaltung: S0392/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ein Schulneubau am Winterhafen ist vom Tisch. Dennoch sollen die Untersuchungen, wie Bodengutachten, Kampfmitteluntersuchung u.s.w. auf dem Gelände weiter durchgeführt werden.

Ich möchte wissen:

1. Welche Untersuchungen waren vorbereitend für weitere Veranlassungen zum Schulneubau notwendig, welche wurden bereits in Auftrag gegeben?

2. Wurde bereits mit den Untersuchungen begonnen? Wenn ja, wann und sind bereits Ergebnisse bekannt?

3. Sollte nicht abgewartet werden, bis beantrage Fördermittel für die Aufforstung des Bereiches am Winterhafen beschieden wurden und eine Entscheidung gefällt wurde, was zukünftig mit den Flächen geschehen soll? Welche Pläne verfolgt die Stadtverwaltung für das Areal?

4. Welche Kosten würden entstehen, wenn die Landeshauptstadt entscheidet, die Arbeiten einzustellen?

5. Welche Kosten verursachen diese Untersuchungen bei vollständigem Abschluss?

6. Besteht die Möglichkeit die evtl. eingesparten Mittel für z.B. das kostenlose Schülerticket einzusetzen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

08.09.2021

F0245/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

09.09.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Öffnungszeiten öffentlicher WC Anlagen in der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung:S0388/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

bei den öffentlichen Toiletten im Stadtpark und am Spielplatz Hegelstraße lässt sich unter 

https://www.magdeburg.de in Erfahrung bringen, dass die Öffnungszeiten nach Saison und Bedarf variieren.

 

Bei oben genannten Toiletten fiel auf, dass diese in den Frühjahres- und Sommermonaten jedoch recht früh verschlossen waren. Sowohl im Stadtpark, als auch im Umfeld der Hegelstraße hielten sich noch viele Menschen auf, einige davon hätten die öffentlichen Toiletten gern benutzt.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wann wurden die öffentlichen Toiletten im Stadtpark und am Spielplatz Hegelstraße in den vergangenen Monaten verschlossen?

 

2. Werden die öffentlichen Toiletten automatisch verschlossen? Kann ggf. z.B. bei schönem Wetter nachgesteuert werden?

 

3. Wie und wann wurde der konkrete Bedarf für die Öffnungszeiten ermittelt?

 

4. Aus welchem Grund bleiben die öffentlichen Toiletten nicht ganztägig geöffnet?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 15.07.2021

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

15.07.2021

F0227/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

15.07.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Kita „Bussi Bär„ wiederholte Nachfrage über Ausgleich der Schadenssumme

Stellungnahme der Verwaltung:S0343/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zuletzt wurde auf meine Anfrage F0227/20 zur Begleichung an verschiedenen Einrichtungsgegenständen in der Kita „Bussi Bär“ durch einen Wasserschaden im Jahr 2017 in Stellungnahme S0372/20 berichtet.

Leider war bis dahin noch immer keine Erstattung der der Kita entstandenen Schäden abzusehen.

Daher frage ich erneut:

Gibt es im Rechtsstreit mit der WV-Bau GmbH infolge der Nässeschäden, welche im Rahmen der Dachsanierung der Kita „Bussi Bär“ entstanden, nun ein abschließendes Urteil oder Ergebnis und wurde der Kita der Schaden ersetzt?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

14.07.2021

F0214/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

15.07.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Hochwasserschutz auf der Rotehorninsel

Stellungnahme der Verwaltung:S0318/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

auf der Rotehorninsel sind private Investitionen bereits umgesetzt, einige weitere Projekte sind in Planung, denen noch weitere Wohnbebauungsplanungen folgen könnten.

 

Zudem werden Stadthalle und Hyparschale derzeit saniert und auch das Umfeld mit Steuermitteln im Millionenhöhe umgebaut.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Ist die Rotehorninsel im Ernstfall geschützt, oder gehen die Investitionen beim nächsten Hochwassers baden?

 

2. Welche Maßnahmen wurden seit dem letzten Hochwasser ergriffen, die Rotehorninsel besser vor dem Elbwasser zu schützen?

 

3. Welche Maßnahmen waren geplant, wurden umgesetzt, welche Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung?

 

4. Wie werden Hyparschale und Stadthalle künftig konkret gegen eindringendes Wasser im Hochwasserfall geschützt?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

14.07.2021

F0213/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

15.07.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Gise im Magdeburger Zoo

Stellungnahme der Verwaltung: S0316/21  

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

kürzlich erfuhr unsere Fraktion in einem Gespräch, dass Mitarbeiter der Gesellschaft für Innovation, Sanierung und Entsorgung mbH (Gise) auch im Zoologischen Garten in Magdeburg beschäftigt werden.

 

Dort sollen die Mitarbeiter unter anderem täglich für das Ausmisten der Tiergehege verschiedenster Arten, wie z.B. der Nashörner, zuständig sein.

 

Hierzu habe ich folgende Fragen:

 

1. Wie viele Mitarbeiter der Gise sind im Zoologischen Garten in Magdeburg zurzeit beschäftigt? Seit wann sind die Personen dort beschäftigt und wie lange ist der Einsatz noch geplant?

 

2. Welche Vereinbarungen wurden zum Einsatz der Mitarbeiter der Gise im Zoo getroffen?

 

3. Aus welchem Projektanlass ist der Einsatz dort entstanden? Wie wird der Einsatz der Gise im Zoo finanziert?

 

4. Welche Arbeiten führen die Beschäftigten der Gise im Zoo durch?

Müssen auch Gehege der Tiere ausgemistet werden? Wenn ja, welche Gehege werden durch die Beschäftigten der Gise im Zoo ausgemistet? Welche Sicherheitsmaßnahmen werden getroffen?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

30.06.2021

F0192/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

15.07.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Unterstützung der Liberalen Jüdischen Gemeinde

zu Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung:S0317/21   

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

der Synagogengemeinde Magdeburg wurde das Grundstück Julius-Bremer-Straße 3 in Magdeburg zum Bau einer neuen Synagoge geschenkt. Von den geschätzten Baukosten in Höhe von 2,92 Mio Euro übernimmt das Land Sachsen-Anhalt 2,8 Mio Euro.

 

In der Volksstimme vom 21.06.2021 war zu lesen, dass sich die Vorsitzende der Liberalen Jüdischen Gemeinde zu Magdeburg, Frau Larisa Korshevnyuk, bei der Planung übergangen fühlt. Es scheint ihr derzeit kaum möglich, dass das Gebäude parallel von beiden Jüdischen Gemeinden genutzt werden kann.

 

 

Hierzu habe ich folgende Fragen:

 

1. Ist bei der Planung des Gebäudes eine parallele Nutzung durch die Liberale Jüdische Gemeinde zu Magdeburg vorgesehen?

 

2. Welche Maßnahmen gedenkt die Landeshauptstadt Magdeburg zu unternehmen, wenn eine solche parallele Nutzung nicht möglich ist, der Liberalen Jüdischen Gemeinde zu Magdeburg zu helfen?

 

3. Nach dem Bericht der Volksstimme kann wegen der Platznot an den Gottesdiensten immer nur ein kleiner Teil der Gemeinde teilnehmen. Was hat die Landeshauptstadt Magdeburg unternommen bzw. gedenkt sie zu unternehmen, damit die Liberale Jüdische Gemeinde, die seit 2005 in Magdeburg besteht, Räumlichkeiten in ausreichender Größe findet, um ihre Gottesdienste gemeinsam würdig feiern zu können?

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 10.06.2021

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

10.06.2021

F0183/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

10.06.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Fortführung der Aufstellung des Satzungsverfahren Kleiner Stadtmarsch/ Schleusenstraße?

Stellungnahme der Verwaltung: S0275/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

durch Aussage des Stadtrates Canehl erfuhren wir auf der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 10.06.2021, dass es zum Verfahren der Aufstellung des Satzungsverfahren Kleiner Stadtmarsch/ Schleusenstraße Erkenntnisse zur Lärmproblematik gibt, die der Aufstellung der Satzung entgegenstehen.

 

Ich frage Sie:

 

1. Welche Problematik besteht in Bezug auf Lärm/ Schall, wann wurden die Erkenntnisse bekannt? Wo ist das Gutachten einzusehen?

 

2. Gibt es weitere, für das Bauvorhaben problematische Erkenntnisse? Wenn ja welche?

 

3. Was geschieht mit der Aufstellung des Satzungsverfahrens? Wird der Vorgang eingestellt oder fortgeführt?

 

4. Sollte das Verfahren fortgeführt werden, wann ist das Verfahren in etwa beendet und wann soll die Satzung dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden?

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

10.06.2021

F0182/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

10.06.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Verkauf von „Bauerwartungsland„ auf der Elbinsel (Winterhafen 8)

Stellungnahme der Verwaltung: S0273/21

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zufällig stießen engagierte Bürger*innen auf eine Anzeige vom 31.05.2021, die den Verkauf von „Bauerwartungsland“ auf der Rotehorninsel (Winterhafen 8) beinhaltet.

Die Rede ist von Bauerwartungsland, sowie positiv beschiedenen Bauvoranfragen für Teile des Grundstückes am Winterhafen.

Als Bauerwartungsland werden von Städten und Gemeinden Flächen als zukünftiges Bauland gekennzeichnet. In der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird Bauerwartungsland als Flächen definiert, bei denen eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist. Zu den in der Definition erwähnten Tatsachen zählen per Gesetz insbesondere der Stand der Bauleitplanung sowie die städtebauliche Entwicklung des umliegenden Gebietes. (Quelle Exporo)

 

Ich möchte gerne wissen:

1. Hat die Landeshauptstadt Magdeburg Gebiete auf der Rotehorninsel als Bauerwartungsland gekennzeichnet? Wenn ja, welche Flächen, wann und auf welchen Anlass.

2.  Hat die Landeshauptstadt Magdeburg für Flächen auf der Rotehorninsel Bauvoranfragen

positiv beschieden? Wenn ja, für welche Flächen, wann und auf welchen Anlass?

 

3. Wurden Bauvorbescheide für Flächen auf der Rotehorninsel zurückgenommen oder widerrufen? Wenn ja, für welche Flächen, wann und auf welchen Anlass?

 

Ich bitte um kurze mündliche sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

07.06.2021

F0168/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

10.06.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Auslastung des Tierheims der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

das Tierheim ist zuständig für die Aufnahme von Fundtieren in der Landeshauptstadt Magdeburg und insbesondere nach Einführung des Hundegesetzes vermehrt auch für die Aufnahme sogenannter gefährlicher Hunde, die den Halterinnen und Haltern entzogen werden. Für Letztere ist das Ordnungsamt zuständig.

 

Um einen Überblick über die Auslastung des Tierheims, Kosten, Verbleib und Vermittlung eingezogener "gefährlicher" Hunde zu erhalten, bitte ich um Beantwortung folgende Fragen:

 

1. Wie viele Hunde wurden seit Einführung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt (2009) pro Jahr eingezogen?

 

1.1. Wie gestaltet sich der Verbleib dieser Tiere?

 

1.1.1 Wie viele dieser Tiere sind im Tierheim untergebracht?

 

1.1.2 Wie viele dieser Tiere wurden extern untergebracht?

 

1.1.3 Welche Kosten sind für die externe Unterbringung entstanden?

 

1.1.4 Wie gestaltet sich konkret die Überprüfung der Haltungsbedingungen bei externer Unterbringung?

 

1.1.5 Wie viele der Tiere, die im Tierheim untergebracht wurden, wurden vermittelt, sind verstorben (Todesursache?), wurden eingeschläfert bzw. befinden sich noch dort?

 

1.1.6 Wie viele der Tiere, die extern untergebracht wurden, wurden vermittelt, sind verstorben (Todesursache?), wurden eingeschläfert bzw. befinden sich noch dort?

 

1.1.7 Welche Unterstützung leistet die Stadt Magdeburg bei der Vermittlung dieser Tiere (Kostenzuschuss für Wesenstest etc.)?

 

Die Fallzahlen zu den eingezogenen Tieren müssen dem Ordnungsamt vorliegen. Insofern wird für diese insbesondere eine Auskunft des Ordnungsamtes erbeten.

 

 

2. Wie viele Hunde wurden im selben Zeitraum wie Pkt. 1 pro Jahr als Fundtiere im Tierheim abgegeben?

 

2.1 Wie gestaltet sich der Verbleib dieser Tiere?

 

2.1.2 Wie viele dieser Tiere sind im Tierheim untergebracht?

 

2.1.3 Wie viele dieser Tiere wurden extern untergebracht?

 

2.1.4 Welche Kosten sind für die externe Unterbringung entstanden?

 

2.1.5 Wie gestaltet sich konkret die Überprüfung der Haltungsbedingungen bei externer Unterbringung?

 

2.1.6 Wie viele dieser Tiere wurden vermittelt, sind verstorben (Todesursache?), wurden eingeschläfert bzw. befinden sich noch dort?

 

2.1.7 Wie viele der Tiere, die extern untergebracht wurden, wurden vermittelt, sind verstorben (Todesursache?), wurden eingeschläfert bzw. befinden sich noch dort?

 

 

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme.

 

 

Da die Daten auch Grundlage für die Beurteilung der Notwendigkeit eines neuen Tierheims sind, wird um alsbaldige Beantwortung gebeten, so dass die Zahlen vor einem Ratsbeschluss für einen Tierheimneubau vorliegen.

 

 

 

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

07.06.2021

F0167/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

10.06.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Beleuchtung Dom, Sachstand

Stellungnahme der Verwaltung:S0265/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

auf der Basis des bestätigten Grundkonzeptes zur Beleuchtung des Magdeburger Domes wurde laut Stellungnahme S0013/20 im Januar 2020 die Abfrage der geeigneten Planungsbüros vorbereitet. Als Ziel war eine Beauftragung im zweiten Halbjahr 2020 in der Stellungnahme formuliert.

 

Ich möchte gerne wissen:

 

1. Wie ist der aktuelle Sachstand, wurde die Planung beauftragt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

 

2. Wann ist mit der Inbetriebnahme der Beleuchtung des Magdeburger Dom zu rechnen? 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

04.06.2021

F0166/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

10.06.2021

       

 

Kurztitel

 

 

MVB: Linie 1

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in der Volksstimme war zu erfahren, dass die Linie 1 ab 2. September 2021 in das Wohngebiet Kannenstieg verkehren soll. Mit der Bahn direkt zu Ikea oder ins Wohngebiet an der Lerchenwuhne zu fahren, entfällt dann jedoch ab 28. Juni 2021 für ganze 4 Jahre durch den teilweisen Einbau eines Gleiskreuzes an der Kreuzung Ebendorfer Chaussee/

Johannes -R.- Becher-Straße.

 

Ich möchte wissen:

1. War es durch die MVB geplant, die Baumaßnahmen so unkoordiniert ablaufen zu lassen? Wenn nein, wie war der Bauablauf geplant und aus welchem Anlass kommt es nun zu diesem Szenario? Welche Mehrkosten sind entstanden und werden durch die Änderung noch entstehen?

 

2. Wurden andere Möglichkeiten in Betracht gezogen, die Bahnen in beide Richtungen, zu IKEA und in den Kannenstieg, fahren zu lassen? Wenn ja, warum wurden diese verworfen? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Spielt die nicht fertiggestellte Tunnelbaustelle für die Entscheidung eine Rolle, oder wäre es aufgrund fehlender Straßenbahnen nicht möglich, die Ziele IKEA und Kannenstieg gleichermaßen über Gleise erreichbar zu machen?

 

4. Wurde das später benötigte Gleiskreuz bereits bestellt, oder wurde aus Kostengründen vorerst darauf verzichtet?

 

5. Werden Teile des eigentlichen Gleiskreuzes eingebaut, oder vorerst bereits vorhandene andere Teile eingebaut?

 

5. Muss zur vollständigen Befahrbarkeit der Kreuzung durch die Straßenbahn das dann bereits verlegten Teil des Gleiskreuzes wieder entfernt werden?

6. In welchem Takt verkehrt der Schienenersatzverkehr zur Lerchenwuhne (Haltestelle IKEA)?

 

7. In welchem Takt verkehrt die Linie 1? Wie lange werden die Wartezeiten beim Umstieg von der Bahn auf den Bus sein?

 

8. Wie wird sich der Schienenersatzverkehr auf die Taktzeiten der Buslinie 69 auswirken?

 

Ich bitte um kurze mündliche sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 06.05.2021

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

05.05.2021

F0135/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

06.05.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Kleingartenanlage „Am Hopfengarten„

Stellungnahme der Verwaltung: S0233/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Da der Verband der Gartenfreunde wenig hilfreich agierte, wandten sich Kleingärtner der Anlage „Am Hopfengarten vor kurzem mit der Bitte um Hilfe mit einigen Problemen an unsere Fraktion.

 

Bei einem Vor-Ort-Termin durften wir uns ein Bild der Lage verschaffen.

 

Ich bitte Sie um Beantwortung der folgenden Fragen: 

 

1. Nach dem Bau der Werksstraße wurde sehr lange mit dem Bau eines Zaunes an der neu erstellten Grenze des KGV „Am Hopfengarten“ gewartet. Infolge dessen, wurden nun Rehe in der Anlage eingeschlossen. Jegliche Versuche, die Tiere zu befreien scheiterten bisher.

Wie kann den Tieren geholfen werden, die Freiheit zu erlangen? Wann soll dies geschehen?

 

2. Beim Umbau der Nordseite der Kleingartenanlage ist ein Fehler unterlaufen, der ggf. bereits in der Planung erfolgte. Versehentlich wurden die Pächter der Parzellen 146, 147,67, 72 und 73 gekündigt und die Kleingärten zurückgebaut, obwohl dies für die Realisierung der Werkstraße nicht erforderlich gewesen wäre. Nun sollen die Kleingärtner diesen Fehler ausbügeln und jährlich die Pacht für die Fläche, als Gemeinschaftsfläche, bezahlen.

 

Um wie viele m² zusätzliche Gemeinschaftsfläche handelt es sich? Aus welchem Grund müssen die Kleingärtner für den Fehler bezahlen? Wie kann so ein Fehler passieren? Wer ist für die Kündigungen verantwortlich, die Landeshauptstadt Magdeburg, welche die Kündigungen vornahm? Warum trägt der Verantwortliche nicht die Kosten für die Fehlplanung?

 

Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

05.05.2021

F0136/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

06.05.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Kommunikationskultur der MVB,

Alte Neustadt, Wendeschleife

Stellungnahme der Verwaltung: S0276/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

unsere Fraktion erreichte die Information eines Bürgers, der vermehrt laut quitschende Geräusche zwischen der Endhaltestelle und der Einstiegshaltestelle Linie 2 Alte Neustadt, die gesamte Wendeschleife betreffend, bei der MVB anzeigte.

 

Die erste Kontaktaufnahme durch den Bürger erfolgte mehrfach telefonisch. Da keine Besserung eintrat, wandte sich der Bürger im Juni 2020 schriftlich an die Geschäftsführung.

 

Erst im März 2021, nach Erinnerung an das Anliegen, erhielt der Bürger eine Antwort der Geschäftsführung. Zitat: „Ende Februar 2021 war unser Betriebsleiter vor Ort, um sich über die Geräuschentwicklung ein Bild zu machen. Hier wurde festgestellt, dass durch den regelmäßigen Straßenbahnbetrieb von keiner erhöhten Lärmbelästigung auszugehen ist.“

 

Auf diese Antwort hin und weil das Problem des quitschenden Geräusches nicht verbessert oder abgestellt wurde, wandte sich der Bürger erneut an die Geschäftsleitung der MVB.

 

Folgende Antwort erreichte den Bürger daraufhin:

 

Zitat: Seit einiger Zelt tauschen wir nun Informationen und Meinungen zu dieser Thematik aus. Neue Aspekte oder Erkenntnisse, zu Ihrem an uns herangetragenen Sachverhalt, ergeben sich hierbei nicht. Wir werden daher auf weitere Telefonate, Briefe oder Mails zu dieser Thematik nicht antworten.“

 

Auch in den sozialen Medien ist uns ein flapsiger, schon teilweise überheblicher Stil der MVB beim Umgang mit Kritik aufgefallen.

 

Ich frage Sie:

 

1. Ist es von der Landeshauptstadt Magdeburg gewünscht, dass Seitens einer Tochter der Landeshauptstadt Magdeburg derartige Kommunikationskultur gepflegt wird?

 

2. Was wurde wann unternommen, außer dem Besuch des Betriebsleiters vor Ort, die geschilderte Probleme zu erkennen und zu beheben? Gab es Gespräche vor Ort mit den Anwohnern, wenn ja wann?

 

3. Wurde das vom Bürger geschilderte Problem gelöst oder die Situation verbessert? Wenn nein, warum nicht und wann soll dies geschehen?

 

4. Sieht sich die Geschäftsführung der MVB in der Lage, die Kommunikation zukünftig weniger überheblich zu gestalten?

 

Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

05.05.2021

F0137/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

06.05.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Rauchbelästigung durch Feuer auf privaten Grundstücken

Stellungnahme der Verwaltung: S0228/21

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

nach Allgemeinverfügung zur Abwehr von Gefahren auf Straßen und anderen öffentlichen Verkehrsräumen, durch Verunreinigungen, ruhestörenden Lärm, Tierhaltung, offenen Feuern im Freien, in Badegewässern sowie durch mangelhafte Hausnummerierung in der Landeshauptstadt Magdeburg ist das Anlegen und Unterhalten offener Feuer auf Straßen verboten.

 

Zum Umgang mit Feuern/ Rauch ist auf der Seite der Landeshauptstadt folgendes zu finden:

•Als Richtwert sind zu angrenzenden Gebäuden mit nicht verschließbaren Öffnungen, brennbaren Außenwandflächen und weicher Bedachung, zu Lagern mit brennbaren Stoffen sowie vergleichbaren Objekten Abstände von mindestens 20 m einzuhalten.

•Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material - Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.

 

Nun wandte sich ein Anwohner aus Stadtfeld an unsere Fraktion. Mehrfach wöchentlich ist die Familie, in der Atemwegserkrankungen vorliegen, der nicht unerheblichen Rauchentwicklung eines angrenzenden privaten Grundstückes ausgesetzt. Der eigene Garten ist daher für die Familie kaum noch nutzbar und alle Fenster müssen geschlossen werden.

 

Das gerufene Ordnungsamt kann laut telefonischer Aussage keine Abhilfe schaffen, da Feuer auf Privatgrundstücken grundsätzlich erlaubt sind.

 

Ich habe folgende Frage:

 

Welche Möglichkeiten bestehen für Bürgerinnen und Bürger, die wiederkehrender Belästigung durch Entwicklung von Rauch durch offenes Feuer auf dem Nachbargrundstück in der Landeshauptstadt Magdeburg ausgesetzt sind?

 

 

Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

05.05.2021

F0134/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

06.05.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Nachfrage Magdeburger Zoo

Stellungnahme der Verwaltung: S0241/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Zu Stellungnahme S0082/21 zum Antrag A0254/20 unserer Fraktion „100 Jahre Magdeburger Zoo- Zukunftskonzept 2050“ habe ich folgende Nachfragen:

 

1. Zunächst hat die Geschäftsführung des Magdeburger Zoo laut Stellungnahme entschieden, die operative Stelle der Tierarztes*-ärztin in Kombination mit der Funktion und Aufgabe eines*r Kurators*in zu besetzen. Ist die Stelle des*der Tierarztes*-ärztin eine Vollzeitstelle? Wird die Arbeitszeit dauerhaft ausgelastet sein, oder sind Kapazitäten verfügbar? Wenn ja, wie werden diese Kapazitäten genutzt?

 

2. Bisher wurde der Tierarzt eines anderen Zoos in Anspruch genommen, an wie vielen Stunden in der Woche war dieser Tierarzt in den letzten Monaten durchschnittlich im Magdeburger Zoo tätig?

 

3. Die Errichtung einer Auffangstation für Igel im Zoo wird kritisch bewertet, da der Magdeburger Zoo derart populär ist, dass eine unbestimmt hohe Zahl an Falltieren zur Aufnahme vorgestellt werden könnte, die den Zoo überfordert. Wie viele Igel wurden in 2020 und im Laufe des Jahres 2021 vor der Tür des Magdeburger Zoo abgestellt?

 

4. Weiterhin würde eine Auffangstation für Igel im Zoo dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen, zudem erwarte die Öffentlichkeit eine dauerhafte rundum Versorgung und daher könnten andere Organisationen oder Personen verwaiste und verunfallte Fundtiere aufnehmen. Wie hoch wäre der Personalaufwand für die Einrichtung einer Igelaufzuchtstation? Wie wurde ermittelt, dass eine dauerhafte rundum Versorgung von der Öffentlichkeit erwartet würde? Wäre diese Erwartung bei anderen Organisationen oder Personen eine Andere?

 

5. Laut Stellungnahme S0082/21 sind bereits heute sind mehr als 10 Personen in Nebenbeschäftigungsverhältnissen ganzjährig aktiv, um Führungen und Kindergeburtstage im Zoo durchzuführen. Mehr als 10 Personen sind wie viele Personen genau? Welche Wochenstunden arbeiten diese Personen insgesamt? Wäre es nicht sinnvoller, Mitarbeiter fest einzustellen?

 

Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

05.05.2021

F0133/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

06.05.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Steigerung der Artenvielfalt in Solarparks

Stellungnahme der Verwaltung:S0269/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in der Landeshauptstadt Magdeburg sind bereits verschiedene Photovoltaik-Anlagen in Betrieb, weitere werden genehmigt. Eine Studie des Bundesverbandes Neue Energie (BNE) zeigt auf, dass Solaranlagen zum Artenreichtum in der Natur beitragen. Vor allem Insekten, Reptilien und Brutvögel profitieren davon, dass die Flächennutzung beruhigt wird. Dies ist jedoch vom Reihenabstand der Module und der Pflege der Reihenzwischenräume abhängig.

 

 

Hierzu habe ich folgende Fragen:

 

 

1. Was unternimmt die Landeshauptstadt Magdeburg, um bei Bau und Pflege von Solarparks die Biodiversität zu steigern?

 

2. Werden diese Ziele in Planung und Überwachung der Solaranlagen realisiert? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, diese Ziele bei der Genehmigung neuer Anlagen für Betreibende verpflichtend festzuschreiben?

 

4. Wie werden Tiere beaufsichtigt, die sich ggf. auf einer Anlage ständig oder vorübergehend über mehrere Stunden oder Tage aufhalten, wie z.B. Schafe?

 

 

 

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 15.04.2021

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

15.04.2021

F0115/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

15.04.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Unregelmäßigkeiten im Impfzentrum Magdeburg?

Stellungnahme der Verwaltung: S0186/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in den letzten Tagen erhielt ich Anrufe von mehreren Mitarbeitenden der Bundeswehr, die das Impfzentrum in Magdeburg unterstützen. Inhalt der Telefonate war die Vergabe von übrig gebliebenen Impfdosen, an Tagen, an denen der Leiter des Impfzentrum Magdeburg vor Ort war und dessen Familie, Freunde, Bekannte etc. mit diesen Impfdosen bedacht werden, die nicht die Voraussetzungen erfüllten.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Auf meine Anfrage F0050/21 vom 18.02.2021 wurde mündlich erklärt, es gäbe eine Liste und die Voraussetzungen werden eingehalten, hat sich das Procedere mittlerweile geändert? Oder gibt es derzeit eine Liste für die Vergabe von übrig gebliebenen Impfdosen?

 

2. Wenn ja, wer legt diese Liste fest und nach welchen Kriterien? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Wer entscheidet, an welche Personen die Vergabe von übrig gebliebenen Impfdosen erfolgt, wenn die Liste ggf. abgearbeitet wurde?

 

4. Welche Anzahl Impfdosen bleibt in der Regel für die Vergabe an Personen ohne regulären Termin am Tag übrig?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

15.04.2021

F0111/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

15.04.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Homeoffice bei der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0229/21

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in vielen Betrieben wird seit dem Beginn der derzeitigen Pandemie im Homeoffice gearbeitet. Auch Personal der Landeshauptstadt Magdeburg befindet sich während der Arbeitszeit nicht am regulären Arbeitsplatz, sondern arbeitet von zu Hause aus.

 

Ich habe folgende Fragen:

 

1. Wie viele Beschäftigte nutzen die Möglichkeit des Arbeitens im Homeoffice?

2. Welche Aufgaben werden von den Mitarbeiter*innen wahrgenommen?

3. Gibt es Bereiche, in denen das Arbeiten im Homeoffice zu Problemen führt? Wenn ja, in welchen Bereichen und welche Probleme gibt es. Gibt es eine Aufstellung, welche Probleme geklärt werden konnten?

4. Können Bürger*innen bei Anliegen Termine wahrnehmen, oder ist die Wartezeit auf Termine z.B. im Bürgerbüro seit der Pandemie noch länger geworden, als zuvor?

5. Gibt es Beschwerden von Bürger*innen, weil Termine nicht stattfinden können? Wie wird mit Beschwerden umgegangen?

6. Aus welchem Grund werden von Bewerbern beim Einwohnermeldeamt eingereichte Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge für die Bundestagswahl nicht unverzüglich bearbeitet und derzeit ausschließlich die eingereichten Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge für die Landtagswahl bearbeitet?

7. Wie geht man damit um, wenn eine Person irrtümlich für mehrere Bewerber zur Bundestagswahl unterzeichnet hat und die Bearbeitung der Abgaben im EMA sich überschneiden? Gibt es Aufzeichnungen darüber, wie oft es passiert, dass Personen zwei verschiedene Bewerbervorschläge unterstützen?

8. Wie viele Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind durchschnittlich ungültig?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

14.04.2021

F0107/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

15.04.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Beseitigung von Winterschäden

Stellungnahme der Verwaltung: S0242/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

nach dem Wintereinbruch im Februar 2021 wurde deutlich, dass Frost und Tauwetter den ohnehin nicht mehr unbeschadeten Straßen in der Landeshauptstadt Magdeburg wieder erheblich zugesetzt hatten.

 

1. Wie hoch sind die Kosten, die zur Instandsetzung der durch den Winter 2020/2021 verursachten Schäden auf den Straßen der Landeshauptstadt Magdeburg erforderlich sind?

 

2. Welchen Kostenanteil trägt das Land Sachsen-Anhalt und welchen Anteil die Landeshauptstadt Magdeburg?

 

3. Bis wann ist mit Reparatur aller Winterschäden in der Landeshauptstadt Magdeburg zu rechnen?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

13.04.2021

F0099/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

15.04.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Aufrüstung des Ordnungsamtes gegen Hundehalterinnen und Hundehalter

Stellungnahme der Verwaltung: F0099/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

der Pressemitteilung der Landeshauptstadt Magdeburg war zu entnehmen, dass ab dem 12.04.2021 verstärkt Hundehalterinnen und Hundehalter im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg kontrolliert werden sollen.

 

Davon abgesehen, dass die Erhebung von Steuern für lebende Wesen unethisch ist, kann man schwer etwas dagegen sagen, dass hinsichtlich der Hundesteuermarke, des Chips, dem Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung und des Mitführens von Beuteln zur Entsorgung der Hinterlassenschaften stichpunktartig Überprüfungen stattfinden. Aber bekanntlich macht der Ton die Musik.

 

Zitat der Pressemitteilung der Stadt Magdeburg:

 

"Sollten die Beamt*innen bei den Kontrollen auf Widerstand stoßen, können sie auf neueste Technik zurückgreifen. In Absprache mit dem Polizeirevier und unter Bezug auf die Kooperationsvereinbarung des Pilotprojektes wurden 15 freiwillige Vollzugskräfte des Ordnungsamtes mit dem Tierabwehrgerät JPX2 Jet Protector ausgerüstet. Zuvor fanden eine theoretische Belehrung und praktische Unterweisung statt.

 

Bei einer Minimaldistanz von 1,5 Meter können angreifende Hunde mit einem Überraschungseffekt Knall/ Pfeffer auf Distanz gehalten werden. Auch in akuten Notwehrsituationen (z.B. Angriff mit Messer) kann mit der hohen Geschwindigkeit des Flüssigkeitsstrahls eine erhöhte Wirksamkeit des Reizstoffes erreicht werden.

 

Die Geräte sind eine effektive Ergänzung zur bisherigen Ausrüstung mit dem Tierabwehrspray TW 1000. Die Anschaffungskosten für die JPX2 Jet Protector betrugen rund 4.500 Euro."

 

 

Hierzu habe ich folgende Fragen:

 

 

1. In wie vielen Fällen im Zeitraum der letzten fünf Jahre war bislang der Einsatz von Tierabwehrwaffen erforderlich, um einen Widerstand von Hundehalterinnen und -haltern zu brechen?

 

2. Erfolgen die angekündigten Kontrollen der Hundehalterinnen und Hundehalter in Zusammenarbeit mit der Landespolizei oder werden die Kontrollen durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes allein durchgeführt? Gibt es eine vorgegebene Einschreitschwelle, ab wann der Einsatz des Tierabwehrgerätes JPX2 Jet Protector gerechtfertigt ist oder obliegt es dem einzelnen Mitarbeiter selbst?

 

3. Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Umgang mit Hunden geschult? Wenn ja, von wem, wie und in welchen Abständen?

 

4. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes geschult, eine Eskalation, die vorprogrammiert scheint, wenn ein pistolenähnlicher Gegenstand auf ein Haustier gerichtet wird, zu vermeiden?

 

5. Nach dem Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt müssen Halterinnen und Halter, die einen auffällig gewordenen Hund halten wollen, einen Wesenstest, einen Sachkundenachweis und ein Führungszeugnis vorlegen. Mit anderen Worten: Es dürfte keine große Anzahl "gefährlicher" Hunde geben, weil eine ständige Kontrolle gemäß dem Landesgesetz erfolgt. Welche Erfahrungen, welche Vorfälle geben Anlass, Hundehalterinnen und Hundehalter und ihre Tiere unter Generalverdacht der Gefährlichkeit zu stellen, die eine Aufrüstung rechtfertigen?

 

6. Sowohl über den Inhalt als auch den Ton der Pressemitteilung hat sich eine große Anzahl Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich als ordentliche Bürgerinnen und Bürger verstehen und dies auch sind, geärgert, da sie nicht nur rechtschaffend in dieser Stadt leben, sondern auch eine freundliche Kooperation mit den Ordnungsbehörden suchen. Weshalb werden diese Menschen derart aggressiv in dieser Pressemitteilung vor den Kopf gestoßen?

 

 

Wegen der Aktualität des Themas und den Sorgen der Bevölkerung bitte ich um kurze mündliche eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

13.04.2021

F0098/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

15.04.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Vergnügungssteuer

Stellungnahme der Verwaltung: S0193/21

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die Landeshauptstadt Magdeburg erhebt für die entgeltliche Durchführung von Vergnügungen an öffentlich zugänglichen Orten im Stadtgebiet eine Vergnügungssteuer.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wann wurde in der Landeshauptstadt Magdeburg der Beschluss zu Einführung einer Vergnügungssteuer gefasst und wann wurde die Steuer erstmalig erhoben?

 

2. Wie entwickelte sich die Höhe der Steuern prozentual laut Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg seit der Einführung bis heute?

 

3. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer im Jahr 2018- 2020.

 

4. Wofür wurden die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer im Jahr 2018- 2020 eingesetzt?

 

5. Ist die Einziehung der Vergnügungssteuer nach Lage des Einzelfalles unbillig, kann die Stadt die für einen bestimmten Zeitraum geschuldete Steuer ganz oder teilweise erlassen. Wurden im Jahr 2020 oder 2021 Anträge gestellt, die Steuer zu erlassen? Wenn ja, wie viele Anträge wurden gestellt und wie viele davon wurden bewilligt oder abgelehnt?

 

6. Können die Einnahmen aus dieser Steuer dafür eingesetzt werden, kleine vergnügungssteuerpflichtige Unternehmen zu unterstützen und am Leben zu erhalten?

Wenn ja, wie könnte diese Unterstützung erfolgen?

 

7. Wie hoch ist die Vergnügungssteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg im Vergleich zu umliegenden Städten und Gemeinden und im Vergleich zu Städten mit vergleichbarer Einwohnerzahl?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

13.04.2021

F0097/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

15.04.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Wie geht es weiter am Hopfenplatz?

Stellungnahme der Verwaltung: S0216/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

leider ist seit vielen Jahren dem Hopfenplatz seine ursprüngliche Bedeutung als Herz des Wohngebietes mit der Schließung der Sparkassenfiliale, des Lebensmittelmarktes und des Restaurants verloren gegangen. Im Wohngebiet Hopfengarten gibt es viele Anwohner, die sich am Hopfenplatz die Rückkehr eines Lebensmittelmarktes als Nahversorger wünschen. Dass die Stadt nicht viel unternehmen kann, um die Ansiedlung eines Marktes zu veranlassen, ist bekannt. Vielleicht könnte die Ansiedlung jedoch unterstützt werden. Seit Stellungnahme S0208/17, aus Juli 2017 (nicht öffentlich) ist nicht bekannt, welche Entwicklungen zu erwarten sind.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Hat die Landeshauptstadt Magdeburg neue Erkenntnisse zur Entwicklung am Hopfenplatz?

 

2. Wurde die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes durch die Landeshauptstadt Magdeburg unterstützt? Gab es Gespräche mit möglichen Interessenten?

 

3. Oder gibt es andere Pläne für den Hopfenplatz, wie eine Neubebauung etc.?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 18.03.2021

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

18.03.2021

F0081/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.03.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Magdeburg putzt sich 2021

Stellungnahme der Verwaltung: mündlich erfolgt

 

 

 

Wie der Tageszeitung zu entnehmen war, wird auch in diesem Jahr das traditionsreiche “Magdeburg putzt sich“ nicht stattfinden.

 

Die Aktionen finden im Freien statt, Abstand einzuhalten und Hygienemaßnahmen umzusetzen wären problemlos möglich. Die Container werden grundsätzlich kontaktlos gestellt. Die Abschlussveranstaltung müsste nicht stattfinden, die Teilnahmeurkunden könnten auch per Post versandt werden.

 

Der Sauberkeit der Stadt wäre die Aktion gewiss zuträglich.

 

Ich möchte wissen:

 

Warum wird den Stadteilen, Vereinen etc. nicht gestattet die Aktion „Magdeburg putzt sich“ durchzuführen?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

17.03.2021

F0073/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.03.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Wasser im Keller im Wohngebiet „Zum Lindenweiler„

Stellungnahme der Verwaltung: S0141/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

da Grundwasser in die Keller der Häuser gelang, wurde das Wohngebiet „Zum Lindenweiler“ bereits zu DDR Zeiten durch Drainagen mit Abfluss in die „Faule Renne“ versehen.

Diese wurden mit Bau der Straßenbahntrasse nach Neu Olvenstedt zerstört. Als das Problem erneut auftrat, wurde neue Drainage im heutigen Baugebiet am Kümmelsberg verlegt. Seit den Baumaßnahmen in den Baugebieten am Kümmelsberg, ist es wieder vorbei mit den trockenen Kellern im Wohngebiet „Zum Lindenweiler“.

 

Hier scheint ein grundsätzliches Problem mit der Entwässerung des Gebietes zu bestehen, das von der Landeshauptstadt Magdeburg bei der Aufstellung der neuen B- Pläne übersehen wurde. Das Problem ist Ihnen seit 2012 bekannt, mehrfach wurde von Anwohnern darauf hingewiesen und um Schaffung von Abhilfe gebeten.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wurden Ursachen für das wiederkehrende Problem des Grundwassers in den Kellern gesucht? Welche Ursachen gibt es und wer ist dafür verantwortlich?

 

2. Welche Maßnahmen sind möglich, dem Problem sowohl kurzfristig, als auch langfristig entgegen zu wirken?

 

3. Wurden bereits Maßnahmen eingeleitet? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

4. Bis wann soll das Problem gelöst werden?

 

Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

17.03.2021

F0072/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.03.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Magdeburger Ring, Höhe Halberstädter Straße

Stellungnahme der Verwaltung: S0110/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

ein LKW-Unfall verursachte im September 2020 Schäden an der Leitplanke, dem Brückengeländer und der Brückenkante der Brücke in Höhe der Halberstädter Straße auf dem Magdeburger Ring in Fahrtrichtung A 14.

 

Seither wurde die Geschwindigkeit von Tempo 80 auf 50 heruntergesetzt, da auch nach der erfolgten Reparatur mehrere Gründe vorliegen, welche Tempo 80 nicht mehr zulassen.

 

Die Sanierung der Brücke fand in den Jahren 2010 bis 2013 statt, seither hätten sich die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug Rückhaltesysteme geändert, war in der Volksstimme zu erfahren.

 

 

Ich habe folgende Fragen:

 

1. Welche Gründe liegen für die Begrenzung von Tempo 80 auf 50 auf der Brücke vor?

 

2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, die Unzulänglichkeiten anzustellen?

 

3. Wann ist geplant, die Maßnahmen umzusetzen und welche Kosten werden erwartet?

 

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

17.03.2021

F0071/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.03.2021

       

 

Kurztitel

 

 

SKZ Beyendorf-Sohlen,

Umsetzung barrierefreier Erschließung erfolgt?

Stellungnahme der Verwaltung: S0134/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

laut Stellungnahme S0344/20 auf meine Anfrage F0192/20 war die Bauausführung der barrierefreien Erschließung, mit Einbau eines Fahrstuhles und der Einbau einer rollstuhlgerechten Toilettenkabine im SKZ Beyendorf-Sohlen für die Zeit vom 3. November 2020 bis 26. Februar 2021 geplant.

 

Ich möchte wissen:

 

Konnte der geplante Zeitraum für die barrierefreie Erschließung mit Einau eines Fahrstuhles und der Einbau einer rollstuhlgerechten Toilettenkabine im SKZ Beyendorf-Sohlen eingehalten werden? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

17.03.2021

F0070/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.03.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Personelle Verstrickungen der SPD im Rathaus der Landeshauptstadt Magdeburg?

Stellungnahme der Verwaltung: S0120/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

zunächst möchte ich zu Ihren Ausführungen zu meiner Anfrage vom 18.02.2021, F0050/21, klarstellen, dass Anfragen keine Unterstellungen darstellen. Gemäß Satzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg ist es das Recht einer jeden Stadträtin bzw. eines jeden Stadtrates, Fragen zu stellen. Der Stadtrat ist das höchste Organ der Landeshauptstadt Magdeburg und hat die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren, so gut es ehrenamtlich überhaupt möglich ist!

 

Nun möchte ich wissen, ob Mitglieder der SPD in der Landeshauptstadt Magdeburg Bevorteilungen erhielten, die sich auch mit Absprachen unter den „befreundeten Regierungs“-Fraktionen des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg hervorragend umsetzen ließen oder SPD-Mitglieder bessergestellt werden, als der sprichwörtliche „Normalbürger“?

 

1. Die Fraktionen des Stadtrates erhalten unterschiedliche Zuwendungen zur Finanzierung des Personals der Fraktionsgeschäftsstellen. Insbesondere sind die Fraktionsgeschäftsführer unverständlicherweise in verschiedene Lohngruppen eingestuft. Bereits im Jahr 2014 verwies das Landesverwaltungsamt nach rückwirkender Prüfung des Landesrechnungshofes der zweckentsprechenden Verwendung der Haushaltsmittel darauf hin, dass dies einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) darstellt. 2017 wurde auf Anfrage einer Fraktion die Einstufung der Fraktionsgeschäftsführer nochmals vom Landesverwaltungsamt als bedenklich bewertet, zumal die damaligen Stelleninhaber der SPD- und CDU-Fraktionen gar nicht über die dafür notwendige Qualifikation des Hochschulabschlusses verfügten. (siehe Anlagen, Auszug Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 19.03.2014 und 26.09.2017). Wurde keine Änderung vorgenommen, weil der zuständige Beigeordnete auch Mitglied der SPD ist und auch die Fraktionsgeschäftsführer der SPD seither die Vergütung der höheren Lohngruppe weiterhin erhalten oder was waren die konkreten Gründe?

 

 

2. Wie viele Mitglieder der SPD befinden sich in leitenden Positionen bei der Landeshauptstadt Magdeburg (einschl. Eigenbetrieben und kommunalen Gesellschaften bzw. Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung sowie Sparkasse)? Wie viele Mitglieder der SPD arbeiten im Büro des Oberbürgermeisters?

 

3. Gab es eine Absprache zwischen SPD und CDU, je einen der Geschäftsführerpositionen bei der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH (MVGM) und der Magdeburger Marketing Kongress und Tourismus GmbH (MMKT) an je eines der jeweiligen Parteimitglieder zu vergeben? Oder war es purer Zufall, dass dies dann so geschah?

 

 

4. Ein ehemaliger Fraktionsgeschäftsführer der SPD-Fraktion war später persönlicher Referent des Oberbürgermeisters und wurde anschließend Geschäftsführer einer städtischen Gesellschaft. Während der Zeit als persönlicher Referent des Oberbürgermeisters erfolgte eine Weiterbildung, die auf das Ziel Geschäftsführer dieser städtischen Gesellschaft zu werden ausgerichtet war. War es purer Zufall, dass diese Weiterbildung stattfand, oder wurde die Weiterbildung gezielt durchgeführt, um später die Voraussetzungen für die Auswahl der Bewerber zu erfüllen? Welche Vorteile zur Vereinbarung von ‚Arbeit‘ und Weiterbildung wurden gewährt, wer trug die Kosten?

 

 

5. Ihr persönlicher Wahlkampfmanager zur letzten Oberbürgermeisterwahl und frühere SPD-Stadtvorsitzende und heutige Schatzmeister wurde später Geschäftsführer der Weihnachtsmarkt GmbH. Derzeit befindet er sich in Kurzarbeit und erhält 100% Entgelt. Anhand der Stellungnahme S0055/21 zu meiner Anfrage F0011/21 ist trotz konkreter Frage nicht beantwortet, ob in anderen städtischen Gesellschaften bzw. Eigenbetrieben ebenfalls 100% des Lohnes während der Kurzarbeit gezahlt wurde oder wird. Wird hier „Wahlkampfhelferbonus“ gezahlt oder werden die Mitarbeitenden der Weihnachtsmarkt GmbH bessergestellt, als die Mitarbeitenden anderer städtischen Gesellschaften? Nun gibt es eine Beschlussvorlage den Arbeitsvertrag vorzeitig anzupassen und zu verlängern. Wie geht das so einfach? Hat die SPD evtl. Angst, Einfluss zu verlieren, wenn der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt ggf. vorzeitig sein Amt niederlegt?

 

 

6. Erfolgte die Wahl der Beigeordneten in der Landeshauptstadt Magdeburg in der Regel nach Absprache unter den Fraktionen und werden die Stellen der Beigeordneten unter Parteimitgliedern aufgeteilt? Sollte nicht eher die Qualifikation der Bewerber für die Stellenbesetzung eine Rolle spielen?

 

 

7. In das Amt des Beigeordneten Dezernat VI wurde ein SPD-Mitglied gewählt, das mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen konfrontiert ist. Wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt, der geltenden Unschuldsvermutung, im Vorwurfsfall die Unterzeichnung des Vertrages avisiert, oder wird abgewartet, zu welchem Ergebnis die Untersuchungen führen werden? Welche arbeitsrechtlichen und finanziellen Auswirkungen könnten neben möglichem ideellen Schaden im beispielhaft angenommenen worst-case einer Verurteilung bei zuvoriger Vertragsunterzeichnung auf die LH Magdeburg zukommen? Hätten Sie unter vergleichbar schwierigen Rahmenbedingungen auch Bewerber/innen anderer Parteien unterstützt?

 

 

8. Wie erfolgten die Vergaben des Programmes auf dem Weihnachtsmarkt durch die Weihnachtsmarkt GmbH in den letzten Jahren? Wurde hier eine Vergabe unter Parteifreunden der SPD vorgenommen, oder erfolgte die Vergabe über Ausschreibungen? Wenn Ausschreibungen erfolgten, wann erfolgten diese und wo kann man die Vergabe nach Ausschreibung nachlesen?

 

 

9. Kann man hinter den zuletzt genannten Punkten Postengescharre oder Vetternwirtschaft vermuten, oder ist das der normale Hergang? Wozu werden Ausschreibungen durchgeführt? Um der Form zu genügen?

 

10. Im Herbst letzten Jahres löste eine Veranstaltung einen Anstieg der positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen aus. Mit Kontaktpersonen der Infizierten sollen sich mehr als 80 Menschen durch diese Party infiziert haben, Magdeburg wurde zu einem Corona Hotspot. Ist oder war der Veranstalter Mitglied der SPD? Welche Maßnahmen wurden gegen den Veranstalter eingeleitet?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

17.03.2021

F0069/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.03.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Letzte Ruhe für Mensch und Tier

Stellungnahme der Verwaltung: S0105/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

es war ein richtiger Schritt, den Buckauer Friedhof für eine gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier freizugeben. Dies ist ohnehin vor allem eine symbolische Geste, denn es handelt sich bei der Asche i. d. R. nur um einige Gramm des verstorbenen Tieres.

 

Jedoch hat nicht jeder Mensch, der sein Tier mit ins Grab nehmen möchte, einen Bezug zum Stadteil Buckau oder möchte aus anderen Gründen auf einem anderen städtischen Friedhof beigesetzt werden.

 

Ich habe folgende Fragen:

 

1. Wie wird das bestehende Angebot genutzt, Mensch und Tier gemeinsam auf dem Buckauer Friedhof beizusetzen?

 

2. Ist der Bedarf auch auf anderen städtischen Friedhöfen erkennbar? Wenn ja, wie häufig wird diese Bestattungsform auf den anderen städtischen Friedhöfen angefragt?

 

3. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier auch auf den anderen städtischen Friedhöfen ermöglichen zu können?

 

4. Welche Kosten würde es verursachen, wenn die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier künftig auf allen städtischen Friedhöfen ermöglicht werden würde?

 

5. In Stellungnahme S0188/16 heisst es: Zitat: „Die Mensch–Tier–Bestattung wird in der Bevölkerung nicht einheitlich toleriert. Diese Form der Bestattung stößt bei Teilen der Bevölkerung auch auf Ablehnung.“ Gab es konkrete Ursachen für diese Ausführungen, wenn ja welche?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 18.02.2021

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

18.02.2021

F0050/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.02.2021

       

 

Kurztitel

 

 

COVID-19 Impfreihenfolge und Schnelltests

Stellungnahme der Verwaltung: mündlich erfolgt

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

immer wieder berichtete die Presse in den letzten Tagen über die außerhalb der Bestimmungen der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) erfolgten Impfungen in Halle mit Impfstoff gegen COVID-19.

 

Das Landesverwaltungsamt als kommunale Aufsicht ermittelt derzeit hinsichtlich kommunal- und disziplinarrechtlicher Konsequenzen.

 

Seit einigen Monaten berichten Sie, auch in Pressekonferenzen, davon, wöchentlich eine Kiste (20 Stück) Schnelltests zu erhalten und täglich Corona-Schnelltests an sich und auch an privaten Besuchern durchzuführen.

 

Am 03.02.2021 wurden den Fraktionen des Stadtrates Schnelltests zur Verfügung gestellt und Personen in die Anwendung eingewiesen.

 

Ich möchte dazu wissen:

 

1. Wurden Sie bereits mit Impfstoff gegen COVID-19 geimpft? Wenn ja, wann und aus welchem Anlass und erfolgten bereits Erst- sowie Zweitimpfung?

 

2. Wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg weitere Personen oder Personengruppen außerhalb der Bestimmungen der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vorgezogen mit der Erst- und Zweitimpfung versorgt?

 

3. Gibt es Impflisten in der Landeshauptstadt Magdeburg?

 

4. Viele Menschen hätten sich gern vor Weihnachten und dem Familienbesuchen selbst auf Corona getestet. Erst seit Februar ist es Privatpersonen jedoch gesetzlich erlaubt, Corona-Schnelltests für die Eigenanwendung zu erwerben, allerdings gibt es diese Tests derzeit noch nicht zu kaufen. Seit wann stehen Ihnen die Corona-Schnelltests zur privaten Verwendung zur Verfügung?

 

5. Woher haben Sie die Schnelltests bezogen und wer trug die Kosten dafür?

 

6. Erhielten weitere Personen im Dienst der Landeshauptstadt Magdeburg vor dem 03.02.2021 Schnelltests?  Wenn ja, welche Personen und aus welchem Grund?

 

7. Sehen Sie eine persönliche Vorteilsnahme durch die Verwendung der Schnelltests, in Zeiten, in denen Bürgerinnen und Bürger davon noch keinen Gebrauch machen konnten?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

  

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

17.02.2021

F0042/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.02.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Hochwasserschutz 2021, wie ist die Landeshauptstadt gerüstet?

Stellungnahme der Verwaltung: S0063/21

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Mit dem Wintereinbruch und heftigem Schneefall Anfang Februar ist auch der Elbpegel angestiegen. Derzeit ist der Elbpegel wieder fallend, jedoch sollen die Werte voraussichtlich kürzlich, auch durch das eingesetzte Tauwetter, wieder ansteigen.

 

Auch wenn die Lage derzeit nicht bedrohlich scheint, möchte ich wissen:

 

1. Wie wird die Situation beobachtet, wie oft wird der Wasserstand gemessen, wie und in welcher Häufigkeit wird anderen zuständigen Behörden im Falle eines möglichen Hochwassers kommuniziert?

 

2. Wie ist die Landeshauptstadt Magdeburg grundsätzlich auf kurzfristig zu treffende Maßnahmen, wie z.B. das nötige Füllung von Sandsäcken, auf ein Hochwasser vorbereitet? Auf welche Menge Sand, Sandsäcke, oder andere das Wasser abwehrende Maßnahmen kann zurückgegriffen werden?

 

3. Welche weitere Maßnahmen sind durch die Landeshauptstadt Magdeburg auf ein Hochwasser vorbereitend getroffen? Gibt es Verträge mit Fremdfirmen, oder werden diese, wie im Fall der notwendigen Unterstützung des städtischen Winterdienstes erst geschlossen, wenn die Landeshauptstadt Magdeburg es aus eigener Kraftanstrengung nicht schafft, der Lage ausreichend Herr zu werden?

 

4. Welche Lagen in der Landeshauptstadt gelten als besonders vom Hochwasser bedroht.

 

5. Gibt es einen Evakuierungsplan? Was sagt dieser aus?

 

6. Die Elbpegelanzeige an der Strombrücke wurde im Oktober 2020 aufgrund eines Defektes der Anzeige demontiert. In der Volksstimme war zu lesen, die Messstation an sich sei in Ordnung, nur die Anzeige selbst sei defekt. Das Wasser- und Schifffahrtsamt wollte durch den zuständigen Dienstleister einen Vorschlag zur Abänderung des Anzeigesystems umsetzen lassen. Wie ist der Stand der Umsetzung?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

17.02.2021

F0043/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.02.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Nachfrage, „Bearbeitungszeit 1. Änderung zum B-Plan Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmberg-straße im Teilbereich„

Stellungnahme der Verwaltung: S0077/21

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

nach mündlicher Beantwortung der Anfrage von Anfrage F0013/21 „Bearbeitungszeit 1. Änderung zum B-Plan Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße im Teilbereich“ in der Sitzung des Stadtrates am 25.01.2021 möchte ich folgende Nachfrage stellen.

 

Begründet wurde der immens lange Zeitverlauf seit Antragsstellung vom zuständigen Beigeordneten Herrn Dr. Scheidemann mit der Änderung der Besitzverhältnisse und des Antragstellers.

 

Nach dieser Stellungnahme haben wir uns erneut mit dem Antragsteller in Verbindung gesetzt und nach den Gegebenheiten gefragt. Tatsächlich erfolgte eine Änderung, jedoch dauert das Verfahren dennoch seit 4 Jahren und 7 Monaten. Auch hier kann nicht von zufriedenstellender zügiger Bearbeitung gesprochen werden.

Den Brief des Antragstellers haben Sie ebenfalls erhalten, dennoch folgt nun ein Zitat des Antragstellers:

 

„Folgend nun die Interpretation des Zeitplans des Stadtplanungsamts aus Sicht des Antragstellers und dessen Planers, mit der Darstellung der Zeiträume ohne Bearbeitung des gestellten Antrages.

 

Zeitablauf 1. Änderung B-Plan Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“ (Stand: 01.02.2021) mit Blick auf die Aktivitäten und Bearbeitungszeiträume des Stadtplanungsamtes und die prompte Erfüllung der unterschiedlichen Auflagen an meine Adresse, bzw. meines Planers.

 

2014-02-20     Aufstellungsbeschluss für 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 312-2 "Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße" durch Stadtrat

 

Juni 2016         Beginn meiner Kontakte mit dem Stadtplanungsamt in Sachen

                        „Nutzungsänderung“ mit Erledigung der an mich gestellten Aufgaben.

1 Jahr

 

 

2017-06-27     Antrag auf Änderung des Aufstellungsbeschlusses (Änderung Geltungsbereich und Änderung Planungsziele)

1 Jahr

 

2018-05-03     erneuter Antrag auf Änderung des Aufstellungsbeschlusses (wegen fehlender Unterschrift des Antragstellers)

 

1 Jahr             Dank der Intervention des Beigeordneten auf meine Bitte hin. Hätte ansonsten länger gedauert.

 

2019-05-16     Änderung des Aufstellungsbeschlusses für 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 312-2 "Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße" durch Stadtrat.

 

2019-06-14     Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses für 1. Änderung

                       des Bebauungsplanes Nr. 312-2 "Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße"  

                       im Amtsblatt.

 

5 Monate

 

2019-11-11     Absprache des Planers mit unterer Naturschutzbehörde des Umweltamtes

                       über den Umgang mit dem Baumbestand und zur Berücksichtigung der

                       naturschutzfachlichen Belange vor Ort

2019-11-22     Übergabe von Planzeichnung und Begründung zum Vorentwurf der 1. Ände-

                       rung des Bebauungsplanes Nr. 312-2 "Große Diesdorfer Straße / Dehmberg-

                       straße" an Mitarbeiterin Stadtplanungsamt durch Planer per Mail.

2020-01-13     Übergabe von Umweltbericht und Baumkartierung (einschließlich Plan) zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 312-2 "Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße" an Mitarbeiterin Stadtplanungsamt durch Planer per Mail

2020-02-17     Mail mit Änderungswünschen insbesondere hinsichtlich der Baugebietstypen, der Baugrenzen, der Mindestgröße von Baugrundstücken und der Verkehrsflächen von Mitarbeiterin Stadtplanungsamt an Planer

2020-02-24     Übergabe einer entsprechend den Änderungswünschen geänderten Planzeichnung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 312-2 "Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße" an Mitarbeiterin Stadtplanungsamt durch Planer per Mail mit der Bitte um Durchsicht und ggf. um Mitteilung von weiteren Änderungs- oder Ergänzungswünschen oder um Bestätigung des Planstandes sowie der Zusicherung der entsprechenden Änderung von Begründung und Umweltbericht nach Bestätigung.

4 Monate

 

2020-06-15     Mail mit Änderungswünschen insbesondere hinsichtlich der Baugrenzen von Mitarbeiterin Stadtplanungsamt an Planer

2020-07-03     Nach mehreren Abstimmungen des Planers mit Mitarbeiterin Stadtplanungsamt Übergabe entsprechend geänderter Unterlagen an Mitarbeiterin Stadtplanungsamt per Mail

2020-07-07     Mitteilung der Änderungswünsche der Innenprüfung im Stadtplanungsamt durch Mitarbeiterin Stadtplanungsamt per Mail

2020-07-10     Berücksichtigung der Änderungswünsche der Innenprüfung in Planzeichnung und Begründung sowie entsprechende Anpassung des Umweltberichtes, Übergabe der geänderten Unterlagen an Mitarbeiterin Stadtplanungsamt und Freigabe des Vorentwurfs durch Mitarbeiterin Stadtplanungsamt

2020-07-13     Drucken der Unterlagen zum Vorentwurf im Planungsbüro

2020-07-17     Beginn der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf

 

 

4 Monate

 

2020-11-17     Mitteilung der Zwischenabwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf durch        

                       Mitarbeiterin Stadtplanungsamt. 

                       Ergebnis der Zwischenabwägung an Mitarbeiterin Stadtplanungsamt als

                       Vorabzug

2020-12-03     Übergabe der Unterlagen zum Entwurf mit Änderungen entsprechend den                           

2020-12-04     Mitteilung von Mitarbeiterin Stadtplanungsamt per Mail, dass ein weiteres Leitungsrecht in der Straße darzustellen und Ankündigung möglicher weiterer Korrekturwünsche bis spätestens 09.12.2020

2020-12-14     Mail vom Planer an Mitarbeiterin Stadtplanungsamt mit der Bitte um Mitteilung der weiteren Korrekturwünsche, bis heute ohne Antwort

 

Zeitdauer bis jetzt: Juni 2016 bis Februar 2021

gleich 4 Jahre und 7 Monate.“

Zitat Ende (Anmerkung: Name der im Originaltext genannten Personen ersetzt)

 

 

Ich möchte wissen:

 

Was ist der tatsächliche Grund für die schleppende Bearbeitung des Antrages?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

15.02.2021

F0034/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.02.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Schönebecker Straße - Dorotheenstraße

Stellungnahme der Verwaltung: S0081/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Schönebecker Straße und Dorotheenstraße wurden 2008/ 2009 grundhaft ausgebaut.

2016/ 2017 wurden an der Schönebecker Str.23-24/ Ecke Dorotheenstraße neue Gasleitungen verlegt, wofür Teile der Straße aufgerissen wurden.

1. Wurden vor dem grundhaften Ausbau der Straße dort keine neuen Leitungen verlegt, oder wurde der Bedarf falsch geplant?

2. Ist der jetzige Zustand des Straßenbelages endgültig, oder wird die Straße noch in den Zustand wie vor Verlegung der Gasleitungen gebracht?

3. Aus welchem Grund wurde der Straßenbelag nach Verlegung der Gasleitungen nicht an den Zustand des weiteren Straßenverlaufes (Schönebecker Straße, Engpass) mit weißen Steinen im Straßenbelag angepasst?

 

Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

15.02.2021

F0033/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.02.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Kosten/ Nutzen der Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0089/21

 

 

Sehr geehrter Oberbürgermeister,

 

für viele ältere Menschen ist der Hund die einzig verbliebene Bezugsperson. Er ist keine Sache, die man in finanziell schlechten Zeiten aussortiert, sondern ein lebendes, atmendes, fühlendes Wesen, das zur Familiengemeinschaft gehört. Als Lenkungssteuer sollte die Hundesteuer angeblich die Hundehaltung eindämmen, führt aber nur dazu, dass einkommensschwachen Hundehalterinnen und -haltern das Leben unnötig erschwert wird. Selten wird jemand aus rein finanziellen Gründen sein Tier im Stich lassen.

 

Das Wesen der Steuer ist es, dass es sich um eine nicht zweckgebundene Einnahme handelt. In der Bevölkerung fehlt es an der Akzeptanz, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer genutzt werden, um Haushaltslöcher zu stopfen oder ungeliebte Großprojekte mitfinanziert werden. Verständnis für eine zweckgebundene Abgabe findet sich, wenn das Geld für Tierschutzmaßnahmen oder direkt für Verbesserungen zur Hundehaltung verwendet würde. Statt der aus meiner Sicht unethischen Besteuerung eines lebenden Wesens wäre denkbar, einen einmaligen pauschalisierten Beitrag bei der Anmeldung eines Hundes zu entrichten, aus dem z. B. die Pflege vorhandener bzw. Schaffung neuer Hundeauslaufwiesen oder Brachflächen finanziert wird. So ließen sich einerseits Kosten für die Hundehalter*innen verringern und andererseits könnte der Verwaltungsaufwand der Stadt minimiert werden.

 

Erste deutsche Kommunen haben die Hundesteuer bereits abgeschafft, zuletzt Osterrönfeld in Schleswig-Holstein. Bürgermeister Hans-Georg Volquardts begründete den Schritt so: "Oft haben ältere Leute einen Hund. Muss man die letzte soziale Bezugsperson noch besteuern?"

 

Eine Anfrage im Stadtrat von Halle ergab, dass dort fast die Hälfte der durch die Hundesteuer eingenommenen Gelder allein für den Verwaltungsaufwand verwendet wird. Dies bestätigt die Aussage des Bundes der Steuerzahler, der die Hundesteuer für wirtschaftlich wenig rentabel hält. Ihr Landesverband NRW z. B. hält sie für eine Bagatellsteuer, die verzichtbar ist. Zitat vom 02.07.2018:

 

"Nach wie vor hält der Bund der Steuerzahler NRW die Hundesteuer als Bagatellsteuer für nicht zeitgemäß und fordert ihre Abschaffung. Dafür sprechen gewichtige Argumente: Die Abgabe nimmt auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Steuerzahler so gut wie keine Rücksicht. Außerdem ist der Erhebungs- und Kontrollaufwand der Hundesteuer hoch und das Aufkommen im Vergleich zu den klassischen Kommunalsteuern, wie die Grund- und Gewerbesteuer, eher unbedeutend."

 

(https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/der-grosse-hundesteuer-vergleich-fuer-nrw/?L=0&cHash=d9c2a4a67486fa77ea78d6fdd2e1698f)

 

Auch der Bund der Steuerzahler in Sachsen-Anhalt folgt dieser Meinung: Zitat aus "Ist die Hundesteuer wirkungslos? Bund der Steuerzahler fordert die Abschaffung", Mitteldeutsche Zeitung vom 05.01.2018: "Das Fazit stand ganz am Ende einer langen Pressemitteilung und war eindeutig. Die Hundesteuer? Wirkungslos, sozial ungerecht - und überhaupt: Der Ehrliche ist der Dumme. Mitte Dezember hat sich Sachsen-Anhalts Bund der Steuerzahler dem Thema Hundesteuer gewidmet und ist zu einem harschen Urteil gekommen. 9,7 Millionen Euro haben Sachsen-Anhalts Kommunen 2016 eingenommen. Die Landeshauptstadt Magdeburg liegt mit 1,1 Millionen Euro an der Spitze, gefolgt von Halle mit 0,9 Millionen Euro. Die 9,7 Millionen Euro sind zwar 1,4 Millionen Euro mehr als 2012. Aber: Der Anteil am gesamten kommunalen Steueraufkommen von 1,8 Milliarden Euro (2016) beträgt gerade einmal 0,5 Prozent - bei einem enormen Aufwand, das Geld einzunehmen.

 

Für den Steuerzahlerbund steht deshalb fest. „Der Bürokratieaufwand bringt den Kommunen unter dem Strich kaum etwas ein und sorgt bei vielen Bürgern für Verdruss.“ Weil die Hundesteuer im allgemeinen Haushalt verschwindet. Weil nicht alle Hundehalter ermittelt werden können. Und weil schärfere Kontrollen notwendig wären, was alles noch teurer machen würde. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb die Abschaffung der Hundesteuer." (https://www.mz-web.de/dessau-rosslau/ist-die-hundesteuer-wirkungslos--bund-der-steuerzahler-fordert-die-abschaffung-29435188)

 

Um das Verhältnis von Aufwand und Nutzen der Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg zu prüfen, möchte ich gern wissen.

 

1. Wie viele Hunde sind aktuell in Magdeburg angemeldet?

 

2. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus Hundesteuer in den Jahren 2018 bis 2020?

 

3. Wie hoch sind die Außenstände für den unter 2. genannten Zeitraum?

 

4. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Außenstände einzutreiben, wie viele Kosten haben diese Maßnahmen ausgelöst?

 

5. Welche Kosten entstehen der Stadt durch die Erhebung der Hundesteuer (Personal/ Verwaltung, Mahnwesen, Porto, Herstellung der Steuermarken etc.)?

 

6. Welche Auswirkungen auf die mit der An-/Um-Abmeldung der Hunde und der Beitreibung befassten Mitarbeitenden der Verwaltung hätte der Verzicht auf die Hundesteuer?

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

15.02.2021

F0032/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

18.02.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Kosten fehlender Sachkunde von Hundehalterinnen und Hundehaltern

Stellungnahme der Verwaltung: S0057/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

nach Auskunft namhafter Tierschutzorganisationen ist fehlende Sachkunde die Hauptursache für Beißvorfälle bei Hunden. Die Stadt Magdeburg könnte ihre Stellung als Landeshauptstadt nutzen und sich einsetzen, dass die Landesregierung, wie bereits in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, die willkürliche Rasseliste für Sachsen-Anhalt abschafft und stattdessen den Erwerb einer Sachkunde für Hunde haltende Menschen verpflichtend einführt.

 

Damit würde vorgesorgt, dass man sich nicht aus einer Laune heraus einen Hund in den Haushalt holt, sondern überlegt handelt. Viele Hunde würden davor bewahrt, in falsche Hände zu geraten, nicht erzogen, eventuell vernachlässigt oder schlimmstenfalls aggressiv gemacht oder auch ausgesetzt zu werden. Das Tierheim würde entlastet. Letztlich lassen sich so auch viele Beißunfälle von vornherein vermeiden.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Welche Kosten entstanden der Landeshauptstadt Magdeburg im Zeitraum 2016 - 2020 durch fehlende Sachkunde von Hundehalterinnen und Hundehaltern und der bestehenden Rasseliste im Hundegesetz LSA?

 

2. Welche Kosten entstanden der Landeshauptstadt Magdeburg im Zeitraum 2016 - 2020 durch den Einzug von Hunden aufgrund der Rasseliste im Hundegesetz des Landes Sachsen- Anhalt?

 

3. Welche Kosten entstanden der Landeshauptstadt Magdeburg im Zeitraum 2016 – 2020 durch den Einzug von gefährlichen Hunden aufgrund von Vorfällen, die auf fehlende Sachkunde der Halterin oder des Halters zurückzuführen sind?

 

4. Welche Kosten entstanden der Landeshauptstadt Magdeburg im Zeitraum 2016 – 2020

 durch den Einzug von vernachlässigten bzw. ausgesetzten Hunden?

 

 

5. Sieht die Verwaltung zur Minderung der Kosten einen Vorteil in der Einführung eines "Hundeführerscheins", also dem Erwerb einer Sachkunde (mit theoretischer und praktischer Prüfung, vor Anschaffung eines neuen Hundes, statt einer pauschalen Rasseliste wie in Niedersachsen?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 21.01.2021

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

19.01.2021

F0013/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

21.01.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Akte OB

Stellungnahme der Verwaltung: S0040/21

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in Ihrer persönlichen Erklärung während der Sitzung des Stadtrates im Dezember 2020 war zu erfahren, dass Akten über Sie geführt wurden, deren Inhalte Ihnen unbekannt waren und das Anfragen über die gesetzliche Wiederwahlmöglichkeit Ihrer Person als Oberbürgermeister an das Innenministerium gestellt wurden.

 

Ich möchte gerne wissen:

 

1. Wer ist Initiator dieser Angelegenheit, wer gab die Anweisung zu den Maßnahmen und welche Personen sind in diese Tätigkeiten involviert?

 

2. Gab es personelle Konsequenzen, wie Disziplinarverfahren, Abmahnungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Werden Akten über Mitarbeitende der Stadtverwaltung, Stadträt*innen und/ oder Bürger*innen geführt, von denen die betreffende Person nicht in Kenntnis gesetzt ist?

Wenn ja aus welchem Grund werden diese Akten geführt? Welche Informationen enthalten diese Akten und welche Anfragen wurden gestellt?

 

4. Gibt es Untersuchungen (auch anonym) über Wahlen, die in der Landeshauptstadt Magdeburg stattfanden, z.B. über entstandene Fehler durch den Wahlleiter, Wahlhelfer oder andere Mitarbeiter? Oder Geheimakten über Wahlfälschungen?

 

5. Wenn das Rechtsamt der Landeshauptstadt Magdeburg nicht in der Lage ist, anhand klarer Rechtsgrundlagen, darüber zu urteilen, ob eine Person wählbar ist, sind dann dort die richtigen Mitarbeitenden tätig?

 

 

Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Sollte eine öffentliche Beantwortung rechtlich nicht vertretbar sein, bitte ich um Beantwortung in der Nichtöffentlichkeit.

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

21.01.2021

F0019/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

21.01.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Bearbeitungszeit 1. Änderung zum B-Plan Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße„ im Teilbereich

Stellungnahme der Verwaltung: S0035/21

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

am 20.02.2014 wurde durch Beschluss des Stadtrates die Aufstellung der Änderung des B-Planes Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ im Teilbereich beschlossen.

 

Der Antragsteller hatte alle Auflagen immer zeitnah erfüllt. Auch ständiges Nachfragen half nicht, den Vorgang zu beschleunigen.

 

So erging ganze 5 Jahre später, am 16.05.2019 der Beschluss des Stadtrates über die Änderung des Geltungsbereiches und der Planungsziele.

 

Laut Mitteilung der geplanten Zeitschiene durch Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes an den Antragsteller von Ende 2020 sollte nun im Juli/ August 2021 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Verfahrensablauf beendet sein.

 

In den vergangenen Tagen erging jedoch folgende Nachricht an den Bauherren:

 

„die geplante Einbringung der Beschlussvorlagen für die Zwischenabwägung und den Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 312-1 "Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße" kann leider nicht zeitnah erfolgen. Eine neue Terminfolge für die Einbringung kann derzeit leider nicht mitgeteilt werden.“

 

Es ergeben sich folgende Fragen:

 

1. Sieben Jahre Verfahrensablauf und kein Ende in Sicht, bei wie vielen Bauanträgen (prozentual) ist diese Zeitschiene Realität?

 

2. Der Zeitraum von mehr als sieben Jahren ist nicht annährend hinnehmbar, ebenfalls ist den Bürger*innen der Landeshauptstadt Magdeburg in keiner Weise vermittelbar, das Krankheit, Urlaub etc. Auslöser sind. Wo liegen im konkreten Fall die Ursachen für diesen kriechenden Verfahrensablauf? Wer ist dafür verantwortlich?

 

3. Wie können diese Ursachen behoben werden? Wann werden die Ursachen im konkreten Fall behoben?

 

4. Wann kann im konkreten Fall eine neue Terminfolge für die Einbringung mitgeteilt werden?

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

19.01.2021

F0012/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

21.01.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Fährstraße - An der Elbe

Stellungnahme der Verwaltung: S0034/21

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die Fährstraße wurde vor wenigen Jahren grundhaft ausgebaut.

 

Im Rahmen eines Neubauprojektes mussten dort nun neue Versorgungs- und Entsorgungsleitungen verlegt werden, wofür die ganze Straße wurde aufgerissen wurde. Die Straße befindet sich derzeit nicht in dem Zustand, wie vor der Neuverlegung der Leitungen.

 

Daher möchte ich wissen:

 

1. Wurden vor dem grundhaften Ausbau der Straße dort keine neuen Leitungen verlegt, oder wurde der Bedarf falsch geplant?

 

2. Wird bei grundhaften Ausbau von Straßen grundsätzlich nicht in die Zukunft geschaut?

 

3. Ist der jetzige Zustand des Straßenbelages endgültig, oder wird die Straße nach Abschluss der Bauarbeiten am Wohngebäude wieder in Ordnung gebracht?

 

Ich bitte um kurze mündlich, sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutza

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

19.01.2021

F0011/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

21.01.2021

       

 

Kurztitel

 

 

Kurzarbeit bei vollem Lohnausgleich

bei der Weihnachtsmarkt GmbH

Stellungnahme der Verwaltung: S0055/21

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die Mitarbeitenden der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH befinden sich, wie wir erfuhren, derzeit in Kurzarbeit, bei vollem Lohnausgleich.

 

Ich möchte wissen:

 

1. In welchen weiteren städtischen Gesellschaften befinden sich welche Anzahl von Mitarbeitenden, seit wann in Kurzarbeit?

 

2. Ist es grundsätzlich bei den städtischen Gesellschaften der Landeshauptstadt Magdeburg üblich, von der von der Höhe des Kurzarbeitergeldes, 60% des Netto-Entgelts (67 % des Netto-Entgelts, mit Kind), die von der Agentur für Arbeit übernommen werden, abzuweichen?

 

3. Wer hat wann beschlossen, den Mitarbeitenden der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte während der Zeit der Kurzarbeit den vollen Lohn zu zahlen? Oder bestimmt darüber das Parteibuch?

 

4. Seit wann befinden sich die Mitarbeitenden der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte in Kurzarbeit? Wann wurde das der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit angezeigt.

 

 

5. Wie lange ist geplant, die Mitarbeitenden der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte in Kurzarbeit zu belassen?

 

6. Allein durch die Absage des Weihnachtsmarktes im Jahr 2020 entstanden der Landeshauptstadt Magdeburg Kosten in Höhe von 270.000 Euro. Welche Kosten sind der Landeshauptstadt Magdeburg, durch die Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte im Jahr 2020 insgesamt entstanden?

 

7. Wäre es aufgrund der finanziellen Situation der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte nicht geboten, weitere unnötige Kosten zu vermeiden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

18.01.2021

F0005/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

21.01.2021

       

 

Kurztitel

 

Anbindung des Ersatzneubau Strombrücke an die Stadtparkstraße

Stellungnahme der Verwaltung: S0038/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Häufig erhält unsere Fraktion Anfragen von Bürger*innen der Landeshauptstadt, die den Ersatzneubau der Strombrücke und den Anschluss an die Stadtparkstraße betreffen.

 

Daher frage ich Sie:

 

1. Der Fuß-Radweg soll von der neuen Strombrücke 4 Meter plus 1 Meter Seitenstreifen Breite kommend, an den bestehenden Fuß-Radweg dessen Breite ca. 1 Meter beträgt, an der Stadtparkstraße angeschlossen werden. Wie soll das geschehen und wo ist der Anschluss geplant? Ist die geschützte Lindenallee gefährdet?

 

2. Welche Kosten werden der Landeshauptstadt Magdeburg für die Anbindung der Strombrücke an die Stadtparkstraße entstehen?

 

3. Wie viele Linden der geschützten Allee wurden bereits geplant gefällt, wie viele Linden mussten ungeplant gefällt werden?

 

4. Welche Eingriffe sind in das Biotop Taube Elbe erfolgt? Waren diese Eingriffe geplant und im Planfeststellungsverfahren genehmigt?

 

5. Wie sollen die Leitungen verlegt werden, ohne die denkmalgeschützte Stadtparkstraße zu beschädigen? Wo sollen die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen in Höhe der Stadtparkstraße verlaufen?

 

6. Wurde bereits in denkmalgeschützte Bereiche eingegriffen? Wenn ja, wo und aus welchem Anlass?

 

7. Die Stadtparkstraße weist bereits jetzt Schäden auf. Pro Tag sollen insgesamt ca. 3000 PKW, davon, 2% Schwerlastverkehr über die neue Straße rollen, also 60 Schwerlasttransport pro Tag. Ist die Tragfähigkeit der Stadtparkstraße für diese Belastung tatsächlich gegeben?

 

8. Auch die Emissionsbelastungen werden zukünftig durch den Verkehr erheblich sein. Gibt es konkrete Berechnungen und Aussagen in einer Umweltverträglichkeitsstudie, die das Biotop Taube Elbe miteinschließen?

 

9. Warum sind das Planfeststellungsverfahren zum Ersatzneubau Strombrücke und die Umweltverträglichkeitsstudie im Ratsinformationssystem aufzufinden, aber die Links nicht mit den Informationen hinterlegt?

 

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

öffentlich

19.01.2021

F0010/21

Absender

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Adressat

 

 

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Lutz Trümper

 

 

Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

21.01.2021

       

 

Kurztitel

 

Situation, Verbesserung und Schutz der Prostituierten in Magdeburg unter den Bedingungen der gegenwärtigen Pandemie

Stellungnahme der Verwaltung: S0065/21

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die Tätigkeit der angemeldeten und einer schwer zu schätzenden Anzahl nicht angemeldeter Prostituierter in Magdeburg ist durch die Corona-Pandemie besonders betroffen. In einschlägigen Foren im Internet ist mit Namen und Anschriften nachzulesen, dass diese Tätigkeit nahezu ungebremst und ungeschützt fortgesetzt wird.

 

Hieraus resultieren nachfolgende Fragen:

 

1. Gibt es für den Personenkreis der Prostituierten spezielle Hygienekonzepte?

 

2. Werden diese Konzepte durch die zuständigen Fachämter überprüft? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis?

 

3. Werden in der aktuellen coronabedingten Lage zusätzliche Beratungen und Konzepte für einen Ausstieg angeboten? Wenn ja, welche und mit welchem Erfolg?

 

4. Wurden zusätzliche Hilfsangebote, insbesondere die Schaffung von Schutzräumen für Ausstiegswillige, Ausbau der medizinischen Versorgung und Notfallversorgung, Möglichkeiten einer Umschulung etc. geschaffen?

 

5. Welche Maßnahmen wurden und werden gegen die Freier verhängt, die verlangen, gegen das Kontaktverbot zu verstoßen und sich damit in den einschlägig bekannten Foren brüsten?

 

 

Ich bitte um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz