Antrag |
Datum |
Nummer |
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öffentlich |
24.06.2022 |
A0138/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
07.07.2022 |
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Kurztitel |
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Einrichtung eines Stadtplatzes für Westerhüsen |
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Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
das Grundstück Alt Westerhüsen 157 zu erwerben und ein Entwicklungskonzept zu erarbeiten, um dort für den Stadtteil Westerhüsen einen Stadtplatz mit Aufenthaltsqualität zu errichten. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind in den Prozess einzubinden.
Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksausschuss, den Verwaltungsausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.
Begründung:
Wie andere Stadtteile der Landeshauptstadt, soll nun auch der Stadtteil Westerhüsen durch einen Platz aufgewertet werden, der die Aufenthaltsqualität, sowohl für Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils, als auch für Gäste und rastende Nutzerinnen und Nutzer des Elberadweges, positiv beeinflusst und zum Treffen und zur Belebung des Stadtteils einlädt.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Landeshauptstadt Magdeburg
Änderungsantrag
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Zum Verhandlungsgegenstand |
Datum |
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DS0146/22/1 |
öffentlich |
DS0146/22 |
08.06.2022 |
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Absender |
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
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Gremium
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Sitzungstermin |
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Stadtrat |
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Kurztitel |
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Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs der Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 "Olvenstedter Graseweg" |
1. Der 4. Entwurf der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die Begründung werden in der
vorliegenden Form gebilligt wird in Planteil B, Textliche Festsetzungen, vor öffentlicher Auslegung wie folgt geändert: (Streichungen und Ergänzungen,
fett/kursiv)
I Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB)
I.1. SO 1 Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (§ 11 Abs. 2 und 3 BauNVO)
I.1.1. Zulässig sind
- großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Einzelhandelsbetriebe,
- nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
- Schank- und Speisewirtschaften,
- Anlagen für Verwaltungen, sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
- Tankstellen, mit Servicestation und Reifendienst,
- nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten (ausgenommen Vergnügungsstätten, die auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind)
- eine Wohnung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO
- Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger
- Dienstleistungen
I.1.2. Verkaufsflächen
Die maximal zulässige Gesamtverkaufsfläche beträgt 58.700 m².
Innerhalb der Von diesen 58.700 m² Gesamtverkaufsfläche sind gemäß der Unterpunkte I.1.2.1. bis I.1.2.4
ein SB-Warenhaus gemäß Festsetzung I.1.2.1, ein Lebensmitteldiscounter mit einer zulässigen Verkaufsfläche von maximal 1040 m² und zusätzlich 18.365 m²
18.405 m² zentrenrelevante Verkaufsfläche gemäß Festsetzungen I.1.2.2 bis I.1.2.4 zulässig.
I.1.2.1. SB-Warenhaus
Im Rahmen der Gesamtverkaufsfläche von 58.700 m² ist ein
Lebensmittel-SB-Warenhaus mit maximal 8.000 m² Verkaufsfläche zulässig.
Mindestens 70% der GesamtVerkaufsfläche des SB-Warenhauses müssen durch nahversorgungsrelevante Sortimente belegt
werden.
Nahversorgungsrelevanten Sortimente sind:
- Nahrungs- und Genussmittel, Reformwaren
- Drogeriewaren, Apothekerwaren
- Schnittblumen
- Tiernahrung, zoologischer Bedarf
- Zeitschriften, Schreibwaren
Maximal 4 % der Verkaufsfläche des SB-Warenhauses sind anteilig
für das Sortiment Bekleidung, Baby-/ Kinderartikel, Schuhe, Lederwaren zulässig. unter Anrechnung auf die Festsetzung I.1.2.2.
I.1.2.2. Sortiment Bekleidung, Baby-/ Kinderartikel, Schuhe, Lederwaren
Im Rahmen der Gesamtverkaufsfläche von 58.700 m² sind maximal
6.360 6.379 m² Verkaufsfläche zulässig für das Sortiment
Bekleidung, Baby-/ Kinderartikel, Schuhe, Lederwaren.
I.1.2.3. Sortiment Sportartikel, Campingartikel, Sportgroßgeräte und Fahrräder
Im Rahmen der Gesamtverkaufsfläche von 58.700 m² sind maximal 3.650 3.681 m²
Verkaufsfläche zulässig für die Sortimente Sportartikel (inklusive Sportbekleidung und -schuhe) und Campingartikel, Sportgroßgeräte, Fahrräder.
I.1.2.4. Sonstige zentrenrelevante Sortimente
Im Rahmen der Gesamtverkaufsfläche von 58.700 m² sind weitere maximal 8.355 m² Verkaufsfläche zulässig für Im Übrigen sind
alle nachfolgend genannten zentrenrelevanten Sortimente zulässig:
- Nahrungs- und Genussmittel, Reformwaren
- Drogerie-, Kosmetik-, Parfümeriewaren, Apotheker-, Sanitäts- und
Orthopädiewaren
- Spielwaren, Bastelartikel
- Schnittblumen
- Tiernahrung, Lebendtiere, zoologischer Bedarf
- Heimtextilien, Bettwaren, Kurzwaren, Wolle, Gardinen, Zubehör
- Haushaltswaren (Glas, Porzellan, Keramik, Geschenkartikel)
- Unterhaltungselektronik (braune Ware), Elektrogroßgeräte (weiße
Ware), Elektrokleingeräte
- Computer, Telefone und Zubehör, Fotowaren, Bild- und Tonträger,
Computerspiele
- Bücher, Zeitschriften, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf
- Antiquitäten, Kunst, Galerie
- Optik, Hörgeräte, Uhren, Schmuck
- Musikinstrumente, Musikalien
I.1.2.5. Sortimentszuordnung
(a) Bei Ladengeschäften bis 800 m² Verkaufsfläche bestimmt das wird die Verkaufsfläche dem
überwiegend gehandelten Sortiment die Einstufung in zentrenrelevante bzw. nicht zentrenrelevante Sortimente zugeordnet. Überwiegend ist dabei ein Sortimentsanteil, welchers auf mindestens 70 % der
Verkaufsfläche einnimmt des Ladengeschäfts gehandelt wird. Bei gleichwertiger Verkaufsflächenaufteilung (bis 69/31%)
Besteht kein überwiegendes Sortiment, ist eine Aufteilung der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts, gemäß den Festsetzungen in I.1.2.2 bis
I.1.2.4, vorzunehmen, wobei Randsortimente von bis zu 5% der Verkaufsfläche nicht gesondert zu berücksichtigen sind.
(b) Bei Ladengeschäften größer 800 m² Verkaufsfläche ist grundsätzlich eine Aufteilung der Sortimente in
zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente gemäß dern Festsetzungen I.1.2.2 bis I.1.2.4 vorzunehmen. Ausnahmen von dieser
Verkaufsflächenaufteilung bilden das nach Festsetzung I.1.2 zulässige Lebensmittel-SB-Warenhaus und ein Lebensmitteldiscounter von maximal 1.040 m² Verkaufsfläche, wobei
Randsortimente von bis zu 5% der Verkaufsfläche nicht gesondert zu berücksichtigen sind.
(c) Von der Sortimentszuordnung gemäß den Festsetzungen in I.1.2.5, Buchst. (a) und (b), ausgenommen sind das nach den Festsetzungen in I.1.2 zulässige SB-Warenhaus und der nach den Festsetzungen in I.1.2 zulässige Lebensmitteldiscounter.
(d) Bei großflächigen Möbel-, Bau- und Gartenmärkten oder sonstigen großflächigen Ladengeschäften
für nicht zentrenrelevanten Sortimenten sind zentrenrelevante Sortimente darf als „Randsortiment“
Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten geführt werden, soweit dies max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche dieses Einzelhandelsbetriebs umfasst, dabei jedoch insgesamt
von bis zu max. 10% der Verkaufsfläche des jeweiligen Ladengeschäfts zulässig. Die zulässige Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente beträgt insgesamt max. 400 m² Verkaufsfläche.
(e) Zentrenrelevant sind alle Sortimente, die in den Festsetzungen I.1.2.2 bis I.1.2.4 aufgeführt sind.
I.1.2.6. Innerhalb von Schank- und Speisewirtschaften bleiben Verkaufsflächenanteile für den Außer-Haus-Verkauf unberücksichtigt.
I.1.3. Die westlich des Sees liegende und vom Einkaufszentrum umrahmte, nicht bebaubare Fläche darf außerhalb der Geschäftszeiten als Markt- und Festplatz
genutzt werden.
I.2. SO 2 Sondergebiet ergänzende Dienstleistung (§ 11 Abs. 2 und 3 BauNVO)
I.2.1. Im Sondergebiet SO 2 sind ein Gastronomiebetrieb einschließlich Biergarten, ein Bürgertreff und eine Hausmeisterwohnung (Betriebswohnung im Sinne des § 8
Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) zulässig.
Für die Berechnung des Maßes der Bebauung (GRZ und GFZ) wird die Seefläche
nicht mit angerechnet. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Die Festsetzungen II bis VI des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bleiben
unverändert gültig.
Begründung:
Der FLORAPARK (ebenso der Bördepark) ist lt. Märktekonzept der Landeshauptstadt Magdeburg, als Sondergebiet mit „Teilfunktion eines Stadtteilzentrums“ ausgewiesen. Dies soll auch unter Sicherstellung eines zukunftsfähigen und modernen SB-Warenhauses unter Wahrung des übrigen derzeitigen Bestandes des FLORAPARK, Zielsetzung bleiben
Im nun laufenden Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111-2 Olvenstedter Graseweg sollen darüber hinaus auf Wunsch der Stadtverwaltung und mit Zustimmung des FLORAPARKS in der Beschlussvorlage die Sortimente auf das neue Märktekonzept unter Wahrung der Bestandssituation im FLORAPARK umgeschrieben werden (Stichwort: Bestandsschutz).
Grundlage hierfür sind die derzeit geltenden Baugenehmigungen und die darin genehmigten Sortimente. Bei dieser „Übersetzung“ der bisherigen Sortimente in die Sortimente des Märktekonzepts geht es also ausdrücklich nicht um eine Erweiterung der Fläche der zentrenrelevanten Sortimente, sondern um eine Klarstellung und eine Zuordnung von bereits bestehenden Flächen, innerhalb der Sortimentsgruppen nach dem neuen Märktekonzept.
Ziele dieses mit dem Centermanagement des FLORAPARK gemeinsam erarbeiteten Änderungsantrages sind, die Korrektur einzelner Sortimentszuordnungen gemäß den Vorgaben des Märktekonzepts und der genehmigten Nutzung, die Berücksichtigung der Leerstandsflächen (freie zentrenrelevante genehmigte Flächen), die Zuordnung von 160 qm Textil aus dem ehemaligen Begriff Discount, also niedrigpreisige Textilien, vorrangig Eigenmarken, hin zu dem Sortiment Bekleidung sowie die Vermeidung rechtlicher Unsicherheiten durch unzureichende Definition des Lebensmitteldiscounters.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Landeshauptstadt Magdeburg
Änderungsantrag
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Zum Verhandlungsgegenstand |
Datum |
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DS0146/22/2 |
öffentlich |
DS0146/22 |
08.06.2022 |
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Absender |
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
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Gremium
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Sitzungstermin |
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Stadtrat |
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Kurztitel |
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Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs der Änderung des B-Planes Nr. 111-2 "Olvenstedter Graseweg" |
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: (Streichungen und Neuvorschlag fett/ kursiv)
Beschlussvorschlag:
1. Der 4. Entwurf der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die
Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
2. Der 4. Entwurf der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die
Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
1. Der 4. Entwurf der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die Begründung werden nicht gebilligt.
2. Das Magdeburger Märktekonzept ist mit DS0146/22 nicht weiter zu verfolgen und abzuschaffen. Die eingesparten Kosten sind für den Maßnahmenplan „Handel in Innenstadt und Stadtteilzentren“ einzusetzen.
Begründung:
erfolgt mündlich
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
25.05.2022 |
A0121/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
09.06.2022 |
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Kurztitel |
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Änderung Gefahrenabwehrverordnung, § 8 „Baden in Gewässern„ |
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§ 8 der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg „Baden in Gewässern“ wird wie folgt geändert:
(1) In natürlich fließenden Gewässern ist das Baden an ausgewiesen Plätzen verboten auf eigene Gefahr
gestattet.
(2) Badeverbote nach der Grünanlagensatzung oder aufgrund privatrechtlicher Nutzungsregelungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bleiben unberührt.
Begründung:
In Sachsen- Anhalt ist überall, außer im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg, das Baden in fließenden Gewässern grundsätzlich erlaubt. Magdeburg hat 2012 das Baden in der Elbe und in all ihren Nebenarmen im gesamten Stadtgebiet mit § 8 der Gefahrenabwehrverordnung verboten.
Allgemeine Badeverboten bestehen im Bereich bis zu 100 m ober- und unterhalb von Brücken, Wehren und Hafeneinfahrten, im Schleusenbereich und an besonders gekennzeichneten Stellen.
Dies sollte auch in der Landeshauptstadt Magdeburg wieder so gelten.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
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öffentlich |
25.05.2022 |
A0120/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
09.06.2022 |
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Kurztitel |
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Den ÖPNV in Magdeburg erfolgreich in die Zukunft führen |
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Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
bei der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) anzuregen, das Angebot des ÖPNV in der Landeshauptstadt Magdeburg, gemeinsam mit den Fraktionen des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg zu verbessern und zukunftsfähig, sowie bedarfsgerecht zu gestalten, um langfristig Fahrgäste zu gewinnen und die Stabilisierung der Verkehrseinnahmen zu erreichen.
Wir bitten um Überweisung in den Verwaltungsausschuss, den Finanz- und Grundstücksausschussausschuss, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, und den Ausschuss für kommunale Rechts-und Bürgerangelegenheiten.
Begründung:
Der ÖPNV in unserer Landeshauptstadt stellt viele Fahrgäste nicht zufrieden und ist in seiner Gesamtheit offensichtlich nicht geeignet, die Menschen unserer Stadt zu motivieren, das Angebot zu nutzen. So verlor die MVB bereits in den Jahren vor der Corona Pandemie Fahrgäste in hoher Anzahl, so wurden z.B. in 2017 laut Jahresbericht 1,1 Millionen weniger Passagiere befördert. Die Fahrgastzahlen der letzten Jahre liegen nach Angaben der Verwaltung in SS0475/21 ca. 20 % unter den Fahrgastzahlen vor der Corona Pandemie.
Dies sollten die MVB, der Oberbürgermeister und auch der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg nicht weiter tatenlos hinnehmen, sondern reagieren und als gemeinsame Aufgabe die Zukunftsfähigkeit herstellen.
Trotz sinkender Leistungen und weniger Service werden den Fahrgäste in jährlicher Regelmäßigkeit Preiserhöhungen aufgetischt, was die Akzeptanz des ÖPNV immer weiter schmälert.
Gemeinsames Ziel soll es nun sein, mehr Passagiere für die Nutzung des Angebotes der MVB zu gewinnen und weitere Preiserhöhungen zu vermeiden.
Möglichkeiten gäbe es viele, so könnte man Übertragbarkeit von Monatskarten wiedereinzuführen, Mitnahmeregelungen verbessern, ein 18.00 Uhr Ticket einführen etc.
Daraus resultierenden Mehreinnahmen könnten die Kostensteigerungen decken.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
25.05.2022 |
A0118/22 |
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|
Absender
|
|
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
09.06.2022 |
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Kurztitel |
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Bürgerbeteiligung Straßenbahn nach Ottersleben |
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
im Rahmen der Untersuchungen der Wirtschaftlichkeit der Trassenverlängerung der Straßenbahn nach Ottersleben, die Anwohnerinnen und Anwohner des Stadtteils Ottersleben, auf geeignete Weise zu befragen, ob diese eine Anbindung des Stadtteils an das Straßenbahnnetz der Landeshauptstadt überhaupt wünschen, oder sie eine Alternative (z.B. Elektrobusse) bevorzugen würden.
Nach der Auswertung, spätestens bis zum I. Quartal 2023, ist der VEP 2030plus dem Ergebnis der Befragung anzupassen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Wir bitten um Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und den Ausschuss für kommunale Rechts-und Bürgerangelegenheiten.
Begründung:
Mit Beschluss-Nr. 725-021(VII)20 zur DS0251/20 hat der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragt, die Ausschreibung und Umsetzung der Projektstudie „Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Trassenverlängerung der Straßenbahn nach Ottersleben (inkl. standardisierte Bewertung)“ durchzuführen, um die im VEP 2030plus enthaltene langfristige Maßnahme der Verlängerung der Trasse von Sudenburg bis nach Ottersleben voranzubringen.
Während der Diskussion auf der Einwohnerversammlung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Magdeburg in Ottersleben wurde jedoch deutlich, dass sich die anwesenden Bürgerinnen und Bürger in Ottersleben keine Straßenbahntrasse vorstellen können.
Die Anwohnerinnen und Anwohner des Stadtteils Ottersleben sollen daher befragt werden.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
25.05.2022 |
A0117/22 |
|
|
Absender
|
|
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||
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
09.06.2022 |
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Kurztitel |
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Konzepterstellung Beleuchtung aller Straßen in der Landeshauptstadt Magdeburg |
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept erstellen zu lassen, alle Straßen in der Landeshauptstadt Magdeburg, die derzeit noch nicht beleuchtet sind, nach und nach, mit angemessener Beleuchtung ausstatten zu lassen. Dazu ist eine Prioritätenliste auszuarbeiten. Die Anwohner sind am Prozess zu beteiligen.
Wir bitten um Überweisung in den Finanzausschuss, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und den Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten.
Begründung:
In der Landeshauptstadt Magdeburg sind viele Straßen nicht beleuchtet, dies sollte im Sinne der Sicherheit in unserer Stadt behoben werden.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
19.05.2022 |
A0102/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
09.06.2022 |
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Kurztitel |
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Ratskeller- Sicherung Inventar und Weitervermietung |
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Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Inventar des Ratskellers im Alten Rathaus in der Landeshauptstadt Magdeburg zu erwerben, um es für den Weiterbetrieb sicherzustellen.
Zukünftig soll der Ratskeller inclusive des Inventars vermietet werden und das Inventar im Besitz der Landeshauptstadt Magdeburg verbleiben.
Aufgrund der Dringlichkeit bitten wir um sofortige Abstimmung!
Begründung:
Das Inventar des Ratskellers befindet sich derzeit in einer Insolvenzmasse. Sollte der Verkauf an einen Besitzer erfolgen, der den Ratskeller nicht mietet und weiterbetreibt, stände das Inventar des Ratskellers möglicherweise nicht mehr zu Verfügung. Dieses Szenario muss verhindert werden.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
27.04.2022 |
A0088/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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||
Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
12.05.2022 |
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Kurztitel |
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Wasserverlust am Barleber See I entgegenwirken |
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
welche Möglichkeiten in Betracht kommen, dem Wasserverlust am Barleber See I, durch Speisung von außen entgegen wirken zu können, ohne die Wasserqualität zu verschlechtern und welche Kosten für die möglichen Maßnahmen entstehen würden.
Die Ergebnisse, sowie ein Lösungsvorschlag sind dem Stadtrat mitzuteilen.
Begründung:
In Beantwortung unserer Anfrage F0016/22 „Sinkender Wasserstand Barleber See I“ war in der Stellungnahme S0095/22, nebst Anlagen zu erfahren, dass dem Wasserverlust nur mit einer zusätzlichen Speisung von außen entgegenzuwirken wäre. Für eine zusätzliche Speisung des Barleber Sees wären umfangreiche Untersuchungen erforderlich, um eine gesicherte Entscheidungsgrundlage zu erlangen.
Nach geschilderten Beobachtungen des UFZs kann der Wasserverlust am Barleber See 1 in extrem trockenen Jahren durchaus in der Größenordnung von 30 bis 60 cm pro Jahr liegen.
Um den langfristigen Erhalt des Naherholungsgebietes Barleber See zu sichern, sollte die Landeshauptstadt Magdeburg sich dem Problem widmen.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
27.04.2022 |
A0086/22 |
|
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Absender
|
|
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||
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
|
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
12.05.2022 |
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Kurztitel |
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Auswertung der Auswirkungen des 9-Euro-Tickets für die zukünftige Preisgestaltung der MVB |
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
die Auswirkungen des ab 01.06.2022 geltenden 9-Euro-Tickets auf die Entwicklung der innerstädtischen Wirtschaft, der Kulturszene, des Verkehrs und des Klimaschutzes umfassend im Hinblick auf die künftige Preisgestaltung der MVB bzw. auf die Möglichkeit eines kostenlosen Nahverkehrs zu analysieren und zu dokumentieren.
Wir bitten um Überweisung in den Verwaltungsausschuss und den Finanz- und Grundstücksausschuss.
Begründung:
Ob die Straßenbahn 50 Fahrgäste zu höherem Preis oder 100 Fahrgäste zu reduziertem Preis durch die Stadt bringt, bringt am Ende das gleiche Ergebnis. Leerfahrten machen die Umwelt nicht sauberer.
Mit dem dreimonatigen Angebot eines 9-Euro-Tickets besteht jetzt die einmalige Möglichkeit eines fast kostenlosen Tests im Hinblick auf die im Antrag benannten Auswirkungen.
Nicht nur der Klimawandel, sondern auch die erhöhten Benzinpreise haben das Bewusstsein vieler Menschen geändert. Man will nicht mehr mit dem Auto zum Bäcker um die Ecke, man nimmt das Rad oder möchte die Bahn nutzen. Stünde da nicht die unentwegte Preisschraube im Weg. Die Alternative „Öffentlicher Nahverkehr“ hat sich derart verteuert, dass viele Bürgerinnen und Bürger inzwischen lieber zu Fuß gehen oder überhaupt nicht mehr in die Innenstadt fahren.
Statt also einerseits die Autofahrer zu gängeln, während parallel die Preisschraube für die ÖPNV immer mehr nach oben gedreht wird, soll mit dem Antrag geprüft werden, ob sich Magdeburg zur Modellstadt für kostenlosen Nahverkehr und alternative Verkehrslösungen eignet. Zwar sorgen viele Baustellen derzeit noch für längere Fahrwege durch Absperrungen und Umleitungen, dennoch sind wir noch weit entfernt von dem, was in anderen Städten "Stau" genannt wird. Auch die Parkplatzsituation ist längst nicht so angespannt wie in vielen - vorwiegend westlichen - Städten. Ein gut ausgebautes Nahverkehrsnetz ist vorhanden, so dass die Stadt für den Modellversuch prädestiniert ist. Wer ohne langes Warten kostenlos zum Arbeitsplatz fahren kann, wird sich die Nutzung des eigenen PKW überlegen. Magdeburg punktet als innovative, moderne Stadt und kann sowohl den CO²-Ausstoß als auch Parkplatznot verringern.
Zu prüfen ist, ob die Vorteile für die Stadt die Nachteile durch reduzierte Fahrpreise ausgleichen oder übertreffen bzw. welche Zuschüsse/ Fördergelder notwendig sind, um einen derartigen Betrieb aufrecht zu erhalten.
Parallel hat die Verwaltung Einnahmeverluste durch einen kostenlosen/ günstigeren ÖPNV für alle gegen Einsparungen bzw. Mehreinnahmen aufzurechnen. Hierbei sind einzusparende Gelder durch Vergrößerung der Sanierungsintervalle des Straßenbelags, Fahrscheindruck und -verkauf, Kontrollen, Bestückung und Wartung der Fahrscheinautomaten, Wegfall des Mahnwesens den positiven Auswirkungen auf Stadtklima und Ansehen der Stadt gegenüberzustellen.
Zu berücksichtigen sind zudem zu erwartende Mehreinnahmen durch die Belebung der Innenstadt, durch höhere Gewerbeeinnahmen, bessere Auslastung von Kultureinrichtungen, wie Theater und Schauspielhaus, bessere Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Stadt, die zu einem höheren Zustrom im Rahmen des Tourismus führt. Ein möglicher Rückgang der Arbeitslosenzahlen ist ebenso mit einzubeziehen, wie ein Rückgang der Sozialausgaben.
Der kostenlose Nahverkehr nur für Menschen bis 18 Jahren berücksichtigt diese Einsparungen nicht. Erfahrungen aus Luxemburg, Melbourne und Perth, aber auch der kostenlose Fährverkehr in Amsterdam sind hierbei mit einzubeziehen. Ebenso wie die Erfahrungen aus Monheim, dessen Angebot sich nur auf die Einwohner bezieht, weshalb die Kosten für Fahrscheine, Kontrollen, Mahnwesen etc. weiterhin für die Gäste der Stadt anfallen. Hier wäre ggf. die Einführung einer pauschalen "Gäste-Taxe" mit zu prüfen. Weitere Einnahmemöglichkeiten sind die Erhöhung der Bußgelder für Verunreinigungen, z. B. das Liegenlassen von Hinterlassenschaften durch Hundehalter oder das Wildpinkeln.
Was die neue Ampel-Koalition mit der Vorgabe ihres ehrgeizigen Klimazieles fordert, muss auf regionaler Ebene umgesetzt werden, für die Bürgerinnen und Bürger aber finanzierbar sein. Die Verwaltung sollte unter Einbeziehung zu erwartender Regierungsprogramme zur Förderung des ÖPNV ein Konzept für ein Pilotprojekt erarbeiten und zudem nach weiteren möglichen Fördergeldquellen suchen, die dann auch einzufordern sind.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
27.04.2022 |
A0087/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
12.05.2022 |
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Kurztitel |
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Entflechtung Rad-/Fußweg an der Elbuferpromenade zwischen Petriförder und Strombrücke |
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der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Elbuferpromenade im Bereich zwischen der Gaststätte "Petriförder" und der Strombrücke allein für Fußgängerinnen und Fußgänger auszuweisen.
Wir bitten um Überweisung in Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und den Finanz- und Grundstücksausschuss und in den Ausschuss für kommunale Rechts-und Bürgerangelegenheiten.
Begründung:
"Eine Promenade ist ein großzügig und aufwendig ausgebauter Fußgängerweg. Als Promenaden werden diese Fußgängerbereiche insbesondere dann bezeichnet, wenn sie über große Flanierqualität und interessante Blickbeziehungen verfügen. ... Das Wort wird zum Teil synonym mit Esplanade oder Fußgängerzone verwendet."
(Quelle: Wikipedia)".
Der benannte Bereich dient der Erholung und dem Aufenthalt im Freien mit Blick auf die Elbe. Touristen vom Schiffsanleger, Eltern mit kleinen Kindern, Familien, die mit dem Kinderwagen oder mit dem Hund an der Leine am Fischbrunnen und an den Blumenbeeten entlang spazieren oder auch Personen, die das Restaurant aufsuchen wollen, werden häufig von schnell vorbeifahrenden Radfahrerinnen und -fahrern weggeklingelt. Permanent besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes, weshalb eine Entspannung der Fußgängerinnen und Fußgänger kaum möglich ist.
Eine Entflechtung des Bereichs ist ohne Weiteres und ohne großen finanziellen Aufwand möglich, da entlang der Straße am Schleinufer ein Radweg verläuft.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
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öffentlich |
26.04.2022 |
A0085/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
12.05.2022 |
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Kurztitel |
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Prüfung aller tot aufgefundenen Tiere auf Kennzeichnung zur Information der Halterinnen und Halter im Tierheim der Landeshauptstadt Magdeburg |
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Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister,
das städtische Tierheim anzuweisen, künftig alle eingelieferten im Stadtgebiet tot aufgefundenen Tiere auf Kennzeichnung (Chip, Tätowierung etc.) zu überprüfen und die Informationen für suchende Halterinnen und Halter bereit zu halten.
Wir bitten um Überweisung in den Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten und in den Verwaltungsausschuss.
Begründung:
In der Stadtratssitzung vom 21.04.2022 schilderte die Bürgerin Daniela Fügner vom Tierbergungsteam Magdeburg ihre Erfahrungen im Umgang mit tot aufgefundenen Tieren im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg.
Nach ihrer Aussage wird im städtischen Tierheim bislang nicht kontrolliert, ob die eingelieferten Tiere gechipt oder anderweitig gekennzeichnet und so einem Haushalt zuzuordnen sind. Auch wird es suchenden Halterinnen und Haltern nicht ermöglicht, Einblick in die Kühlanlage zu nehmen, wo die aufgefundenen Tiere verwahrt werden. Viele Menschen erfahren so nie, was mit ihrem Tier geschehen ist und suchen noch lange Zeit verzweifelt nach ihnen.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Landeshauptstadt Magdeburg
Änderungsantrag
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Zum Verhandlungsgegenstand |
Datum |
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A0098/21/4 |
öffentlich |
A0098/21 |
11.05.2022 |
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Absender |
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
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Gremium
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Sitzungstermin |
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Stadtrat |
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Kurztitel |
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Einrichtung der Rotehornbahn |
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Einrichtung und Betreibung einer Parkbahn welche den Stadtpark Rotehorn erschließt, für die Zeit nach Abschluss der Arbeiten an der Hyparschale und der Stadthalle nebst Außenanlagen (2024/2024), einen privaten Investor zu finden, der über die Zulassung als Verkehrsunternehmen verfügt, oder die MVB zu beauftragen.
Es könnte z.B. eine Bahn, ähnlich einer schienenlosen Bäderbahn mit Hybrid- oder Elektromobilitätantrieb zum Einsatz kommen (siehe Anlage).
Anlage 1 b der Drucksache (DS0011/18) zum städtebaulichen Rahmenplan Rotehorninsel, die bereits Haltestellen für den Rundweg vorsah und kartiert hat, soll als Grundlage dienen.
Durch die MMKT könnten Ansagen mit Infos zum Stadtpark eingesprochen werden, die auf der Fahrt abgespielt werden.
Die Landeshauptstadt Magdeburg gewährt für die Anlaufzeit von einem Jahr einen Zuschuss, der von der Verwaltung mit dem Investor zu verhandeln ist. Dem Stadtrat ist darüber eine Information zukommen zu lassen.
Die Mittel sind im Haushalt der Jahre 2024/2025 zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Ein ausführliches Gespräch mit dem Geschäftsführer der MVGM über eine mögliche Umsetzung des Antrages, ließ erkennen, dass die MVGM das Vorhaben nicht umsetzen kann. Da für den Betrieb einer Bahn auf öffentlichen Straßen und Wegen die Zulassung als Verkehrsunternehmen erforderlich ist, über welche die MVGM nicht verfügt, wäre die Umsetzung durch die MVGM nicht möglich.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
05.04.2022 |
A0074/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
21.04.2022 |
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Kurztitel |
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Übertragung der Herman-Gieseler-Halle |
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Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
- die Herman-Gieseler-Halle, nach Beendigung der Nutzung als schulische Sportstätte, an die Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH (WOBAU) zu übertragen.
- die Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH (WOBAU) mit der Erstellung eines Konzepts zur Sanierung der Herman-Gieseler-Halle und anschließender Vermietung zu beauftragen.
- die Herman-Gieseler-Halle auch zukünftig nicht in Privatbesitz zu veräußern. Sie verbleibt im Besitz der Landeshauptstadt Magdeburg oder der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH (WOBAU).
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg ist über alle Schritte zu informieren.
Wir bitten um Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, Kommunales Rechts- und Bürgerangelegenheiten, den Finanz- und Grundstücksausschuss, sowie den Kulturausschuss.
Begründung:
Der Herman-Gieseler-Halle kommt eine große Bedeutung zu. Sie ist das erste kommunale Bauwerk, welches nach Plänen der Magdeburger Architekten Bruno Taut und Johannes Göderitz nach dem Ersten Weltkrieg im Stil des „Neuen Bauens“ errichtet wurde.
Die Hermann-Gieseler-Halle steht unter Denkmalschutz und sollte daher in ihrer baulichen Form erhalten bleiben und fach- und sachgerecht saniert werden, bevor ihr später der Abriss droht. Dass diese Gefahr, bei Übertragung der Hermann-Gieseler-Halle in private Hände durchaus besteht, sieht man an Beispielen anderer unter Denkmalschutz stehender Gebäude (z.B. Talente) in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Die Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH (WOBAU) ist eine 100%ige Tochter der Stadt Magdeburg und ein verlässlicher Partner, dem die Aufgabe des Erhalts der Herman-Gieseler-Halle als Denkmal und der Vermietung der Halle sicher gelingen wird.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
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öffentlich |
07.04.2022 |
A0079/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
21.04.2022 |
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Kurztitel |
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Sanierung der Straßen im Wohngebiet Neustädter Feld |
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Straßen „Othrichstraße“ und „Am Stadtblick“, im Wohngebiet Neustädter Feld, unverzüglich nach Beendigung der Bauarbeiten zum Bauabschnitt 4 der 2. Nord-Süd-Verbindung der Magdeburger Verkehrsbetriebe in den Zustand wie vor den Bauarbeiten versetzen zu lassen.
Der Zustand der Straßen ist umgehend zu erfassen.
Die vorhandene Prioritätenliste ist entsprechend zu ergänzen.
Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksauschuss und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.
Begründung:
Die Straßen „Othrichstraße“ und „Am Stadtblick“ dienen als Umleitungsstrecke während der Arbeiten zum Bauabschnitt 4 der 2. Nord-Süd-Verbindung der Magdeburger Verkehrsbetriebe und werden auch als Zulieferweg für Baumaterialien, Baufahrzeuge etc. genutzt. Die Straßen werden dadurch sehr stark in Mitleidenschaft gezogen.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
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öffentlich |
07.04.2022 |
A0075/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
21.04.2022 |
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Kurztitel |
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Sanierung der Straßen im Wohngebiet Kannenstieg |
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Straßen Hans-Grundig-Straße, Otto-Nagel-Straße, Loitscher Weg und Neuer Sülzeweg, sanieren zu lassen.
Die vorhandene Prioritätenliste ist entsprechend zu ergänzen.
Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstückausschuss und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.
Begründung:
Die Straßen Hans-Grundig-Straße, Otto-Nagel-Straße, Loitscher Weg und Neuer Sülzeweg, dienten als Umleitungsstrecke während der Arbeiten zum Bauabschnitt 6 der 2. Nord-Süd-Verbindung der Magdeburger Verkehrsbetriebe. Dadurch wurden die sehr stark in Mitleidenschaft gezogen und sind daher sanieren zu lassen.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
07.04.2022 |
A0071/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott |
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
21.04.2022 |
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Kurztitel |
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Sanierung, Rad-und Fußweg Olvenstedter Graseweg |
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Rad-und Fußweg am Olvenstedter Graseweg, von der Lerchenwuhne, bis hin zur Brücke Hundisburger Straße sanieren zu lassen.
Die vorhandene Prioritätenliste ist entsprechend zu ergänzen.
Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksausschuss und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.
Begründung:
Der Rad-und Fußweg am Olvenstedter Graseweg weist an einigen Stellen erhebliche Schäden auf. Die vorhandenen Stolperfallen müssen behoben werden.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
09.02.2022 |
A0026/22 |
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Absender |
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott |
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
24.02.2022 |
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Kurztitel |
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Bürgermeisterzimmer in der Johanniskirche |
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Der Oberbürgermeister wir beauftragt zu prüfen,
Der Stadtrat ist bis zum 4. Quartal 2022 über das Ergebnis zu informieren.
Begründung:
Erstmalig erwähnt wurde ein Kirchenbau am Standort der Johanniskirche wohl am 23. April 941, viele Male wurde der Kirchenbau zerstört und immer wieder aufgebaut, zuletzt wurde die Wiedereröffnung am 2. Oktober 1999 als Konzert- und Festsaal der Stadt Magdeburg gefeiert. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/St.-Johannis-Kirche_(Magdeburg). Otto von Guericke soll in der Johanniskirche, zwischen den Türmen ein Bürgermeisterzimmer eingerichtet haben, dies ist jedoch weitestgehend unbekannt und Information dazu finden sich leider nicht. Dieser Raum ist derzeit leer und auch der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Der Johanniskirche und Ihrer geschichtlichen Bedeutung sollte grundsätzlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden und ihre Bekanntheit könnte mit Einrichtung des Bürgermeisterzimmers deutlich erhöht werden.
Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem Museum der Landeshauptstadt Magdeburg wäre als Grundlage zur weiteren Vorgehensweise denkbar.
Die öffentliche Zugänglichkeit nach Einrichtung des Bürgermeisterzimmers zum Jahr 2029,
30 Jahre nach Wiedereröffnung der Johanniskirche, wäre ein sehr schöner Zeitpunkt und ein machbarer Zeitraum für das Vorhaben.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
09.02.2022 |
A0027/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott |
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
24.02.2022 |
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Kurztitel |
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Familienbaden für Groß und Klein an der Elbe Stellungnahme der Verwaltung: S0123/22 |
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Der Oberbürgermeister wir beauftragt, ab dem Sommer 2023 jeweils ein Familienbaden für Groß und Klein an der Elbe durch den FB Schule/Sport, gern auch gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Pro Elbe Magdeburg" organisieren zu lassen. Der Tag soll nicht nur einen Sprung ins Wasser der Elbe ermöglichen, sondern den Menschen unserer Stadt die große Bedeutung und die Wichtigkeit des Schutzes des ohnehin geliebten Flusses, im Rahmen eines Familienfestes, noch näherbringen.
Die benötigten finanziellen Mittel sind in den Haushalt 2023 ff einzustellen.
Wir bitten um Überweisung in den Finanz-und Grundstücksausschuss und den Ausschuss für kommunale Rechts-und Bürgerangelegenheiten.
Begründung:
Die Elbe gehört zu Magdeburg und sie wird von den hiesigen Elbestädtern genau so geliebt, wie der Magdeburger Dom. Es kann und darf nicht nur die Aufgabe ehrenamtlich engagierter Menschen sein, diesem wichtigen Magdeburger Wahrzeichen mit einem Badetag eine Ehrerbietung zu erweisen. Auch die Landeshauptstadt Magdeburg sollte sich daran beteiligen und ihre vielfältigen Möglichkeiten zum Einsatz bringen, um den Erfolg und die Bedeutung des Elbbadetages zu erhöhen.
Der Familienbadetag für Groß und Klein an der Elbe soll an mehreren Orten an der Elbe in der Landeshauptstadt Magdeburg stattfinden, an denen unterschiedliche Projekte stattfinden. Auch die Elbfähre könnte eingebunden werden und so bekannter gemacht werden.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
09.02.2022 |
A0023/22 |
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Absender
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|
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott |
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
24.02.2022 |
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Kurztitel |
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Sommerfest und Tag der GWA´en auf Tunnelbaustelle |
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Der Oberbürgermeister wir beauftragt, ein Sommerfest und Tag der Arbeitsgruppen Gemeinwesenarbeit in Magdeburg (GWA) auf der Tunnelbaustelle zu organisieren. Den Arbeitsgruppen Gemeinwesenarbeit in Magdeburg soll die Möglichkeit gegeben werden sich dort zu präsentieren und auch untereinander auszutauschen. Ein buntes Rahmenprogramm, organisiert durch die Landeshauptstadt Magdeburg, soll diesen Tag begleiten.
Dieser Tag soll vor der offiziellen Eröffnung, wenn möglich im September 2022 stattfinden, ähnlich dem „Vorguckerfest“ der MVB im Kannenstieg.
Wir bitten um Überweisung in den Finanz-und Grundstücksausschuss und den Ausschuss für kommunale Rechts-und Bürgerangelegenheiten.
Begründung:
Die „Arbeitsgruppen zur Entwicklung und Unterstützung der Gemeinwesenarbeit“ (GWA) setzen sich seit mehr als 20 Jahren in Magdeburg für die Gestaltung eines aktiven Stadtteillebens in Ihren Stadtteilen ein. Jedoch ist diese Arbeit noch immer weitestgehend unbekannt. Das finden wir sehr schade und denken, mit diesem Ereignis die Arbeit der GWA auch zu würdigen und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt näher bringen zu können.
Vorstellbar wäre auch die Durchführung einer Fahrradralley, einer Oldtimerralley, o.ä. auf einer Seite des Tunnels.
Der Tunnelbaustelle würde ein positives Ereignis sicher auch guttun.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
09.02.2022 |
A0030/22 |
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Absender
|
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||
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
|
|
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Adressat |
|
|
||
Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott |
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
24.02.2022 |
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Kurztitel |
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Erlass einer Katzenschutzverordnung |
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gem. § 13 b Tierschutzgesetz den Erlass einer Katzenschutzverordnung nach Paderborner Modell.[1]
Demnach haben Katzenhalter/innen, die ihrer Katze unkontrollierten, freien Auslauf ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt/einer Tierärztin kastrieren und in geeigneter Weise (Transponderchip oder Tätowierung) eindeutig und dauerhaft kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen.
Alternativ dazu könnte die Änderung/Erweiterung der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg in Betracht gezogen werden.
Wir bitten um Überweisung in den Ausschuss für Kommunale Rechts-und Bürgerangelegenheiten.
Begründung:
Der Landtag Sachsen-Anhalt hat am 27.11.2019 das "Landesgesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen "zur Erleichterung der Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen.
Der Landestierschutzbeauftragte Dr. Marco König hat mit Schreiben vom 30.06.2020 gegenüber allen Fraktionen des Magdeburger Stadtrats die Problematik erläutert und grundsätzlich den Erlass einer KatzenschutzVO nach § 13 b Tierschutzgesetz empfohlen.
Immer mehr Städte -zuletzt Zerbst und Tangerhütte- haben auch in Sachsen-Anhalt inzwischen eine KatzenschutzVO nach Paderborner Modell aus 2008 eingeführt.
Hauskatzen sind keine Wildtiere und nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst. Gleichwohl gibt es in Magdeburg eine Population freilebender Katzen - bei Hunden wäre diese Tolerierung in Deutschland undenkbar - da Katzenhalter ihre Tiere unkastriert ins Freie lassen und diese sich unkontrolliert vermehren. Folge hiervon ist ein Katzenelend, mit im Winter dahinsiechenden Jungtieren und der Gefahr der Verbreitung von Krankheiten. Diesem Elend muss - wie in anderen Städten inzwischen erfolgreich geschehen - ein Riegel durch Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen mit Freilauf vorgeschoben werden.
In seinem Schreiben erläutert der Landestierschutzbeauftragten Dr. König, dass diese Verordnung nur dann zulässig ist, soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen. Er fährt fort: "Davon kann nach meinem Kenntnisstand in der Stadt Magdeburg ausgegangen werden, da hier Tierschutzvereine und das kommunale Tierheim jedes Jahr hunderte freilebender Katzen kastrieren, ohne dass eine erkennbare Verminderung der Population erkennbar wäre".
Es ist also keine Lösung und kein Argument gegen die Einführung der KatzenschutzVO, wenn vom Stadtverwaltung und Veterinäramt seit Jahrzehnten wiederholt wird, dass die Population der freilaufenden Katzen ja durch Tierschutzvereine und Tierheim versorgt wird und die Tiere kastriert werden. Ein Rückgang der Population ist nicht zu verzeichnen.
In der Bevölkerung werden verwilderte Katzen als Ärgernis angesehen und Menschen, die die Tiere an den Futterstellen versorgen, sind mitunter Beschimpfungen und Bedrohungen ausgesetzt. Auch wurden Futterstellen bereits zerstört. Katzen verschwinden von heute auf morgen.
Ein weiteres Problem beschreibt das Tier-Bergungsteam Magdeburg, das sich um die Bergung von im Straßenverkehr verunglückten Tieren kümmert und zudem versucht, die Halter über den Tod ihres Tieres in Kenntnis zu setzen. Die Statistik des Tier-Bergungsteams bestätigt, dass die meisten der tot aufgefundenen Katzen keinem Halter zugeordnet werden können. Diese sind nicht gekennzeichnet (Chip, Tätowierung...).
Die Vorteile liegen auf der Hand: Wo sich die unkontrollierte Vermehrung einschränken lässt, fallen in einigen Jahren auch weniger Kosten, z. B. für Tierheimplätze oder die Beseitigung toter Tiere auf den Straßen an. Eine unkontrollierte Vermehrung ist so nicht mehr möglich und kranke/verletzte Tiere sind ihrem Menschen zuzuordnen. Die Kontrolle dieser Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht stellt sich zwar als schwierig dar, gibt aber bei Feststellen einer Verletzung gegen die kommunale Verordnung die Möglichkeit, ein Bußgeld zu verhängen und hat sich bundesweit bewährt.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Anlagen
Schreiben des Landestierschutzbeauftragten Dr. König vom 30.06.2020
Statistik Tier-Bergungsteam Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg
Änderungsantrag
|
Zum Verhandlungsgegenstand |
Datum |
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A0249/21/1 |
öffentlich |
A0249/21 |
26.01.2022 |
|
Absender |
|
|
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
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||
Gremium
|
Sitzungstermin |
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Stadtrat |
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Kurztitel |
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Entlastungsstraße für Ostelbien |
Der Antrag wird wie folgt geändert: Ergänzungen, fett/kursiv.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Planungsverfahren in Gang zu setzen, um unter Berücksichtigung einer dritten Elbüberquerung für Fußgänger, Radfahrer, den motorisierter Individualverkehr sowie den Vorbehalt einer Straßenbahntrasse, eine Entlastungsstraße auf Basis der Information I0393/20 „Ergänzung Verkehrsuntersuchung Entlastungsstraße für Cracau“ in den östlich der Elbe gelegenen Stadtteilen zu realisieren. Die Straße soll am Gübser Weg angebunden werden (aus der Variante 3A) und dann zum Klusdamm, sowie zur Luisenthaler Straße führen (südlicher Teil der Variante 5A). Diese Straße soll die Belange des Lärmschutzes in angrenzenden Wohngebieten besonders durch aktive Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigen sowie die Bedingungen für Radfahrende und den ÖPNV verbessern. Die Gliederung der Strecke in realisierbare Teilabschnitte, wichtige Vorplanungen sowie eine Drucksache für die Durchführung einer Entwurfsplanung eines ersten Teilabschnittes sind dem Stadtrat bis September 2022 zur Entscheidung vorzulegen.
Die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt sind in dieses Planungsverfahren so früh wie möglich einzubeziehen.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Landeshauptstadt Magdeburg
Änderungsantrag
|
Zum Verhandlungsgegenstand |
Datum |
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A0248/1/1 |
öffentlich |
A0248/21 |
26.01.2022 |
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Absender |
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|
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
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||
Gremium
|
Sitzungstermin |
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Stadtrat |
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Kurztitel |
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Benennung der 3-Felderhalle am Lorenzweg |
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Neubau der 3-Felderhalle am Lorenzweg nach
Martha (Margarete) Gerstung, die mit Magdeburg in Verbindung steht, zu benennen.
Martha Gerstung hat am 8 Oktober 1908 den ersten offiziell anerkannten Frauen-Weltrekord im 100 Meter Freistil aufgestellt.
mit einem Namen zu versehen, der mit der Landeshauptstadt Magdeburg direkt in Verbindung steht.
Die 3-Felderhalle am Lorenzweg soll später nicht durch Sponsoring umbenannt werden.
Die Schülerinnen und Schüler des Editha Gymnasium und die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg sind in den Prozess der Namensfindung einzubeziehen.
Wir bitten um Überweisung des Antrages in den BSS Ausschuss.
Begründung:
Der Änderungsantrag soll nicht den Erfolg von Sportlerinnen an sich, oder gar Martha (Margarete) Gerstung schmälern.
Jedoch wäre die Benennung der neuen Schwimmhalle in Cracau nach Martha Gerstung, aus unserer Sicht wesentlich geeigneter, da Martha Gerstung am 8. Oktober 1908 den ersten offiziell anerkannten Frauen-Weltrekord im 100 Meter Freistil aufgestellt hat und mit dem Schwimmsport in Verbindung steht.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
14.01.2022 |
A0011/22 |
|
|
Absender
|
|
|
||
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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|
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Adressat |
|
|
||
Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
|
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||
Gremium |
Sitzungstermin
|
|
||
Stadtrat |
27.01.2022 |
|||
Kurztitel |
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Mehr Sicherheit - Einsatz fluoreszierender Markierungen an Fußgänger- und Radübergängen und Radwegen Stellungnahme der Verwaltung: I0109/22 |
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
zu prüfen, ob fluoreszierende Markierungen an Fußgänger- und Radübergängen und auf Radwegen, in der Landeshauptstadt Magdeburg zu Einsatz gebracht werden können und welche zusätzlichen Kosten ggf. beim Einsatz bei der Neuanlage von Markierungen an Fußgänger- und Radübergängen oder bei der Erneuerung der Markierungen entstehen würden.
Begründung:
Fluoreszierender Markierungen werden bereits z.B. bei Radwegen in Deutschland verwendet. Diese Markierungen könnten an Fußgänger- und Radwegen zu mehr Sicherheit und Unfallvermeidung und für eine Beleuchtung auf Radwegen auch in der Landeshauptstadt Magdeburg beitragen.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
|
|
öffentlich |
14.01.2022 |
A0010/22 |
|
|
Absender
|
|
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||
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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|
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
27.01.2022 |
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Kurztitel |
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Intervention gegen geplanten Abriss eines denkmalgeschützten Hauses Stellungnahme der Verwaltung: I0042/22 |
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
gegen den geplanten Abriss des denkmalgeschützten Hauses Nr.5 auf dem Gelände der Polizeiinspektion Magdeburg politisch und rechtlich zu intervenieren.
Es wird um sofortige Abstimmung gebeten.
Begründung:
In der Sitzung des Landesfinanzausschusses hat die CDU-SPD-FDP Koalition den Weg freigemacht, das Haus Nr. 5 auf dem Gelände der Polizeiinspektion Magdeburg abzureißen.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ca. 140 Jahre altes Gebäude, das im Stil der Gebäudezeile der Hallischen Straße errichtet ist und einer eigenen Nutzung zugeführt werden kann.
Wir sind überzeugt, dass ein Großteil der Bevölkerung die nach den Bombennächten noch verbliebene historische Substanz der Gebäude auf dem Territorium der Landeshauptstadt erhalten wissen möchte. Diese wurde und wird bei der Entscheidung für den Abriss, der offensichtlich allein aus finanziellen Gründen erfolgen soll, nicht gefragt.
Ein Abriss kann nicht rückgängig gemacht werden. Es geht ein weiteres Stück des alten Magdeburg verloren. Daher soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, mit allem, was politisch und rechtlich möglich ist, beim Land zu intervenieren. Auch ein befürwortender Stadtratsbeschluss ist bereits eine solche politische Intervention.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
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öffentlich |
14.01.2022 |
A0009/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
27.01.2022 |
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Kurztitel |
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Kostenloses Parken am Sonntag in der Landeshauptstadt Magdeburg |
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das Parken ist in der Landeshauptstadt Magdeburg auf allen Flächen, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Magdeburg und der Städtischen Gesellschaften befinden, an allen Sonntagen kostenfrei zu gestalten.
Wir bitten um Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, den Finanz- und Grundstücksausschuss und den Ausschuss für Kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten.
Begründung:
Am Sonntag ist in der Landeshauptstadt Magdeburg das Parken auf den meisten Flächen, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Magdeburg befinden, wie z.B. in der Innenstadt, grundsätzlich kostenfrei. Auf Flächen der Städtischen Gesellschaften wie z.B. an den Messehallen, werden auch am Sonntag Parkgebühren fällig.
Hier kommt es zu unnötigen Verwirrungen, da die dort Parkenden oft nicht davon ausgehen, dass Parkgebühren auch am Sonntag fällig werden und verärgert eine Strafgebühr zahlen müssen.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Antrag |
Datum |
Nummer |
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öffentlich |
14.01.2022 |
A0008/22 |
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Absender
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Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz |
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Adressat |
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Vorsitzender des Stadtrates Prof. Dr. Alexander Pott
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Gremium |
Sitzungstermin
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Stadtrat |
27.01.2022 |
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Kurztitel |
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Beleuchtung der Straße „Am Florapark„ Stellungnahme der Verwaltung: S0058/22 |
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Straße „Am Florapark“ in der Landeshauptstadt Magdeburg mit Straßenbeleuchtung auszustatten.
Wir bitten um Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, den Finanz- und Grundstücksausschuss und den Ausschuss für Kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten.
Begründung:
Die Straße „Am Florapark“ ist mehr als spärlich durch die Laternen auf dem Parkplatz des Floraparks beleuchtet. An der viel befahrenen Straße selbst befinden sich jedoch keine Straßenlaternen.
Zu Fuß gehende Personen, die die Fahrbahn überqueren möchten oder Radfahrerinnen und Radfahrer sind dort für PKWs in der Dunkelheit sehr schwer erkennbar. Zudem ist die Unfallgefahr vor den „Am Florapark“ ansässigen Einzelhandelsbetrieben in der Dunkelheit sehr hoch. Die gilt es abzustellen.
Roland Zander Aila Fassl
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Marcel Guderjahn
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz