Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianzim Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 07.12.2023

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.12.2023

F0377/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

07.12.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Schimpansen im Zoo Magdeburg, wann wird das Tierleid beendet?

Stellungnahme der Verwaltung: S0003/24

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

seit mehr als vier Jahren ist die Schimpansengruppe im Magdeburger Zoo ausschließlich in einem Innengehege untergebracht und hat seither keinen Zugang zu einem Außengehege.

Tierrechtorganisationen berichten, dass die Affen Symptome schwerer psychischer Belastungsstörungen wie „Over-Grooming“ zeigen, einen lethargischen Eindruck erwecken und einige Tiere ihre eigenen Exkremente verzehrten.

Im Juli 2023 wurde gegen die vorherige Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Beschwerde eingelegt. Wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg mitgeteilt habe, wurden die Ermittlungen wiederaufgenommen.

Quelle: https://www.peta.de/neuigkeiten/zoo-magdeburg-schimpansen/

Ich habe folgende Fragen:

1. Hat der Magdeburger Zoo Gelegenheit zur Äußerung zu den erhobenen Vorwürfen erhalten? Welche Stellungnahme gaben die Verantwortlichen des Magdeburger Zoos ab oder werden sie abgeben? Wenn bereits eine Stellungnahme abgegeben wurde, diese bitte der Stellungnahme beilegen!

2. Wurde nun Anklage erhoben, oder sollte Anklage erhoben werden, welchen Einfluss hat diese Entscheidung auf die Umsetzung der Rahmenplanung 2025 - Zoologischer Garten Magdeburg?

3. Bereits in meiner Anfrage F0271/21 vom 23.11.2021 fragte ich, ob im Sinne der Tiere darüber nachgedacht und versucht wurde, die Tiere anderweitig unterzubringen, um

ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen. Die Antwort war, „die Abgabe der Schimpansengruppe ist ausgeschlossen, die Schimpansen könnten mit annehmbaren leichten Einschränkungen im Magdeburger Zoo gehalten werden. Langfristig sei die Errichtung übernetzter Freianlagen zwingend notwendig, um Menschenaffen im Zoo artgerecht zu halten „Ist man noch immer davon überzeugt, dass die Tiere mit „annehmbaren leichten Einschränkungen“ im Magdeburger Zoo gehalten werden?

 

4. Wann soll die zwingend notwendige übernetzte Freianlage für die Schimpansen zur Verfügung stehen? Müssen weitere 4 Jahre vergehen, bis die „annehmbaren leichten Einschränkungen“ die für die Affen im Magdeburger Zoo bestehen, beendet werden?

 

5. Was hat man im Zoo Magdeburg bisher unternommen, um den Schimpansen ein artgerechteres Leben zu ermöglichen, bis die übernetzte Freianlagen zur Verfügung stehen?

 

6. Was möchte der Zoo Magdeburg zukünftig verändern, um den Schimpansen ein artgerechteres Leben zu ermöglichen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.12.2023

F0374/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

07.12.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Kita „Bussi Bär„ – Regulierung der Schäden - Wasserschaden aus dem Jahr 2017

Stellungnahme der Verwaltung: S0601/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

zuletzt wurde auf meine Anfrage F0097/23 zur Begleichung der Kosten für Schäden an verschiedenen Einrichtungsgegenständen in der Kita „Bussi Bär“ durch einen Wasserschaden im Jahr 2017 in Stellungnahme S0131/23 berichtet.

Der Stellungnahme nach fehlte noch immer ein Gutachten, welches nach einem Besichtigungstermin erstellt werden sollte.

 

Nun frage ich erneut:

1. Liegt das abschließende Gutachten nun vor und wurde das Verfahren fortgesetzt?

2. Gibt es nun ein abschließendes Urteil oder Ergebnis und wurde der Kita der im Jahr 2017 entstandene Schaden endlich ersetzt?


 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.12.2023

F0376/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

07.12.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Rückkehr der Jehmlich-Orgel in die Klosterkirche

Stellungnahme der Verwaltung: S0061/24

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Orgel aus dem Kloster Unser Lieben Frauen wurde zum Zweck der Sanierung/Wiederherstellung des Gewölbes im Chor abgebaut und sollte während der Bauzeit aufgearbeitet und nach der Beendigung der Bauarbeiten wieder an gleicher Stelle aufgebaut werden.

In DS0063/19 „Sicherung der Jehmlich-Orgel in der Klosterkirche im Kloster

Unser Lieben Frauen“, welche am 13.06.2019 vom Stadtrat beschlossen wurde, heißt es:

Zitat: „So ist es zwingend notwendig, die Orgel für den Zeitraum der Bauarbeiten (Frühjahr 2020 bis Frühjahr 2022) in der Klosterkirche sicherzustellen und in Einzelteilen klimatisiert und staubfrei zu lagern. Nach Beendigung der Bauarbeiten erfolgen der Wiederaufbau der Orgel sowie die Anpassung der Intonation der Pfeifenmensuren an die veränderte Raumakustik…… der Erhalt des wertvollen Instruments am bisherigen Standort, trotz geplanter Rekonstruktionsarbeiten am Gewölbe des Hohen Chores, ist unbedingt sicherzustellen.“

Ich möchte wissen:

1. Wann wird der Stadtratsbeschluss zum Wiederaufbau der Orgel sowie die Anpassung der Intonation der Pfeifenmensuren an die veränderte Raumakustik in der Klosterkirche im Kloster Unser Lieben Frauen umgesetzt?

2. 1977 wurde die Konzerthalle in der Liebfrauenkirche des ehemaligen Klosters Unser Lieben Frauen nach Georg Philipp Telemann benannt, neuerdings wird dieser Name nicht mehr verwendet. Selbst auf der Internetpräsenz der LH MD liest man nun von „Musik in der Klosterkirche“. Wer hat wann die Umbenennung der Konzerthalle Georg Philipp Telemann veranlasst und warum? Wurde der Stadtrat in die Umbenennung involviert, wenn nein, warum nicht?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

30.11.2023

F0369/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

07.12.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Sachstand der Bearbeitung der Anträge im sozialen Bereich

Stellungnahme der Verwaltung: S0605/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Sozial- und Wohnungsamt besteht, auch aufgrund von kurzfristigen Gesetzesänderungen, ein sehr hoher Bearbeitungsrückstand, der mit Schließwochen behoben werden soll.

Ich möchte wissen:

1. Wie hoch ist der derzeitige Bearbeitungsrückstand? (Bitte Anzahl nach Antragsart wie Wohngeld, Elterngeld, BuT, Hilfe zum Lebensunterhalt etc. angeben.)

2. Wann soll der Bearbeitungsrückstand abgearbeitet sein und eine wieder zeitnahe Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgen können?

3. Wieviel Schließwochen werden zur Abarbeitung des Bearbeitungsrückstandes noch benötigt?

4.  Wird grundsätzlich weiteres Personal im Sozial- und Wohnungsamt benötigt? Wenn ja, in welchem Umfang?

5. Welche weiteren Möglichkeiten werden in Betracht gezogen, dem Bearbeitungsrückstand Herr zu werden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

06.12.2023

F0378/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

07.12.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Sauberkeit, Versorgungsmöglichkeiten und Spenden im Zoologischen Garten Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0005/24

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

Ein Besuch im Zoologischen Garten Magdeburg brachte kürzlich folgende Fragen auf:

1. Ordnung und Sauberkeit des Zoogeländes lassen derzeit zu wünschen übrig. Warum ist das Zoogelände derzeit in schlechtem Pflegezustand?

 

2. Erfolgt die gastronomische Versorgung der Besucher des Zoologischer Garten Magdeburg ausschließlich über das recht hochpreisige und dadurch wenig familienfreundliche Restaurant Africambo Lodge, oder gibt es weitere Anbieter? Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum ist das Versorgungsangebot der anderen Anbieter verfügbar? Wenn nein, warum gibt es keine weitere Möglichkeit Speisen oder Getränke auf dem weitläufigen Zoogelände zu kaufen?

 

3. Am Einlass des Zoologischen Garten Magdeburg wird bei der Bezahlung direkt ein Spendenanteil in Höhe von 1 Euro pro Erwachsenem Besucher berechnet. Der Besucher wird darüber mündlich informiert und hat dann die Möglichkeit, die Spende abzuwählen. Seit wann wird diese Spende von den Besuchern auf diese Weise gefordert?

 

4. Wieviel Spendengelder sind im Jahr 2020, 2021 und 2022 über diese Aktion im Zoologischen Garten Magdeburg eingegangen und wofür wurden diese verwendet?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

30.11.2023

F0368/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

07.12.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Jagd im Stadtpark und Herrenkrug

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

da der Antrag auf Rücknahme obiger Allgemeinverfügung in der Stadtratssitzung am 20.11.2023 abgelehnt wurde, besteht nun über den Zeitraum eines halben Jahres eine Gefahr für Menschen und Tiere in unserer Stadt, die die Grünanlagen zur Erholung nutzen, aber auch für Gäste. Beide Parks verfügen über Hotelanlagen. Dort wohnen zeitweilig auch Gäste mit Hund, die nachts das Freie aufsuchen müssen.

 

Querschläger können bis zu 2 km fliegen und Menschen verletzten oder töten. Beide Parks sind auch im Winter bis in die Nachtstunden belebt, etwa als Treffpunkt bei Veranstaltungen oder dem Besuch von Gaststätten. Radfahrer nutzen den Stadtpark zur Durchfahrt von oder nach Cracau, Jogger u. a. Sportler trainieren in ihrer Freizeit, Jugendliche nutzen die Skateranlage. Hotelgäste genießen einen Spaziergang oder müssen ihre mitreisenden Hunde auch nachts Gassiführen. Im Stadtpark sind zwei größere Flächen als Hundeauslaufflächen ausgewiesen.  Es ist nicht zu erwarten, dass die Gäste vor dem Besuch unserer Stadt das Amtsblatt gelesen haben bzw. es lesen werden. Alle diese Nutzer der Parks leben nun sechs Monate im Jahr mit der ständigen Bedrohung, mit Schusswaffen konfrontiert zu werden. Berichte über tragische Unfälle gibt es bundesweit zur Genüge, um sich der Gefahr bewusst zu sein.

 

 

Ich möchte wissen:

 

1. An welchen Stellen wurden Schilder aufgestellt, welche Kennzeichen, dass im Stadtpark und Herrenkrug gejagt werden könnte?

 

2. Wann werden die Schilder aufgestellt und wieder entfernt, oder bleiben diese dauerhaft stehen? Wie wird im konkreten Fall der Jagd signalisiert, dass eine Jagd stattfindet?

 

3. In § 4 Abs. 2 Nr. 4 der Grünanlagensatzung ist es untersagt, gefährliche Gegenstände, insbesondere Waffen auf Spielplätzen mitzuführen. Wird die Oberbürgermeisterin in Ausübung ihres Ermessens die Allgemeinverfügung zur Jagd zumindest für den Bereich des Spielplatzes einschränken?

 

4. Wird die Oberbürgermeisterin im Vollzug der Grünflächensatzung Jägern untersagen, im Bereich des Spielplatzes Waffen mitzuführen oder von diesen Gebrauch zu machen?

 

5. Ist - soweit Leben und Gesundheit von Menschen oder Eigentum durch die Jagdausübung im Herrenkrug und im Stadtpark verletzt werden - eine Absicherung gegenüber Schadenersatzansprüchen gegeben? Haftet das Land Sachsen-Anhalt oder die Landeshauptstadt Magdeburg?

 

6. Nach der Allgemeinverfügung zur beschränkten Jagdausübung darf im Stadtpark und im Herrenkrug in der Zeit vom 01. Oktober 2023 bis 31. März 2024 gejagt werden, es wird von 10 Tieren ausgegangen, die sich derzeit dort aufhalten. Beim Auftreten von 60-80 Wildschweinen gab es in der Landeshauptstadt Magdeburg im Jahr 2013 Allgemeinverfügungen zur beschränkten Jagdausübung für wenige Wochen. Welche Erklärung gibt es für diese Tatsache?

 

7. Wurde der Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten über die Allgemeinverfügung zur beschränkten Jagdausübung informiert. Wenn ja, wann?

 

 8. In einem Zeitungsartikel der Volksstimme vom 16.11.2023 heißt es, die angewandten Vergrämungsmaßnahmen seien erfolgreich gewesen und haben zu einem niedrigeren Wildschweinbestand geführt. Welche Vergrämungsmaßnahmen wurden ergriffen und warum sind sie bei der Anzahl von 10 Tieren nicht mehr ausreichend, dass nun erneut die Jagdausübung gestattet wird.

 

9. Warum wird die Jagdausübung auf die Raubwildarten Waschbär, Marderhund, Dachs und Fuchs gestattet, wenn die Begründung für die Allgemeinverfügung die von einer Schwarzwildpopulation ausgehende Gefahr ist?

 

10. Wie niedrig muss die Schwarzwildpopulation und ggf. Raubwildpopulation sein, damit die Stadtgebiete Herrenkrug und Stadtpark Rotehorn in Zukunft wieder ganzjährig jagdfrei sind?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 16.11.2023

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.11.2023

F0344/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.11.2023

         

 

Kurztitel

 

 

LKW Parken am Barleber See

Stellungnahme der Verwaltung:S0547/23 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

am 22.06.2023 wurde ein Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg während der Einwohnerfragstunde des Stadtrates vorstellig und berichtete über die parkenden LKWs entlang des Buschweges und der Wiedersdorfer Straße am Barleber See.

Am 18.07.2023 wurde er darüber informiert, dass sein Anliegen an das Stadtplanungsamt weitergeleitet wurde und das Tiefbauamt informiert wurde. Es sollte nun im Baudezernat geprüft werden, wie mit der Situation weiter umgegangen werden soll.  

 

Folgende Fragen stellen sich:

1. Ist die Prüfung abgeschlossen und welche Ergebnisse ergab die Prüfung?

 

2. Hat die Absperrung der ehemaligen Buswendeschleife die Situation verbessert, oder eher verschlechtert, weil die LKW nun an der Kreuzung Buschweg/ Wiedersdorfer Straße über die Verkehrsinsel fahren, um zu wenden und diese dadurch beschädigten?

 

3. Ist aufgrund der Zerstörung der Verkehrsinsel geplant und sinnvoll, die Wendeschleife wieder zu öffnen?

 

4. Wann soll eine Lösung für das Problem gefunden sein, bis wann soll die Umsetzung erfolgen? Gibt es einen Zeitplan?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.11.2023

F0343/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.11.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Wartezeiten auf Termine in den BürgerBüros

Stellungnahme der Verwaltung: S0583/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

seit Jahren müssen die Magdeburgerinnen und Magdeburger lange auf Termine im Einwohnermeldeamt warten. Montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr können sie in einem Bürgerbüro zwar ohne Termin vorsprechen, ist das Kontingent für Kunden ohne Termin jedoch ausgeschöpft ist, muss eine längere Wartezeit vor dem Bürgerbüro in Kauf genommen werden. Der Terminkalender ist derzeit für 47 Tage im Voraus freigeschaltet. Bei unserer Recherche (14.11.2023, 14 Uhr) war es nicht möglich, z.B. einen Termin für die Zulassung eines fabrikneuen PKW zu buchen.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wie lange soll dieser Zustand der Terminvergabe, in weiter zeitlicher Ferne, in den Bürgerbüros in der Landeshauptstadt noch andauern? Was wird unternommen, um den Zustand zu verbessern?

 

2. Soll nach dem Willen der Verwaltung überhaupt wieder ein Zustand ohne Terminvergabe in den BürgerBüros erreicht werden?

 

3.  Wie viele Tickets werden täglich durchschnittlich zwischen 8 Uhr und 9 Uhr vergeben?

 

4.  Wie lange dauert die Ausstellung einer Sterbeurkunde derzeit?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.11.2023

F0342/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.11.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Buckau „Kapellenstrasse West„

Stellungnahme der Verwaltung: S0562/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

1. Wurde eine Entwässerungsanlage, wie im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen B-Plangebiet Nr.451-2.1 „Kapellenstrasse West“ vereinbart, abnahmefähig hergestellt und von der Landeshauptstadt Magdeburg / SWM /AGM abgenommen? Wenn ja, wann und durch wen erfolgte die Abnahme?

 

2. Wurden bei der Abnahme weitere Auflagen erteilt? Wenn ja, welche und wurden die Auflagen erfüllt?

 

3. Wo entwässert die Buckauer Sporthalle (Buckau Quartier) Regenwasser und Brauchwasser?

 

4. Wann wurden der Durchführungsvertrag das letzte Mal angepasst und wann wurde die Erfüllung der Vertragsinhalte überprüft.

 

5. Wann wird endlich mit der vertraglichen vereinbarten Umsetzung der vertraglich festgelegten Maßnahmen begonnen? Wann soll die Umsetzung erledigt sein?

 

6. Warum wurde der Vertrag vom 08.10.2018 verlängert? Welche Gründe wurden vom Bauherren für die Notwendigkeit der Verlängerung aufgeführt? (Bitte ausführlich beschreiben!)

 

7. Wie viele Nebenvereinbarungen gibt es zum Durchführungsvertrag vom 08.10.2018 und warum wurden die Nebenvereinbarungen bis heute nicht überprüft und nicht umgesetzt?

 

8.  Welche Möglichkeiten hat die Landeshauptstadt Magdeburg zur Durchsetzung der Inhalte dieser Vereinbarung?

 

9. Warum wurde eine Baugenehmigung für das Buckau Quartier mit 154 Wohneinheiten erteilt, ohne die vorherige Erschließung sicherzustellen?

 

10. Wie viele Baugenehmigungen wurden im B-Plan „Kapellenstrasse West“ und das Gebiet Buckauer Sporthalle (Buckau Quartier) im Zeitraum 08.10.2018- 31.12.2019 und vom 01.01.2020- 16.11.2023 erteilt?

 

11. Was hat die Landeshauptstadt Magdeburg geplant, um das neue Wohngebiet vom Durchgangsverkehr zu entlasten? Welche Zubringerstraße ist geplant und wann wir diese gebaut?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung, wenn nicht in der Öffentlichkeit möglich, bitte ich um nicht öffentliche Stellungnahme.

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.11.2023

F0341/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.11.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Verteilung der Mittel aus den GWA-Initiativfonds 2023

Stellungnahme der Verwaltung: S0579/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

werden die den GWA Gruppen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel während des Jahres nicht verbraucht, können zum Ende des Jahres Anträge auf Restmittel gestellt werden.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wieviel Restmittel standen im Jahr 2023 noch zur Verfügung?

 

2. Wurden die Restmittel verteilt, oder wegen der angespannten Haushaltslage nicht verteilt?

3. Wenn diese verteilt wurden, welche Anträge sind eingegangen und welche Anträge wurden bewilligt? (Bitte GWA Gruppen benennen, Antragshöhe sowie bewilligte Restmittel). 

 

4. Welche Mittel wurden im Jahr 2023 insgesamt an welche GWA ausgereicht? (Bitte GWA-Gruppen benennen, Antragshöhe sowie bewilligte Mittel). 

5. Gibt es den grundsätzlichen Bedarf zur Erhöhung des GWA-Initiativfonds?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.11.2023

F0340/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.11.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Hilfe für männliche Opfer häuslicher Gewalt

Stellungnahme der Verwaltung: S0604/23

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

auch wenn es noch immer ein Tabuthema ist, gibt es häusliche Gewalt auch gegenüber Männern. Laut BKA wurden allein für das Jahr 2022 etwa 70.000 Fälle psychischer und physischer Gewalt bekannt, darunter

- 248 versuchte bzw. vollendete Tötungsdelikte

- 39.766 Fälle vorsätzlicher einfacher Körperverletzungen

- 11.277 Fälle gefährlicher Körperverletzungen

 

(aus: Lagebild häusliche Gewalt, Bundesinnenministerium 2022)

 

Die Dunkelziffer dürfte weit höher sein.

 

Lt. der Initiative "Ohne Gewalt leben, Mann" sollen im Jahr 2022, 421 Männer Hilfe angefragt haben, 99 davon konnten anschließend Zuflucht in einer Schutzwohnung finden. Es fehlt an einem bundesweit ausgebauten Hilfenetz für Männer. Lediglich 12 Schutzwohnungen existieren bisher - bundesweit. Erst für 2025 wird erstmals eine qualifizierte Studie zu diesem Tabuthema erwartet.

 

Hieraus resultieren nachfolgende Fragen:

 

1. An wen können sich betroffene Männer in Magdeburg wenden, um Hilfe zu erhalten?

2. Wo können von häuslicher Gewalt betroffene Männer in Magdeburg zeitweilig - analog der Unterbringung in Not geratener Frauen in Frauenhäusern - Zuflucht finden?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.11.2023

F0339/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.11.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Fahrgastunterstände an Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen der MVB

Stellungnahme der Verwaltung: S0553/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

derzeit ist in der Landeshauptstadt Magdeburg zu beobachten, dass bestehende Fahrgastunterstände an Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) ausgetauscht werden. Hingegen fehlen jedoch an anderen Haltestellen Fahrgastunterstände.

 

Hieraus resultieren nachfolgende Fragen:

 

1. Aus welchem Grund werden Fahrgastunterstände an Haltestellen der MVB ausgetauscht, bevor an Haltestellen, an denen den Fahrgästen keine Fahrgastunterstände zur Verfügung stehen, neue Fahrgastunterstände errichtet werden.

 

2. Wer legt fest, wann welche Haltestelle einen neuen Fahrgastunterstand erhält, oder wo neue Fahrgastunterstände errichtet werden?

 

3. Bis wann sollen alle Haltestellen von Busse und Straßenbahnen der MVB mit Fahrgastunterständen bestückt sein?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Aila Fassl

stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 12.10.2023

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.10.2023

F0316/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

12.10.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Parkflächen für Besucher des Messeplatzes, Baustellenabsicherung und Sauberkeit

Stellungnahme der Verwaltung: S0517/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wer am Wochenende die Magdeburger Herbstmesse, das nachweislich älteste Volksfest der Welt, besucht hat und mit dem PKW anreiste, hatte größte Probleme eine Parkfläche zu finden. Derzeit sind an verschiedenen Orten in der Nähe des Messeplatzes versiegelte Flächen durch die Baustelleneinrichtung entstanden, die ohne nennenswerten Aufwand nach Abschluss der Bauarbeiten als Parkflächen für die Besucher des Messeplatzes (Messe/Zirkus etc) dienen könnten.

Dazu frage ich Sie:

1. Ist es geplant, diese Flächen nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder zu entsiegeln? Wenn ja, wer trägt die Kosten dafür? Könnten die Kosten noch eingespart werden, oder wurde die Entsiegelung bereits mit beauftragt?

2. Wäre es grundsätzlich möglich, diese Flächen nach Abschluss der Baumaßnahmen als Parkflächen zu nutzen z.B. bis zum Abschluss der Errichtung der geplanten Parkplätze im Umfeld von Hyparschale und Stadthalle?

3. Wer hat festgelegt, dass die Messebetreiber Parkverbotsschilder auf ihre Kosten im Stadtpark aufstellen müssen?

4. Wurde die Einhaltung des Parkverbotes im Stadtpark vom Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg kontrolliert? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

5. Wer hat das Parkverbot in der Stadtparkstraße (Höhe MDR Gebäude) angeordnet?

6.  In der Stadtparkstraße wurden Ausnahmegenehmigungen zum Parken erteilt. Wer hat diese Ausnahmegenehmigungen erteilt? Wusste die Landeshauptstadt Magdeburg von diesen Ausnahmegenehmigungen und hat die Erlaubnis zur Ausstellung der Ausnahmegenehmigungen erteilt?

7. Wer ist für die Absicherung von Baustellen zuständig? Wie oft wird kontrolliert, ob Baustellen ordnungsgemäß abgesichert sind? Warum ließen sich am Wochenende unzählige Gefahrenquellen an der Brückenbausaustelle ausmachen?

8. Wer ist für die Säuberung des Stadtparkes zuständig? Wie oft wird der Stadtpark gereinigt?

9. Hat der ehemalige Projektleiter für den City-Tunnel und dem Brückenneubau seine Arbeit für die Landeshauptstadt Magdeburg beendet?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.10.2023

F0315/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

12.10.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Zukunft der Annahmestelle für Grünabfälle in der Sandbreite

Stellungnahme der Verwaltung: S0482/23

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

die Annahmestelle für Grünabfälle in der Sandbreite bietet das Angebot zur Entsorgung von Grünabfällen für Privatleute im südlichen Stadtbereich von Magdeburg. Diese wird durch die GISE mbH betrieben. Nutzer berichten nun, dass das Erscheinungsbild nach Auflösung der Annahmestelle aussieht.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Ist die Sorge der Nutzer berechtigt, dieses Angebot zukünftig nicht mehr vorzufinden?

 

2. Wenn ja, wann soll das Angebot eingestampft werden und welche Gründe gibt es dafür diese bewährte Annahmestelle zu schließen? Betrifft die Schließung Sparmaßnahmen oder Streichungen im Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg?

3. Wann sollen die Nutzer darüber informiert werden?

 

4. Welche Alternativen wird es geben, außer Kilometerweit zum nächsten Wertstoffhof fahren zu müssen?

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.10.2023

F0314/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

12.10.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Giftige Pflanzen im Stadtgebiet

Stellungnahme der Verwaltung: S0519/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

Hunde fressen regelmäßig Gras und Pflanzen zur Magenreinigung. Hundehalter aus dem Stadtteil Alte Neustadt informierten uns über gesundheitliche Schäden ihrer Tiere, die lt. Tierärzten auf giftige Pflanzen im Stadtgebiet zurückzuführen seien.

 

Den Haltern wurde vom tierärztlichen Notdienst eine Liste ausgehängt und die offenbar schon bekannten vorhandenen giftigen Pflanzen angekreuzt. Im Bereich Gutenberg-/Kühlewein-/Lüneburger Straße soll es sich um Blauen Eisenhut, der als giftigste Pflanze Europas gilt, sowie Engelstrompete, Stechapfel und Ambrosia handeln. Diese sind auch für Menschen schädlich.

 

Hieraus resultieren nachfolgende Fragen:

 

1. Wurden obige Gewächse durch den Stadtgartenbetrieb angepflanzt?

 

2. Werden die Straßen- und Wegesränder in den Wohngebieten auf Vorhandensein giftiger Pflanzen kontrolliert? Wenn ja, in welchen Abständen?

 

3. Wie zeitnah können diese Pflanzen entfernt und durch ungiftige ersetzt werden?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.10.2023

F0312/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

12.10.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Springbrunnen im Herbst

Stellungnahme der Verwaltung: S0518/23

 

 

 

Am Sonntag, dem 08. Oktober, genossen viele Menschen rund um den Ulrichplatz das schöne Herbstwetter. Viele saßen in den Außenbereichen der Cafés und auch die Bänke rund um den Springbrunnen waren gut besetzt. Wasser war noch im Brunnen vorhanden, aber er war nicht in Betrieb.

 

Einige Schritte weiter - zwischen dem SWM-Gebäude (ehemaliger Blauer Bock") und Karstadt - war dagegen ein Brunnen in Betrieb, obwohl dort wegen einer Baustelle keinerlei Spaziergänger unterwegs waren.

 

Hieraus resultieren nachfolgende Fragen:

 

1. Wer legt nach welchen Kriterien den Zeitplan für den Betrieb der jeweiligen Brunnen fest?

 

2. Verursacht es einen größeren Aufwand, z. B. den Brunnen am Ulrichsplatz spontan auch nach Ablauf einer Saison bei noch vorhandenem Wasser an einem Wochenende nochmals in Betrieb zu nehmen?

 

3. Wäre dies ab der kommenden Saison 2024 variabel für schöne Wochenendtage im Herbst möglich?

 

4. Wie flexibel reagiert die Stadt im Sommer an besonders regnerischen Tagen? Bleiben die Brunnen dann trotzdem in Betrieb oder werden sie mangels Nutzen auch zeitweise abgestellt?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.10.2023

F0310/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

12.10.2023

         

 

Kurztitel

 

 

RAW Salbke- Denkmalschutz schafft Baulücken?

Stellungnahme der Verwaltung:S0548/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

erfreulicher Weise soll das Gelände des ehemaligen RAW in den nächsten Jahren entwickelt werden.

 

Ich habe folgende Fragen dazu:

 

1. Für welche Gebäude auf dem Gelände des RAW besteht derzeit Denkmalschutz?

 

2. Welche Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, bleiben bei der Umgestaltung des RAW Geländes erhalten?

 

3. Welche Gebäude sollen nicht erhalten bleiben und was sind die Gründe, warum wieder der Denkmalschutz missachtet wird?

 

4. Werden Fördermittel an den Investor ausgereicht? Wenn ja in welcher Höhe? Und für welche Gebäude oder Maßnahmen?

 

5. Werden die alten straßenbegleitenden Gebäude erhalten, die das alte Gelände prägen und die dem Industriedenkmal sein Gesicht geben?

 

6. Wie werden die Ab- und Zufahrten geregelt? Wir eine Zubringerstraße von Südosten/ Westen geplant?

 

7. Warum werden die Vorhalteflächen der geplanten Entlastungsstraßen nicht als Zubringerstraßen genutzt?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

25.09.2023

F0296/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

12.10.2023

         

 

Kurztitel

 

 

MVB- verkürzte Streckenführung der Buslinie 58

Stellungnahme der Verwaltung: S0485/23

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

Ab Montag den 25.9.2023 bis September 2024 soll in der Faulmanstraße durch der SWM ein Kanal erneuert werden, die Linie 58 fährt wegen der Bauarbeiten nun verkürzt zwischen Sudenburg und Ottweiler Straße. Die Haltestellen Drews-Privatweg, Saarbrücker Straße, Salbker Platz, Turmpark und SK,L müssen laut Information der MVB auf ihrer Webpräsenz, für die gesamte Zeit der Baumaßnahme entfallen. Viele ältere Menschen, die in diesem Bereich wohnen und den Weg bis zur Straßenbahnhaltestelle nicht zu Fuß zurücklegen können, werden vom ÖPNV abgeschnitten und mit diesem Problem allein gelassen

Ich frage Sie:

 

1. Warum wurde nicht in einer Bürgerversammlung oder der Einwohnerversammlung der Oberbürgermeisterin vor 8 Wochen Stadtteil Salbke darüber informiert, was wann und wie genau passieren soll?

2. Wurde die verkürzte Streckenführung an die Nutzer des ÖPNV z.B. im Vorfeld an den Haltestellen bekannt gegeben? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?

3. Ist die Information lediglich per Pressemitteilung aus Sicht der MVB und der Landeshauptstadt Magdeburg der angemessene Weg, die Fahrgäste und zahlende Kundschaft der MVB zu informieren? Oder könnte man z.B. über Flyer informieren?

4. Ist die MVB ist nicht gewillt oder nicht in der Lage, eine Umleitungsstrecke für die betroffenen Anwohner zu schaffen?

5. Welche Möglichkeiten der alternativen Beförderungsmöglichkeiten, wie kleinere Fahrzeuge etc., wurden für die Zeit der Baumaßnahmen geprüft? Warum wurde keine Möglichkeit umgesetzt?

6. Wie kann die MVB in die Verantwortung genommen werden, kurzfristig eine ersatzweise Verbindung zu schaffen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Information, unter Einhaltung der festgelegten Frist.

 

 

 

Marcel Guderjahn                      

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 17.08.2023

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

17.08.2023

F0252/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

17.08.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Sanierung Carl-Miller-Bad

Stellungnahme der Verwaltung:S0538/23

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

unsere Fraktion erreichte über eine Unterschriftenliste gegen die Schließung des Carl-Miller-Bades die Information, dass das Freibad nach Ende der Saison 2023 schließen soll und erst nach Beendigung der angedachten Sanierung wieder geöffnet werden soll.

Unserer Kenntnis nach, wurde der Grundsatzbeschluss „Sanierung Carl-Miller-Bad“ mit DS DS0597/19 am 19.03.2020 getroffen. Die Verwaltung wurde darin beauftragt, die Projektskizze weiter zu führen und dem Stadtrat eine EW Bau zur Entscheidung vorzulegen.

Diese wurde jedoch noch nicht in den Stadtrat eingebracht und folglich nicht beschlossen. Erfahrungsgemäß dürfte die Sanierung daher noch einige Zeit auf sich warten lassen müssen.

Ich habe dazu folgende Fragen.

1. Aus welchen Gründen liegt die EW Bau dem Stadtrat 3,5 Jahre nach Beschlussfassung noch nicht vor?

2. Wann ist mit Einbringung der EW Bau zur Entscheidung in den Stadtrat zu rechnen?

3. Wann ist mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten nach heutigem Sachstand zu rechnen?

4. Wann ist mit dem Ende der Sanierungsarbeiten nach heutigem Sachstand zu rechnen?

5. Warum werden Bürgeranfragen zum Thema, welche über die Oberbürgermeisterin an FB 40 zur Beantwortung weitergeleitet werden, nicht beantwortet?

6. Besteht die berechtige Befürchtung, dass das Carl-Miller-Bad am Ende der Saison 2023 schließt, bis die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind? Wenn ja, warum und wer hat diese Entscheidung zu verantworten?

7. Oder gibt es Pläne, die Sanierung des Carl-Miller-Bades nicht durchzuführen und das Bad für immer zu schließen? Wenn ja, warum und wer hat diese Entscheidung zu verantworten?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

17.08.2023

F0251/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

17.08.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Grundhafte Instandsetzung Geh- u. Radwegbrücke am Cracauer Wehr (Wasserfallbrücke)

Stellungnahme der Verwaltung: S0394/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

derzeit wird die grundhafte Instandsetzung Geh- u. Radwegbrücke am Cracauer Wehr (Wasserfallbrücke) durchgeführt.

Dazu möchte ich wissen:

1. Wurden für alle nötigen Instandsetzungsmaßnahmen die Ausschreibungen und Vergaben veranlasst?

2. Welche weiteren Mängel wurden durch die Firmen, welche die derzeitigen Sanierungsmaßnahmen ausführen, angezeigt?

3. Wie genau wird auf Mängelanzeigen reagiert?

4. Wurden/ werden die angezeigten Mängel (z.B. auch an den Trägern) behoben?

5. Welche nötigen Sanierungsarbeiten werden nicht durchgeführt, oder deren Durchführung nicht für notwendig erachtet? Wer ist hier der Entscheidungsträger?

6. Ist es richtig, dass an Trägern keine Lüftungsschlitze vorhanden sind, die dringend erforderlich wären?

7. Welche Maßnahmen sind weiterhin erforderlich, um die Brücke für die nächsten 20 Jahre standsicher zu wissen?

8. Welche Kosten würden entstehen, wenn ordnungsgemäß saniert werden würde?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

14.08.2023

F0236/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

17.08.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Jugend- und Auszubildendenvertretung der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im BetrVG ist festgelegt, dass wenn ein Auszubildender, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist und innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung verlangt, zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet gilt.

Jedoch kann der Arbeitgeber spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird, oder es aufzulösen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind der Betriebsrat, bei Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung auch diese Beteiligten zu beteiligen.

Nun haben sich Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG an unsere Fraktion gewandt, und teilen mit, dass die MVB mit den Auszubildendem, die Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind, im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet, auch wenn dies fristgerecht schriftlich verlangt wurde.

 

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. In wie vielen Fällen haben Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung seit 2018 bis heute die Übernahme gemäß § 78a BetrVG verlangt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

2. In wie vielen Fällen haben Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung seit 2018 bis heute die Übernahme gemäß § 78a BetrVG verlangt und dem Verlangen wurde stattgegeben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

3. In wie vielen Fällen haben Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung seit 2018 bis heute die Übernahme gemäß § 78a BetrVG verlangt und dem Verlangen wurde nicht stattgegeben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

4. In den Fällen zu Frage 3.: Wurde seitens des Arbeitgebers spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragt, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird, oder es aufzulösen? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde seit 2020 dem Antrag seitens des Arbeitsgerichtes stattgegeben und welche Begründungen lagen als Tatsachen vor, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann oder konnte. (Bitte Gründe einzeln je Antrag auflisten).

6. Mit wie vielen Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung wurde seit 2018 nach Beendigung der Berufsausbildung ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen? Wie viele Verträgen davon wurden nach wie vielen Jahren entfristet? Wie viele Arbeitsverträge liefen aus? (Bitte nach Jahren und Ausbildungsberufen auflisten.)

5. Wie viele Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben seit 2018 bei der MVB erfolgreich eine Berufsausbildung absolviert und welche Berufsausbildung haben die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung seit 2018 bei der MVB absolviert? (Bitte nach Jahren und Ausbildungsberufen auflisten.)

6. Wie viele Auszubildende bildete die MVB seit 2018 in welchen einzelnen Ausbildungsberufen insgesamt aus? (Bitte nach Jahren und Ausbildungsberufen auflisten.)

7. Wie viele Auszubildende hat die MVB seit 2018 nach Beendigung der Berufsausbildung welchen einzelnen Ausbildungsberufen übernommen? Wie viele befristet, wie viele unbefristet? (Bitte nach Jahren und Ausbildungsberufen auflisten.)

8. Welche Stellen wurden seit 2018 bei der MVB insgesamt neu besetzt. Wie viele Stellen unbefristet und befristet? (Bitte nach Stellen und Jahren einzeln auflisten)

9. Wie stellt sich die Arbeitsmarktsituation für die MVB insgesamt dar, ist der Mangel an Fachkräften spürbar? Welche Stellen können nicht oder erst nach langer Zeit nachbesetzt werden?

 

Ich bitte um ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn    

Stadtrat                 

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

14.08.2023

F0235/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

17.08.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Südost im Verkehrsinfarkt 2024 - 2035

Stellungnahme der Verwaltung: offen

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

die Verkehrsader Südost muss denn Verkehr aufnehmen, der heute und in Zukunft über unser Straßen rollt. Deshalb ist es wichtig, keine weiteren Engpässe künstlich zu erzeugen und den Verkehrsdurchfluss zu gewährleisten. Auf dieser Route sind zum Engpass in Salbke erst in den Jahren 2020-2021 zwei weitere Engpässe in Buckau entstanden. Diese führen zu verstopften Straßen und täglich zu einem Verkehrsinfarkt, der nicht hätte künstlich erzeugt werden müssen.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wieviel Kraftfahrzeuge passieren den Südosten täglich und in welche Straßen biegen die meisten Kraftfahrzeuge ab.

 

2. Wann wurde die letzte KfZ-Verkehrsteilnehmerzählung für den Südosten durchgeführt?

 

3. Welche Strecken wurden wann untersucht? Welche Strecke, Tag, Datum und Uhrzeit von/ bis?

 

4. Wo wurden die Erkenntnisse KfZ- Verkehrsteilnehmerzählung eingearbeitet und was ist das Fazit aus der Erkenntnis?

 

5. Wurden für Südost ein Verkehrsplan in Betracht gezogen?

 

6. Wo soll der Verkehr hin? Wenn keine Entlastungsstraße für Südost gebaut wird?

 

7. Wie sind die Pläne der Verwaltung für den Südosten bis 2035? Was ist geplant, wann, wo und wie?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Marcel Guderjahn    

Stadtrat                 

stellv. Fraktionsvorsitzender    

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

14.08.2023

F0233/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

17.08.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Blinde und sehbehinderten Menschen in der LH Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0527/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

statistisch gesehen war in den vergangenen Jahren der prozentuale Anteil der in Magdeburg lebenden blinden und sehbehinderten Menschen niedriger als insgesamt in Sachsen-Anhalt. Die nächsten Förderschulen für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche befinden sich in Tangerhütte und Halle. Dies bedeutet tagtäglich lange Anfahrtswege für die Schülerinnen und Schüler aus der Landeshauptstadt Magdeburg sowie im Notfall für deren Eltern. Umso wichtiger ist es, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit des inklusiven Unterrichts in Magdeburg optimal nutzen können.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

1. Wie viele blinde und sehbehinderte Menschen leben zurzeit in Magdeburg?
2. Wie viele davon sind im schulpflichtigen Alter?
3. Wie viele blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche in Magdeburg besuchen den gemeinsamen Unterricht in einer kommunalen Schule?

4. Welche baulichen und fachlichen Voraussetzungen müssen Schulen für den gemeinsamen Unterricht für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler erfüllen?

5. Wie viele Schulen erfüllen diese Voraussetzungen? Um welche Schulen handelt es sich?
6. Wie viele blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche in Magdeburg besuchen eine Förderschule außerhalb Magdeburgs?
7. Warum gibt es keine Förderschule für Blinde und Sehgeschädigte in Magdeburg?
8. Wie hat sich die Anzahl blinder und sehbehinderter Menschen in Magdeburg von 2003 bis 2023 entwickelt?
9. Welche Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen bietet oder unterstützt die Stadt Magdeburg?

10. Welche Freizeitangebote gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen in Magdeburg?

11. Welche Freizeitangebote gibt es in den Ferien und generell für blinde und sehbehinderte Schüler in Magdeburg?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

17.07.2023

F0222/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

17.08.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Mehrheitsbeteiligung einer Tochter des chinesischen Staatskonzerns Beijing Enterprises am MHKW

Stellungnahme der Verwaltung: S0405/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

die Volksstimme informierte in ihrer Ausgabe vom 11.07.2023 über die Eigentumsverhältnisse am Müllheizkraftwerk (MHKW) und die Mehrheitsbeteiligung einer Tochter des chinesischen Staatskonzerns Beijing Enterprises von 51 %.

 

Hierzu meine Fragen:

 

1. Seit wann besteht diese Mehrheitsbeteiligung?

 

2. Was ist Sinn und Zweck dieser Mehrheitsbeteiligung?

 

3. Welche Vorteile haben die Landeshauptstadt Magdeburg und ihre Einwohnerschaft?

 

4. Inwieweit besteht noch ein Mitbestimmungsrecht der SWM?

 

5. Könnte ein Verkauf an Dritte verhindert werden? Besteht ein Vorkaufsrecht für die SWM?

 

6. Inwieweit können Stadtratsbeschlüsse zum Klimaschutz angesichts dieser Mehrheitsbeteiligung in Bezug auf das MHKW angewendet werden?

 

7. Welche Möglichkeiten hat die Landeshauptstadt Magdeburg, den geplanten CO2-Ausstoß von 970.000 Tonnen/Jahr zu verringern oder hat die Landeshauptstadt Magdeburg hierauf überhaupt keinen Einfluss mehr?

 

8. Stadtsparkasse, Wobau, SWM u. a. städtische Einrichtungen sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Inwieweit besteht diese Gemeinwohlverpflichtung noch beim MHKW?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 22.06.2023

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

21.06.2023

F0208/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

22.06.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Ankauf und Verkauf von Grundstücken

Stellungnahme der Verwaltung: S0337/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Finanz- und Grundstücksausschuss stand am 14.06.2023 die Drucksache DS0089/23 „Ankauf und Verkauf von Grundstücken“ auf der Tagesordnung, die dort final beschlossen werden sollte. Der Beschluss wurde vertagt, aus meiner Sicht aus gutem Grund.

Ich habe folgende Fragen zum Vorgang:

1. Handelt es sich bei den Flächen, welche die Landeshauptstadt Magdeburg verkaufen möchte, nicht um Flächen mit hohem Interesse für unsere Bürgerinnen und Bürger, so dass eine Diskussion und Abstimmung im Stadtrat zu diesem Thema geboten wäre?

2. Seit wann ist die Landeshauptstadt Magdeburg darüber informiert, dass die Flächen im See erworben wurden, die nun getauscht werden sollen?

3. Warum hat die Landeshauptstadt Magdeburg das Vorkaufsrecht nicht genutzt?

4. Wenn Frage 2 mit nein beantwortet wurde, wann wurden die Flächen, welche die Landeshauptstadt Magdeburg nun erwerben möchte, an den derzeitigen Besitzer verkauft

5. Ist die Landeshauptstadt Magdeburg der Meinung, dass das Strandbad am Neustädter See, welches für viel Geld saniert wurde, durch die geplante Neuinvestitionen nicht an Besuchern verliert?

6. Wie hoch ist der Grünlandwert in der Landeshauptstadt Magdeburg und wie wird dieser in Naherholungsgebieten angewandt?

7. Ist durch den Grundstückstausch/ Verkauf oder die vorgesehene Nutzung der später geplante Bau des Nordverbinders gefährdet?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

21.06.2023

F0207/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

22.06.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Sachstand Umgestaltung des Naherholungszentrum Strandbad Barleber See

Stellungnahme der Verwaltung:S0383/23 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

auf meine Anfrage „Umgestaltung des Naherholungszentrum Strandbad Barleber See“ wurde in S0003/23 über einen zwischenzeitlich fortgeschrieben Bauzeitenplan vom 12.05.2022 für die Maßnahme informiert. Aus erwähntem Bauzeitenplan soll ein geplantes Bauende für 04/2025 hervorgegangen sein. Seit mehreren Wochen ist nun ein absoluter Stillstand der Bauarbeiten am Strandbad Barleber See zu beobachten. In den erstellten Rohbauten passiert nichts mehr, gegossene Bodenplatten sind mit reichlich Bauzäunen abgesperrt. Man erzählt sich, das Geld wäre auf andere Maßnahmen vorerst umverteilt worden und es werde gar nicht weitergebaut. 

1. Wo ist der Bauzeitenplan vom 12.05.2022 einzusehen?

2. Gibt es bereits einen neuen Bauzeitenplan, der anzeigt, dass sich Ende der Maßnahme noch weiter nach hinten verschiebt? Wenn ja, welcher Stand ergibt sich nun und wo ist der neue Bauzeitenplan einzusehen?

3.  Wann werden die Bürger informiert, die sich berechtigter Weise fragen, wie sich dieser monatelange Stillstand begründet. 

4. Wurde die im Haushaltsplan eingestellten Mittel für die Umgestaltung des Naherholungszentrum Strandbad Barleber See für andere Maßnahmen ausgegeben?

5. Welche Kosten entstehen durch die Bauzäune? Waren die erforderlichen finanziellen Mittel dafür in die ursprüngliche Planung involviert?

6. War es geplant, dass derzeit keine Bauarbeiten stattfinden? Wenn nein, warum kam es nun dazu? 

7. Das Thema Gastronomie sollte Bestandteil des Gesamtvorhabens bleiben. Die ursprünglich geplante Art der Umsetzung einer Gastronomie sollte jedoch unter Betrachtung einer Risikoabschätzung und der Wirtschaftlichkeit für die Landeshauptstadt Magdeburg neu bewertet werden. Die Verwaltung hatte das Architekturbüro Sußmann&Sußmann beauftragt, alternative Vorschläge zu erarbeiten, um Kostenexplosionen zu vermeiden. Das Ergebnis sollte dem Stadtrat zur Entscheidung voraussichtlich im März 2023 vorgelegt werden. Seit März 2023 sind bereits mehrere Monate vergangen, ein Ergebnis liegt dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vor. Woran hapert es? Wann ist mit der Vorlage der Entsprechenden Drucksache zu rechnen?

8. Verzögert die Neuplanung zum Thema Gastronomie die Fertigstellung der Maßnahme erneut?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

19.06.2023

F0197/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

22.06.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Stand der Umsetzung des Beschlusses 569-022(VII)20

Stellungnahme der Verwaltung:S0339/23

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der Stadtrat beschloss resultierend aus den Anträgen A0091/20 und A0091/20/1 am 12.10.2020 einstimmig, unter Beschluss (Nr. 569-022(VII)20), dass die Straßenbahnhaltestellen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg mit einer Haltestellenmarkierung (großes "H") versehen werden sollen und die Fahrbahnmarkierung einmal im Jahr zu erneuern sind. Eine Information zur Umsetzung des Beschlusses konnte nicht gefunden werden, jedoch fällt auf, dass die Umsetzung des Beschlusses an einigen Haltestellen nicht erfolgt ist oder kaum mehr erkennbar ist. Bestehende Fahrbahnmarkierungen fallen zum Teil kaum auf, da sie sich z.B. zwischen Richtungspfeilen oder statt auf der Fahrspur für Kfz auf der für Radfahrer befinden.

Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. In welcher Weise werden Haltestellen mit Haltestellen- und Fahrbahnmarkierungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg gemäß Beschluss ausgestattet?
2. Wie viele Haltestellen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg wurden bereits mit Haltestellen- und Fahrbahnmarkierungen versehen?

3. Aus welchen Gründen erfolgte bisher nicht an allen Straßenbahnhaltestellen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 12.10.2020
4. Wann ist mit der Umsetzung des gefassten Beschlusses im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg an allen Straßenbahnhaltestellen zu rechnen?
5. Erfolgt jährliche Erneuerung der Haltestellenmarkierungen, um die Haltestellenbereiche gut zu kennzeichnen?
6. Ist es möglich die Fahrbahnmarkierungen, anders als bisher, farblich hervorzuheben?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

08.06.2023

F0186/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

22.06.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Baustellenplanung ohne Durchblick!

Stellungnahme der Verwaltung: S0348/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

keine 6 Wochen ist es her, dass in Westerhüsen/ Salbke die Straße in beiden Richtungen voll gesperrt war. Nun folgt bereits der nächste Streich!

 

Ich möchte wissen:

 

1. Was soll nun passieren auf der Straße Alt Westerhüsen zwischen Hausnummer 16-21 und 164-168? Was wird gebaut, warum wird gebaut?

2. Wer ist Bauträger?

3. Wann wurde die Baustelle genehmigt?

4. Warum wurden die Bauarbeiten nicht mit der letzten Vollsperrung zusammen gelegt und abgearbeitet?

5. Wer ist für die Planung der Baustelle verantwortlich?

6. Wann und wie werden die betroffenen Bürger in Kenntnis gesetzt, dass eine Baustelle vor ihrer Tür eingerichtet wird?

7. Welche Umleitung wird für die aktuell eingerichtete Baustelle ausgeschildert und wurden die Anwohner informiert?

8. Sind weitere Straßenbaumaßnahmen in Westerhüsen, Salbke, Fermersleben und Buckau bis September 2023 geplant? Wenn ja wann, wo und warum?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

25.05.2023

F0176/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

22.06.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Anspruch auf Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten für Stadträte der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0301/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

aus aktuellem Anlass stellen sich folgende Fragen:

 

1. Haben ehrenamtlich Stadträte Anspruch auf Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Ausführung ihres Amtes als Stadtrat ergeben? Wenn ja, wie erfolgt die Kostenübername? Wenn nein, warum nicht?

 

 

2. Haben ehrenamtlich Stadträte Anspruch auf Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Ausführung ihres Amtes als Mitglied eines Aufsichtsrates der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Magdeburg ergeben? Wenn ja, wie erfolgt die Kostenübername? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 25.05.2023

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

25.05.2023

F0177/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

25.05.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Tötung von vier Affen im Leibniz-Institut im Jahr 2022

Stellungnahme der Verwaltung: S0258/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

die Volksstimme informierte in ihrer Ausgabe vom 24.05.2023 über die Tötung von vier Affen am Leibniz-Institut für Neurobiologie

 

Hierzu meine Fragen:

 

1. Welchen Einfluss hat das Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg auf die Vorgänge im Leibniz-Institut?

 

2. Werden die Versuchstiere im Leibniz-Institut generell vor Ort veterinärmedizinisch überwacht und wenn ja, wie sieht die Überwachung aus (wie oft, was wird gemacht und wie lange)?

 

3. Wird die Haltung der Versuchstiere im Leibniz-Institut vom Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg überprüft? Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchen Ergebnissen?

 

4. Besteht ein Zusammenhang zwischen der stadteigenen ZENIT-Gesellschaft und der Tierhaltung im Leibniz-Institut?

 

5. Was wird die Landeshauptstadt Magdeburg unternehmen, dass Experimente an den Tieren eingestellt und durch tierversuchsfreie Forschung ersetzt werden?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

25.05.2023

F0174/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

25.05.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Bautätigkeiten im Schanzenweg- sind die Kleingärten der Sparte Fort I gefährdet?

Stellungnahme der Verwaltung:S0269/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

im Schanzenweg finden derzeit Bautätigkeiten statt und ich habe dazu folgende Fragen:

 

1. Um welche Baumaßnahmen handelt es sich und finden diese Baumaßnahmen auf dem Gebiet statt, auf dem einst, nach langer Standortsuche, ein Schulgebäude für eine Grundschule errichtet werden sollte?

 

2. Wird nun doch keine Grundschule für Buckau mehr benötigt?

 

3. Sollte derzeit keine Grundschule für Buckau benötigt werden, sollte die Fläche nicht angesichts der Planungen auf dem ehemaligen RAW- Gelände vorgehalten werden?

 

4. Oder wird ein neues Gebiet für Einfamilienhäuser an diesem Standort geplant, da die Kleingärten durch den Ausbau des Schanzenweges sowieso zurückgebaut werden müssen?

 

5. Wann soll der Ausbau des Schanzenweges erfolgen?

 

6. Wann werden die Kleingärtner informiert, wie es um die Zukunft ihrer Kleingärten steht?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

24.05.2023

F0167/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

25.05.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Bänke und Nachpflanzungen im Florapark-Garten

Stellungnahme der Verwaltung:S0296/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ein Spaziergang in Florapark-Garten machte kürzlich deutlich, in welchem Zustand sich die dort vorhandenen Bänke (siehe Fotos in der Anlage) befinden und dass Bäume gefällt wurden.

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. Seit wann ist der Zustand der Bänke bekannt?

2. Warum werden die maroden Bänke nicht repariert oder ausgetauscht, wenn bekannt ist, dass der Zustand der Bänke Verletzungsgefahr birgt?

3. Wann werden die Bäume, die im Florapark-Garten gefällt wurden, ersetzt?

4. In Folge der Trockenheit ist seit 2018 im Florapark-Garten zu beobachten, dass der Teich austrocknet. Was ist hier angedacht und wann soll die Umgestaltung geschehen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

24.05.2023

F0166/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

25.05.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Zockt der EB KGM um den Magdeburger Ratskeller?

Stellungnahme der Verwaltung:S0286/23 (nicht öffentlich) 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

die Landeshauptstadt Magdeburg will den Stadtratsbeschluss kippen und pokert mit dem Insolvenzverwalter! 

 

Ich möchte daher wissen:

 

1. Wie kann es sein, dass ein Beschluss des Stadtrates nicht umgesetzt wird und wir als Stadt somit Gefahr laufen, einen traditionsreichen Ratskeller zu verlieren und wahrscheinlich mit leeren Händen dastehen werden?

 

2. Was wurde unternommen, um den Stadtratsbeschluss wohlwollend um zu setzen?

 

3. Was wurde unternommen, um den Stadtratsbeschluss nicht umzusetzen?

 

4. Welche Interessenten wurden akquiriert? (bitte Liste im beifügen)

 

5. Haben Interessenten schriftliche Angebote zur Nutzung abgegeben, wenn ja bitte schriftlich mitteilen! Wurden Mietpreise/ Pacht verhandelt, wenn ja mit wem und in welcher Höhe beliefen sich die Mietpreise/ Pacht?

 

6. Wieviel Gutachten wurden von der Landeshauptstadt Magdeburg über das Inventar erstellt oder erstellen lassen, die einen Wert wiederspiegeln? Was sagen die Gutachten aus? (bitte beifügen)

 

7. Wie bewertet der Finanzbereich der Landeshauptstadt Magdeburg das Inventar des Ratskellers, welche Aussagen gibt es schriftliche dazu?

 

8. Wer trägt die Verantwortung im EB KGM für einen Verlust und den dauerhaften Leerstand des Ratskellers?

 

9. Wie hoch sind die aktuell monatlichen Betriebskosten für den Ratskeller, die die Stadt monatlich aufwenden muss? Welche Summe hat die Landeshauptstadt Magdeburg seit der letzten Schließung insgesamt an Betriebskosten bezahlt?

 

10. Welche Vermarktungsstrategien wurden verwendet, um den Ratskeller der Landeshauptstadt Magdeburg zu vermarkten? Wann, wo und wie wurden Anzeigen geschaltet?

 

11. Wieviel Finanzmittel wurden zur Vermarktung des Ratskellers der Landeshauptstadt Magdeburg verbraucht und wofür?

 

 

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

Sollten Teile der Fragen nicht öffentlich beantwortet werden können, bitte ich um Teilung der Stellungnahme in öffentlich/ nichtöffentlich.

 

 

 

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

27.04.2023

F0148/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

25.05.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Schildbürgerstreich in Salbke/ Westerhüsen?

Stellungnahme der Verwaltung:S0271/23

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

in der Zeit vom 24.04.2023 bis 12.05.2023 wurde für die Straße Alt Westerhüsen eine Vollsperrung für die Verlegung von Hausanschlüssen angekündigt, die nur großräumig und mir massivem Zeitaufwand über Faulmannstraße - Ottersleber Straße - Ottersleber Chaussee - Leipziger Chaussee - Leipziger Straße - Kreisstraße - Dorfplatz - Sohlener Hauptstraße - Sohlener Straße zu umfahren ist.

 

Ursächlich dafür waren Hausanschlussarbeiten der SWM.

Anhand der Bilder (siehe Anlage) ist das geringe Ausmaß der Tätigkeiten zu erkennen, was an der Sinnhaftigkeit der Vollsperrung erhebliche Zweifel aufkommen lässt.

 

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. In welchem Zeitraum sollte die erste Sperrung für diese Baumaßnahme stattfinden?

2. Warum wurde die Sperrung mehrmals verschoben?

3. Warum konnten die Arbeiten nicht an einem Wochenende oder in den Osterferien erledigt werden?

4. Wurden Anreize wie Bonuszahlungen an die Mitarbeiter für eine schnellere Fertigstellung besprochen?

5. Wieso wird für solche Kleinigkeiten für 19 Tage Sperrung die Sperrung einer Magistrale bewilligt?

6. Welche Kosten verursacht diese Baumaßnahme?

7. Wer ist der Bauherr?

8. Warum wurde keine Kabeltunnelbohrung vorgenommen?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Marcel Guderjahn

stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 20.04.2023

Anfrage
Datum

Nummer

 
öffentlich
24.04.2023
F0146/23
 
Absender
 
 
 
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
 
 
Adressat
 
 
 
Oberbürgermeisterin
Frau Simone Borris
 
 
 
Gremium
Sitzungstermin
 
Stadtrat
24.04.2023
         
Kurztitel
 
 
Schimpansen ohne Fell
 
Stellungnahme der Verwaltung: S0245/23
 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
 
in unserer Anfrage F0271/21 hinsichtlich der fehlenden Unterbringungsmöglichkeit in einer Außenanlage teilte die Verwaltung in der Stellungnahme S 0460/21 vom 23.11.2021 mit: "Die Abgabe der Schimpansen ist ausgeschlossen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können die Schimpansen mit annehmbaren leichten Einschränkungen im Magdeburger Zoo gehalten werden. Langfristig ist die Errichtung übernetzter Freianlagen zwingend notwendig, um Menschenaffen im Zoo artgerecht zu halten."
 
Nun informiert die Volksstimme in ihrer Ausgabe vom 20.04.2023 über den Fellverlust der Schimpansen im Magdeburger Zoo, der ein klares Indiz für die psychische Erkrankung der Tiere ist.
 
Hieraus resultieren nachfolgende Fragen:
 
1. Wann ist mit der Fertigstellung der Außenanlage für die Schimpansen zu rechnen und woraus resultiert die Verzögerung?
 
2. Was wird unternommen, um die Schimpansen kurzfristig in einer anderen Anlage unterzubringen, um eine weitere Schädigung der Tiere zu vermeiden?
 
3. Weshalb erfolgte keine Umsiedlung der Schimpansen, trotz Kenntnis der Verzögerung des Baus der Außenanlage?
 
4. Erfolgten Prüfungen seitens des Veterinäramtes? Mit welchen Erkenntnissen und Auflagen?
 
 
Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.
 
 
 
Aila Fassl
Stellv. Fraktionsvorsitzende
Stadträtin 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

05.04.2023

F0118/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

20.04.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Behandlung der Anträge unserer Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

Stellungnahme der Verwaltung: S0291/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Stadtratsvorsitzender,

nachdem in den letzten Jahren problemlos Anträge unserer Fraktion in Ausschusssitzungen auch in Abwesenheit behandelt wurden und offenbar auch andere Ausschüsse keine Beanstandungen haben, ist seit Monaten ist zu beobachten, dass Anträge unserer Fraktion bei einigen Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr offensichtlich keine große Freude auslösen und diese immer wieder vertagt werden. So kam es zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 19.01.2023 zu TOP 6.6. „Einrichtung von Park & Ride Parkplätzen“ zu befremdlichen Aussagen von Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

Der Vorsitzende Herr Stadtrat Stage beschwert sich, dass wir zur Diskussion unserer

Zitat „schlechten Anträge“ nicht in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und den Finanzausschuss kämen, in denen unsere Fraktion laut Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg nicht Mitglied ist. Auch Herr Stadtrat Schuster bedauert, dass kein Mitglied unserer Fraktion zur Diskussion unserer Anträge im Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr erscheint.

 

Herr Stadtrat Grube erklärt, dass Herr Stadtrat Zander sein Mandat nur hab wahrnehmen würde, da er zu den Anträgen, welche oft Zitat: „Nonsens“ wären und mit denen unsere Fraktion den Stadtrat überschütten würde, nicht zu Ausschusssitzungen käme. Herr Stadtrat Zander nähme den Stadtrat in Zitat:Geiselhaft“ und labert so lange wie er will.

Das ganze „Schauspiel“ kann man im Stadtrats TV nachvollziehen.

https://www.youtube.com/watch?v=0XPERRGDTg8&list=PL6aBmBT8BMst2gbJNKnI1xyr-pbGOMvYK&index=3 (ab 4:34:36)

Aber damit nicht genug: Laut Protokoll der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ereignete sich in der Sitzung am 02.02.2023 folgendes:

 

Zitat:

 7.3.

Konzepterstellung Beleuchtung aller Straßen in der Landeshauptstadt Magdeburg
Vorlage: A0117/22

 

 

Stadtrat Dr. Grube stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der TOP 7.3/7.3.1, 7.6/7.6.1, und 7.14/7.14.1. Er verweist auf die nichtanwesende einbringende Fraktion.

 

Abstimmung zum GO-Antrag:                       7-0-0   vertagt

 

vertagt   Zitat Ende

 

Diese Sitzung wurde um 19:45 Uhr beendet, bis 21 Uhr hätten die o.g. Anträge also noch problemlos behandelt werden können.

Die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 02.03.2023 enthielt folgende TOP, welche folgende Anträge unserer Fraktion behandeln sollten:

8.8 Neubau/ Anbau für die IGS Regine Hildebrandt A0218/22

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz (WV vom 12.01.2023, 02.02.2023)

8.9 Konzepterstellung Beleuchtung aller Straßen in der Landeshauptstadt Magdeburg

A0117/22, Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz (WV vom 12.01.2023, 02.02.2023)

 

8.10 Befestigung und Reparatur der Georg-Singer-Straße“ im Bereich ehemals „In den Meerwellen“ A0250/22 Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz (WV vom 02.02.2023)

8.11 Städtebauliche Entwicklung von Supermarktstandorten in Magdeburg, A0227/22

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz (WV vom 12.01.2023, 02.02.2023)

 

Der Vollständigkeitshalber möchten wir noch erwähnen, dass uns im Vorfeld der folgenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 02.03.2023 eine E-Mail des Vorsitzenden des Ausschusses mit folgendem Inhalt (cc an Mitarbeiter der Verwaltung) erreichte:

 

Zitat:

Liebes Team der Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz,

für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

am 02.03.2023 haben wir 4 Anträge Eurer Fraktion auf der Tagesordnung.

Nach Rücksprache und einstimmigem Votum in der Ausschussitzung am

02.02.2023 lade ich Euch hiermit nochmal ausdrücklich ein, diese Anträge

im Ausschuss einzubringen und zu diskutieren.

Um den zeitlichen Aufwand für Euch möglichst gering zu halten, habe ich

bei der Erstellung der Tagesordnung alle Anträge Eurer Fraktion direkt

hintereinander unter TOP 8.8 bis TOP 8.11 sortieren lassen.

Mit Blick auf die Tagesordnung empfehle ich Euch, zu 18:30 Uhr einen

Vertreter oder eine Vertreterin zu schicken. Sollte eine Teilnahme am

02.03.2023 von Eurer Seite grundsätzlich nicht möglich sein, biete ich

gerne eine Vertagung auf die nächste Sitzung am 30.03.2023 an.

Ich freue mich auf Eure Rückmeldung, Mit besten Grüßen, Mirko Stage“

Leider war es den Mitgliedern unserer Fraktion weder am 02.03.2023, noch am 30.03.2023 möglich, dem Wunsch des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zur Teilnahme zu folgen. Wir baten darum, unsere Anträge dennoch zu behandeln.

Es ist kaum zu glauben, aber alle vier o.g. Tagesordnungspunkte wurden auch am 02.03.2023 auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nicht behandelt, sondern laut Auskunft im Ratsinformationssystem vertagt, zum Teil das dritte Mal!

Nachdem auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 30.03.2023 nun wieder ALLE auf der Tagesordnung vorgesehenen Anträge unserer Fraktion nicht behandelt, sondern vertagt wurden, stellt sich folgender Stand dar:

4x vertagt wurden die Anträge

A0188/22, Alte Elbe wieder nutzbar machen, vom 21.09.2022

A0166/22, Klimaresiliente Schwammstadt, vom 17.08.2022

A0232/22, Zukunftsvision- Magdeburg Innenstadt am Fluss, vom 28.10.2022

A0117/22, Konzepterstellung Beleuchtung aller Straßen in der Landeshauptstadt Magdeburg vom 25.05.2022

A0227/22, Städtebauliche Entwicklung von Supermarktstandorten in Magdeburg, vom 27.10.2022

A0218/22, Neubau/ Anbau für die IGS Regine Hildebrandt vom 27.10.2022

3x vertagt wurde Antrag:

A0250/22, Befestigung und Reparatur der Georg-Singer-Straße“ im Bereich ehemals „In den Meerwellen“ vom 24.11.2022

Ich habe zu der oben geschilderten Thematik folgende Fragen:

1. Besteht Anwesenheitspflicht für eine antragstellende Fraktion in einer Sitzung eines Ausschusses, in dem die Fraktion nicht Mitglied ist?

2. Besteht die Pflicht zur mündlichen Einbringung eines Antrages in Sitzungen der Ausschüsse oder des Stadtrates?

3. Aus welchen Gründen kann ein Mitglied eines Ausschusses die Vertagung eines Antrages einer Fraktion, der er nicht angehört, beantragen? Ist die „nichtanwesende einbringende Fraktion“, die nicht Mitglied des Ausschusses ist, ein Grund, die TOP zu vertagen?

4. Soweit durch Gesetz nichts Abweichendes bestimmt ist, finden für die Ausschüsse des Stadtrates die Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend Anwendung mit der Ausnahme, dass Informationen in Ausschusssitzungen beraten werden können. Muss die einbringende Fraktion der Vertagung des Tagesordnungspunktes zur Behandlung eines Antrages in Sitzungen der Ausschüsse oder des Stadtrates also grundsätzlich zustimmen, wie es für Sitzungen des Stadtrates geregelt ist?

5. Wie kann es sein, dass ein Antrag, oder wie in vorliegendem Fall 7 Anträge, von einem Ausschuss immer wieder vertagt werden kann, ohne dass die Verwaltung bzw. der zuständige Beigeordnete, darauf reagiert? Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen?

6. Sind die Mitglieder des Stadtrates, laut Geschäftsordnung, dazu verpflichtet, die sich aus ihrer Mitgliedschaft im Stadtrat ergebenden Aufgaben zu übernehmen und die Geschäfte uneigennützig und verantwortungsbewusst zu führen? Wenn ja, ist das in diesem Fall gegeben? Wenn nein, welche Maßnahmen können ergriffen werden? 

7. Kann man davon ausgehen, dass der Vorsitzende des Ausschusses nicht in der Lage ist, die Sitzung so zu leiten, dass alle Tagesordnungspunkte behandelt werden können? 

8. Haben Ausschussvorsitzende jeder Fraktion Gleichbehandlung zukommen zu lassen, oder sind Aussagen, wie Zitatschlechter Antrag“ eine Wertung, die zu unterlassen wären.

9. Hat der Stadtratsvorstand bei solchen Aussagen grundsätzlich einzugreifen, um eine sachliche Diskussion zu gewährleisten?

10. Innerhalb welchen Zeitfensters sollten Anträge nach Behandlung in den Ausschüssen, wieder zur Behandlung im Stadtrat zur Endabstimmung vorliegen?

11. Laut Protokollen der Sitzungen des StBV verlässt z.B. Stadtrat Grube die Sitzungen regelmäßig vor Beendigung (z.B. 12.01.2023 um 17.05 Uhr, am 24.11.2022 um 18.10 Uhr, am 29.09.2022, vor TOP 7.3.) Gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht bis zum Ende der Sitzungen der Ausschüsse für dessen Mitglieder? 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

05.04.2023

F0117/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

20.04.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Vorne hui hinten pfui, warum muss das bitte so aussehen?

Stellungnahme der Verwaltung:S0212/23

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

Hinter der Festung Mark, am Standort Hohepfortewall/ Gästeparkplatz bot sich auf den Fotos (siehe Anlage) festgehaltenes Bild.

 

 

Ich habe dazu folgende Fragen:

 

1. Wann wurde der Müllplatz neu errichtet?

2. Warum wurde der Müllablageplatz nicht ordnungsgemäß fertiggestellt?

3. Wann wird der Müllplatz mit einem Zaun versehen?

4. Was soll das Tor sichern?

5. Wer hat die Verantwortung für diesen Müllsammelplatz?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Marcel Guderjahn

Stadtrat

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz                   

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

03.04.2023

F0115/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

20.04.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Anträge zur Tarifgestaltung bei der MVB

Stellungnahme der Verwaltung: S0244/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

immer wieder werden von verschiedenen Fraktionen im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg, wie an folgenden Beispielen der Fraktion Die Linke oder der SPD Fraktion, Anträge gestellt, die eine individuelle Anpassungen der Tarifstruktur der MVB fordern. Die Vertreter*innen in der Gesellschafterversammlung der MVB und in den Gremien des  Marego Verkehrsverbundes sollen beauftragt werden, die entsprechenden Beschlüsse herbeizuführen.

Jüngstes Beispiel ist der Antrag zur Erweiterung der Gültigkeit des Kurzstreckentickets der MVB vom drei auf fünf Haltestellen. Weitere Anträge beschäftigen sich damit, dass nach der Einführung des 49 Euro-Tickets, übertragbare MVB- bzw. Maregotickets angeboten werden sollen, bei der Genehmigung von kulturellen, sportlichen sowie weiteren Großveranstaltungen künftig verpflichtend beauflagt wird, mit dem Kartenverkauf zugleich ein ÖPNV-Ticket des Marego Verkehrsverbund zu lösen, oder die Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes der Fahrkarte.

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. Fällt in die Tarifgestaltung bei der MVB und des Marego Verkehrsverbund in die Zuständigkeit der Stadträtinnen und Stadträte im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg, oder diskutiert der Stadtrat über Wunschvorstellungen, die zum Teil zwar nachvollziehbar und wünschenswert sind, aber durch den Stadtrat nicht umsetzbar?

2. Wer ist für die Tarifgestaltung bei der MVB und dem Marego Verkehrsverbund zuständig?

3. Wie gelänge es, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg Einfluss auf die Tarifgestaltung in der Landeshauptstadt Magdeburg tatsächlich Einfluss nehmen könnte?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 16.03.2023

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

16.03.2023

F0102/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.03.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Verkaufsoffene Sonntage

Stellungnahme der Verwaltung: S0102/23

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in Magdeburg finden, meist in der Adventszeit, verkaufsoffene Sonntage statt. Zuletzt hatten am 4. und 18. Dezember 2022 die Geschäfte, die sich in der Innenstadt der Landeshauptstadt Magdeburg befinden, die Möglichkeit ihre Türen am Sonntag zu öffnen.

Geschäften entlang der Großen Diesdorfer Straße, Halberstädter Straße, Lübecker Straße etc. oder den Geschäften im Börde Park oder Flora Park, wurde diese Gelegenheit zur Öffnung am Sonntag nicht ermöglicht.

Ich möchte wissen:

1. Wie gestaltet sich das Genehmigungsverfahren für eine Öffnung der Geschäfte an Sonntagen?

2. Warum konnten Geschäfte außerhalb der Innenstadt am 4. und 18. Dezember 2022 nicht öffnen?

3. Sieht die Landeshauptstadt Magdeburg die Möglichkeit, künftig allen Geschäften, die es wünschen, die Öffnung an verkaufsoffenen Sonntagen zu ermöglichen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.03.2023

F0097/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.03.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Wasserschaden aus dem Jahr 2017, wurde der Kita Bussi Bär der Schaden ersetzt?

Stellungnahme der Verwaltung: S0131/23

 

 

 

Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,

zuletzt wurde auf meine Anfrage F0227/21 zur Begleichung an verschiedenen Einrichtungsgegenständen in der Kita „Bussi Bär“ durch einen Wasserschaden im Jahr 2017 in Stellungnahme S0343/21 berichtet.

In dem Rechtsstreit mit der Firma WV-Bau GmbH, welche für den Nässeschaden an der Kita Bussi-Bär verantwortlich gemacht wird, gab es im August 2021 noch kein abschließendes Urteil. Am 03.05.2021 erging ein Beweisbeschluss des erkennenden Gerichts, mit dem Ziel festzustellen, ob die von der Landeshauptstadt Magdeburg beauftragten Arbeiten zur Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit des Gebäudes wirklich zur Beseitigung der Schäden dienten, die aus den Wassereinbrüchen herrühren.

Dazu sollte erneut ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Das Gericht hatte dem Sachverständigen am 26.05.2021 eine Frist zur Erstellung von 4 Monaten gesetzt; diese konnte allerdings noch verlängert werden.

 

Daher frage ich erneut:

1. Liegt das entsprechende Gutachten vor und wurde das Verfahren fortgesetzt?

2. Gibt es nun ein abschließendes Urteil oder Ergebnis und wurde der Kita der Schaden ersetzt?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.03.2023

F0096/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.03.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Neubau/ Anbau FFW Ottersleben, FFW Rothensee, FFW Olvenstedt und FFW Südost

Stellungnahme der Verwaltung: S0162/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

für die Freiwilligen Feuerwehren Rothensee, Ottersleben, Olvenstedt und Südost sollen neue und Ihren Bedürfnissen angepasste Räumlichkeiten und Gerätehäuser gebaut werden.

Zum Thema 150 Jahre Feuerwehr hatte unsere Fraktion einen Antrag eingebracht, diesen aber dann zurückgezogen, weil erklärt wurde, diesem Thema würde sich bereits ausführlich gewidmet und es stünden ausreichend Mittel zur Verfügung. Rücksprachen mit den Feuerwehren lassen allerdings nun Zweifel an den getätigten Ausführungen zu.

Ich habe folgende Fragen:

1. Wie gestaltet sich jeweils der Zeitplan zum Neubau/ Anbau für die Freiwilligen Feuerwehren Rothensee, Ottersleben, Olvenstedt und Südost? Wann ist jeweils mit Baubeginn zu rechnen?

2. Wurden die Räumlichkeiten den Bedürfnissen der Freiwilligen Feuerwehren angepasst, stehen in den Planungen ausreichend Räumlichkeiten für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung? Wurden die Freiwilligen Feuerwehren Rothensee, Ottersleben, Olvenstedt und Südost in die Planungen einbezogen?

3. Wie ist der aktuelle Stand zu den Feierlichkeiten 150 Jahre Feuerwehr in der Landeshauptstadt Magdeburg? Was ist konkret geplant und welche Kosten wurden kalkuliert.

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.03.2023

F0095/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.03.2023

         

 

Kurztitel

 

 

5- jähriges Jubiläum der Bauzaunabsperrung der Treppe am Adolf-Mittag-See

Stellungnahme der Verwaltung: S0144/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Ende 2018 wurden Mängel an der historischen Treppe am Adolf-Mittag-Sees festgestellt, daraufhin wurde die Treppe wenige Zeit später mit einem Bauzaun gesichert. In S0215/22 war zu erfahren, dass die Planung zur Sanierung der Treppe am Adolf-Mittag-See 2022 weitergeführt werden soll, so dass in Abhängigkeit der Kosten, 2023 die Baumaßnahmen erfolgen könnten.

 

Ich möchte wissen:

1. Sind die Planungen nun abgeschlossen? Wenn ja, was ist genau geplant? Wenn nein, welche Hindernisse gibt es?  

2. Welche Kosten werden verursacht? Welche Kosten sind im Haushaltsjahr 2023 für Planung und Sanierung der Treppe am Adolf-Mittag-See eingeplant?

3. Wann ist geplant mit der Sanierung der Treppe am Adolf-Mittag-See zu beginnen? Wann soll die Sanierung abgeschlossen sein?

4. Wie ist grundsätzlich zu erklären, dass es seit knapp 5 Jahre diese Bauzaunabsperrung an der Treppe am Adolf-Mittag-Sees geben muss?

5. Was ist dran am Artikel vom 13.03.2023 der in der Volksstimme zu diesem Thema erschienen ist?

 

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme.

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender   

Stadtrat                                          

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.03.2023

F0094/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.03.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Nachfrage zu S0058/23 "Alte Elbe wieder nutzbar machen"

Stellungnahme der Verwaltung:S0198/23

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der Antrag unserer Fraktion „Alte Elbe wieder nutzbar machen“ wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 06.10.2022 in die Ausschüsse überwiesen. Diskussionsgrundlage bilden nun Antrag und Stellungnahme der Verwaltung, sofern diese vorliegt. Stellungnahme S0058/23 erreichte nun am 28.02.2023 unsere Fraktion.

Ziel des Antrages ist es, mit den zuständigen Behörden Gespräche mit dem Ziel zu führen, die Alte Elbe in der Landeshauptstadt Magdeburg für die Ausübung des Wassersports wieder dauerhaft nutzbar zu machen. Diese Problematik beschäftigt die Sportvereine an der Alten Elbe seit Jahren und beeinträchtigt die Vereine in ihrer Aufgabe massiv. Nicht zuletzt aus diesem Grund, wird dieses Thema immer wieder in den Stadtrat der Landeshauptstadt getragen und sollte daher lösungsorientiert und konstruktiv von der Verwaltung betrachtet werden.

Im Zuge des Antrags wurden laut Stellungnahme die originär zuständigen Stellen, hier das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), als Eigentümer und Zuständiger für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und die Erhaltung der Schiffbarkeit und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), als Unterhaltungspflichtiger für den Hochwasserschutz, befragt, sowie die Umweltbehörden beteiligt und deren Ausführungen erläutert.

Fazit der Stellungnahme: Konkrete Maßnahmen können nicht in Aussicht gestellt werden, der Stadtrat wird über das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen WSA und LHW informiert.

Im Zuge der Antragsstellung und auch bezüglich der nicht zufriedenstellenden Aussagen in Stellungnahme S0058/23, hat unsere Fraktion nicht nur selbst Gesetzestexte zum Thema studiert und festgestellt, dass die Stellungnahme nicht vollständig sein kann, sondern auch Rücksprache mit den anliegenden Vereinen gehalten, die sich inzwischen mit ihrer Expertise auch an die Oberbürgermeisterin und die weiteren Fraktionen des Stadtrates gewandt haben. 

Im Nachgang dazu stellen sich folgende Fragen zum Thema:

1. Das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) definiert in § 1 (Binnenwasserstraßen) wie folgt: Zitat:

„(1) Bundeswasserstraßen nach diesem Gesetz sind

1. die Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem Verkehr mit Güter- und Fahrgastschiffen oder der Sport- und Freizeitschifffahrt mit Wasserfahrzeugen dienen; als solche gelten die in der Anlage 1 aufgeführten Wasserstraßen, dazu gehören auch alle Gewässerteile,

a) die mit der Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als natürliche Einheit anzusehen sind,

b) die mit der Bundeswasserstraße durch einen Wasserzufluss oder Wasserabfluss in Verbindung stehen und

c) die im Eigentum des Bundes stehen…..“

Gemäß § 8 (1) WaStrG wird die Unterhaltung wie folgt definiert:

„Die Unterhaltung der Binnenwasserstraßen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und die Erhaltung der Schiffbarkeit.…“

Treffen die Aussagen des § 1 Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) § 1 nach Rechtsauffassung der Landeshauptstadt Magdeburg, auf den Bereich der Alten Elbe zu, also ist die Alte Elbe eine Wasserstraße, die für Sport- und Freizeitschifffahrt mit Wasserfahrzeugen dient? Wenn ja, warum wird die Bundesbehörde von der Landeshauptstadt Magdeburg nicht darauf hingewiesen und um Umsetzung des Gesetzes, wie in § 8 Abs.1 WaStrG angegeben, eingefordert?

2. Ist/ war der Landeshauptstadt Magdeburg dieses Gesetz bzw. die 2021 erfolgte Gesetzesänderung nicht bekannt, oder warum liest man in der Stellungnahme davon kein Wort?

3. Wurde seitens der Landeshauptstadt Magdeburg eine rechtliche Prüfung zu den Aussagen des Wasser- und Schifffahrtsamtes vorgenommen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

4. Der Kanu-Klub-Börde Magdeburg e. V. besitzt eine unbefristete Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, um in eigener Verantwortung (nach Anzeige beim WSA Elbe und nach Zustimmung des Umweltamtes Magdeburg) mit einem Bagger Sedimente in definierten Bereichen der Alten Elbe oberhalb des Cracauer Wehres nach konkreten Vorgaben im Flussbett so umzulagern, dass eine Befahrung mit den Sportbooten möglich ist. Dafür wurden spezielle Wasserflächen vom Verein gepachtet. Zudem hat der Verein in den letzten Jahren die Kosten für die Baggerarbeiten (bis zu 5.000 Euro/ Jahr) selbst getragen, damit die Kinder- und Jugendarbeit fortgeführt werden kann.

5. Ist es richtig, dass seit 2022 vor Umlagerung des der Sedimentes ein Gutachten vom Verein über das Vorkommen eines Vogels Auswirkungen von Baggerarbeiten auf Brutvögel im betreffenden Bereich der Alten Elbe erstellt werden muss? Wurden die Kosten (ca. 600 Euro) für dieses Gutachten in den vergangenen Jahren von der Landeshauptstadt Magdeburg getragen? Wenn ja, für welche Jahre?

6. Aus welchem Grund müssen die Vereine nun für die Kosten dieses Gutachtens selbst aufkommen? Gab es gesetzliche Änderungen, die dies begründen? Wer trifft diese Entscheidung?

7. Ist dieses Gutachten weiterhin jährlich durch den Verein vorzulegen? Wenn ja, kann die Landeshauptstad Magdeburg die Kosten dafür regelmäßig tragen?

7. Gibt es für das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, auch als Rechtsnachfolger, Nebenbestimmungen zu den Genehmigungen, auch seit DDR-Zeiten, zu Umbauten, baulichen Veränderungen des Cracauer Wehres, die regeln, dass das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, dauerhaft die Auswirkungen in der Alten Elbe durch das Cracauer Wehr und seiner mehrfachen baulichen Veränderungen, insbesondere im Hinblick auf Sedimentablagerungen oberhalb des Wehres, durch geeignete Maßnahmen verhindern muss? (Bitte die Nebenbestimmungen zu den Genehmigungen zu Umbauten des Cracauer Wehrs der Stellungnahme beifügen.) 

8. Schätzt die Landeshauptstadt Magdeburg ein, dass der Zustand der Alten Elbe sich seit der Vornahme baulicher Veränderungen am Cracauer Wehr gleichbleibend war, oder gab es zunehmend Sedimentablagerungen oberhalb des Wehres?  

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Stellungnahme innerhalb der Fristen laut Geschäftsordnung des Stadtrates, jedoch bis spätestens zum 18.04.2023.

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

07.03.2023

F0078/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.03.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Verkehrssicherheit Berliner Chaussee

Stellungnahme der Verwaltung: S0192/23 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in Höhe des Hohefeld-Privatwegs kam es kürzlich auf der Berliner Chaussee zu einem tragischen Verkehrsunfall mit Todesfolge. Leider kein Einzelfall, bereits im letzten Sommer kam ein Mensch auf der Berliner Chaussee infolge eines Verkehrsunfalls ums Leben.

Auf der Berliner Chaussee darf derzeit mit einer Geschwindigkeit von maximal 70 km/h gefahren werden.

Wie zu lesen war, hat ein Polizeisprecher vom Revier Magdeburg der Volksstimme mitgeteilt, dass eine Unfallhäufungsstelle zwischen Ehlegrund und Zum Waldsee (stadteinwärts) bekannt sei.

Ich habe folgende Fragen:

1. Welche Maßnahmen kann die Landeshauptstadt Magdeburg treffen, um auf der Berliner Chaussee für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen.

2. Welche Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden, welche Möglichkeiten bestehen als langfristig umzusetzende Möglichkeit.

3. Welche weiteren Unfallschwerpunkte sind in der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt und wie wird der Thematik dort entgegengewirkt.

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 16.02.2023

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.02.2023

F0052/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.02.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Beleuchtung Magdeburger Dom, Sachstand 4 Jahre nach Antragstellung

Stellungnahme der Verwaltung:S0128/23

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

am 24.01.2019 stellte unsere Vorgängerfraktion den Antrag A0017/19 „Beleuchtung Magdeburger Dom“. Die Stadtverwaltung hatte mitgeteilt, ein Grundkonzept erstellt zu haben. Auf der Basis des bestätigten Grundkonzeptes zur Beleuchtung des Magdeburger Domes war Ziel eine Beauftragung im zweiten Halbjahr 2020.

Schließlich fand laut meiner dritten Anfrage zum Sachstand F0077/22 im letzten Jahr der 2. Termin zur Probeanstrahlung im April 2021 statt. Auf der Grundlage dieser Probeanstrahlung wurde die Entwurfsplanung erstellt. Diese wurde nach weiteren Detailabstimmungen im Oktober 2021 übergeben. Auf dieser Basis war geplant, zunächst die Strahler für die Westfassade zu installieren, da diese seit dem Umbau des als Reichsbank errichteten Gebäudes zum Ottonanium nicht mehr angestrahlt wird. Die restlichen Strahler sollten voraussichtlich im Frühjahr 2023 ausgetauscht werden.

 

Seit Antragstellung sind mittlerweile über vier Jahre vergangen, was mich zu jährlichen Anfragen veranlasste. Auch wenn derzeit Auflagen zum Energiesparen gelten, sollte das Ziel des Antrages dennoch nicht aus den Augen verloren werden.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Wurden die Strahler für die Westfassade installiert, oder hat man den Terminplan verworfen?

 

2. Wann kann mit der Möglichkeit der Beleuchtung des Magdeburger Dom gerechnet werden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Marcel Guderjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.02.2023

F0051/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.02.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Sachstand „Öffentliche Toilette am Nordpark„

Stellungnahme der Verwaltung: S0092/23

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

mit Beschluss-Nr. 392-010(VII)20 wurde der Oberbürgermeister am 21.01.2020 beauftragt, eine feste, öffentliche Toilette am Nordpark zu installieren. Weiterhin sagt der Beschlusstext: Soweit eine Umsetzung möglich ist, ist die Art und der Standort im Rahmen einer Bürgerversammlung vor Ort abzustimmen und zu realisieren.

Mit I0271/22 wurde am 08.12.2022 informiert, dass sich der Bau bzw. die Aufstellung der

o. g. WC-Anlage in das I. Quartal 2023 verschiebt.

 

Ich habe folgende Fragen:

1. Wie stellt sich der Sachstand zur Errichtung der öffentlichen Toilette am Nordpark heute dar?

2. Die Art und der Standort sollten laut Beschluss des Stadtrates auf einer Bürgerversammlung abgestimmt werden. Hat eine Bürgerversammlung stattgefunden, wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Ist es der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg nicht möglich, Beschlüsse des Stadtrates umzusetzen?

3. In der Stellungnahme I0271/22 ist weiterhin zu lesen: „Um einer optimalen Versorgung der Besucher des Nordparks gerecht zu werden, sollte die Toilettenanlage möglichst nah am Park aufgestellt und auch gut zugänglich sein, sodass der Standort in Hohenstaufenring (der bis dato aufgestellten Saison-Dixi-Toiletten) als optimal festgelegt wurde.“

Wer war an dieser Festlegung beteiligt und wer hat sie getroffen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.02.2023

F0050/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.02.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Internationale Grüne Woche 2023, ohne Präsenz der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0050/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in der Zeit vom 20. - 29. Januar fand in Berlin die Internationale Grüne Woche statt. In den Hallen aller Bundesländer waren auch Städte und Landkreise als Aussteller vertreten. Für die touristischen Attraktionen warben in der Halle unseres Bundeslandes Sachsen-Anhalt zum Beispiel der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der Landkreis Börde, Wernigerode und der Landkreis Jerichower Land. Die Landeshauptstadt Magdeburg war jedoch leider nicht vertreten.

Ich möchte wissen:

1. Warum präsentierte sich die Landeshauptstadt Magdeburg im Jahr 2023 nicht auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin, z.B. über die Magdeburg Marketing Kongress und Tourismus GmbH (MMKT)?

2. Hat die Landeshauptstadt Magdeburg sich in zurückliegenden Jahren auf der Internationalen Grünen Woche präsentiert? Wenn ja, wann?

3. Ist zukünftig geplant, die Landeshauptstadt Magdeburg auf der Internationalen Grünen Woche zu präsentieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

4. Auf welchen Messen ist die die Landeshauptstadt Magdeburg im Jahr 2023 vertreten? Wer ist für die Präsentation zuständig?

5. Auf der Seite der MMKT https://www.magdeburg-marketing.de/kampagnen-projekte fiel auf, dass für die Jahre 2019- 2021 über Projekte und Kampagnen informiert wurde. Für 2022 und 2023 sind/ waren keine Projekte und Kampagnen geplant, oder wird die Seite nicht regelmäßig aktualisiert?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

15.02.2023

F0048/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.02.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Zusammenarbeit zwischen China und der Landeshauptstadt Magdeburg

Stellungnahme der Verwaltung: S0102/23  

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

nach Informationen auf der Seite der Landeshauptstadt Magdeburg ist zu erfahren:

Zitat: “Im Dezember 2017 unterzeichneten die Landeshauptstadt Magdeburg und die CIIPA eine strategische Vereinbarung zur Förderung der Investitionskooperation beider Richtungen. Damit sollen Unternehmen in Magdeburg und Umgebung unterstützt werden, um die Markt- und Unternehmensressourcen Chinas besser zu nutzen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit bemühen sich beide Partner aktiv darum, eine Arbeitsplattform aufzubauen und die Zusammenarbeit in den Bereichen Automobil- und Ersatzteile, intelligente Produktion, Chemie, erneuerbare Energien und neue Materialien voranzutreiben.“ So fand im auch eine Matchmaking-Veranstaltung im Alten Rathaus statt oder China-Stammtische des Internationalen Büros der Magdeburger Stadtverwaltung, Deutsch-Chinesische Wirtschaftstage oder auch der "Magdeburg-China Business Lunch".

Ich möchte wissen:

1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand der Zusammenarbeit zwischen China und der Landeshauptstadt Magdeburg dar?

2. Welche Ziele konnten während der Zusammenarbeit zwischen China und der Landeshauptstadt Magdeburg bereits erreicht werden?

3. Wie soll die Zusammenarbeit zwischen China und der Landeshauptstadt Magdeburg fortgeführt werden?

4. Finden weiterhin regelmäßige Treffen, wie China-Stammtische, Deutsch-Chinesische Wirtschaftstage etc. statt? Wenn ja, in welcher Regelmäßigkeit?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

 

 

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

01.02.2023

F0031/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

16.02.2023

         

 

Kurztitel

 

Sperrung Hallische Straße, Schienenersatzverkehr

Stellungnahme der Verwaltung: S00112/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

kürzlich wurde durch einen Artikel in der Volksstimme bekannt, dass die Hallische Straße ab März 2023 wegen Sanierungsmaßnahmen durch die SWM und später für Brückenbauarbeiten durch die Deutsche Bahn für einige Zeit für den Individualverkehr und den ÖPNV gesperrt werden soll.

 

Ich habe dazu folgende Fragen:

 

  1. Wurde die Sperrung der Hallischen Straße vor Eröffnung des City- Tunnels von der Landeshauptstadt Magdeburg bewilligt? Wenn ja, wann und von wem?
  1. Warum kann mit der Baumaßnahme nicht nach der Freigabe des City- Tunnels begonnen werden?
  1. Seit wann ist das bauliche Problem bekannt?
  1. Wie lange soll die Vollsperrung andauern?
  1. Ist durch die MVB geplant, den ÖPNV umzuleiten? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
  1. Ist die Baumaßnahmen im Haushalt 2023 der MVB eingeplant? Wenn ja, unter welcher Position und in welcher Kostenhöhe?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Marcel Guerjahn

Stellv. Fraktionsvorsitzender

Stadtrat

Fraktion Gartenpartei /Tierschutzallianz

 

Anfragen zur Sitzung des Stadtrats am 19.01.2023

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

17.01.2023

F0008/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

19.01.2023

         

 

Kurztitel

 

 

MVB Aufsichtsrat, Bereitstellung von sitzungsrelevanten Unterlagen

Stellungnahme der Verwaltung: S0064/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

während meiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG wurde mir bereits mehrfach die Bereitstellung von sitzungsrelevanten Unterlagen in Papierform, mit den unterschiedlichsten Begründungen versagt.

Als Gründe dafür wurde genannt, dass es einen Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg gibt, der aussagt, dass Unterlagen für die ehrenamtliche Arbeit im Stadtrat, in den Ausschüssen oder in Aufsichtsräten etc., ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt werden oder auch, dass der Drucker defekt sei. 

Ich möchte dazu wissen:

1. Gibt es einen Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg, der aussagt, dass Unterlagen für die ehrenamtliche Arbeit im Stadtrat, in den Ausschüssen oder in Aufsichtsräten etc. ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt werden?

2. Wenn ja, wann wurde dieser Beschluss gefasst und wo ist dieser nachzulesen?

3. Nicht immer ist es möglich, das Gerät, welches den Stadträten für ihre ehrenamtliche Arbeit zur Verfügung gestellt wurde, den ganzen Tag bei sich zu führen, um es z.B. 17 Uhr zur Sitzung mitzubringen. Muss das Mitglied des Stadtrates dann ohne vorliegende Unterlagen über Beschlussvorlagen abstimmen? 

4. Wie viele Drucker stehen der MVB im Bereich der Geschäftsführung des Unternehmens zur Verfügung?

5. Ist eine Sitzung eines Ausschusses oder des MVB AR, zu der einem Mitglied keine Unterlagen vorliegen, rechtsgültig?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Marcel Guderjahn

Stadtrat

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz  

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

17.01.2023

F0007/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

19.01.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Denkmalschutz/ Ensembleschutz

Schönebecker Straße 20

Stellungnahme der Verwaltung: S0066/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Im Internet konnte man lesen, dass an der Schönebecker Straße 20, „Wohnträume am Elbufer“ mit dem Namen „OVEST 20“ entstehen sollen. Das Gebäude soll an Stelle des derzeit dort befindlichen Gebäudes errichtet werden.

Ich möchte dazu wissen:

1. An der Schönebecker Straße sind zahlreiche Kulturdenkmale zu finden, so auch sämtliche Gebäude in der unmittelbaren Nachbarschaft. Galt oder gilt Ensembleschutz für den Engpass in Buckau, bei dem Gebäude gemeinsam ein Kulturdenkmal bilden, ohne dass dabei alle Gebäude oder zumindest nicht alle Gebäude Einzeldenkmale sein müssen.

1. Stand das Gebäude Schönebecker Straße 20 unter Denkmalschutz? Wenn ja, wann wurde das Gebäude nicht mehr als Kulturdenkmal in Buckau geführt und warum? Wer ist für diese Entscheidung verantwortlich? 

3. Wurde der Abriss des bestehenden Gebäudes bereits beantragt und genehmigt? Wenn ja wann wurde der Antrag gestellt, wann die Genehmigung erteilt?

4. Wurde eine Baugenehmigung für den Neubau beantragt? Wurde diese genehmigt?

5. Wie viele Parkplätze sollen für die zukünftigen Bewohner der Schönebecker Straße 20

zusätzlich entstehen und wo sollen sich diese Parkplätze befinden?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

Marcel Guderjahn

Stadtrat

stellv. Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz  

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

16.01.2023

F0004/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

19.01.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Albinmüllerturm

Stellungnahme der Verwaltung: S0175/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

derzeit wird im Stadtrat diskutiert, welcher Anbau den Albinmüllerturm künftig zieren soll und welche Verwendung diesem Anbau zukommen soll.

 

Seit vielen Jahren beschäftigt sich die Landeshauptstadt Magdeburg mit dem Thema des „Städtebaulichen Rahmenplan Rotehorninsel“, es wurden Workshops durchgeführt, Wettbewerbe initiiert und viel Arbeit in die Frage gesteckt, wie Hyparschale, Stadthalle und das Umfeld saniert und gestaltet werden könnten. Der in unmittelbarer Nachbarschaft stehende Albinmüllerturm bekam während der vielen Jahre jedoch bedauerlicher Weise keinerlei Aufmerksamkeit.

 

Ich möchte wissen:

 

1. Warum wurde der Albinmüllerturm nicht in das Konzept des „Städtebaulichen Rahmenplan Rotehorninsel“ integriert und welches Dezernat hat das zu verantworten?

 

2. Hätte es während der Planungen zum „Städtebaulichen Rahmenplan Rotehorninsel“

Fördermöglichkeiten für den Albinmüllerturm gegeben? Gibt es derzeit Fördermitteltöpfe, aus denen Gelder fließen könnten?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

 

 

Roland Zander     

Stadtrat                                                                           

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz          

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

16.01.2023

F0003/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

19.01.2023

         

 

Kurztitel

 

 

MVB Sanierungsstau

Stellungnahme der Verwaltung: S0059/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr mussten die MVB wegen einer defekten Weiche am Universitätsplatz improvisieren und zur Fahrgastbeförderung zwischen Universitätsplatz und Ernst- Reuter- Allee Triebwagen aus früheren Zeiten einsetzen.

Eine defekte Weiche ist keine neue Erfahrung in der Landeshauptstadt Magdeburg. Vor einigen Jahren beschäftigte die MVB über mehrere Wochen eine defekte Weiche am Hasselbachplatz.

 

Ich habe dazu folgende Fragen:

 

1. Seit wann war der MVB bekannt, dass die Weiche am Universitätsplatz einen Defekt aufweist? Warum wurde die Weiche nicht bereits bei Feststellung des Defektes durch Mitarbeiter der MVB repariert bzw. die defekte Weichenzunge ausgetauscht? Wie hoch waren die Kosten?

 

2. In welchen zeitlichen Abständen werden Gleise, Weichen und Oberleitungen überprüft?

 

3. Wird grundsätzlich gewartet, bis es zum Extrem bzw. der Nichtbefahrbarkeit der Strecke kommt? Wenn ja, warum?

 

4. Wo hat die MVB auf ihrem Streckennetz bereits Defekte festgestellt, ohne diese zu reparieren?

 

5. Welche Lebensdauer haben Schienen, Gleise und Oberleitungen durchschnittlich?

 

6. Auf welchen Streckenabschnitten ist die durchschnittliche Lebensdauer der Gleise bereits überschritten?

 

7. Welche Kosten würden durch die Beseitigung des Sanierungsstaus auf dem Streckennetz der MVB in der Landeshauptstadt Magdeburg entstehen?

 

8. Wie hoch sind die Rückstellungen, welche die Buchhaltung der MVB für Sanierungsarbeiten aufweist?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Roland Zander     

Stadtrat                                                                           

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz         

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.01.2023

F0002/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

19.01.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Verbrauchertäuschung mit Verkauf von Echtpelzen auch in Magdeburg?

Stellungnahme der Verwaltung: S0039/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

der Handel mit Echtpelzen unterliegt gesetzlichen Regelungen. So ist u. a. die Verwendung von Echtpelzen, auch in kleinen Varianten, wie als Bommeln an Mützen, klar zu kennzeichnen und der Handel mit Hundefellen ist komplett verboten.

 

Immer wieder jedoch werden auf deutschen Weihnachtsmärkten Verkaufsstände entdeckt, an denen Echtpelze als Kunstpelz deklariert waren und Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend getäuscht wurden. Dies war auch 2022 wieder der Fall, vgl. untenstehende Links zu Berichten aus Hamburg und Berlin.

 

Die Stadt Hamburg z. B. sah sich sogar gezwungen, einen der Stände komplett zu schließen, nachdem dort nicht gekennzeichnete Pelze von Marderhunden aus Qualzuchten verkauft wurden. 

 

 

Hieraus resultieren nachfolgende Fragen:

 

1. Ist das Problem der Verbrauchertäuschung mit Echt-/ Kunstpelz der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt?

 

2. Wurden auf den Magdeburger Weihnachtsmärkten Verkaufsstände auf Einhaltung der Kennzeichnungspflicht kontrolliert?

 

2.1 Wurden Verstöße festgestellt?

 

2.2 Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

 

3. Finden entsprechende Kontrollen auch außerhalb der Weihnachtszeit an Verkaufsständen, z. B. auf dem Wochenmarkt, dem Fischmarkt usw. statt? 

 

4. Wenn keine Kontrollen stattfanden, warum nicht?

 

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

 

 

Presseberichte zu Hamburg und Berlin:

 

Hundepelz-Skandal auf Roncalli-Weihnachtsmarkt in Hamburg: Stand musste schließen (t-online.de)

 

Illegaler Handel: Hundepelz auf Berliner Weihnachtsmarkt! | Regional | BILD.de

 

 

 

 

Anfrage

Datum

Nummer

 

öffentlich

11.01.2023

F0001/23

 

Absender

 

 

 

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz

 

 

Adressat

 

 

 

Oberbürgermeisterin

Frau Simone Borris

 

 

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Stadtrat

19.01.2023

         

 

Kurztitel

 

 

Neue Synagoge, wie soll das Problem der Ungleichbehandlung gelöst werden?

Stellungnahme der Verwaltung: S0029/23

 

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

nun ist die Katze über die Nutzung der neuen Synagoge in Magdeburg aus dem Sack! Die orthodoxe Gemeinde hat definitiv erklärt, dass eine gemeinsame Nutzung mit der liberalen Gemeinde zu Magdeburg nicht in Frage kommt.

Eine Nutzung der Synagoge durch beide jüdischen Gemeinden in unserer Stadt, wie z.B. in Frankfurt praktiziert, wird es in der Landeshauptstadt Magdeburg nicht geben.

Die Synagogen- Gemeinde zu Magdeburg (orthodox) und die Jüdische Gemeinde zu Magdeburg e.V. (liberal) führten den der Anfrage angehängten Schriftwechsel zu diesem Thema.

Die Behauptung, mit der die liberale Gemeinde von allen seit Jahren abgespeist wurde, die Synagoge sei für alle Juden ist falsch.

 Ich möchte dazu folgende Fragen stellen:

1. Wie soll das Problem der Ungleichbehandlung, gerade in Anbetracht der Tatsache, dass während der Novemberpogrome die Synagoge, die der liberalen jüdischen Gemeinde gehörte, zuerst im Inneren zerstört und später gesprengt wurde, gelöst werden? 

2. Lässt sich das Problem überhaupt zeitnah lösen und welche Lösungen schlägt die Landeshauptstadt Magdeburg vor, um keine jüdische Gemeinde zweiter Klasse entstehen zu lassen?

 

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

 

 

Aila Fassl

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Stadträtin

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz